gebrauchtes MTB Fully auf Ebay Kleinanzeigen verkauft und nun will der Käufer es zurückgeben.

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Hallo liebes Forum,
ich habe gestern ein gebrauchtes Fahrrad für 950 Euro verkauft und nun will der Käufer es zurückgeben aufgrund eines Rissen am Rahmen (von dem ich nicht wusste). Nun zu meiner Frage muss ich es zurücknehmen? Er drohte auch rechtliche Schritte einzuleiten. Ach ja einen Kaufvertrag haben wir geschrieben. Hier ist der Text der dadrunter steht.

Das beschriebene Fahrrad wird – nach einer Probefahrt – in gebrauchtem Zustand unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Garantieerklärungen des Verkäufers (siehe unten), für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen oder bei Körperschäden.
Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrrad nebst Zubehör sein frei verfügbares Eigentum ist und keinen Unfallschaden erlitten hat.

Liebe Grüße Coini
 

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Re: gebrauchtes MTB Fully auf Ebay Kleinanzeigen verkauft und nun will der Käufer es zurückgeben.

Das beschriebene Fahrrad wird – nach einer Probefahrt – in gebrauchtem Zustand unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Garantieerklärungen des Verkäufers (siehe unten), für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen oder bei Körperschäden.
Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrrad nebst Zubehör sein frei verfügbares Eigentum ist und keinen Unfallschaden erlitten hat.

Ich bin zwar kein Jurist, aber aufgrund der fett markierten Absätze hast du deine Position im Fall eines Rechtsstreits IMHO massiv geschwächt, warum auch immer man sowas macht. Ich schließe grundsätzlich alles aus, auch wenn von mir verkaufte Artikel immer tip top sind (sonst werfe ich es weg oder verkaufe als defekt). Wer das nicht akzeptieren will kauft eben woanders.
 
Hallo, danke für eure Antworten...ich selber wusste nichts von dem Riss und warum soll ich es zurücknehmen ...ich meine er hat es bei der Probefahrt angeschaut.
lg
 
...ich selber wusste nichts von dem Riss und warum soll ich es zurücknehmen...
Weil du explizit Schadensersatzansprüche bei grober Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen hast beispielsweise. Du musst einschätzen ob dein Vertragspartner rechtliche Schritte einleitet oder ob das nur heiße Luft ist. WENN er das tut, siehe erste Antwort.
 
ich denke auch, dass der so formulierte Kaufvertrag bei einem Rechtsstreit zu Gunsten des Käufers ausgelegt werden könnte.

Wäre der Kauf ohne diesen Vertrag, sondern z.B. nur mit dem üblichen "Rücknahme ausgeschlossen" bei ebay erfolgt, hätte der Käufer wohl wenig Chancen.

Eine weitere Ebene, die ich sehe, bezieht sich aufs "Gewissen". Ich denke auch, dass es verständlich wäre, wenn Du das Rad wegen eines "schlechten Gewissens" zurück nimmst. Aber das kommt natürlich nur auf Deine Einstellung an.
 
Leute, Leute! Wieder mal gefährliches Halbwissen hier unterwegs...

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann man (zumindest in D) bei Verträgen nicht ausschließen. Wenn man es reinschreibt wäre der Vertrag komplett unwirksam, es sei denn, man hat eine Klausel drin, dass bei unwirksamen Vertragsbestandteilen nur diese unwirksam sind und der Rest wirksam bleibt.

Das Fahrrad wurde als "gebraucht" verkauft, nicht als defekt und je nachdem, wie offensichtlich/gravierend der Mangel ist, kann das schon als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Es gibt in diesem Fall 3 Möglichkeiten:

1. Verkäufer ist fair und nimmt die Kiste zurück bzw. bietet einen angemessenen Rabatt an, wenn der Käufer es behält
2. Verkäufer ist ein A**** und der Käufer so dumm, dass er nicht klagt
3. Verkäufer ist ein A****, der Käufer klagt und der Verkäufer muss die Kiste möglicherweise zurücknehmen und Anwalts- und Gerichtskosten zahlen
 
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Hallo, danke für eure Antworten...ich selber wusste nichts von dem Riss und warum soll ich es zurücknehmen ...ich meine er hat es bei der Probefahrt angeschaut.
lg

Nur weil Du es nicht wusstest, schließt das nicht aus, daß Du ihn im Grunde beschissen hast.
-> Du hast ihm ein kaputtes Rad verkauft.

Frei nach Kant: würdest Du es gut finden, wenn die Situation andersherum stattgefunden hätte?

Mach den Handel rückgängig und sieh das als Lerneinheit.
-> Das nächste Mal das Material besser checlen.
 
Unschöne Situation...Für beide Seiten... rechtliche Sicherheit kann dir nur ein Jurist geben, aber grundsätzlich würde ich sagen, dass ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, hatte der Käufer die Möglichkeit den Mangel vor Kauf während seiner Probefahrt/Besichtigung festzustellen. Zusätzlich ist die Sachmängelhaftung (was ja genau ein solcher Fall ist, oder?) ausgeschlossen. Widerrufsrecht oder sonstige andere Ansprüche sollte es nicht geben, da du Privatverkäufer bist. Ich sehe den Käufer in der Beweispflicht, dass der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war und/oder von dir wissentlich verheimlicht wurde. Und auch bei der Sachmängelhaftung müsste er dir, glaube ich, zuerst die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen. (Nachbesserung... Wird in dem Fall wohl schwer)

Trotzdem ein paar Gedanken dazu:
Was meinst du mit "von dem Schaden wusste ich nichts". Hast du das Rad vor Verkauf auf Mängel überprüft? War es Mangelfrei? Oder hast du einfach nur nie danach geschaut?
Grundsätzlich finde ich komisch, dass der Käufer das Rad besichtigt, eine Probefahrt macht und es kauft ohne einen Mangel zu sehen und am nächsten Tag wacht er auf und sieht einen Riss?
Wer gibt dir die Sicherheit, dass der Käufer das Rad nicht selbst beim Transport beschädigt hat?
Könntest du guten Gewissens auf den Kaufvertrag bestehen?

Wenn du eine Rechtsschutz hast, nimm die kostenlose Erstberatung in Anspruch oder stell die Frage auf einer der vielen Internetplattformen auf denen Anwälte für "kleines" Geld solche Fragestellungen beantworten. Ich würde sowas auf jeden Fall von einer/m Fachfrau/mann anschauen und bewerten lassen.

Am Ende des Tages musst du es selber wissen. Es scheint dir ja nicht darum zu gehen, jemanden über den Tisch zu ziehen. Aber auf seine eigenen Rechte verzichten, muss man auch nicht.
 
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Wo ist der Riss? War dieser beim Verkauf ersichtlich bzw. gab es eine Möglichkeit diesen zu bemerken?
Kannst Du ausschließen, dass Du diesen nicht verheimlicht hast? Ein Riss im Rahmen ist doch offensichtlich, zumal es sich um ein Rad von 950 € handelt. War dies der Grund, warum Du das Rad verkauft hast?

--> Wie beantwortest Du siese Frage?
 
Trotzdem ein paar Gedanken dazu:
Was meinst du mit "von dem Schaden wusste ich nichts". Hast du das Rad vor Verkauf auf Mängel überprüft? War es Mangelfrei? Oder hast du einfach nur nie danach geschaut?
Grundsätzlich finde ich komisch, dass der Käufer das Rad besichtigt, eine Probefahrt macht und es kauft ohne einen Mangel zu sehen und am nächsten Tag wacht er auf und sieht einen Riss?
Wer gibt dir die Sicherheit, dass der Käufer das Rad nicht selbst beim Transport beschädigt hat?
Könntest du guten Gewissens auf den Kaufvertrag bestehen?
Um das Zurücknehmen des Rades wirst Du wohl nicht drum herum kommen...
Unter den Umständen würde ich aber direkt nach der Rahmennummer gucken ob es auch der von mir verkaufte ist. Unter Umständen versucht da jemand seinen identischen aber zerballerten gratis gegen einen intakten zu tauschen...
Beim Transport gerissen? Wer das glaubt...
 
Wer sagt denn, dass es nicht anders rum war und der Käufer damit einen 10 Meter Drop gemacht hat?

So was ähnliches ist mir mal passiert.
An der Kettenstrebe war der ganze Lack ab, der vorher intakt war "Bin damit nur zwei Mal zur Schule gefahren" :lol:


Wo ist denn der Riss? Foto?
 
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Miese Situation, aber Ich sehe in diesem Fall zumindest die Beweislast beim Käufer.

Siehe hierzu den folgenden Auszug:

(https://www.google.com/amp/s/rechts...aehrleistung-beim-privatverkauf-bei-ebay/amp/)

Zeigt sich nach Gefahrübergang bei gebrauchten Sachen ein Mangel, liegt es häufig nahe, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Die Beweislast für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs trägt aber derjenige, der sich auf den Mangel beruft, also der Käufer.

Die beim Verkauf durch Unternehmer geltende Beweiserleichterung des § 477 BGB (danach wird vermutet, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits bei Gefahrübergang vorhanden war) findet beim privaten Verkauf keine Anwendung.

Der Käufer hat die Ware besichtigt und Probegefahren. Dabei hatte er alle Möglichkeiten das Rad auf Mängel zu untersuchen. Jetzt muss er dir nachweisen, dass der Rahmen zum Zeitpunkt der Übergabe diesen Riss schon hatte und dass du den Schaden absichtlich verschwiegen hast.

Kann er das hat er allerdings ein Recht auf Sachmangelbeseitigung oder Rücktritt vom Kaufvertrag, davor schützt dann auch die Ausschlusserklärung nicht.

Es ist eine schwierige Situation die dich am Ende mindestens Zeit und Nerven oder zusätzlich noch richtig Geld kosten kann.
 
Weil es einfach Beschiss ist. Frag Dich doch einfach mal, was Du an seiner Stelle machen würdest.
Du musst auch den Verkäufer verstehen. Der ist der Meinung, ein gutes Rad verkauft zu haben. Das Rad ist verkauft und der Verkäufer hats aus der Sicht kaputt gemacht.
Warum sollte der Verkäufer das kaputte Rad ersetzen, wenn er doch ein intaktes verkauft hat?
Weil er sich nicht sicher ist, ob das vorher nen Riss hatte?
Der Verkäufer hatte das Rad wahrscheinlich mehrere Jahre und der Käufer ne kurze Zeit - wer kennt das Rad besser?

Warum ersetzt es der Hersteller nicht beim Zweitbesitzer, selbst wenns noch in der Garantiezeit wäre?


Jetzt muss er dir nachweisen, dass der Rahmen zum Zeitpunkt der Übergabe diesen Riss schon hatte und dass du den Schaden absichtlich verschwiegen hast.
Das ist schwer bis unmöglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist schwer bis unmöglich.

Ich denke auch. Das alter des Riss könnte vielleicht noch über einen Gutachter, zumindest grob, geschätzt werden aber das würde den Handelswert massiv überschreiten und die Kosten wären bis zur endgültigen Klärung der Haftungsfrage vom Käufer zu tragen.

Die tatsächliche Chance dass der Käufer hier die Sache zu seinen Gunsten entscheiden kann schätze Ich als eher gering ein, auch wenn der Kaufvertrag etwas holprig formuliert ist und die Lage eher verzerrt als klar darlegt.
 
Hallo, danke für eure Antworten...ich selber wusste nichts von dem Riss und warum soll ich es zurücknehmen ...ich meine er hat es bei der Probefahrt angeschaut.
lg

Glaub ich dir nicht. Als Verkäufer kennt man sein Bike. Ich denke du redest dir das schön.

Wenn kein Riss drin war, hat der Käufer den Riss selbst verursacht. In dem Fall hättest du gar nicht hier posten müssen, oder!?
 
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