Fußgänger - Radfahrer

big_rider

riding big ya
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Also ich habe mal ne Frage und Zwar ist bei uns auf der einen Straßenseite der Radweg mit Schneezugeschüttet! Jetzt bin ich auf die andere Seite auf dem Radweg gefahren! Dort ist aber ein Fußgänger auf dem Rad weg! Ich wollte wissen wer im Recht ist - bzw wer im Schadesfall haftet!?

mfg
big_rider :daumen:
 
ein diffizieles thema:

erstens, wenn der radweg in deiner richtung nicht befahrbar ist, mußt du auf der straße fahren, der fußweg ist nicht freigegeben.
zweitens, der radweg in gegenrichtung darf NUR genutzt werden, wenn er ausdrücklich dafür freigegeben worden ist. in diesem fall hast du recht, wenn es mit dem fußgänger zum unfall o.ä.kommt, da ein fußgänger nichts auf einem radweg zu suchen hat.
k.
 
Eigentlich hatte ich mir ja genau damit meinen doofen Kommentar verkniffen.
Naja, kriegste halt trotz dieser Frechheit noch ne Antwort von mir: :cool:



Unter folgendem Link findest Du jede Menge Urteile über „Geisterradler“. Zwar keins direkt „Radler vs. Fußgänger“ - jedoch ist der Tenor meist der, dass der Radler auch bei verkehrsregelwidrigem Verhalten des Unfallgegners ne Teilschuld hat.

http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#links



Beispiel?

Wer einen Radweg in der falschen Richtung befährt und dabei mit einem anderen Radfahrer zusammenstößt, muss selbst dann für zwei Drittel der Unfallfolgen haften, wenn der Entgegenkommende zu schnell und unaufmerksam gefahren ist (OLG Celle, Az. 14 U 149/01).


Wenn das für einen Unfall mit einem zu schnellen und unaufmerksamen Radfahrer gilt, kannste Dir ausrechnen, dass Du bei ner Kollision mit nem Fußgänger der regelwidrig den Radweg benutzt, auch ne Teilschuld bekommst.



Ach ja: Andere Leute wären froh, sie hätten so ne schöne Ausrede wie Du:

http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/50gruende.txt
 
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