tt², da bist du wohl nicht auf dem neusten Stand der Dinge: In Deutschland besteht nicht mehr ein 1/2 Jahr sondern 2 Jahre Gewährleistungspflicht, auch wenn der Hersteller einen kleineren Garantie-Zeitraum ausschreibt. Das gilt auch für Bikes und warum sollte für Trialbikes eine Ausnahme bestehen?
Da kann der Hersteller/Vertrieb sagen was er will, eine Verweigerung der Gewährleistung innerhalb dieser 2 Jahre wäre illegal.