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Das hängt allein davon ab, welche Garantiebedingungen der Hersteller stellt. Der könnte nämlich sogar bestimmen, daß man nur Garantie bekommt, wenn man einen einhändigen Handstand im Büro des Geschäftsführers macht.....
Also in der Garantieurkunde der Gabel nachlesen.
Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers sollte weiterhin gelten, sofern das Problem nicht auf der Neulackierung beruht. Also wenn wegen eines Sachmangels eine Feder im bricht, müßte m.E. der Händler in der Gewährleistung das Teil reparieren.