Hallo,
nachdem ich von dem ersten Shock wieder runter bin sieht der Unfallhergang wie folgt aus:
- ich hatte kein Licht, der Unfallgegner hatte Licht
- der Unfall ereignete sich auf einem Bürgersteig, über den wir aber beide mußten um von der Straße zum Radweg bzw. umgekehrt zu kommen
- meiner Meinung nach war der Unfall unvermeidbar. Auf besagtem Bürgersteig stand eine 2 Meter große Altkleidertonne, um die ich herumfahren musste um auf den Bürgersteig zu kommen. Genau in dem Moment, in dem ich um die Tonne herum fahre, kommt mir der andere Fahrradfahrer entgegen. Ich konnte ihn vorher garnicht sehen und er mich nicht, da wir uns sozusagen im toten Winkel befanden. Wir stoßen zusammen. Jeder von uns hatte einen Bremsweg von maximal 50cm.
Der Zusammenstoß wäre also auch passiert, wenn ich Licht am Fahrrad gehabt hätte.
Soviel zum Unfallhergang, ich hoffe das war einigermaßen verständlich.
Für mich stellt sich jetzt die Frage: Ist ohne Licht fahren (in der Stadt, Straßenbeleuchtung vorhanden) wirklich grob fahrlässig? Falls ja wäre das wohl laut Allgemeinen Haftungsbedigungen (AHB) ein Ausschlussgrund für die Haftpflicht.
Ferner steht aber in den AHB's, dass die Versicherung in Ausnahmefällen auch im Falle grober Fahrlässigkeit zahlen kann.
Die Versicherung würde aber zahlen, wenn der Unfall nicht aufgrund der groben Fahrlässigkeit passiert ist.
Also in meinem Fall bedeutet das: Wenn ich mit Licht gefahren wäre und der Unfall trotzdem passiert wäre ->> Versicherung zahlt! Aus meiner Sicht ist dies gegeben, da die Altkleidertonne die Sicht auch mit Licht versperrt hätte.
Allerdinsg muss ich dazu sagen, dass ich mir das alles nur mit meinem Laienhaften versicherungsrechtlichen Verständnis zurecht gereimt habe. Was die Versicherung tatsächlich dazu sagt muss ich sehn.
Gruß