Ebay-Kleinanzeigen Betrug vermutet. Was kann ich machen?

Sorry - aber mit dieser Aussage zeigst Du, dass alle weiteren Ausführungen von Dir da eher Wunschdenken als geltendes Recht sind.

Wird Leistung nach 275 BGB verweigert hat die andere Partei ggf. Anspruch auf Schadenersatz nach 283 BGB - ABER es wird über den 280 abgefrühstückt:

§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung​

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.


Ein Unfall wie mit dem Hund hat der VK nicht zu vertreten. Also nix mit Schadenersatz für die Ming-Vase und Regress gegenüber dem Hundehalter.
Rechtstexte kannst du schön raussuchen. Aber: hier wäre keine Ming Vase runtergefallen ("nicht zu vertreten") sondern ein Fahrrad bewusst an jemand anderen verkauft (ungeachtet, dass im konkreten Fall eben für aufgrund der zu späten Reaktion nicht im Ansatz ein Kauf zu Stande kam).
 
Ah ja - und deswegen schrieb ich ja auch weiter oben:

Was wenn der VK behauptet hätte das Bike wäre geklaut worden?

Ist halt immer wieder schön mit „Hätte hätte Fahrradkette…“ bringt nur alles nix. Selbst wenn es einen KV gegeben hätte (den es nicht gab) - wenn der VK auf Stur stellt und nicht ganz behämmert ist kommt er aus der Kiste raus wenn er will.

Muss einem nicht gefallen - ist halt aber nun mal Fakt. Steht jedem frei hier seine Freizeit mit sinnfreien Prozessen zu verbringen - aber dann bitte nicht über das Ergebnis wundern.
 
Ich finde es etwas schade wie einige hier einen legitimen Anfangsverdacht diskreditieren und dem der hier deswegen um Meinungen fragt sogar noch ein eigenes Fehlverhalten unterstellen.
Wie aus dem Lehrbuch. Die eigentliche Frage wird völlig ignoriert, statt dessen lieber Fragen beantwortet die nicht gestellt wurden um daraus Vorwürfe zu konstruieren die völlig unsinnig sind. Der Themenstarter hat niemals behauptet, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen sein könnte.
Ich finde es sehr gut wenn sich in solchen Fällten jemand engagiert - wie gesagt ohne einzelne Indizien gleich als Beweis zu betrachten, aber eben trotzdem mit einer gewissen Sensibilität wenn bei Gebrauchtkäufen der Ablauf Anlass für eine gewisse Skepsis gibt.
Um das zu erkennen hätte man den Post vom Themenstarter aufmerksam lesen müssen. Das war für einige hier wohl zu viel.
 
Stimmt - er impliziert nur hier jemand sei ein „Betrüger“ oder würde sich der Hehlerei schuldig machen - was natürlich angesichts des Ablaufs vollkommen berechtigt ist…
 
Von einigen Reaktionen bin hier im Forum bin ich schon überrascht.
Da fühle ich mich angegriffen und denke, dass die Eltern bei der Erziehung was falsch gemacht haben ;-)

Das ich das Bike für 900 nicht bekommen habe ist schade; aber das wars auch.
Ich habe vorher das Auto klar gemacht mit dem ich es abhole, habe die Kohle bar beiseite gelegt,
alles etwas Aufwand, der dann unnötitig war.

Worauf ich wenig Bock hatte, war da hin zu fahren und ggf Hehlerware zu kaufen.
Ganz blöd, wenn ich zu Hause merke, dass ich da ein geklautes Bike gekauft habe.
Blöd, wenn ich es vor Ort merke - was mache ich dann?
Die Frage, "ist das Dein Eigentum" sollte eigentlich jeder ohne Stress mit ja beantworten können.
Bei Ebay-Kleinanzeigen immer vorher fragen ...

Mir wurde ein baugleiches Bike in Größe L in 12/2021 geklaut.
Das Rad habe ich sehr gerne gefahren. Da hat mich schon geschmerzt.
Auf Ebay-Kleinanzeigen habe ich lange verfolgt, ob es auftaucht.
Bei dem hier angeobten habe ich letztendlich stark den Eindruck, dass da was nicht stimmt.
Aber was macht das für den Verkäufer? Der wartet halt und verkauft es etwas später.
Der kommt dafür nicht dran (falls es überhaupt Betrug war!?). Fahrräder zu klauen und zu vertickern ist also eher easy.
Falls ich der Polizei eine Tipp gebe, führt das vermutlich zu nichts und ich werde eher wie hier im Forum noch als Denunziant beschimpft.

Nachdenklich werde ich bei dem Post von Norman.
Der hat letztendlich an eine bekannte Person verkauft; das kann ich nachvollziehen.
So kann es gewesen sein.

Ich habe hier meiner Meinung nach gefragt, ob andere im Forum nachvollziehen können,
dass ich hier Betrug vermute. Und was man dann vielleicht unternehmen kann.

Ich wollte einige Sachen nicht wissen, die hier zack-zack unterstellt werden.

Bei Ebay-Kleinanzeigen bin ich Käufer und Verkäufer.
Das Verkäufer Leben ist deutlich stressiger / härter als das Käufer Leben.
Als potentieller Käufer habe ich schon einige Male Betrug erlebt und konnte dem noch ohne Schaden überstehen.
Bei einem Betrag von > 500,- mache ich einige Checks bevor es konkret wird.

Ich möchte noch auf den Thread "Gefälschte Shimano-Kette (n)" hinweisen.
Wenn Du bei idealo nach CN-HG701-11 suchst, ist der günstigste andauernd ein Ebay Verkäufer aus China.
Der verkauft mit ganz ganz ganz ... großer Sicherheit Plagiate. Das ist 'scheißegal' und führt nicht dazu,
dass diese Verkäufer bestraft werden. Ich ärgere mich, dass sowas einfach weiter und weiter gemacht werden kann.
idealo habe ich schon eine Mail geschrieben, dass da auf Platz 1 vermutlich ein Betrüger steht - 0 Reaktion.

In meinem konkreten Fall kann es tatsächlich so gewesen sein, dass der Verkäufer noch an einen Bekannten verkauft. Kann sein. Glaub ich eher nicht. Dann hätte er vorher nicht so oft "soll ich reservieren" gefragt. Dann hätte er gewusst, dass es ein SLX 8.0 ist, dass er da verkauft.
 
Von einigen Reaktionen bin hier im Forum bin ich schon überrascht.
Da fühle ich mich angegriffen und denke, dass die Eltern bei der Erziehung was falsch gemacht haben ;-)

Das ich das Bike für 900 nicht bekommen habe ist schade; aber das wars auch.
Ich habe vorher das Auto klar gemacht mit dem ich es abhole, habe die Kohle bar beiseite gelegt,
alles etwas Aufwand, der dann unnötitig war.

Worauf ich wenig Bock hatte, war da hin zu fahren und ggf Hehlerware zu kaufen.
Ganz blöd, wenn ich zu Hause merke, dass ich da ein geklautes Bike gekauft habe.
Blöd, wenn ich es vor Ort merke - was mache ich dann?
Die Frage, "ist das Dein Eigentum" sollte eigentlich jeder ohne Stress mit ja beantworten können.
Bei Ebay-Kleinanzeigen immer vorher fragen ...

Mir wurde ein baugleiches Bike in Größe L in 12/2021 geklaut.
Das Rad habe ich sehr gerne gefahren. Da hat mich schon geschmerzt.
Auf Ebay-Kleinanzeigen habe ich lange verfolgt, ob es auftaucht.
Bei dem hier angeobten habe ich letztendlich stark den Eindruck, dass da was nicht stimmt.
Aber was macht das für den Verkäufer? Der wartet halt und verkauft es etwas später.
Der kommt dafür nicht dran (falls es überhaupt Betrug war!?). Fahrräder zu klauen und zu vertickern ist also eher easy.
Falls ich der Polizei eine Tipp gebe, führt das vermutlich zu nichts und ich werde eher wie hier im Forum noch als Denunziant beschimpft.

Nachdenklich werde ich bei dem Post von Norman.
Der hat letztendlich an eine bekannte Person verkauft; das kann ich nachvollziehen.
So kann es gewesen sein.

Ich habe hier meiner Meinung nach gefragt, ob andere im Forum nachvollziehen können,
dass ich hier Betrug vermute. Und was man dann vielleicht unternehmen kann.

Ich wollte einige Sachen nicht wissen, die hier zack-zack unterstellt werden.

Bei Ebay-Kleinanzeigen bin ich Käufer und Verkäufer.
Das Verkäufer Leben ist deutlich stressiger / härter als das Käufer Leben.
Als potentieller Käufer habe ich schon einige Male Betrug erlebt und konnte dem noch ohne Schaden überstehen.
Bei einem Betrag von > 500,- mache ich einige Checks bevor es konkret wird.

Ich möchte noch auf den Thread "Gefälschte Shimano-Kette (n)" hinweisen.
Wenn Du bei idealo nach CN-HG701-11 suchst, ist der günstigste andauernd ein Ebay Verkäufer aus China.
Der verkauft mit ganz ganz ganz ... großer Sicherheit Plagiate. Das ist 'scheißegal' und führt nicht dazu,
dass diese Verkäufer bestraft werden. Ich ärgere mich, dass sowas einfach weiter und weiter gemacht werden kann.
idealo habe ich schon eine Mail geschrieben, dass da auf Platz 1 vermutlich ein Betrüger steht - 0 Reaktion.

In meinem konkreten Fall kann es tatsächlich so gewesen sein, dass der Verkäufer noch an einen Bekannten verkauft. Kann sein. Glaub ich eher nicht. Dann hätte er vorher nicht so oft "soll ich reservieren" gefragt. Dann hätte er gewusst, dass es ein SLX 8.0 ist, dass er da verkauft.
Sorry, erstens hättest Du ja schon viel früher reservieren können, statt den Verkäufer ewig hinzuhalten. Vielleicht wollte er einfach Nägel mit Köpfen machen und hatte mehrere Interessenten. Da hat er Dir das Reservieren nahe gelegt, damit Du eine Chance hast.
Das hast Du nicht getan, das Bike hast Du nicht bekommen (evtl. jemand anderer) und Deine erste Vermutung ist: Das war ein Betrüger, Dieb...

Du hast ein, zumindest für mich, leider sehr unangenehmes Weltbild, wie mir scheint. :ka: :spinner:
 
Sorry - aber mit dieser Aussage zeigst Du, dass alle weiteren Ausführungen von Dir da eher Wunschdenken als geltendes Recht sind.
Du hast in großen Teilen recht. Vielen Dank dafür, daß Du das mittels des Zitats aus dem BGB auch klar nachgewiesen hast. Ich werde die betreffenden Teile meines Beitrags löschen.

Dieser Nebensatz in §280 ist mir tatsächlich noch nicht aufgefallen und ist doch überraschend für mich. Dann müßte sich der Käufer der Vase also direkt an den Hundebesitzer wenden. Wobei dann ganz andere Paragraphen zum Zug kämen, weil zwischen dem Käufer der Vase und dem Hundebesitzer zum Zeitpunkt des Malheurs kein Schuldverhältnis besteht.

Noch eine letzte Bemerkung zum §280:

Anscheinend ist das nur die Standard-Regelung. Ich jedenfalls verstehe §276 Abs. 1 dahingehend, daß man individuell auch vereinbaren kann, daß der Verkäufer für mehr haftet als für Fahrlässigkeit und Vorsatz. Damit läßt sich dieser Nebensatz in §280 außer Kraft setzen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich, 7.7. 19:37
Hallo,
ja bitte reservieren. Ich komme am Sonntag 9.oo Uhr vorbei. Wie ist Ihre Adresse.
900,- in bar habe ich dann dabei.

Haben Sie von dem Rad die Rechnung oder können Sie mir die Rahmennummer geben.
Ich will sicher sein, dass ich da nicht ein geklautes Rad kaufe.
Ich bin da vorsichtig, weil mir ein ähnliches selbst geklaut wurde.

@jadubbs

Hast Du ihm das im Zitat farbig Dargestellte genauso geschrieben? Und wie lange hat es denn vor Deiner Anfrage schon bei EK dringestanden?
 
@lucie
Der Chat Verlauf ist exakt so wie er war, abzgl. Namen.
Das Rad wurde am 2.7. eingestellt.
Ich habe mich am 7.7. gemeldet, d.h. relativ fix.
Der Verkäufer ist seit 2017 dabei; hat gute Bewertungen und gibt seine Handy-Nr an.
Das sieht schon ok/seriös aus.
 
@lucie
Der Chat Verlauf ist exakt so wie er war, abzgl. Namen.
Das Rad wurde am 2.7. eingestellt.
Ich habe mich am 7.7. gemeldet, d.h. relativ fix.
Der Verkäufer ist seit 2017 dabei; hat gute Bewertungen und gibt seine Handy-Nr an.
Das sieht schon ok/seriös aus.
...und dann denkst Du automatisch an Betrug und Diebstahl :ka:
 
Ich habe das Gefühl - hier schreiben Einige am Thema vorbei - oder ich hab hier was falsch verstanden ( kann auch sein). Aber meines Erachtens jammert der Threaderöffner hier nicht rum, ob nun ein Vertrag zustande kam & er das Rad unbedingt haben will & wie bekommt er es. Sondern es geht ihm um die Frage - ob das Rad möglicherweise geklaut ist oder nicht - & evtl. ein Dieb überführt werden kann oder so.
Und da man an einem geklauten Rad kein Eigentum erwerben kann vor allem wenn man offensichtliche Dinge außer Acht lässt, ist es durchaus vernünftig bzw. sollte man definitiv nach einer Rechnung fragen & ggf. Rahmen-Nr. Wenn das alles nicht vorliegt spricht das nicht gerade dafür, dass der Verkäufer der Eigentümer ist. Und wenn dann der Echte kommt, kann er es von Dir herausfordern. Und ob Du das Geld dann wiedersehen- viel Glück. Daher ist es weder dreist noch unverschämt Rechnung etc. sehen zu wollen sondern richtiges Vorgehen, denn sonst fehlt es an der Gutgläubigkeit, wenn der Verkäufer keinerlei Eigentumsnachweis vorlegen kann.
 
Also wenn mir das als Verkäufer so passieren würde, dass mir dann quasi jemand unterstellt, dass das Rad geklaut sein könnte - ohne es, oder mich gesehen zu haben, würde ich das genauso machen.
Ich geb doch nicht nem fremden per Mail die Rahmennummer haha, der war echt gut :lol:
Der meldet es als geklaut, fälscht eine Rechnung und will "sein" Bike wiederhaben.
=> Geld Tisch legen, Fahrrad kaufen. Oder du gehst ohne wieder heim.
Auf so nen Krampf hab ich keinen Bock.

Und dann würde ich die Anzeige am nächsten Tag für nen Hunni mehr neu einstellen, nicht dass der Käufer noch meint, ich würde mir dabei was denken 🤔
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das Gefühl - hier schreiben Einige am Thema vorbei - oder ich hab hier was falsch verstanden
Nein, du hast das leider richtig gesehen.
Hier setzt nach kurzer Zeit das mittlerweile leider übliche TE-Bashing ein:
"Was willst du überhaupt? Bist doch selber schuld?"
MTB-News-Forum 2.0. Lesen und verstehen war früher.
Oder Hauptsache man kann sich echauffieren?
 
Reservieren ist keine Kaufzusage. Wenn ich sage ich nehm es, dann ist es eine. Es gibt genug die Reservieren und dann sagen: ach ne doch nicht.
Ich würde ein reserviertes Bike auch verkaufen wenn einer bei mir steht. Verkauft ist verkauft. Wer zuerst kommt,.. und so
Nach den Erfahrungen, die ich bei Kleinanzeigen gemacht habe, würde ich grundsätzlich nichts reservieren.
Wer zu erst zahlt, bekommt es. Ganz einfach.

Außerdem merkt schon schon nach der Begrüßung, welche Leute zuverlässig sind und welche nicht. Das ist nirgendwo offensichtlicher als bei Kleinanzeigen.
 
Ich habe das Gefühl - hier schreiben Einige am Thema vorbei - oder ich hab hier was falsch verstanden ( kann auch sein). Aber meines Erachtens jammert der Threaderöffner hier nicht rum, ob nun ein Vertrag zustande kam & er das Rad unbedingt haben will & wie bekommt er es. Sondern es geht ihm um die Frage - ob das Rad möglicherweise geklaut ist oder nicht - & evtl. ein Dieb überführt werden kann oder so.
Und da man an einem geklauten Rad kein Eigentum erwerben kann vor allem wenn man offensichtliche Dinge außer Acht lässt, ist es durchaus vernünftig bzw. sollte man definitiv nach einer Rechnung fragen & ggf. Rahmen-Nr. Wenn das alles nicht vorliegt spricht das nicht gerade dafür, dass der Verkäufer der Eigentümer ist. Und wenn dann der Echte kommt, kann er es von Dir herausfordern. Und ob Du das Geld dann wiedersehen- viel Glück. Daher ist es weder dreist noch unverschämt Rechnung etc. sehen zu wollen sondern richtiges Vorgehen, denn sonst fehlt es an der Gutgläubigkeit, wenn der Verkäufer keinerlei Eigentumsnachweis vorlegen kann.
Es geht nicht um Bashing des TE, sondern mir zumindest eher um das fehlende Verständnis, wenn bei solchen Voraussetzungen:
@lucie
Der Chat Verlauf ist exakt so wie er war, abzgl. Namen.
Das Rad wurde am 2.7. eingestellt.
Ich habe mich am 7.7. gemeldet, d.h. relativ fix.
Der Verkäufer ist seit 2017 dabei; hat gute Bewertungen und gibt seine Handy-Nr an.
Das sieht schon ok/seriös aus.
der TE als erstes an Diebstahl und Betrug denkt, wenn das Rad an jemand anderen verkauft wird.

Da fehlt mir persönlich zugegebenermaßen die Grundlage dafür. Ich hätte es halt als Pech abgehakt, weil jemand anderer schneller entschieden hat als ich.
Aber nur wegen der Sache mit Rechnung und Rahmennummer gleich ein Verbrechen zu vermuten.
Das ist für mich einfach zu extrem.

Wenn ich mir überlege, wie solche Vetkäufe oftmals laufen, wenn man mit mehreren potentiellen Käufern kommuniziert, wie der Tonfall beim einen oder anderen ist, wie kompliziert und mit immer noch einer Nachfrage manch einer rumeiert.
Ja, da kann es passieren, dass Fragen mal nicht gleich beantwortet werden, oder ein anderer den Zuschlag erhält statt dem, der schon seit 3 Tagen an dem Produkt rummacht.
Und dann kann man in Verdacht geraten, ein Dieb/Betrüger zu sein???

Das Weltbild ist mir zu negativ.
 
@lucie
Der Chat Verlauf ist exakt so wie er war, abzgl. Namen.
Das Rad wurde am 2.7. eingestellt.
Ich habe mich am 7.7. gemeldet, d.h. relativ fix.
Der Verkäufer ist seit 2017 dabei; hat gute Bewertungen und gibt seine Handy-Nr an.
Das sieht schon ok/seriös aus.

Dann bist Du doch genauso schlau wie vorher:

Mit diesen Sätzen

Haben Sie von dem Rad die Rechnung oder können Sie mir die Rahmennummer geben.
Ich will sicher sein, dass ich da nicht ein geklautes Rad kaufe.
Ich bin da vorsichtig, weil mir ein ähnliches selbst geklaut wurde.

kannst Du ihn
  1. aufgescheucht haben, weil er das Bike ggf. tatsächlich geklaut, oder wissend darum, dass es geklaut wurde, verkaufen will - also zieht er sich zurück
  2. er fühlt sich angegriffen, weil Du ihm indirekt unterstellst, ggf. ein geklautes Bike verkaufen zu wollen (das war natürlich nicht Deine Absicht)
  3. dem "Verkäufer" ist bei Deiner Nachfrage bewusst geworden, sofern er es selbst nur bei EK oder sonstwo gekauft hat, dass er selbst ein geklautes gekauft haben könnte und möchte keine weiteren Probleme bekommen
  4. er hat es, wie er sagt, tatsächlich an eine ihm bekannte Person verkauft
Zu viele Konjunktive, zu viel Grübelei - er hat doch eine Telefonnummer angegeben, ruf ihn doch an, er ist der Einzige, der Deine Ungewissheit zerstreuen...


...oder Dich noch misstrauischer machen kann. ;)

Grundsätzlich verstehe ich Deine Vermutung, Deine Gedanken schon. Bei Artikeln, die einen gewissen Wert haben, finde ich es schon durchaus legitim, nach einem Besitznachweis zu fragen.

Bekomme ich den nicht, ist es aber dann meine Verantwortung und muss damit auch klarkommen, wenn ich den Artikel trotzdem kaufe, oder ich lasse einfach die Finger davon, um keinen Schaden davonzutragen. Wirklich save ist man heute nie! Dann würde ich aber grundsätzlich die Finger von Privatkäufen und -verkäufen lassen.

Den Beweis, dass der andere eine Betrugsabsicht hatte, müsstest Du erst einmal erbringen - sinnfreies Unterfangen.

Mir drängt sich eher die Vermutung auf, dass Du den Verkäufer bewusst wegen Deines geklauten Rades angeschrieben hast und wissen wolltest, ob es ggf. Dein Bike sein könnte. ;)
In dem Fall wäre es aber auch unklug gewesen, ihn mit der Nachfrage (siehe Zitat oben) vorzuwarnen.

...naja, ist aber auch nur so eine Vermutung... :)

Mir hat man vor einigen Jahren kurz hintereinander 2 Bikes (sie standen hinter zwei verschlossenen Türen und waren auch im Keller noch angeschlossen, geklaut. Wenn ich da bei EK oder selbst hier im Bikemarkt ständig auf Verbrecherjagt gewesen wäre, hätte es mich viel wertvolle Zeit gekostet, die ich dann doch lieber anders genutzt habe - einfach abhaken und weitermachen, vor allem wenn Dir durch die Aktion kein Schaden entstanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anscheinend ist das nur die Standard-Regelung. Ich jedenfalls verstehe §276 Abs. 1 dahingehend, daß man individuell auch vereinbaren kann, daß der Verkäufer für mehr haftet als für Fahrlässigkeit und Vorsatz. Damit läßt sich dieser Nebensatz in §280 außer Kraft setzen?

Leicht OT:

Im Grunde haben wir in DE Vertragsautonomie, d.h. theoretisch kannst Du mit der anderen Partei vereinbaren was Du willst, solange es nicht "sittenwidrig" ist bzw. eine der Parteien durch die Vereinbarung über Gebühr benachteiligt wird.

Es wäre also (theoretisch) denkbar zu vereinbaren, dass der VK auf dem Weg zur Post eine rote Clownsnase tragen muss.

Die Vorschriften aus dem BGB / HGB etc. greifen (erst) immer dann wenn die Partien nichts abweichendes vereinbart haben. In wie weit man die Haftung des VK dahingehend erweitern kann, dass er auch für einen Sturz über den Hund des Nachbar haftet halte ich zumindest für grenzwertig.

Was viele auch nicht auf dem Schirm haben:
Erfüllungsort bei EK ist regelmäßig der Ort des VK (Abholung) - wenn der Käufer hier die Ware zugesendet haben möchte, dann ist es ein sog. "Versendungskauf" bei dem die Gefahr für Beschädigung und / oder Verlust der Ware (ja auch bei versichertem Versand) mit der Abgabe des Pakets bei der Post auf den Käufer übergeht.

Nun hat aber i.d.R. der VK den Beförderungsvertrag mit dem Transporteur (DL) geschlossen, d.h. im Schadenfall hat erstmal nur er einen Anspruch gegenüber dem DL aber nicht der geschädigte Käufer.
Insofern ist man hier auf die Mitarbeit des VK angewiesen, der aber streng genommen seiner Leistungspflicht mit der Abgabe der Ware bei der Post schon nachgekommen ist.

Könnte man dadurch lösen, dass der Käufer die Paketmarke kauft und dem VK zusendet...

Oder man bindet sich ein Klavier ans Bein um festzustellen wie schwer Musik sein kann und lebt einfach mit dem Umstand, dass das Leben nie ganz ohne Risiko ist - gerade wenn man auf EK unterwegs ist.

Auf EK sollte man keine elementaren (oder finanziell potentiell kritischen) Geschäfte tätigen, auch der EK interne "Käuferschutz" greift nicht ohne Grund nur bei Angeboten bis max. 1.000,- € Warenwert - die werden schon wissen warum!
 
Gut, daß Du das mit dem Versand-Risiko erwähnst. Ich hatte gestern eine Diskussion auf Reddit, in der ich genau dasselbe geschrieben habe. Ich biete bei meinen EK-Anzeigen jedenfalls immer ausschließlich versicherten Versand und übernehme freiwillig das Versandrisiko. Es macht mich viel seriöser in den Augen potentieller Käufer, hat mir bislang exakt null Arbeit beschert (im Privat-Bereich bisher jedes Paket angekommen), und ich habe aus anderen Bereichen gute Erfahrungen damit, die Kohle von DHL zu holen, falls doch einmal etwas verlorengeht.

Versichert zu versenden und das Versandrisiko beim Käufer zu belassen ist nach meiner persönlichen Ansicht sinnlos. Auf Reddit hat auch jemand den Vorschlag gemacht, den Käufer die Versandmarke kaufen / erstellen zu lassen und dann diese zu nutzen. Das halte ich auch für nicht ganz zielführend:

Es bremst auf jeden Fall den Prozeß und bringt den Käufer zum erneuten Nachdenken. Da die Methode völlig unüblich ist, wird er eventuell vielleicht sogar abspringen und (unbegründet) irgendeine neue Betrugsmasche vermuten. Beides ist das Letzte, was ich als Verkäufer möchte.

Wie ich es auch drehe und wende: Für seriöse Verkäufer kann ich keinen Nachteil sehen, wenn sie freiwillig das Versandrisiko bei versichertem Versand übernehmen. Ich als Verkäufer habe damit jedenfalls nur positive Erfahrungen gemacht.

Wenn ich Käufer war und der Verkäufer versicherten Versand angeboten hat, dann habe ich immer darauf bestanden, daß er das Versandrisiko übernimmt. In fast 100% der Fälle hat der Verkäufer eingesehen, daß das die schnellste und sinnvollste Lösung für alle Beteiligten ist. Mit den paar Sturköpfen, die keiner logischen Argumentation zugänglich waren, habe ich den Kontakt dann eben abgebrochen.

Auf eBay-Auktionen habe ich das ebenso gehandhabt. Davon habe ich mich allerdings in der letzten Woche aus anderen Gründen verabschiedet.
 
Also wenn mir das als Verkäufer so passieren würde, dass mir dann quasi jemand unterstellt, dass das Rad geklaut sein könnte - ohne es, oder mich gesehen zu haben, würde ich das genauso machen.
Mal so aus Interesse.
Wenn ich dich und das Rad sehe, was bringt mir das im Bezug auf die Frage, ob du auch tatsächlich Eigentümer des Rades bist?
Und wie würdest du es empfinde wenn ich erst nach dem Eigentumsnachweis frage, nachdem ich dich gesehen habe?
Und warum würdest du es genauso machen, also behaupten du hättest das Rad an einen Bekannten verkauft, anstatt offen zu kommunizieren warum du das Rad nicht an den Interessenten verkaufen möchtest?
Ich geb doch nicht nem fremden per Mail die Rahmennummer haha, der war echt gut
Das ist ganz einfach. Ja, ich habe noch die Rechnung. Wenn Sie das Rad abholen übergebe ich das Rad mit der Rechnung. Das wäre zumindest eine normale Art der Kommunikation.
Von einigen Reaktionen bin hier im Forum bin ich schon überrascht.
Da fühle ich mich angegriffen und denke, dass die Eltern bei der Erziehung was falsch gemacht haben ;-)
Selten wurde das so deutlich wie in diesem Thema.
 
Dann gibt es immer noch den 275 BGB - wir reden bei gebrauchten Artikeln immer noch über eine Stück und keine Gattungsschuld.

„Auf dem Weg zur Post läuft der Hund des Nachbar dem VK zwischen die Beine und er kommt zu Fall. Die chinesische Ming-Vase die der Käufer für 5,-€ erworben hatte geht dabei zu Bruch…“

Ist der VK noch leistungspflichtig?

Sind alles hochgradig „spannende“ Konstrukte mit denen man Studenten quälen kann - der Bezug zur Praxis ist aber relativ klein. Was macht man wenn der VK behauptet der Gegenstand wurde ihm gestohlen?…

Fakt ist num mal:
Wenn der VK auf EK nicht will, dann schaut man in die Röhre. Außer man hat einfach zu viel Zeit und Langeweile im Leben.

Kann es sein, dass das Rad geklaut war?

Möglich.

Kann es aber einfach auch nur sein, dass der VK keinen Bock mehr auf den Käufer hatte wenn der mit solchen Formulierungen um die Ecke kommt?

Wahrscheinlich.


Es gibt da einfach zu viele Menschen auf EK die die Sache unnötig kompliziert machen. Ich verkaufe ein paar ungenutzte Winterstiefel für Kinder - die potentielle Käuferin verlangt noch zusätzliche Fotos, jemand soll die anziehen und ich soll ein Video davon machen, damit sie sieht wie es „getragen“ aussieht. Ja ne ist klar… 🤪

Habe auch erst kürzlich ein Bike über EK verkauft - keine Ahnung ob ich irgendwo im Keller noch die RE gehabt hätte.

Käufer kommt - macht Probefahrt, drückt mir das Geld in die Hand - fertig. Wenn der mit RE oder Rahmennummer angefangen hätte wäre er ohne Bike nach Hause gegangen.
Naja

Jemand fragt nach einer Rechnung, das ist vollkommen legitim, das sollte ja kein problem darstellen der einem Kauf im Wege steht..
 
Mal so aus Interesse.
Wenn ich dich und das Rad sehe, was bringt mir das im Bezug auf die Frage, ob du auch tatsächlich Eigentümer des Rades bist?
Und wie würdest du es empfinde wenn ich erst nach dem Eigentumsnachweis frage, nachdem ich dich gesehen habe?
Und warum würdest du es genauso machen, also behaupten du hättest das Rad an einen Bekannten verkauft, anstatt offen zu kommunizieren warum du das Rad nicht an den Interessenten verkaufen möchtest?

Das ist ganz einfach. Ja, ich habe noch die Rechnung. Wenn Sie das Rad abholen übergebe ich das Rad mit der Rechnung. Das wäre zumindest eine normale Art der Kommunikation.

Selten wurde das so deutlich wie in diesem Thema.
Es geht darum, dass ich einem Fremden niemals die Nummer geben würde.
Ne Rechnung mit Rahmennummer - dann musst du aber auch wieder fragen, ob die echt ist.

Ich bin der Verkäufer und ich bestimme, wie das läuft. Wenn dir das nicht passt, gehe woanders hin.
Habe schon zu viel Negatives seitens der Käufer erlebt. Bleibts halt stehen. :ka:
 
Naja

Jemand fragt nach einer Rechnung, das ist vollkommen legitim, das sollte ja kein problem darstellen der einem Kauf im Wege steht..

Wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus - eine freundliche Frage ob ggf. noch eine RE vorhanden ist ist eine Sache - ein "Gib RE und Rahmennummer, mir ist so ein Teil nämlich mal geklaut worden" eine ganz andere.

Auch wenn es vom TE ggf. gar nicht so gemeint gewesen ist - entscheidet ist wie die Botschaft beim Empfänger ankommt. Und ja - mit dem Wortlaut des TE wäre auch er bei mir als Käufer raus gewesen, da hier sonst noch potentielle Probleme auftauchen können die man mit anderen Interessenten nicht hat.

Und solange man sich nicht auf irgendeinem Parkplatz im Nirgendwo trifft sondern der potentielle Käufer zu mir nach Hause kommt:

Er kennt dann die Adresse - was er danach mit der Rahmennummer macht ist mir herzlich egal. Oder nutzt Du bei Bargeldzahlung vor den Augen des Käufers den Marker um zu überprüfen ob die Kohle auch nicht gefälscht ist? Ne oder? (Bzw. wenn dann macht man das auf deutlich diskreterem Weg.)
 
Jemand fragt nach einer Rechnung, das ist vollkommen legitim, das sollte ja kein problem darstellen der einem Kauf im Wege steht..

Legitim ist das nicht wirklich. Die Rechnung ist der private Beleg, der einzig mit dem Kauf des ursprünglichen Verkäufers vs. des aktuellen Besitzers zu tun hat.

Weder bringt einem neuen Käufer die Rechnung irgendwas noch geht sie ihn überhaupt etwas an, da er nicht als Vertragspartei da drin steht.

Die landläufige Forderung von potentiellen Käufern nach Belegen, die ihnen nicht zustehen, ist entweder Unwissenheit geschuldet weil das andere auch so machen. Oder dient von vornherein nur dem Drücken des Kaufpreises (uhhh ich kontrolliere ob deine Rechnung auch gut aussieht, nicht das da was nicht stimmt.. hat zwar nix mit mir zu tun, aber nehme jedes Argument das ich kriegen kann um dir ein seltsames Gefühl zu machen).

Ich würde generell nicht empfehlen Käufern original Rechnungen zu geben, die eigentlich als Nachweis des vorherigen Kaufs dort bleiben sollten wo sie hingehören. Die ist dann nämlich "weg". Leuten, die sowas ernsthaft fordern, fehlen vollkommen die kaufmännischen Basics. Und wie gesagt, es bringt halt überhaupt nichts.

Wenn sich jemand Sorgen um Echtheit oder Diebstahl macht, kann man ja eine Kopie geben. Sollte aber ganz klar als solche erkennbar sein.
 
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