Die Helmpflicht rückt näher....

Weitere Möglichkeiten einen benutzungspflichtigen Radweg legal zu verlassen sind

- zum direkten Linksabbiegen

Ich glaube das steht nicht mehr in der StVO.
Allerdings stand früher nicht nur zum Linksabbiegen, sondern zum Abbiegen darf man den Radweg rechtszeitig verlassen um sich einzuordnen.
Ich mache das heute oft noch so wenn ich rechts abbiegen will und ordne mich vorher auf der Fahrbahn ein.


Ich finds gut wenn zu starke Scheinwerfer für Radfahrer verboten bleiben. Die Blenderei is einfach übelst gefährlich, auch weil man auf dem Rad so langsam is dass der Gegenverkehr ewig lange geblendet wird. So lange die Dinger keine Abblendfunktion haben gehört sowas nicht auf die Straße.

Keine Abblendfunktion?
Einfach den Scheinwerfer nach unten drehen und fertig.

Autos haben einen Abblendschalter. Viele Autofahrer blenden trotzdem nicht ab wenn ihnen ein Radfahrer entgegen kommt. Ihr asymetrisches Licht können sie garnicht abschalten und das mit zwei mal 50 Watt. Fährt man auf linksseitigen Radwegen sieht man dadurch fast nichts mehr, besonders wenn die Radwege noch unter Fahrbahn Niveau liegen.
Das sind wirkliche Probleme. Aber bei "zu hellen" Fahrradscheinwerfern muss sofort ein Gesetz her.
 
Ich hab mir schon einen Helm rausgesucht, falls dieser Irrsinn wirklich kommt:
00518-Skull-Helm.jpg


oder auch:
images
 
Ich glaube das steht nicht mehr in der StVO.

Doch.

Du darfst laut STVO direkt (Abschnitt 1) oder indirekt (Abschnitt 2) links abbiegen. Das ist mindestens seit 1997 so (Einführung Fahrrad-Novelle). Aber auch schon vor 1997 haben Gerichte entschieden:

Kurzleitsatz:
1. Ein Radfahrer handelt nicht verkehrswidrig, wenn er zum Linksabbiegen den Radweg verläßt und sich auf der Straße einordnet.

Relevante Normen:
StVO § 2 Abs. 4, § 9 Abs. 2;

Fundstellen dieser Entscheidung:
NZV 1990, 26
VersR 1991, 935



Der Satz der alten Fassung (vor Sep. 2009)

Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen,
müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung
abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender
Raum vorhanden ist.


ist zwar entfallen, d.h. aber nicht, dass man nicht mehr auf der Straße links abbiegen darf. Der Satz stand eher drin, um wiederum explizit darauf hinzuweisen in Hinsicht auf vorherige Fassungen, schränkte aber den Radfahrer auch noch zusätzlich ein ("wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist". Das ist dann 2009 aus der STVO rausgeflogen.

Aller spätestens seit das Fahrrad als Fahrzeug gilt (ca. 2007 ?), gilt beim links abbiegen ganz normal § 9 (1) (also auf der Straße zum links abbiegen einordnen).
 
Wer zur individualen Fortbewegung ein 1,6x4,5m Fortbewegungsmittel benutzt (Auto) wird von uns allen subventioniert.

@sigggi

Hast wohl recht gehabt:

Die Folgekosten [des Autofahrens] summieren sich auf knapp 90 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland, wie aus einer Studie der Technischen Universität Dresden hervorgeht [...]. Die Autofahrer zahlen dagegen für Kfz-Steuer, Energie- und Mehrwertsteuer rund 50 Milliarden Euro pro Jahr.

http://www.focus.de/auto/news/folge...euerzahler-40-milliarden-euro_aid_922306.html
 
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