Frontal-Zusammenstoß mit anderem Radfahrer...

Sowas übergibt man auf jeden Fall dem Anwalt. Auch wenn man Schuld hat. Zumindest wen man ne Rechtschutzversicherung hat.
Anwälte wissen am besten wie sie mit sowas umgehen müssen. Glaub mir. Habe selbst erst einen Unfall gehabt und ohne Anwalt geht da garnix zu klären.
Halte uns aber bitte mal auf dem Laufenden. Würde mich mal interessieren, wie die Sache ausgeht.

Achja, hatte der "Gegner" einen Helm auf?
 
Natürlich ist das ein Fall für deine Privathaftplicht. Für eben solche Fälle hat man sie ja. Sie zahlt selbst bei grober Fahrlässigkeit. Aber unbedingt unverzüglich den Versicherer informieren.
Deine eigenen Schaden solltest du, da direkter? Weg zur Arbeit, deiner gesetzlichen Unfallversicherung melden.
 
Natürlich ist das ein Fall für deine Privathaftplicht. Für eben solche Fälle hat man sie ja. Sie zahlt selbst bei grober Fahrlässigkeit. Aber unbedingt unverzüglich den Versicherer informieren.
Deine eigenen Schaden solltest du, da direkter? Weg zur Arbeit, deiner gesetzlichen Unfallversicherung melden.
Das ist der einzige Beitrag, der keine falsche Aussage bzgl. Versicherung enthält.
 
Eine Frage, ein Radweg führt links lang und der andere rechts. Wie die Straße halt. Wenn zwei Autos zusammenstoßen, war einer auf der falschen Seite.

Wer von euch war auf der falschen Seite?

Mein Bruder ging es mal ähnlich. Es war ein geteilter Radweg. Er fuhr ganz normal auf der linken Seite und der andere auf seiner Seite. Zusammenstoß. Mein Bruder sein Rad war damals auch nicht verkehrssicher (keine VR Bremse). Der andere brach sich das Schlüsselbein, mein Bruder verstauchte sich die Hand. Da der andere auf der falschen Seite fuhr, bekamm er die Schuld am Unfall. So einfach.
 
Hi

Auch meine Erfahrung sagt: Haftpflicht zahlt auch wenn man nen Fehler gemacht hat. Deswegen gibt es sie ja. Da das nicht vorsätzlich war ist das also klar.

Beim Familienunfall eines Freundes (Mutter am Steuer, Kinder hinten, Vater auf dem Beifahrersitz, mehrfacher Überschlag, Vater schwerstverletzt, usw). bekam die Mutter gerichtlich die Schuld und wurde zu Schmerzengeldzahlung an den Ehemann verdonnert. Das zahlte auch bei gerichtlich festgestellter Schuld der Mutter die Haftpflicht die Schmerzensgelder, Schäden usw. (ausgenommen PKW Schäden, das ist die PKW Versicherung dran).

Derzeit schaut es ähnlich aus bei dem Unfall den wir mit dem Biketeam auf dem Tiroltrip im August hatten. Kumpel saß am Steuer. Derzeit versuchen die Grünen ihre Schuld los zuwerden und ihm was anzudichten. Sollte das tatsächlich gelingen, zahlt seine Haftpflicht die Schmerzengelder und ggf. die "Rente" an mich, da ich wohl nen Dauerschaden behalten werde, leider.

Von daher... wende Dich an Deine Haftpflicht. Dafür hat man sie ja.

Und was dumme Sprüche angeht in diesem Thread... Helm aufsetzen und drüber weg stolpern :p
 
Der Andere muss aber auch ein bissel geträumt haben oder nur eine Kerze als Licht benutzt haben.
Ich hab auch nur eine Cubelight II am Rad wenn ich in der Stadt fahre. Aber selbst, wenn ich durch einen dunklen Park fahre seh ich andere Verkehrsteilnehmer oder Hunde.
 
...eben, wenn es als Fahrlässigkeit durchgeht sollte es klappen...

Das als Fahlässigkeit durchzubekommen seh ich als höchst schwierig
an. Mit einer eingeschalteten Funzel jemanden anzufahren, ist
Fahrlässigkeit par exellence, keine Frage.

Aber bei Dunkelheit ohne Beleuchtung unterwegs zu sein und dann
noch jemand anzufahren ist schon mindestens grob fahrlässig, je
nach Richter sogar vorsätzlich. Und da wird es dann schwierig mit
der privaten Haftpflichtversicherung...
 
Hallo,

Du könntest dich mit dem Unfallgegner auch einigen bzw. mit Ihm mal reden,
wenn der Zusammenstoß wegen der engen Fahrbahn und nicht wegen fehlender Beleuchtung passiert ist!!! (z.B.).

Dann war der Unfall auf dem Weg zur Arbeit und die Berufsgenossenschaft
bezahlt in der Regel die Kosten der Genesung.

MfG
Pedalo
 
Hallo,

nachdem ich von dem ersten Shock wieder runter bin sieht der Unfallhergang wie folgt aus:
- ich hatte kein Licht, der Unfallgegner hatte Licht
- der Unfall ereignete sich auf einem Bürgersteig, über den wir aber beide mußten um von der Straße zum Radweg bzw. umgekehrt zu kommen
- meiner Meinung nach war der Unfall unvermeidbar. Auf besagtem Bürgersteig stand eine 2 Meter große Altkleidertonne, um die ich herumfahren musste um auf den Bürgersteig zu kommen. Genau in dem Moment, in dem ich um die Tonne herum fahre, kommt mir der andere Fahrradfahrer entgegen. Ich konnte ihn vorher garnicht sehen und er mich nicht, da wir uns sozusagen im toten Winkel befanden. Wir stoßen zusammen. Jeder von uns hatte einen Bremsweg von maximal 50cm.
Der Zusammenstoß wäre also auch passiert, wenn ich Licht am Fahrrad gehabt hätte.

Soviel zum Unfallhergang, ich hoffe das war einigermaßen verständlich.

Für mich stellt sich jetzt die Frage: Ist ohne Licht fahren (in der Stadt, Straßenbeleuchtung vorhanden) wirklich grob fahrlässig? Falls ja wäre das wohl laut Allgemeinen Haftungsbedigungen (AHB) ein Ausschlussgrund für die Haftpflicht.
Ferner steht aber in den AHB's, dass die Versicherung in Ausnahmefällen auch im Falle grober Fahrlässigkeit zahlen kann.

Die Versicherung würde aber zahlen, wenn der Unfall nicht aufgrund der groben Fahrlässigkeit passiert ist.
Also in meinem Fall bedeutet das: Wenn ich mit Licht gefahren wäre und der Unfall trotzdem passiert wäre ->> Versicherung zahlt! Aus meiner Sicht ist dies gegeben, da die Altkleidertonne die Sicht auch mit Licht versperrt hätte.

Allerdinsg muss ich dazu sagen, dass ich mir das alles nur mit meinem Laienhaften versicherungsrechtlichen Verständnis zurecht gereimt habe. Was die Versicherung tatsächlich dazu sagt muss ich sehn.

Gruß
 
...die Frage ist aber - hätte dein "Gegner" den Lichtkegel deiner Lampe gesehen? Wenn du im dunkeln Auto fährst erkennst du entfernte Autos ja auch schon am Licht...nur so als Gedankenspiel...
 
Wäre, hätte, könnte. Kennste Wayne?

Fakt ist, und nur darum gehts: Du hattest KEIN Licht am Bike. Im Dunkeln.

Noch Fragen?

Das Einzige, was sich hier noch diskutieren läßt, ist die Frage:

Haste ne Lampe am Rad und die war nicht an? oder

Haste zu Hause erst ger keine Lampe montiert, so daß Du erst gar kein
Licht einschalten konntest?
 
Kleine Zwischenfrage: Möchtest du (Laie) den Unfall und die Versicherungsdetails hier von anderen Forenmitgliedern (wohl zum großen Teil auch nur Laien mit dafür umso größerem Mitteilungs- und Belehrungsbedürfnis) diskutieren lassen und dich danach dann entscheiden?!? Ich würd die Sachlage lieber einem Anwalt übergeben, oder zumindestz jemandem, der sich mit sowas auskennt, als hier eine Anhäufung von Halbwissen zu sammeln...
 
Kleine Zwischenfrage: Möchtest du (Laie) den Unfall und die Versicherungsdetails hier von anderen Forenmitgliedern (wohl zum großen Teil auch nur Laien mit dafür umso größerem Mitteilungs- und Belehrungsbedürfnis) diskutieren lassen und dich danach dann entscheiden?!? Ich würd die Sachlage lieber einem Anwalt übergeben, oder zumindestz jemandem, der sich mit sowas auskennt, als hier eine Anhäufung von Halbwissen zu sammeln...

Mein Darstellung des Unfalls sollte keine Diskussionsgrundlage darstellen. Ich hab den Vorgang hier nur nochmal genauer geschildert da es scheinbar einige interessiert hat. Das hier keine Entscheidung getroffen wird, sondern dies nur die Versicherung kann ist klar.
 
die versicherung zahlt !
einzige ausnahme = vorsatz.

wenn die ph nicht die grobe fahrlässigkeit abdecken würde wäre sie keine ph und hätte somit keinen nutzen.
 
Mein Darstellung des Unfalls sollte keine Diskussionsgrundlage darstellen. Ich hab den Vorgang hier nur nochmal genauer geschildert da es scheinbar einige interessiert hat. Das hier keine Entscheidung getroffen wird, sondern dies nur die Versicherung kann ist klar.
--->
...Meine Frage ist nun, übernimmt meine private Haftpflicht oder sonstige Versicherung den Fall oder muss ich die ihm entstanden Kosten (Arztrechnung, Verdienstausfall,...) aus eigener Tasche zahlen?

Schon mal besten Dank für konstruktive Antworten...
Hmm, liest sich für mich wie eine Fragestellung. Könnte aber auch falsch liegen.
 
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