Disktman hören auf dem Rad

Stone2063

Schweinehop
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Hi ich wollte mal wissen wie Die Rechtslage da ist. Ist es erlaubt mit einem Ohrstöpsel Rad zu fahen ??
Ich fahr nämlich ganz ger mit Musik Rad und hab schiss das mich mal ein Bu... eh Polizist mein ich mich anhält :D
 
...ist der discman nur eine ordnungswidrigkeit (wurde schon 2x angehalten und jedesmal mit einer mündlichen verwarnung weiterfahren lassen) - also nimm' besser BEIDE ohrstöpsel, dann hast WENIGSTENS DU WAS DAVON!

weil: es bleibt eine ordnungswidrigkeit, macht aber auf nur einem ohr keinen spaß. und wenn dich die ORDNUNGSWIDRIGKEIT so abschreckt, poste doch ma' ein bild von deinem bike (mit lichtanlage, vor- und rückstrahler, speichenreflektoren... :lol: weil: DAS sind die echten ordnungswidrigkeiten)

also: lass kacheln!
der u!
 
NE zwei sind mir zu gefährlich(übertriebenes Wort) ich hör gern noch was vom Straßenverkehr (besonders in der Früh wenns noch dunkrl is) :D
Des mit der Lichtanlage lassen wir lieber:rolleyes: denn bia auf zwei 5 Jahre allte Cateys hab ich nicht.
Reflektoren hab ich alle abgemach die schaun so ******* aus :D

Auserdem, einer dürfte ja nicht verboten sein. Ein Headset is ja auch erlaubt und da redet man ja auchnocht.
 
Hi Stone2063,

also die "Rechtslage" steht in StVO § 23 (1):
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.[...]

Da steht also definitiv nichts von Ohrstöpselverbot auf dem Fahrrad. Genauso wenig wie irgendwelche dB-Beschränkungen für Autoradios und Gegensprechanlagen auf dem Motorrad oder die Dämpfungswerte von Fahrgastzellen und Vollvisierhelmen festgelegt sind.

Ist aber durchaus möglich, dass Dir ein schlecht gelaunter oder schlecht informierter Polizist (und bezüglich Radfahren sind fast alle schlecht informiert) daraus ein Ticket wegen der Ohrstöpsel basteln könnte. Ob das auch noch vor dem Richter standhält, hängt (außer vom Richter) sicher von den näheren Umstaenden ab - also ob ein oder zwei Ohrstöpsel, wie laut, ob Du noch ansprechbar warst usw.

Grundsatzurteile übers Walkmanhören auf dem Rad gibts wohl noch keine - wenn Du das mal durchziehen wuerdest, lass uns unbedingt das Ergebnis wissen ;)

In drf wurde das Thema auch schon des öfteren durchgekaut, Wolfgang Strobl hat unter http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/walkm.htm einige Aspekte zusammengefasst. Ist sicher auch einiges zur Polizistenverwirrung dabei.

Armin
 
Original geschrieben von Armin Mann
Grundsatzurteile übers Walkmanhören auf dem Rad gibts wohl noch keine - wenn Du das mal durchziehen wuerdest, lass uns unbedingt das Ergebnis wissen ;)

Naja darauf werd ichs wohl nicht ankommen lassen:D

Aber danke für den link hast mir sehr weitergeholfen :bier:
 
@ Armin Mann

Wieder einer, der nicht schlauer als die Polizei ist:D

Ordnungswidrigkeiten sind in einem speziellen Verwarnungsgeldkatalog geregelt. Es steht nämlich auch nix bezüglich des telefonierens mit dem Handy während der Fahrt in der StVO.

Ach ja, es handelt sich dabei um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Sowas kann die Polizei verfolgen, sie muss es aber nicht...



fatboy
 
Original geschrieben von fatboy
@ Armin Mann

Wieder einer, der nicht schlauer als die Polizei ist:D

Ordnungswidrigkeiten sind in einem speziellen Verwarnungsgeldkatalog geregelt. Es steht nämlich auch nix bezüglich des telefonierens mit dem Handy während der Fahrt in der StVO.

Wieder einer, der dringend eine neue StVO braucht:
§23 1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.


Ach ja, es handelt sich dabei um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Sowas kann die Polizei verfolgen, sie muss es aber nicht...

Ach ne. Nach Bußgeldkatalog Lfd. Nr. 107 war aber gar nicht gefragt. Es ging darum, ob es erlaubt ist, mit (einem) Ohrstöpsel Rad zu fahren.
Erzähls Du uns, nachdem Du ja anscheinend noch schlauer bist. ;)

Armin
 
Original geschrieben von Armin Mann
Hi Stone2063,

also die "Rechtslage" steht in StVO § 23 (1):
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.[...]


das könnte man ja so auslegen, das fahrzeuge nicht gut gedämmt sein dürfen...
 
Original geschrieben von Stone2063
NE zwei sind mir zu gefährlich(übertriebenes Wort) ich hör gern noch was vom Straßenverkehr (besonders in der Früh wenns noch dunkrl is) :D
Des mit der Lichtanlage lassen wir lieber:rolleyes: denn bia auf zwei 5 Jahre allte Cateys hab ich nicht.
Reflektoren hab ich alle abgemach die schaun so ******* aus :D

Auserdem, einer dürfte ja nicht verboten sein. Ein Headset is ja auch erlaubt und da redet man ja auchnocht.
wenn ich mal refektoren drang gehabt hätte wären die doch schon lange abgeflogen, selbst die an den pedalen(ka wieso die bei den BMX bärentatzen noch refektroen ran machen)sind abgeflogen...

mmh mich hat noch nie ein Polizist deswegen verwarnt, die haben mich sogar schonmal an die scheibe ihres wagens geholt ich habe vol schiß bekommen das die jetzt geld wollen aber die wollten sich nur ein spaß erlauben!
nur wenn man im dunklen ganz ohne licht fährt, aber ich habe öfters stecklichter dran!
wie ist DAS denn mit der rechtslage müßte man echt den ganzen reflektoren shice haben?
 
Armin Mann schrieb:
Hi Stone2063,

also die "Rechtslage" steht in StVO § 23 (1):
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.[...]

Da steht also definitiv nichts von Ohrstöpselverbot auf dem Fahrrad. Genauso wenig wie irgendwelche dB-Beschränkungen für Autoradios und Gegensprechanlagen auf dem Motorrad oder die Dämpfungswerte von Fahrgastzellen und Vollvisierhelmen festgelegt sind.

<snip>

In drf wurde das Thema auch schon des öfteren durchgekaut, Wolfgang Strobl hat unter http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/walkm.htm einige Aspekte zusammengefasst. Ist sicher auch einiges zur Polizistenverwirrung dabei.

Armin

Hm, da steht aber doch sehr deutlich das "das Gehör ... nicht durch ...Geräte ... beeinträchtigt werden [darf]". Was nicht da steht ist dass Du genauso schlecht hören darfst wie ein anderer, z.B. Autofahrer. Insofern ist der Link zwar richtig was die Wahrnehmung anderer durch den Fahrzeugführer betrifft (bitte insbesondere die Absätze über die Fahrradklingel durchlesen!), hat aber wenig mit der Rechtslage zu tun.

Wenn Du wirklich Quackman hören willst dann rechne halt das evtl. Verwarnungsgeld als 'private Rundfunkgebühr' :)

Grüße
 
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