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Ort
Innsbruck
Fachtagung LSB Hessen „Natur- und Klimaschutz im Sport“
14. September 2007 - Frankfurt / Otto Fleck Schneise 4

Beginn: 15.30 Uhr Ende: ca 17.45 Uhr
Teilnehmer : Wilhelm Dietzel Staatsminister HMULV
Detlef Stys Landesbetriebsleiter Hessen Forst, Scheler HMULV
36 Pers. Svea Rojahn Vizepräsidentin LSB,
Umweltbeauftragte/ Sportkreisvorsitzende der Sportkreise des LSB, BUND,...

Nach der Begrüßung durch die LSB Vizepräsidentin erläuterte der Hess. Minister für Landwirtschaft, Forst und Umwelt die Aufgabe seines Ministeriums, aber auch des LSB, die Umsetzung der EU-Richtlinien in Sachen Umwelt- Natur- und Klimaschutz
gemeinsam voranzutreiben.

Frank Scheler HMULV erläuterte die Ziele und Auswirkungen von „Natura 2000“ auf den Sport. Der EU-Naturschutz kennt keine reinen Verbote mehr statt dessen treten Ziele ein zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen  FFH Gebiete (Fauna, Flora, Habitas ) sind Gebiete, in denen es Einschränkungen für den Sport geben kann, wenn den zu schützenden Objekten Gefahr droht.

Detlef Stys HMULV erläuterte das Vorhaben seines Ministeriums, in Kürze durch GESCHÄFTSANWEISUNGEN in allen Ämtern von Hessen Forst einheitliche Regeln für die Durchführung von Sportveranstaltungen im Wald zu treffen.
Grundsätzlich sind alle Sportveranstaltungen zu begrüßen und im Sinne des Gemeinwohls für die Bevölkerung zu gestatten wenn keine besonderen Einschränkungen ( Setzzeit, FFH Gebiet ... ) vorliegen. Die Forstämter sollen sich dabei sogar einbringen und helfend unterstützen! ( z.B. Übernahme/ Vermittlung
von Gestattungsverträgen mit Privatwaldbesitzern ).
Das Betretungsrecht des Waldes ( Ausübung von Sport ) für Kleingruppen, Lauftreffs, Wanderungen etc. bleibt erhalten – keinerlei Einschränkungen.
Jede größere Veranstaltung > 40 Personen bedarf einer Genehmigung;
insbesondere alle Veranstaltungen, bei denen ein Startgeld erhoben wird, benötigen einen Gestattungsvertrag. Die Grundgebühr dafür beträgt 50 €.
Dabei ist der Verwaltungsaufwand abgegolten und auch das Recht für den Veranstalter enthalten, die Forstwege mit einem KFZ zu befahren um etwa Material für die Veranstaltung zu transportieren.
Darüber hinaus wird bei allen Veranstaltungen, die mit Gewinnstreben verbunden sind, ein NUTZUNGSENDGELD in Höhe von 10% des jeweiligen STARTGELDES (Umsatz ) eingefordert.

Diese Regelung wird in der nächsten Zeit noch zwischen dem HMULV und dem LSB ausdiskutiert. Hierbei müssten die betroffenen Vereine mit MTB Veranstaltungen und der Hess. Radsportverband ihre Stellungnahmen abgeben und mit guten Begründungen auf eine Reduzierung des 10% Satzes drängen.
Wenn die Regelung erst einmal an alle Forstämter ergangen ist, dürfte es schwer werden eine Änderung zu erwirken. Daher schnell handeln!!!

Jemand Ideen was man da anbringen könnte?

Edit:
Die Mail kam von meiem Verein, der selber einen Marathon veranstaltet.

Ich hatte mir gedacht, dass man da was in Richtung Gesundheit und Sport machen könnte.

2nd Edit:

das "das" im Topic ist falsch^^
 
Wurde denn erwähnt, warum das Nutzungsentgelt jetzt so abgerechnet werden soll? Das gab es ja bisher schon, nur eben als Festbetrag. Und in der neuen Form würde das in unserem Fall fast das Doppelte an Nutzungsentgelt bedeuten. Dafür müßte dementsprechend seitens des Forstes auch eine Mehrleistung erbracht werden.

Bis auf diese Geschichte klingt das aber doch gar nicht mal so schlecht, was da drin steht.
 
Wurde denn erwähnt, warum das Nutzungsentgelt jetzt so abgerechnet werden soll? Das gab es ja bisher schon, nur eben als Festbetrag. Und in der neuen Form würde das in unserem Fall fast das Doppelte an Nutzungsentgelt bedeuten. Dafür müßte dementsprechend seitens des Forstes auch eine Mehrleistung erbracht werden.

Bis auf diese Geschichte klingt das aber doch gar nicht mal so schlecht, was da drin steht.


Alles wir teurer :D Die Forstbetriebe sollen jetzt halt auch Gewinne erziehlen. Wird bei uns in SH wohl ähnlich kommen.

Klingt ansonsten nicht schlecht...
 
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