Hund überfahrn

Vor 3 Jahren im Hochsommer:
Ich war auf dem Weg ins Freibad bei 32Grad und hatte nur Radlerhose, Schuhe und Rucksack dabei. In einer Privatstraße habe ich dann mit ca. 30km/h einen Hund angefahren. Ich hab das Tier in einer Kurve erst in 1m Entfernung vor dem Rad entdeckt, die Häuser standen direkt am Straßenrand in der 3m breiten Privatstraße. Der Hund (ca. 15kg) lag mitten auf der Straße, ist vor dem zusammenprall noch aufgesprungen, dann aber vom Vorderrad 10 Meter der Straße entlang gekickt worden, und dann geflüchtet. Die Besitzer standen fast daneben vor dem Haus. Ich bin bei der Aktion gestürzt und habe mit Arm und Schulter auf dem Asphalt gebremst, sah schön blutig aus.
Der Hund wurde erst nach zwei Tagen im Tierheim wieder gefunden. Die Rechnungen für Benzin (2Tage Suchaktion) und Impfungen im Tierheim habe ich dann nach einem Monat bekommen.
Da ich mich im Unrecht sah (wg beschilderter Privatstraße), habe ich den Vorgang meiner Privathaftpflich gemeldet plus Rechnungen (genau so wie oben beschrieben). Die Anwälte der P-H-V haben dann gesagt, die Schuld liegt zu 100% bei den Besitzern des Hundes, und sie würden mir kostenlosen Rechtsbeistand (Anwalt) zu Verfügung stellen, um auf Schmerzensgeld und Radschäden zu klagen. Ich wollte das aber nicht.
 
Hallole,

ich fahr morgens immer mit dem Radel durch den Wald ins Geschäft und treff dort immer einen Jäger der mit seinem Hund gassi geht (in weißen Sportsocken und Badelatsche). Die Töle (sorry alle Hundeliebhaber) läuft immer frei herum und der Jäger tut so als würde Ihn das nichts angehen. Als mir der Hund desletzt fast ins Rad gelaufen ist hab ich mich beschwert er möge doch bitte seinen Hund festhalten. Sein Kommentar: "ch bin hier Jäger und das ist mein Revier und ich brauch meinen Hund nicht anzuleinen.".
Ich bin da nicht ganz seiner Meinung. Irgenwie muß doch auch ein Jäger sich für seine Töle verantworlich zeigen. Kennt einer von Euch (z.B. Jurastudenten) da dich Rechtslage??? Ich hab keinen Bock jedesmal fast vom Rad abzusteigen nur weil der Kerl zu faul ist sein Tier festzuhalten?

Ketter rechts
ra-
 
Es ist sicher nicht, um dennoch die ordnungsgemäße jagdliche Hege und Pflege sicherzustellen, erforderlich, daß ein Hund so frei herumläuft, daß er auch Fahrädern samt Benutzern zu nahe tritt. Insoweit unterliegen m.E. ein Hund wie Hundeherrchen der gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht insoweit, als Radfahrer wie auch Wanderer oder Reiter auf den Wegen nicht mehr behindert werden, als die eben zur ordnungsgemäßen Jagdausübung erforderlich ist. Kurzum, ein Hund, der jagdtauglich erzogen ist, sollte es fertigbringen, auf Wegen erforderlichenfalls "bei Fuß" zu laufen. Das Herrchen wiederum sollte kein Problem damit haben, hierfür zu sorgen.

Soweit ein Hund sich, anstatt sich - angeleint der nicht - zurückhaltend zu benehmen, absichtlich Radfahrern oder anderen Wegenutzern nähert und sie dabei beim Fortkommen behindert oder gar gefährdet, unterliegt dies m.E. keinesfalls der jagdfachlichen Notwendigkeit. Wenn das Herrchen nichts dagegen unternimmt (selbst, wenn das in Einzelfällen nicht zur ungestörten, aber doch immerhin ungefährdeten Durchfahrt des Bikers führen würde), ist dieses Unterlassen mit den geltenden landesforstgesetzlichen Bestimmungen m.E. nicht vereinbar.

Soweit sich die jagdfachliche Notwendigkeit doch einmal ergeben sollte, wird ein qualifizierter Jäger keine Probleme damit haben, dies einem vorurteilsfreien Biker zu erklären.
 
Nach einigen mehr oder weniger unliebsamen Erfahrungen mit Hunden beim Biken habe ich für mich beschlossen , meinen Weg kreuzende Fifies ins zwei Kategorien einzuteilen .

- Größere Hunde , also solche die zum Sturz führen würden werden wie Wanderer behandelt . Also Speed bis zuletzt aber nur so schnell überholen das nichts passieren kann egal wie dumm sich die Rotsocke verhält .

-Kleinere Hunde , also solche die nicht zum Sturz führen würden
werden wie dicke Wurzeln oder querliegende Bäume
(die Dünnen ) behandelt .

Sich dabei auf keine Diskussion einlassen . Wortgefechte enden sowieso in wulgären Beschimpfungen einenes Niveaus auf das ich mich nicht herablasse .
Dabei immer freundlich bleiben und Grüßen . Und Tschüss .
 
mir is noch was eingefallen wie man den Jäger dazu bringen kann etwas aufmerksamer zu sein und seinen Hund festzuhalten. (Er reagiert ja nicht auf Klingeln). Ich besorg mir aus'nem Fan Shop ne Gas-Hupe (so fürs Stadion) und wenn er mal wieder nicht reagiert (vielleicht hat der Arme ja n'en Knallschaden vom Ganzen Viehcher abballern) dann Hup ich ihn und seine Töle einfach aus dem Weg. Mal sehen ob dánn der alte Flegmat seinen Hintern in Bewegung setzt.

Bis dahin Love and Piece
Ra.
 
Hupe
Dann bist du aber bestimmt gleich wegen Störung der Waldesruhe dran. ;)

MfG Manne

P.S. Allerdings geht doch nix über einen gescheiten Vogelschreck aus der 9mm. ;)
 
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