Geklaute Bikes - vielleicht nützt es ja dem einen oder anderen

TXLRudi

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15. Juli 2007
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Hi,

heute in einem Berliner Wurschtblatt erschienen:

Illegaler Fahrradmarktplatz


Vielleicht kann damit der eine oder andere was anfangen, dem kürzlich sein Baby entwendet worden ist.

Mir ist zwar schleierhaft, dass die Polizei weiß, dass die BIkes alle geklaut sind, aber nichts macht. Das paßt irgendwie nicht zusammen :(

Viele Grüße

TXLRudi
 
„Die meisten Räder, die dort angeboten werden, sind gestohlen“, heißt es bei den Polizeibeamten im Abschnitt 54.......
Die Fahrrad-Schwarzhändler sind schon länger als ein Jahr immer dienstags und freitags auf der Brücke, ganz offen, für jeden zu sehen. Bisher schritten die Behörden nicht ein.

Da find ich mal wieder geil....Gesetzeskonformität hängt in Dland wohl echt von der Wohngegend ab.....und Berlin scheint in Teilbereichen ganz ohne Exekutive auszukommen....siehe auch verschiedene Berichte über Migrantenviertel, die die Polizei quisiquasi aufgegeben hat.....

Letztes Jahr sind wir zu dritt mit meiner RR Gruppe in ein Blumenbeet der Gemeinde gepflügt....alternativ hätten wir gegen einen etwas unkonventionell fahrenden Sprinter Transporter knallen können.....Blitzartig war die Staatgewalt tätig, um mich zu erinnern, dass die Blömcher gefälligst ersetzt wern müssen...und das man die Sache auch als Fahrerflucht auslegen kann..blabla usw....dabei hatte ich schon bei der Verwaltung angerufen......so geht’s aufm Dorf zu....
 
fette sauerei is da am start sonst garnix - is doch wo wie überall, bei den harten sachen schaut man weg und bei den kleinigkeiten geht man in die vollen

traurig
 
Mir ist zwar schleierhaft, dass die Polizei weiß, dass die BIkes alle geklaut sind, aber nichts macht. Das paßt irgendwie nicht zusammen :(

Klingt traurig, aber GENAU das passt bei denen zusammen - traurige eigene Erfahrung, das ist denen zu kompliziert und zu aufwändig, einfacher und weniger kompliziert ist es z.B. Strafzettel zu verteilen oder eben bei ebay die kleinen Gangster mit Schadenssummen von 1-2 Euro zu jagen - das ist leider die Realität ....


Schau dir nur in Relation an, was mit Leuten wie einem gewissen Herrn Hartz gemacht wird, nach dem auch noch Reformen bekannt sind.......und man schaue sich an, was mit Kleinunternehmern gemacht wird, die ihre Ust-Voranmeldung um wenige Tage verdödeln, weil sie vielleicht einen Laden zu führen haben. Gerechtigkeit? Relation? ach, das ist Deutschland - Gerechtigkeit u. Gleichbehandlung gibts hier - auf dem Papier....


Wenn ich mir so einige Polizisten ansehe, und insbesondere deren Hinterbau, ist es mir ohnehin ein Rätsel, wie die je die Sportprüfung geschafft haben und ernsthaft flexibel und wendig gegen aufsässige in bestimmten Berliner Vierteln vorgehen wollen. Wenn da eine Polizistin 50 Kilo allein an einer Pobacke mit sich herumträgt ist das bezeichnend. Sowas ist anstrengend, einfach ist es dabei, vorm PC zu hocken und Papierkram zu machen. Im übrigen gibts nicht wenige, die einfach Angst haben - da sag ich nur: Beruf verfehlt, Polizist sollte nämlich eigentlich mehr sein als nur ein Job - Berufung. Bei einigen merkt man leider nichts davon....
 
Es liegt ja nicht an den Polizisten, das sind doch nur gedungene Büttel.
Oft genug erleben die doch, dass in ihrem Revier sattsam bekannte und gefasste Straftäter sowieso am nächsten Tag wieder ihr Unwesen treiben. Warum sollen die sich also mit dem Gesocks von der Kottbusser Brücke auch den Ärger antun?

Die Frage ist nur, was passieren würde, wenn man selber versehentlich und präventiv den Fahrradhehlern mit dem Knüppel ein paar aufs Maul hauen und sie danch eine Etage tiefer in den Landwehrkanal verfrachten würde.
Womöglich können die Typen nicht schwimmen oder der Kontakt mit Wasser ist im Gegensatz zu Diebstahl und Betrug nicht mit ihrer Kultur oder Religion vereinbar - Fragen über Fragen…
 
Mit 1,76 Promille durch Chemnitz geradelt
Auf dem Gehweg der Hartmannstraße unterwegs war am Montagabend, ein 25-jähriger Radfahrer.
Er wollte offenbar spontan über die Fahrbahn fahren, wobei es zur Kollision mit einem Lkw Fiat kam. Dabei wurde der Radfahrer leicht verletzt. Ins Krankenhaus musste der 25-Jährige trotzdem - zur Blutentnahme. Er stand zum Unfallzeitpunkt erheblich unter Alkoholeinfluss, wie der durchgeführte Atemalkoholtest mit einem Wert von 1,76 Promille ergab. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 3.500 Euro. Zudem stellte sich heraus, dass das Fahrrad seit Mai 2004 als gestohlen gemeldet ist. Inwieweit der 25-Jährige für den Diebstahl in Betracht kommt, wird geprüft. Die Polizei ermittelt.
es geht auch anders. hat mich echt gewundert, dass die bei dem nachgeschaut haben, ob es als gestohlen gemeldet ist...
 
Hi,

also grundsätzlich kann die Purzilei nicht überall sein, allerdings erscheint mir so ein "Markt" am hellichten Tage mitten auf einer Brücke doch als eine Einladung an die Fahnder.

Ich weiss sicher, dass bei der Polizei in Berlin eigentlich ganz egal ist, weswegen ein Täter festgenommen wurde. Was zählt, ist die Festnahme. Ob nun wegen Diebstahls, Drogenhandels, Hehlerei, Betrug, Vergewaltigung oder Mord - das ist zunächst mal egal. Die zivilen Streifendienste werden nach Zahl der Festnahmen gemessen, was durchaus nachvollziehbar ist. Demzufolge wäre aus dieser Sicht nicht erklärbar, wieso dem Treiben dort kein Einhalt geboten wird.

Auf der anderen Seite ist es aber auch gut möglich, dass die Polizei hier mehrfach tätig geworden ist, ohne Treffer zu landen. Es gibt genügend Menschen, die relativ teure Bikes (oder andere Dinge) haben und schlicht und ergreifend trotz mehrfacher Nachfrage nicht mit der Seriennummer respektive Rahmennummer dienen können, weil sie diese nirgens notiert haben. Wozu auch, dient ja nur der Identifikation der eigenen Sachen :-(

Knackpunkt ist: Das können die Gauner am Kotti aber nicht wissen, ob das Teil nun als gestohlen gemeldet ist, oder nicht.

Ich bin mir angesichts dieses Zeitungsartikels ziemlich sicher, dass der dortige Abschnittsleiter entweder von selber auf die Idee kommt, da mal Kakerlaken (man tut diesen Tierchen eigentlich Unrecht mit dem Vergleich) scheuchen zu machen und da mal ordentlich dazwischen zu funken. Oder er kriegt von seinem Direktionsleiter die Order, da mal für Ordnung zu sorgen. Oder gleich vom Polizeipräsidenten und vom Innensenator, nach deren Definition es in Berlin keine rechtsfreien Räume gibt. Auch nicht in Neukölln. Auch nicht am Kottbusser Tor.

;-)

Viele Grüße

TXLRudi
 
normalerweise stehen da auf dieser brücke nur die allerletzen möhren rum.
stadtschlampen für max. 30,- euro und so...
ausserdem is die B.Z. die Berliner Bildzeitung.... :lol:
 
... der Kontakt mit Wasser ist im Gegensatz zu Diebstahl und Betrug nicht mit ihrer Kultur oder Religion vereinbar - Fragen über Fragen…

Mit nem Gemisch aus Billigfusel und Schweinsleberwurst einreiben würde vielleicht auch gehen...

Ich sach nur: Branding auf die Stirn und mitm Güterwaggon dahin, wo sie hergekommen sind!
 
...anstatt mal alle Rahmennummern zu überprüfen. Ach, würde ja Arbeit machen.
nein, dazu hat die Polizei gar nicht die Befugnis, sie dürfte nur die Verkehrstauglichkeit überprüfen und auch nur von im Verkehr betriebenen Rädern ...

... mal als Hinweis: die Polizei darf nicht einfach die Rahmennummern etc. überprüfen, jedenfalss nicht gegen den Willen des Besitzers ... es gibt eine gesetzliche Eigentumsvermutung für den Besitzer,d.h wer besitzt ist (zunächst) auch als Eigentümer anzusehen ... kontrollieren dürfte die Polizei nur, wenn sie bereits konkrete Hinweise auf das Fahrrad hätte
 
Hallo Heizerer,

das interessiert mich jetzt ja schon?!

Woher hast Du diese Erkenntnis, die Du hier vorträgst?

Es gibt keine "gesetzliche Eigentumsvermutung" - was Du eventuell meinst, ist die Unschuldsvermutung. Deswegen heißt das aber noch lange nicht, dass der Polizei die Hände gebunden wären.

Viele Grüße

TXLRudi
 
nein, dazu hat die Polizei gar nicht die Befugnis, sie dürfte nur die Verkehrstauglichkeit überprüfen und auch nur von im Verkehr betriebenen Rädern ...

... mal als Hinweis: die Polizei darf nicht einfach die Rahmennummern etc. überprüfen, jedenfalss nicht gegen den Willen des Besitzers ... es gibt eine gesetzliche Eigentumsvermutung für den Besitzer,d.h wer besitzt ist (zunächst) auch als Eigentümer anzusehen ... kontrollieren dürfte die Polizei nur, wenn sie bereits konkrete Hinweise auf das Fahrrad hätte

Also da habe ich aber ganz andere Erfahrungen gemacht: In den 2 Jahren, die ich in Münster wohnte, wurde mein Bike (Rahmennummer) drei mal aufs heftigste von der "SoKo Speiche" kontrolliert (man fährt nichtsahnend durch die Stadt, einer hält einen an, wenn man langsam genug ist, kommen zwei in zivil und greifen einen rechts und links am Arm, damit man nicht abhauen kann), nervig, wenn die Rahmennummer unter diesem Plastikteil für die Schaltzüge unter dem Tretlager eingeschlagen ist. Da war nichts mit Eigentumsvermutung, die Burschen waren immer äußerst unfreundlich und kontrollierten allgemein jeden, ohne konkrete Hinweise.
Allerdings habe ich das nur in der Fahrradmetropole Münster erlebt, davor und danach nie.
 
Ich sach nur: Branding auf die Stirn und mitm Güterwaggon dahin, wo sie hergekommen sind!

versteh dich schon aber diese vorgehensweise hat uns schonmal nen krieg gekostet und ein ansehen auf der welt, das bis heute noch zu spühren is ... ich bevorzuge andere wege, die nutzlosen ausländer abzuschieben ... nicht mit nem güterwaggon ^^
 
natürlich gibt es die, § 1006 BGB wirst du sicherlich kennen
wegen der Gleichheit der Rechtsordnung gilt der auch für die Polizei (wie gesagt für all diejenigen Fälle, in denen die Polizei "Ins blaue hinein" Rahmennummern überprüfen will) ... und wegen dieser zu beobachtenden Praxis weise ich ja darauf hin

die Unschuldsvermutung gilt übrigens nur für Beschuldigte in einem Strafverfahren und ist im Gefahrenabwehrrecht (worum es hier geht) nicht anwendbar

es handelt sich am ehesten um Gefahrerforschungseingriffe (Gefahr für die Rechtsordnung durch vorliegen einer Straftat) und für deren Rechtmäßigkeit ist ein bestehnder Gefahrenverdacht zwingende Voraussetzung ... dieser ist bei Überprüfungen ins blaue hinein nicht gegeben

In den 2 Jahren, die ich in Münster wohnte, wurde mein Bike (Rahmennummer) drei mal aufs heftigste von der "SoKo Speiche" kontrolliert
ja die haben mittlerweile gewisse Berühmheit erlangt, hab ich erst kürzlich im TV gesehen ... falls das nochmal passiert, verweigern. ...

Polizisten sagen bewußt nie dazu "sie müssen das jetzt nicht machen" , sie sagen ganz eiskalt kalkulierend unter Aussnutzung ihrer Autorität und Uniform "machen sie mal bitte ..."
der Normalbürger glaubt nun, er MUSS das machen, dem ist aber in wenigsten Fällen so ... meine Beobachtungen im TV
 
Ok mag sein... aber wenn ich nichts zu verbergen habe warum sollen Sie nicht kontrollieren... es geht ja darum die "Sünder" zu fassen.... und das die mich mal anhalten... ok

Alkoholkontrollen gibts auch für nicht Alko_-Autofahrer-Trinker und da wird auch nicht immer nett gefragt... Bitte lächeln usw... klar kann man die Runde dann mit "Wieso ist Alkohol jetzt pflicht beim Fahren?" Auflockern... aber pusten muss man trotzdem..

Klar könnten die freundlich rufen... Halloooo könnten Sie mal anhalten wir wollen gerne mal nachschauen ob Sie Räderklauen? Und ein guter Radfahrer fährt einem laufenden mal schnell weg...

Es geht um die Sache solche Mistkerle zu schnappen... und wenn der Beamte mich dann 3 mal anhält und nix ist... wird er sich bestimmt auch beim 4ten mal das verkneifen...
Die Jungs tun Ihren Job für unsere Bikes... das wollen wir doch...
 
Alkoholkontrollen gibts auch für nicht Alko_-Autofahrer-Trinker und da wird auch nicht immer nett gefragt... Bitte lächeln usw... klar kann man die Runde dann mit "Wieso ist Alkohol jetzt pflicht beim Fahren?" Auflockern... aber pusten muss man trotzdem..
sorry, für Alkohol, Drogenwischtests etc. gilt dasselbe - es muss bereits ein Verdacht/Anhaltspunkt bestehen ...

jedoch, wenn ein solcher gegeben ist MUSS die Polizei sogar testen ... wer also sagt "alkohol? aber nur ein halbes Bier" wird deswegen nicht nicht getest, sondern deswegen erst recht getestet ...

... wenn man danach fragt, warum man denn kontrolliert werden soll, werden Polzisten urplötzlich zu Medizinern und diagnostizieren starre Pupillen, Sprachausfälle etc. etc. ;) (um einen Gefahrenverdacht konstruieren zu können)

.. aber wenn ich nichts zu verbergen habe warum sollen Sie nicht kontrollieren...
wow, dann kann ich ja die Polizei bei dir vorbeischicken, damit sie von dir
* mal vorsichtshalber eine Blutprobe zur Genanalyse und Gendatenspeicherung
* ein paar Haare zur Drogentestanalyse der vergangenen Jahre
* deine Bank- und Kontodaten
* ein Image von deinem PC

bekommen ... da DU ja nichts zu verbergen hast.
 
@Heizerer

äh ok wenn DU das überspitzt sehen möchtest ist das deine Sache... aber ich glaube nicht das die Polizei bei einer Kontrolle dein gesamtes Portofolio abziehen.

Es geht darum das ein Polizist in Münster ein Rad überprüft. Und ja wenn ich ein Rad Fahre welches meins ist und nicht geklaut wurde von mir habe ich in dem Moment nichts zu verbergen und lasse dann den Beamten mein Rad untersuchen und zeige ihm auch gerne die Fahrrad-Rahmen-Nummer.

Es ist mir dann erstmal egal ob er das nach Paragraph sowieso eigentlich nicht dürfte usw... Die Jungs machen Stichproben und die Nummer könnten sie auch nachschauen wenn ich mein Rad abstelle und weggeh... Das hat nix mit Gen-Proben bla bla bla zu tun. Darum ging es...

Wenn wir hier einen auf Staats-Feind-Nr 1 machen... ok aber ich sehe das in dem fall nicht so. ich bin froh das sie es Dieben nicht nur leicht machen.

Und mal ehrlich die Jungs machen Ihren Job... und wenn es mal in einem Grenzbereich so ist, das sie was tun was nicht gaaaanz lupenrein ist und dem Guten dienlich ist... dann sehe ich darüber hinweg. Klar können wir jetzt auf Stirb-Langsam Teil 4 kommen wo Bruce von Polizisten welche auf die Fresse bekommt ... aber mit einem USB Kabel kann noch immer keiner einen Staat lahm-legen
 
Meine Fresse! Wie krass ist das denn?
Die Behörden wissen das da definitiv geklaute Räder verhökert werden, unternehmen aber nichts dagegen.

Was bin ich froh das ich auf dem Land wohne, wo es sogar noch im Polizeibericht in der Zeitung steht wenn mal ein Rad geklaut wurde ... oder wenn es wieder gefunden wurde. ^^
 
Hallo Heizerer,

das verspricht eine interessante Diskussion zu werden. Du scheinst mir aus der Jurisprudenz zu kommen, sehr spannend :-)

Was den Eigentumsvorbehalt angeht, so bedeutet der meines Wissens nach zunächst einmal, dass derjenige, der Gewahrsam über eine Sache hat, grundsätzlich erst einmal als deren Eigentümer anzusehen ist. Mehr nicht.

Interessant wäre zunächst einmal zu erörtern, was eine Rahmennummer eigentlich ist? Ein persönliches Datum? Fällt z.B. eine Rahmennummer eines Fahrrades unter das Datenschutzgesetz? Das zu bewerten, hilft m.E. weiter, wenn man sich über den Eingriffscharakter dieser Maßnahme klar werden möchte. Ich sehe persönlich kein gesetzlich geschütztes Datum in einer Rahmennummer, womit deren Erkennung selbst und deren polizeiliche Wahrnehmung nach meiner Auffassung keinen Grundrechtseingriff darstellt.

Grundsätzlich bedarf es für die Polizei einer Rechtsgrundlage, um Überprüfungen anzustellen. Diese können manigfaltig ausfallen.

Bei Fahrrädern im Straßenverkehr fällt mir da zunächst einmal §36(5) StVO ein, dieser erlaubt der Polizei, Verkehrskontrollen durchzuführen. Ein Radfahrer ist zweifellos ein Verkehrsteilnehmer, im Endeffekt sogar dann, wenn er das Fahrrad schiebt - weil ein Fußgänger auch ein Verkehrsteilnehmer ist.

Dies ist im Brückenfall aber eher unpassend.

Gehen wir also weiter - das Berliner Polizeigesetz (ASOG) ermächtigt die Polizei, Identitätsfeststellungen an Orten durchzuführen, an denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung planen, durchführen oder verabreden. Hehlerei gehört zu den Straftaten erheblicher Bedeutung.

In diesem Beispiel m.E. klar erfüllt, zumindest scheint das polizeiliche Lagebild hinsichtlich der Äußerung des Polizisten derartige Tatsachen zu belegen, dass an dieser Stelle häufig mit gestohlenen Fahrrädern gehandelt wird.

Die festgestellten Identitäten können durch die Polizei (§28 ASOG) auch abgefragt werden, womit auch Beteiligungen der Personen ermittelt werden können. Befindet sich eine Person darunter, die z.B. wegen Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten ist, rechtfertigt dies spätestens einen ganz besonders genauen Blick auf die / das mitgeführten Bike/s. Und wenn hier weitere Verdachtsmomente auftauchen, z.B. hochwertige Bikes zu schmalen Preisen, auch die Sicherstellung zur Eigentumssicherung der Fahrräder, bis eindeutig deren Herkunft geklärt werden kann.

Aber auch ansonsten gibts diverse Möglichkeiten, Straßenhandel z.B. - Feststellung der gehandelten Waren zur Beweisführung - damit einhergehend die Feststellung der Rahmennummer - und, da rechtmäßig erlangt, soweit man hier wieder das geschützte Datum sieht, auch der Abgleich derselben.

Die Polizei hat genügend Möglichkeiten und es ist immer schön, wenn es Beamte gibt, die diese entsprechend zu nutzen wissen. Das sind meistens die besten Fahnder mit den besten Ergebnissen.

Wenn ich z.B. hier gelernt habe, dass viele Firmen jedes Jahr anders gefärbte / lackierte Bikes unter gleichem Namen rausbringen, dann ist dies bei Befragungen ein unheimlich nützliches Instrument. Wann haste das denn gekauft (2005 - obwohl's das 2007'er Black Forest ist z.B.). Was haste denn bezahlt? (499 Euro - obwohl's das Teil nicht für unter xyz Euros geben kann) usw.

Für die Polizei könnte das hier ein äußerst spannendes Forum sein ;-)

Viele Grüße

TXLRudi

PS: @Heizerer: Ich weiss, dass man sich über diesen Kram unheimlich trefflich streiten kann. Vielleicht kann ein Mod diesen Thread spalten und neu eröffnen, um die Diskussionen hier nicht zu mischen. Das schönste an den GEsetzen ist der Streit, der sich um deren Auslegung rankt :-P
 
@TXL Rudi
Also ich kanns nur von Focus Bikes sagen... da ist die Rahmennummer eine Zahleneinschlagsnummer die im Werk vermerkt wird. Aber es ist keine Produktionsnummer
Bei den Bikes ist die Nummer nicht Identisch mit der auf dem Karton... es war mal angedacht das diese Nummer Identisch ist mit dem Karton ... den die Kartonnummer setzt sich zusammen aus Artikelnummer, Einer Weiteren Nummer und welches Rad es aus dieser Baureihe ist von XX Rädern.
Es sind noch weitere Daten auf der Karton Nummer die auf dem Barcode-Karton-Aufkleber sind aber ich weiss nicht ob ich alles verraten darf....

Es gibt wohl eine Verknüpfung mit der Rahmennumer und Produktionsnummer aber es ist nicht ersichtlich wenn man nur die Rahmennummer hat und keine Aufkleber auf dem Rahmen sind von welchem Werk die kommen... zumindest nicht von den Focus Rädern...
Somit weiss ich nicht wenn zb. das Geklaute Rad nicht Registriert ist ob das so einfach ist für einen Polizisten... darüber was rauszubekommen.
 
Nun muß man mal die finanzielle Seite von Berlin sehen. Wie viele wissen ist Berlin hoch überschuldet. Damit zusammen hängend verhängte der Berliner Senat einen Sparzwang der nicht mehr feierlich ist. Man könnte auch sagen das Berlin kaputt gespart wird. Polizisten/Objektschützer sind weder vernünftig ausgerüstet noch für eine multikulturelle Millionenstadt in ausreichender Anzahl vorhanden.
Da müssen eben Prioritäten gesetzt werden und dazu zählen mit Sicherheit nicht geklaute Fahrräder. Leider.
Die sonst noch infrage kommenden Ordnungshüter sind ihr Geld nicht wert. Heißt das sie mehr kosten als sie einnehmen und für solche Kontrollen auch nicht ausgebildet sind.
Als Beispiel wie verarmt Berlin ist sei noch anzumerken, daß in vielen Berliner Parks keine Mülleimer mehr aufgestellt werden, weil das Geld fehlt für die Müllentsorgung. Bedeutet das jeder sein Mist beim Spaziergang fallen läßt und insbesondere die im Parks rumgammelnden Alkoholiker ihre Flaschen an Ort und Stelle zerdeppern.
Wenn man sich dies alles mal zugemühte führt und noch anderen Sachen, dann fragt man sich warum Berlin immer noch ein Wunschort ist für viele Umzieher.
 
was den Eigentumsvorbehalt angeht
Eigentumsvermutung bitte
grundsätzlich erst einmal als deren Eigentümer anzusehen ist. Mehr nicht.
das ist schon viel ... das bedeutet nämlich schlichtweg, daß du nicht beweisen musst, daß dir etwas gehört, sondern daß andere beweisen müssen, daß es dir nicht gehört

zumal bezog ich mit meinen Ausführungen nicht auf den Fall im Ausgangsposting, sondern auf die Lage bei reinen Verkehrskontrollen, so wie sie zB auch aus Münster geschildert wurde - es gilt insofern das bereits gesagte

im weiteren trifft das mit den Identitätsfeststellungen an Kriminalitätsschwerpunkten natürlich zu, aber darum ging es mir -wie gesagt- nicht
 
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