Hund angefahren

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Hallo,

ich hab mal ne kleine Rechtsfrage wie es aussieht, wenn ein Hund ins Vorderrad läuft und infolgedessen die Scheibe der Vorderbremse verbogen ist. Der Hund war nicht angeleint und der Weg war über 2 Meter breit, zudem bin ich nur ca. 20 km/h gefahren. Trägt der Hundehalter in solchen Fällen den Schaden, als Verwantwortlicher, oder bin ich da auf mich allein gestellt?

Vielen Dank für die Antworten.

MfG
Malcom
 
der Hundehalter trägt die Verantwortung. Wenn du dich korrekt verhalten hast, also 'normal' gefahren bist, is alles ok so weit.
Der Hundehalter muß sein Tier kontrollieren. Gelingt ihm dies nicht muß er auch für die Folgen aufkommen.

Is im Endeffekt auch das Gleiche, als wenn ein Hund/nee Kuh/ ein Pferd/ ein Riesenkanninchen/ ein Zwergelefant dir vor's Auto läuft. Wenn du nichts falsch gemacht hast, hat der Tierbesitzer für den Schaden am PKW aufzukommen.

Torsten
 
Das verschulden des Tierhalters wird vermutet; soll heißen: er muss beweisen, dass er die erforderliche Sorgfalt beachtet hat - kann er das nicht , muss er blechen.
Nachzulesen unter §833 BGB
 
hi,

war denn in diesem abschnitt leinenpflicht? wenn ja dürfte es nciht schwer sein das du recht bekommst.


P.S. wie gehts dem hund??

coffee
 
Kommt darauf an!

Wenn man mit einem Affenzahn durch den Wald fährt, bleibt den Hundehaltern wenig Zeit das Viehzeugs beiseite zu schaffen.
Die hören sowieso nicht wenn man von hinten ankommt. Im übrigen sind Mountainbiker nicht sehr beliebt und man muß mit der Befangenheit des Richters rechnen. Wenn der Richter (oder Schiedsmannn) auch schon einmal von einem Mountainbiker schroff bedrängt wurde, hast Du eh keine Chance!

Ich würde nicht klagen und den Schaden selber bezahlen wenn es nicht zu teuer wird!

Gruß
 
Hallo !
Ich bin Biker und Hundebesitzer.
Ein Hund muss generell ander Leine geführt werden wenn er entweder über 20 kg wiegt oder höher als 40 cm ist. Normalerweise hat auch jeder Hundehalter eine Haftpflicht die für solche Sachen aufkommt.Das mit dem Richter kann ich nicht gelten lassen, denn es gibt bestimmt auch radelnde Richter die schon mal von einem Hund verfolgt wurden.
mfg Uwe
 
Birkle schrieb:
Hallo !
Ein Hund muss generell ander Leine geführt werden wenn er entweder über 20 kg wiegt oder höher als 40 cm ist.
mfg Uwe

Nein, das ist Leinenzwang was wiederum Bundeslandabhaengig ist.

@Ursprungsposter:
Jeder normale Hundebesitzer hat eine Hundehaftpflicht, wenn du dich normal verhalten hast und der Hundehalter einsichtig ist, dann sollte die Haftpflicht fuer den entstandenen Schaden aufkommen.
Wenn nicht wuerde ich die Kosten / Zeit /Nerven vergleichen und mir wahrscheinlich ne neue Scheibe kaufen ;-)

Gruesse HL.
 
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten :D

Ich hatte eh nicht vor meine Scheibe einzuklagen, hab das einigermaßen wiederhinbekommen, ich dachte nur falls so etwas nochmals passiert mit größeren Schäden oder Personenschaden durch einen Sturz.


PS: Der Hund hat nen wenig gehumpelt, er schien es aber überlebt zu haben. Um ehrlich zu sein schien er nicht der schlauste zu sein ;)
Ich renn ja schließlich auch nicht gegen nen fahrendes Auto :D
 
Graf Cannondale schrieb:
Die (Hunde hören sowieso nicht wenn man von hinten ankommt.

:daumen:

Sehr richtig!

Deswegen dreht sich ein Hund, wenn er meint es kommt was von hinten auch immer zur Seite, denn er kann nicht nur nach hinten nix hören - er kann sich auch nicht umgucken!

Deswegen sollte man besonders wenn man von hinten auf einen Hund zufährt immer damit rechnen, das sich das Tier quer auf den Weg stellt um zu sehen was da hinten los ist.

Torsten
 
Kraß daß hier gleich die Frage nach "wie gut stehen meine Chancen wenn ich klage" kommt.
Wenn ich bei so einer Aktion einen Sturz baue sind mir erstmal meine Knochen wichtig.
Wenn ich keinen Sturz baue aber immerhin die Bremsscheibe verbogen ist (und die sind wirklich nicht weich), dann sorge ICH mich mal um den HUND, denn der hat das Mountainbike nicht erfunden und kann folglich nix dafür.
Und erst dann wenn ich mit 'nem bleibenden Schaden bei der ganzen Sache zurückbleibe denke ich an klagen und Schmerzensgeld, weill DANN brauch ich die Kohle auch wirklich...aber doch nich wegen 'ner Bremsscheibe.
 
Tom27 schrieb:
...dann sorge ICH mich mal um den HUND, denn der hat das Mountainbike nicht erfunden und kann folglich nix dafür.
....

ich habe auch keine unerzogenen Hunde "erfunden" und unvorsichtige Halter erst recht nicht :rolleyes:
ich halte die Frage durchaus für gerechtfertigt. Mir ist letztes JAhr im Winter 3x der gleiche (!) Hund fast ins Rad gelaufen (beim Versuch, nach meinem Bein zu schnappen). Ich hatte ebensowenig eine Chance, den Hund vorher zu sehen, weil er entweder im Gebüsch oder hinter Herrchen war.
Ich halte den vorliegenden Fall für einen eindeutigen der Art "Hund nicht unter Kontrolle". Wenn ich einen Hund hätte und wüßte, dass der auf Fahrräder zurennt (wie hier geschehen - kann mir keiner erzählen, dass er so etwas das erste Mal gemacht hat!), dann halte ich ihn an der Leine oder kontrolliere sonstwie!
Im übrigen - der Hund lebt ja noch, anscheinend ohne größere Blessuren.
Ich habe übrigens letztens einen jungen Hund, der freilief ("der tut ja nichts") vorm Schwan gerettet - bevor jemand behauptet, ich kann keine Hunde leiden. Ich mag nur keine unvorsichtigen Halter.
 
Ich habe selber einen Hund und weiß insofern selber genug über unvorsichtige Undehalter, schlecht hörende und schlecht erzogene Hunde.
Alles was mich stutzig machte ist daß aus dem ersten Posting nicht zu ersehen war was eigentlich genau geschehen war und lediglich eine verbogene Bremsscheibe einen leichten Anhaltspunkt gab.
Aber es dauerte doch eine Weile bevor mal einer nach dem Hund fragte.
Das war alles worauf ich mich bezog.
Stellt mich nicht in die Ecke hier blind Hundehalter zu verteidigen, denn daß mache ich nicht. Ich bemühe mich lediglich beide Seiten der Medaille zu sehen.
 
Tom27 schrieb:
....
Aber es dauerte doch eine Weile bevor mal einer nach dem Hund fragte.
Das war alles worauf ich mich bezog.
Stellt mich nicht in die Ecke hier blind Hundehalter zu verteidigen, denn daß mache ich nicht. Ich bemühe mich lediglich beide Seiten der Medaille zu sehen.

Hast Recht ;) Das hat wirklich etwas gedauert und es hat auch gedauert, bis Malcom erzählte, wo der Hund eigentlich herkam. Deshalb schalte ich mich ja auch so spät in die Diskussion ein.
Und mit Deinen Bemühungen machst Du ja das richtige... mich hat es auch gewundert, dass die Frage nach dem Hund spät kam, denn der kann ja am wenigsten dafür, wenn er nicht erzogen ist und nicht kontrolliert wird.
 
zum thema "einsichtiger Hundehalter"

ich (23jahre alt) bin einen radüberweg (die roten wo man vorfahrt vor den Autos hat) über eine Ausfahrt gefahren und da die Autofahrer leider wenig nach bikern schauen verringere ich an solchen Stellen EXTREM das Tempo!
wie auch immer, ich radl also drüber, sehe drei Personen mit nem schwarzen Hund quer über den Weg auf der anderen Seite der Ausfahrt stehen und bremse nochmal (mehr) ab, dann sehen die Leute mich, gehen zur seite (danke), und als ich direkt neben den 3 Personen bin springt ein zweiter Hund (n kleiner Weisser) den ich davor nicht sehen konnte von der Seite in richtung Vorderrad und berührte es ganz leicht!! Zum Glück bin ich ganz links (schon leicht im Gras!!) gefahren und hab noch reflexartig reagiert.
Vor lauter Schock habe ich ein lautes "sach mal" rausgeschrien und habe mich umgedreht um nach den Hund zu sehen, dem es offensichtlich gut ging, da er mein rad ja nur gestreift hat.
Jetzt aber der OBERHAMMER:
ich habe den Kopf geschüttelt und gefragt ob man nicht besser auf den Hund aufpassen könnte, da sowas auch schlimm enden könnte, dann ist der Typ (Hundehalter?) auf mich zugelaufen hat seine Ärmel hochgekrempelt (er wollte mir offensichtlich an den Kragen) und hat wie ein irrer geschrien ich sollte sofort hier herkommen und dabei mit seiner Faust gefuchtelt, als ich mich daraufhin weiter von ihm entfernt habe hat er geschrien dass er mich TOT SCHLÄGT wenn er mich erwischt!!!!!
Da konnte ich nicht anders, hab den Kopf geschüttelt ihn ein krankes ********* genannt und bin weitergefahren.
das war sicher nicht die beste Methode, aber wie gesagt, ich war total perplex, da ich mich absolut im Recht gefühlt hab und der Typ mir Schläge androht und mich wörtlich "totschlagen" wollte!!!!

Also, alles was recht ist......
 
Wenn wir anfangen uns über *********** zu unterhalten, dann können wir hier noch lange schreiben.
Ob auf der Autobahn, beim biken, Fußgänger die meinen der ganze Weg gehört Ihnen alleine und die nie nach hinten sehen, ältere Leuctchen die den Weg auf ganzer Breite brauchen und dir schon auf Entfernung dauernd in die Augen sehen aber nicht zur Seite gehen, Einkaufswagenindiehackenschieber an der Kasse im Supermarkt, Parkplatzwettrennen, Dauerndirgendwoaufdenbodenspucker die dir mit Schlägen drohen wenn Du sie fragst was das soll, Postbeamte die dich 15 Minuten an einem Schalter warten lassen bevor sie dir sagen daß dieser geschlossen ist, und und und...

...Deppen gibt's überall und nicht zu wenige!
 
hahaha,
hast schon recht...
wenn man sich über alle so lange aufregt wird man seines lebens nicht mehr froh....

ich musste halt auch mal meinen Frust ablassen
jetzt gehts mir besser:lol
 
@daif: hats ja recht, frust muss raus.
@tom 27: dein beitrag fand ich vollkommen ok.

was mich noch interessieren würde: wo war das? im wald, feld, radweg, nsg?
hast du die frau auf der bank gesehen? welche tageszeit? wie war der verlauf des weges -gerade, kurvig, ansteigend-? alles wichtige details um eine ungefähre aussage zu machen.
die schilderung des sachverhalts ist halt doch sehr einseitig und dünn. genau wie die beurteilungen dessen hier. es könnte ja auch sein, dass der biker schuld hatte, oder?

kh-cap
 
@malcolm
schade, ich dachte dir wäre daran gelegen, zu erfahren, wie die rechtliche Situation aussieht. mit den von dir gelieferten infos ist das nicht möglich, da bringt dich auch der hinweis von gugi auf das bgb nicht weiter, was ich sowieso für sehr bedenklich halte (sehr einseitig, zu wenigs infos vorhanden).
oder hast du dich schon mit der hundehalterin (ist er überhaupt bekannnt?) schon geeinigt?
mich wundert es nur, dass das hier so schnell abgebrochen ist. oder reichten dir die infos?
kh-cap
 
kh-cap schrieb:
@malcolm
schade, ich dachte dir wäre daran gelegen, zu erfahren, wie die rechtliche Situation aussieht. mit den von dir gelieferten infos ist das nicht möglich, da bringt dich auch der hinweis von gugi auf das bgb nicht weiter, was ich sowieso für sehr bedenklich halte (sehr einseitig, zu wenigs infos vorhanden).
oder hast du dich schon mit der hundehalterin (ist er überhaupt bekannnt?) schon geeinigt?
mich wundert es nur, dass das hier so schnell abgebrochen ist. oder reichten dir die infos?
kh-cap


Also das mit der Tierhalterhaftung paßt schon. Nur ob man damit durchkommt, ist eine andere Frage...
 
Haftung: Bei Hunden geht der Gesetzgeber generell von einer Gefährtungshaftung aus, daß heißt, der Haltet haftet immer! Deswegen gibt es ja auch die Hundehaftpflicht als Einzelversicherung, ist aber nicht überall Pflicht. Beispiel: Bricht jemand in meine Wohnung ein und mein Hund beißt denjenigen, muß ich noch für die Kosten aufkommen.
Gruß
Ger
 
also so einfach ist das nun auch nicht. der hundehalter könnte ja sich darauf berufen, dass sich der biker verkehrswidrig verhalten hatte. ihr macht ja gerade so, als ob der tierhalter für alles haftbar gemacht werden kann. etwas viel edel und stark geschaut oder was?
wenn nur das bgb heranzuziehen ist, wird das wohl auch in den meisten fällen so sein, nur im vorliegenden fall gibt es noch eine menge andere vorschriften, welche unter umständen in betracht kommen. hat der biker hier irgendwas falsch gemacht, ist der hundehalter unter umständen wieder raus.
deswegen auch meine nachfragen nach fakten. das was zur zeit vorliegt reicht nicht ansatzweise aus, um hier eine gescheite auskunft zu geben.
kh-cap
 
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