Hose mit wasserdichtem Gesäß

Ich werde mich wohl mal direkt an LEATT
Nicht an LEATT wenden, die haben ja anscheinend bereits die Reklamation des Verkäufers abgelehnt. Du musst beim Verkäufer dein Gewährleistungsrecht einfordern. Der Verkäufer hat dir nach dem Kauf ein mangelfreies Produkt zu liefern. Die Gewährleistungfrist beträgt 24 Monate. In den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, d.h. er muss beweisen das der Mangel nicht bereits beim Kauf vorlag sondern durch deine Nutzung/ Verschulden verursacht wurde. Das wird er nicht können.
Also weise den Verkäufer auf seine Gewährleistungspflicht hin und fordere ihn auf dir ein mangelfreies Produkt zu liefern (also die Hose auszutauschen) oder entsprechend den Kaufpreis zu erstatten.

Lass dich also nicht mit der Antwort abspeisen. Gerne wird auf die Herstellergarantie verwiesen (die freiwillig ist) um der eigentlichen Gewährleistungspflicht nicht nachkommen zu müssen.
 
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