Weitere Möglichkeiten einen benutzungspflichtigen Radweg legal zu verlassen sind
- zum direkten Linksabbiegen
Ich glaube das steht nicht mehr in der StVO.
Allerdings stand früher nicht nur zum Linksabbiegen, sondern zum Abbiegen darf man den Radweg rechtszeitig verlassen um sich einzuordnen.
Ich mache das heute oft noch so wenn ich rechts abbiegen will und ordne mich vorher auf der Fahrbahn ein.
Ich finds gut wenn zu starke Scheinwerfer für Radfahrer verboten bleiben. Die Blenderei is einfach übelst gefährlich, auch weil man auf dem Rad so langsam is dass der Gegenverkehr ewig lange geblendet wird. So lange die Dinger keine Abblendfunktion haben gehört sowas nicht auf die Straße.
Keine Abblendfunktion?
Einfach den Scheinwerfer nach unten drehen und fertig.
Autos haben einen Abblendschalter. Viele Autofahrer blenden trotzdem nicht ab wenn ihnen ein Radfahrer entgegen kommt. Ihr asymetrisches Licht können sie garnicht abschalten und das mit zwei mal 50 Watt. Fährt man auf linksseitigen Radwegen sieht man dadurch fast nichts mehr, besonders wenn die Radwege noch unter Fahrbahn Niveau liegen.
Das sind wirkliche Probleme. Aber bei "zu hellen" Fahrradscheinwerfern muss sofort ein Gesetz her.