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blackwatcher schrieb:Nein.Das was die beiden Vorposter geschrieben haben stimmt nicht.
Ein Privatmann muss bei Gebrauchten Sachen keine Gewährleitstung gewähren.Auch wenn es unter jeder Auktion druntersteht ist das nur eine
Marotte die der eine vom anderen abschreibt.Das gilt nur für gewerbliche Verkäufer.
Helius-FR schrieb:Als Gewerblicher Verkäufer darf man Garantie nicht Ausschließen
pepper.at schrieb:du must auch als privatperson, laut Eu recht, einen Umtausch bzw garantie ausschliessen...
Hä?? Was hat das damit zu tun?g'sengteSau schrieb:das EU-Recht steht über der der deutschen Verfassung (Grundrechte), die Verfassung über der Landesverfassung, diese steht über Bundes- und Landesgesetz.
Helius-FR schrieb:Soweit ich das weiß muß man als Privatperson diese "Marotte" unter seine Auktion setzt da man sonst Garantie geben muß!
Als Gewerblicher Verkäufer darf man Garantie nicht Ausschließen
mischuer schrieb:...
Als Privatmann hat man das Recht die Gewährleistungspflicht von Neuware auf max. 1 Jahr zu reduzieren bzw. bei Gebrauchtware sogar auszuschliessen... "
g'sengteSau schrieb:das EU-Recht steht über der der deutschen Verfassung (Grundrechte), die Verfassung über der Landesverfassung, diese steht über Bundes- und Landesgesetz.