:Brian
[bri:an]
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Ger schrieb:Beispiel: Bricht jemand in meine Wohnung ein und mein Hund beißt denjenigen, muß ich noch für die Kosten aufkommen.
Gruß
Ger
Du meinst der Einbrecher geht zur Polizei und erstattet Anzeige?


Wohl kaum. Mit welcher Begründung haftet der Hundehalter? Was hat der Hundehalter falsch gemacht? Hätte er den Hund in der Wohnung an der Heizung anleinen müssen, weil er jederzeit mit einem Einbruch rechnen muss?