Feierabend in Germering / Gauting / Gilching / Würmtal

Dann muss das riesen Banner, das ich Mittwoch etwas südlich von Gauting gesehen habe, ja ganz frisch gewesen sein. Mich persönlich reizen so "clevere" Wortspiele ("Sei FAIRnünftig") ja eher zu Einwänden, aber was ich hingegen gut finde und mir sofort einleuchtet sind die laminierten A4 Hinweise, wenn wo seltene Tiere wohnen. Die hängen dem Anschein nach aber schon ein bisschen länger.
 
Servus
Ich habe nur ein Banner heute morgen entdeckt.
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Die Wortwahl abgesehen des mehr als fraglichen Wortspiel ist auch behördentypisch beschämend

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Ja was soll ma denn jetzt in deren Augen befahren? Trails=Weg soll ma ja nicht, aber auf dem Weg=Trail bleiben
😆
 
Vielleicht sollten wir das Banner umhängen, einfach dahin wo der Harvester durchgepflügt ist. Bild ist von gestern
 

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Vielleicht sollten wir das Banner umhängen, einfach dahin wo der Harvester durchgepflügt ist. Bild ist von gestern
"Eine Legalisierung der Trails, wie sie seit Jahren im oberen Isartal angestrebt wird, kommt für Landratsamt und Staatsforsten im Mühltal nicht in Frage. Sie verweisen auf bedrohte Tier- und Pflanzenarten."

Ich wusste noch gar nicht, dass diese Tier- und Pflanzenarten von Harvestern berücksichtigt werden.
Aber hey ....
"Seerieder entgegnete, den Radlern fehle das Wissen über die Forstwirtschaft, Frey wies auf „Waldpflegemaßnahmen“ hin."
Wir haben halt einfach keine Ahnung ;-)

Vielleicht müssen wir das nur anders nennen. Trails ist der falsche Begriff.
Forstwirtschaftliche Erkundungswege zum Beispiel. Dann ist das wieder okay?

Ich bin ziemlich angefressen von dem Thema inzwischen. Der neue Trail war einfach zu viel. Das hätte nicht sein müssen.
Aber all die schlauen Leute die diskutieren verstehen es einfach nicht, dass egal wo man was verbietet 200m weiter links oder rechts was neues gebaut wird - und das ist um ein vielfaches schlimmer als einfach mal 5 Trails zu legalisieren.
Überall ist alles Platt gemacht worden seit Corona. Trails die seit >20 Jahren bestehen, waren dann urplötzlich da und sind auf einmal ein Problem geworden. Es gab sogar Grundbesitzer die nichts dagegen haben ... jedoch das Landratsamt schiebt einen Riegel vor und verlangt den Rückbau.

Wie man hier eine Legalisierung hier im LK STA/FFB hinbekommen soll ist mir schleierhaft. Die Meinungen sind teilweise so verhärtet, dass einfach nichts geht.

Ich denke hier kann nur ein sehr großer Verein wie der DAV oder DIMB vielleicht was erreichen.
 
Das Schlüsselwort ist hier gefallen:
Der Forstbetriebsleiter der Bayerischen Staatsforsten sieht außerdem ökonomische Gründe; schließlich bestehe die Gefahr, dass durch die rechtswidrige Nutzung des Waldes und die Schäden, die dabei angerichtet werden, "der Ertrag geschmälert wird".

Man hat also Angst, dass ein paar Bäumchen durch die Trails geschädigt werden & dadurch weniger Kohle gemacht wird. Der Naturschutz ist dann die passende Argumentationshilfe.

Ich bin das Thema so leid und mittlerweile ist es mir relativ gleich. Sollen Sie doch Bußgelder verteilen.
Kein Polizist stellt sich tagelang in den Wald und passt auf. Haben wir nix anderes mehr hier zu tun?!!

Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass ein solches Bußgeld vor Gericht bestand hätte. Und so ein Gerichtsverfahren kommt den Freistaat / Bund einfach viel teurer zu stehen.

Anstatt die Gesellschaft zu spalten und Law&Order zu machen, sollte der liebe Landrat Frey mal versuchen die Leute an einen Tisch zu bekommen. Das Spalten der Gesellschaft übernimmt eh schon die AfD.
 
Diesen Widerspruch, auf den ihr hinweist, habe ich beim Lesen des Artikels auch empfunden. Bedrohte Arten leuchtet mir sofort ein, um deren Lebensraum mache ich freiwillig einen Bogen. Aber dann ein paar Sätze weiter von wirtschaftlichem Ertrag sprechen.
Mit viel gutem Willen und Fantasie kann ich mir natürlich vorstellen, dass ein Habitat, in dem eine bedrohte Art lebt, direkt an ein wirtschaftlich genutztes Gebiet angrenzt, und so ist dann eben beides gleichzeitig gefährdet.
Aber irgendwie ist das schon ein bisschen arg bemüht.
 
Also wenn die weiterhin vormittags unter der Woche kontrollieren, wird die Ausbeute der bestraften, bösen Waldvernichter gering ausfallen
 
Zwei Punkte, weswegen ich persönlich mich mit Provokation zurückhalten würde:

1. Es geht auch ganz anders, nämlich wie bei unseren Nachbarn in Österreich, da ist Mountainbiken im Wald einfach mal pauschal verboten:

"Radfahren und Mountainbiken im Wald
Grundsätzlich hat jede Person das Recht, Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Das Fahren im Wald (einschließlich der Forststraßen und sonstigen Waldwege) ist jedoch grundsätzlich verboten, unabhängig davon, ob mit Kfz oder Fahrrädern gefahren wird. Erlaubt sind diese Tätigkeiten nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers (bei Forststraßen der Forststraßenerhalterin/des Forststraßenerhalters) vorliegt. Eine solche Erlaubnis kann einzelnen Personen oder (in der Regel) auch allgemein erteilt werden. Eine Zustimmung zum Fahren mit Fahrrädern oder Mountainbikes im Wald für die Allgemeinheit ist v.a. an entsprechender Beschilderung erkennbar."
Quelle:
https://www.oesterreich.gv.at/theme...enverkehr/freizeit_im_wald/Seite.3750060.html
2. Im BayWaldG, das Kreuzbandriss oben gepostet hat, steht das Wörtchen "geeignet":
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Die Lage ist also überhaupt nicht klar auf Seiten der Mountainbiker, und es ist beileibe nicht gesagt, dass es, wenn ein Gericht klären sollte, was ein "geeigneter" Weg ist, zugunsten der Mountainbiker ausginge.

Sorry wenn ich eine Spaßbremse bin 🤷🏼‍♀️
 
Berechtigter Einwand @Ammerseestern

Aber wir sind nicht in Österreich und auch nicht in BW mit der 2 Meterregel.

Die Sachlage stimm ich dir zu: ist nicht klar. Deswegen darf das LRA in Selbstjustiz nicht das Wegerecht einschränken ohne benannte Rechtsgrundlage. Die Banner sind nicht StVO komform, die Formulierung ein Fest für jeden Wald und Wiesen Anwalt und ein Rechtsbezug muss ausgewiesen sein, sonst ist das gewollt und nicht gekonnt aka belanglos. Es gibt kein Gutachten, es gibt kein StVO Begründung, es gibt seitens LRA nut generische Behauptungen.

Bauarbeiten sind wie schon mal beschrieben per se verboten. Rampen, Sprünge etc. . Das gilt aber auch für einen Eingriff in das Wegesystem durch das Forstamt im Habitat auch. Es darf nur verwildert werden. Der Ursprung der Wege muss durch dass LRA belegt werden, denn ist gibt eine klare juristische Entscheidung bzgl Wegeignung.

Kann man nicht zu oft wiederholen:
Bei der Beurteilung, ob ein Weg für das Radfahren geeignet ist im Sinne des Naturschutzrechtes, kommt es auf objektive Merkmale an. Wege sind Bahnen im Gelände, die mit gewisser Regelmäßigkeit zum Zwecke der Fortbewegung genutzt werden und die sich in dieser Funktion nach ihrem äußeren Erscheinungsbild von der von ihr durchzogenen Landschaft abheben. Ein bestimmter Ausbauzustand ist nicht erforderlich (so auch AG Aichach, Urteil vom 17.04.2018, Az. 101 C153/17). Auch ist unerheblich, ob der Weg ganzjährig begehbar ist oder seine Nutzung dem Willen des Eigentümers zuwiderläuft (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14.10.2004, 3 a B255/03). Unbefestigte Feldwege, Wanderpfade, Trampelpfade
und Steige stellen daher in aller Regel Wege in diesem Sinne dar


Konfrontation ist immer das schlechteste Mittel, aber bei der scharmlosen Kriminalisierung sollte man imm Ernstfall seine rechte Wissen. Ein Dialog ist der Obrigkeit bis dato nicht in den Sinn gekommen. Beschämend.
 
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