Hallo liebes Forum,
ich habe gestern ein gebrauchtes Fahrrad für 950 Euro verkauft und nun will der Käufer es zurückgeben aufgrund eines Rissen am Rahmen (von dem ich nicht wusste). Nun zu meiner Frage muss ich es zurücknehmen? Er drohte auch rechtliche Schritte einzuleiten. Ach ja einen Kaufvertrag haben wir geschrieben. Hier ist der Text der dadrunter steht.
Das beschriebene Fahrrad wird – nach einer Probefahrt – in gebrauchtem Zustand unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Garantieerklärungen des Verkäufers (siehe unten), für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen oder bei Körperschäden.
Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrrad nebst Zubehör sein frei verfügbares Eigentum ist und keinen Unfallschaden erlitten hat.
Liebe Grüße Coini
ich habe gestern ein gebrauchtes Fahrrad für 950 Euro verkauft und nun will der Käufer es zurückgeben aufgrund eines Rissen am Rahmen (von dem ich nicht wusste). Nun zu meiner Frage muss ich es zurücknehmen? Er drohte auch rechtliche Schritte einzuleiten. Ach ja einen Kaufvertrag haben wir geschrieben. Hier ist der Text der dadrunter steht.
Das beschriebene Fahrrad wird – nach einer Probefahrt – in gebrauchtem Zustand unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Garantieerklärungen des Verkäufers (siehe unten), für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen oder bei Körperschäden.
Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrrad nebst Zubehör sein frei verfügbares Eigentum ist und keinen Unfallschaden erlitten hat.
Liebe Grüße Coini