Hetzjagd auf Radfahrer in Deutschland!

Da ist doch das Kernproblem: warum ticken manche so aus? Da muss bei denen doch ein Trauma vorherrschen, welches sie zur reinen Gewalt greifen lässt. Deswegen fände ich Anzeige, Führerscheinentzug, und Psychotherapie als Maßnahme sinnvoll - wenn der Dude schon bei einer einfachen Tätigkeit wie Autofahren stresstechnisch völlig überfordert ist, wie löst er dann echte Probleme und Stresssituationen? Verwamst er dann seine Frau oder Kinder? Sucht er die Flucht? Gewalt als Allheilmittel?

Es war ja nicht die erste Aktion von dem Typ. Da war vor Kurzem schon mal was.
https://www.siegener-zeitung.de/sie...urce=piano&utm_medium=onsite&utm_campaign=738
 
Wie sieht es denn da konkret aus, @Seebl , bzw. habe ich im Falle eines gegenwärtigen Angriffs auf mein Leben (meine Gesundheit, mein Eigentum) mit Tatmittel PKW Notwehrrecht oder nicht?
Die Wortfetzen, die du benutzt passen zur Notwehr, deine Interpretation des Ganzen ist aber nicht zutreffend. Konstruiere mir mal einen Fall. Ging es nicht darum ihn danach zu verprügeln?

Belass es bitte auch dabei.
 
Ja, deswegen bringen kurzfristige Maßnahmen wie Geldstrafe bzw Fahrverbot keine Verhaltensänderung. Solche Dudes müssen davon überzeugt werden das ihr Handeln einfach Kacke ist. Das muss in den Kopf.
 
Die Wortfetzen, die du benutzt passen zur Notwehr, deine Interpretation des Ganzen ist aber nicht zutreffend. Konstruiere mir mal einen Fall. Ging es nicht darum ihn danach zu verprügeln?
Wortfetzen? Ich versuche, mich verständlich auszudrücken. Fachdünkel ist hier fehl am Platze.

Ich will niemanden verprügeln, hab ich hier im Faden auch schon betont. Also nochmal: ich will wissen, ob es als Notwehrhandlung möglich ist (bzw. alternativ, ob es schon einen entsprechenden Fall vor Gericht gab), das Tatmittel PKW unschädlich zu machen.

Ich weiß aber auch, daß Richter und Staatsanwältinnen selbst Teil der autozentrierten Gesellschaft sind und daher bestimmte Möglichkeiten, die die Gesetze hergeben, noch nicht denk- bzw. sagbar sind im (juristischen) Mainstream. Die Schlagseite zu Gunsten von Auto fahrenden wird sicher noch etliche Jahre bestehen bleiben.

Insofern würde ich mich keinesfalls darauf verlassen, daß selbst in einem so klaren Fall wie hier diskutiert nicht doch ein sehr mildes Urteil herauskommt, falls es überhaupt eine Verhandlung gibt.
 
Die Radler hatten Glück das sie überhaupt Filmmaterial hatten, sonst wäre das überhaupt nicht wahrgenommen worden. Man sollte wohl wirklich auf solchen Touren eine Art Dashcam laufen lassen ...
Gibt ja eigene Youtube-Kanäle nur für Dashcam-Videos. Da sträuben sich einem teilweise die Haare und man will gar nicht mehr vor die Tür...und wenn dann nicht ohne eben eine Dashcam. Manche Menschen sind, wie es scheint, direkt vom Baum hinters Steuer gestiegen...
Das muss in den Kopf.
Ob man das aber von außen reinklopfen kann? ;)

Der Wüterich in dem Video hat vermutlich grundsätzliche Probleme mit sich und der Welt. Der gehört mal zum Psychologen.
 
Damit ist gemeint: Angriff, Gegenwärtig usw.

Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Konstruiere etwas und ich sage es dir. So funktioniert das nicht. Oder anders gesagt: Möglich ist in einer Notwehrlage so gut wie alles.
Dazu: Das deutsche Strafrecht (anderes auch) ist abstraktes Recht. Daher geht es primär nicht, ob ein solcher Fall schon "vor Gericht war".
 
Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Konstruiere etwas und ich sage es dir. So funktioniert das nicht
Ja, das sagen Juristen gerne.

Ich fände es hilfreich, irgendwas handlungsleitendes zu haben, das mir in dem Moment hilft, in dem es einen Konflikt mit einem motorisierten Verkehrsteilnehmer und mir auf dem Rad gibt. Bzw. ein handhabbares Kriterium, ab wann ich bestimmte Agressionen nicht mehr hinnehmen muß.

Oder zumindest zum Lernen wäre eine grobe Einschätzung hilfreich, in dem Fall vom Video.
Ist das ein Angriff und wenn ja, wo/wann beginnt und endet er? Oder andersrum, ist es kein Angriff, und wenn es keiner ist, warum nicht?
Kann der PKW hier als Tatmittel gelten?
 
Aktueller Stand laut Lokalpresse.
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Aktueller Stand laut Lokalpresse.
Das ist interessant, das bedeutet (juristisch), dass es möglich wäre, dass der Typ sein Auto "pervertiert als Waffe" eingesetzt hat. Eine Ausnahme, die jedem Jurastudenten wohl bekannt sein sollte. Denn sonst ist 315b nicht einschlägig bei Nutzung des KFZs (nur verkehrsfremde Eingriffe, also Steine schmeißen, Schilder zerstören usw.).

Ja, das sagen Juristen gerne.
Vielleicht ja, weil es eben so bewertet wird? Ganz steile These...

Ich fände es hilfreich, irgendwas handlungsleitendes zu haben, das mir in dem Moment hilft, in dem es einen Konflikt mit einem motorisierten Verkehrsteilnehmer und mir auf dem Rad gibt. Bzw. ein handhabbares Kriterium, ab wann ich bestimmte Agressionen nicht mehr hinnehmen muß.
Das ist in den meisten Fällen schon der reine Menschenverstand. Und ich meine nun nicht diesen aus Youtube-Kommentaren und manchen auch hier. Wie stellst du dir ein handhabbares Kriterium vor?

Ist das ein Angriff und wenn ja, wo/wann beginnt und endet er? Kann der PKW hier als Tatmittel gelten?
Ja ist natürlich ein taugliches Tatmittel. Ein Angriff liegt vor sobald das gefährdete Rechtsgut gegenwärtig gefährdet ist. Also zumindest unmittelbar bevorsteht und noch nicht geendet hat. Hier wohl als der Typ in die Nähe des Radlers kommt m.M.n. bzw. sich das Auto wieder von ihm entfernt.

Noch ein paar Dinge, die gegeben sein müssen: Die NW-Handlung muss geeignet sein (es muss überhaupt möglich sein, dass der Angriff damit abgewehrt werden kann) und dem relativ mildesten Mittel entsprechen (man beachte "relativ", bedeutet, dass nur gleich effiziente Mittel in Betracht gezogen werden). Und fast noch wichtiger, weil oft ganz offensichtlich nicht gegeben: Man muss subjektiv auch zur Abwehr handeln, also z.B. nicht um jemand ne Abreibung zu verpassen zur Erziehung (übrigens klappt sowas nicht, man tut sich nur einen egoistischen Gefallen).

Ein paar Dinge habe ich jetzt außer Acht gelassen und ich frage mich, warum ich den Beitrag überhaupt verfasse...
 
Im Artikel stand das er nicht zum ersten Mal auffällig geworden ist und das er Besuch von der Rennleitung bekommen hat, die diesmal seinen Lappen sofort eingezogen haben.
 
Ein Angriff liegt vor sobald das gefährdete Rechtsgut gegenwärtig gefährdet ist. Also zumindest unmittelbar bevorsteht und noch nicht geendet hat. Hier wohl als der Typ in die Nähe des Radlers kommt m.M.n. bzw. sich das Auto wieder von ihm entfernt.
Das heißt also, im Moment des verbalen Schlagabtauschs hat der für den Schlagabtausch ursächliche Angriff bereits geendet.
Demzufolge ist bei Angriffen Pkw>Rad im Verkehr kaum eine Situation denkbar, in der es möglich ist, im passenden Moment in Notwehr zu reagieren. Der Gedankengang hilft auch schon weiter.

Man muss subjektiv auch zur Abwehr handeln, also z.B. nicht um jemand ne Abreibung zu verpassen zur Erziehung
Das ist doch mal ein Kriterium. In dem Sinne, daß ich mich das in der Situation fragen kann.
Nur das subjektiv verstehe ich nicht, intersubjektiv könnte ich besser in den Sinnzusammenhang einfügen.
der reine Menschenverstand
Den gibt es so nicht. Je ausdifferenzierter die Gesellschaft, desto eher können intersubjektiv geteilte, gruppenrelevante normative Perspektiven auf ein- und denselben Sachverhalt sich auch diametral entgegenstehen.
Gerade im Straßenverkehr momentan gut zu beobachten.
Das Rechtssystem folgt größeren gesellschaftlichen Perspektivwechseln ja dann auch irgendwann.
und ich frage mich, warum ich den Beitrag überhaupt verfasse...
Sieh es doch als Versuch, die oft schwierige Kommunikation zwischen den gesellschaftlichen Subsystemen Recht und Gesellschaft voranzubringen. Bei der häufig hermetischen Fachsprache ist das ja auch notwendig.
 
Das heißt also, im Moment des verbalen Schlagabtauschs hat der für den Schlagabtausch ursächliche Angriff bereits geendet.
Demzufolge ist bei Angriffen Pkw>Rad im Verkehr kaum eine Situation denkbar, in der es möglich ist, im passenden Moment in Notwehr zu reagieren. Der Gedankengang hilft auch schon weiter.


Das ist doch mal ein Kriterium. In dem Sinne, daß ich mich das in der Situation fragen kann.
Nur das subjektiv verstehe ich nicht, intersubjektiv könnte ich besser in den Sinnzusammenhang einfügen.

Den gibt es so nicht. Je ausdifferenzierter die Gesellschaft, desto eher können intersubjektiv geteilte, gruppenrelevante normative Perspektiven auf ein- und denselben Sachverhalt sich auch diametral entgegenstehen.
Gerade im Straßenverkehr momentan gut zu beobachten.
Das Rechtssystem folgt größeren gesellschaftlichen Perspektivwechseln ja dann auch irgendwann.

Sieh es doch als Versuch, die oft schwierige Kommunikation zwischen den gesellschaftlichen Subsystemen Recht und Gesellschaft voranzubringen. Bei der häufig hermetischen Fachsprache ist das ja auch notwendig.

Nur mal eine Frage zu dem vorliegenden Fall: Hast Du mal mit einem Witschi (für nicht Siegerländer: Jemand aus Wittgenstein) versucht zu diskutieren?
 
Nö, war auch noch nie in der Ecke.
Aber einen Witz über Siegen kenne ich :D

Den hat Methusalem schon von seinem Vater erzählt bekommen.
Dann zu Erklärung: Die Witschis kommen zwischen November und Mai nicht in ihre Dörfer bzw. dort raus. Dementsprechend sind sie jetzt nervös und gereizt
 
Das heißt also, im Moment des verbalen Schlagabtauschs hat der für den Schlagabtausch ursächliche Angriff bereits geendet.
Demzufolge ist bei Angriffen Pkw>Rad im Verkehr kaum eine Situation denkbar, in der es möglich ist, im passenden Moment in Notwehr zu reagieren. Der Gedankengang hilft auch schon weiter.
Ja das hat er, unzweifelhaft. Möchte dich der Typ dann noch verprügelnstellt das ein neuen Angriff dar. Ich weiß nicht was du dir unter dem Begriff Notwehr vorstellst?! Im Strafrecht ist er schlicht eine Rechtfertigung für eine vorsätzliche Tat. Hätte der Radfahrer z.B. in dem Fall gegen die Tür getreten, also eine Sachbeschädigung begangen, wäre diese wohlmöglich gerechtfertigt.

Nur das subjektiv verstehe ich nicht, intersubjektiv könnte ich besser in den Sinnzusammenhang einfügen.
Subjektiv beschreibt in der Strafrechtdogmatik vor allem (und u.a.) den Vorsatz, also das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Genauso benötigt nach h.M. jeder Rechtfertigungsgrund, dass du also mit dem Wissen und Wollen bzgl. Abwehr der Notwehrlage handelst. Ein Lehrbuchfall beschreibt das bildlich: Die Frau dir ihrem Mann nachts im gemeinsamen Haus hinter der Tür mit dem Nudelholz auflauert, weil sie ihn des Fremdgehens bezichtigt, stattdessen aber einen Einbrecher erwischt, den sie für den Mann hielt, handelt objektiv zur Abwehr einer NW-Lage, auch alles andere ist in Ordnung, sie handelt aber nicht mit der Intention einen Einbrecher zu stoppen, sondern ihren Mann zu treffen. Da fehlt dann das subjektive Rechtfertigungselement.
Das ist Juristerei, bitte nichts anderes hinzuerfinden oder einfügen.

Den gibt es so nicht. Je ausdifferenzierter die Gesellschaft, desto eher können intersubjektiv geteilte, gruppenrelevante normative Perspektiven auf ein- und denselben Sachverhalt sich auch diametral entgegenstehen.
Gerade im Straßenverkehr momentan gut zu beobachten.
Das Rechtssystem folgt größeren gesellschaftlichen Perspektivwechseln ja dann auch irgendwann.
Ja und Nein. Oft folgen Strafrechtsfälle dem, was man moralisch sich als richtig vorstellt. Vielleicht nicht im Detail, aber jeder nicht völlig Verblödete wird bei etwas Nachdenken zur Auffassung kommen, dass Lynchen oder Prügeln zur Erziehung nicht dem Recht entsprechen kann. Auch wenn ein Teil der Gesellschaft sich zumindest in ihrer Internetmeinung eher im Mittelalter wohlfühlen würde.
 
Was der Autofahrer dort macht gehört bestraft ABER.....diese Rennrad/Gravel Biker sind vielleicht nicht ganz unschuldig daran. Aus eigener Erfahrung ist diese Spezies ständig im Rennmodus am nebeneinanderfahren am rummeckern wenn man vor ihnen zu langsam verfährt. Sie sitzen total verbissen auf ihren Rädern und wollen immer erster sein. Die haben im MTB Forum nix zu suchen !!!
 
Was der Autofahrer dort macht gehört bestraft ABER.....diese Rennrad/Gravel Biker sind vielleicht nicht ganz unschuldig daran. Aus eigener Erfahrung ist diese Spezies ständig im Rennmodus am nebeneinanderfahren am rummeckern wenn man vor ihnen zu langsam verfährt. Sie sitzen total verbissen auf ihren Rädern und wollen immer erster sein. Die haben im MTB Forum nix zu suchen !!!
tl;dr: das haben die rennradfahrer verdient!

...oder was meintest du?
 
Was der Autofahrer dort macht gehört bestraft ABER.....diese Rennrad/Gravel Biker sind vielleicht nicht ganz unschuldig daran. Aus eigener Erfahrung ist diese Spezies ständig im Rennmodus am nebeneinanderfahren am rummeckern wenn man vor ihnen zu langsam verfährt. Sie sitzen total verbissen auf ihren Rädern und wollen immer erster sein. Die haben im MTB Forum nix zu suchen !!!
Stereotypen sind schon Dein Ding, oder?
 
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