Hundeleine im Weg

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Hi,

also manche Passanten haben echt Nerven. Ich fahre grad schön mit 30 km/h durch die Stadt (auf dem Radweg mit angrenzendem Fußweg). Plötzlich stehen auf dem Radweg zwei Leute, die sich mit drei weiteren Leuten auf der rechten Seite unterhalten (siehe Skizze). Jedenfalls spielten die drei Leute rechts gerade mit einem kleinen Hund.
Auf dem Radweg konnte ich nicht weiter, und zwischen den zwei Gruppen war ansich genug Platz. Also... Ohne Geschwindigkeitsminderung weiter gefahren. Natürlich konnte ich nicht wissen, dass der Hund den Leuten links auf dem Radweg gehörte und dieser angeleint war. Ergo: Der gesamte Weg war mit einer dünnen, im halbdunkeln unsichtbaren, Hundeleine überspannt.
Etwa 5 Meter vorher erkannte ich die Leine und bin voll auf die Eisen. Naja... ein Bremsweg von 5 Metern bei 30km/h ist nicht sehr viel. Ich bin also voll über die Hundeleine weg. Kurz dahinter kam ich zum Stehen und durch den Schreck nicht aus den Klickpedalen. Das Ende vom Lied: Ich lag auf dem Weg und der Hund war plötzlich wieder bei seinem Herrchen (Frauchen, keine Ahnung).
Tja, Fazit: leicht schmerzendes Handgelenk und Minischürfwunde am linken Knie. Dem Hund gehts übrigens gut.
Nunja, kurze Feststellung, dass mir nichts passiert war und der Hund auch noch lebte und ich bin weiter. Hinterher hab ich mir überlegt, dass ich eigentlich nicht schuld gewesen bin, aber was solls. Was meint ihr dazu?

MFG

Hier noch die Skizze:
 

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Hm, ich glaube mal was von angepasster Geschwindigkeit gelesen zu haben und mit 30 Sachen auf einem Radweg in der Stadt zwischen zwei Fußgängergruppen durchdonnern zu wollen und keine Geschwindigkeit raus zu nehmen, halte ich für ziemlich riskant und gar nicht angepasste Geschwindigkeit. Bist zum größten Teil selbst schon schuld. Hast du wenigsten geklingelt oder sont irgendwie rechtzeitig auf dich aufmerksam gemacht?
 
Hallo Renatus,

so wie Du zum Schluß reagiert hast, fand ich das in Ordnung:
Dem Hund gehts gut, Dir auch relativ ;) und den Leuten auch.

Das ist wichtig. :)

Nächstes mal bist Du vielleicht vorausschauender als die Fußgänger.
30 km/h ist natürlich auch nicht gerade wenig......

Aber am Ende zählt wie gesagt nur eins: Allen geht es gut. :daumen:

Gruß
Jochen
 
mir ist sowas schon auf ner schmalen landstrasse passiert. der köder rannte an der leine quer über die komplette strasse. wäre fast ziemlich übel ausgegangen, wenn frauchen nicht noch schnell im letzten moment hinterher wäre... da hätte der bremsweg definitiv nicht mehr gereicht und drüber springen :rolleyes: ich weiss nicht...
 
Hi,

eine ähnliche Situation hatte ich auch unlängst. Ein Rad/Spazierweg etwas abseits der Ortslage an einem Fluss. Ich habe die Ziehleine aber frühzeitig gesehen und war auch langsamer. Es hat mich die ganze Zeit in den Fingern gejuckt, einfach über die Leine zu springen :lol: Aber habe es dann doch sein gelassen und habe angehalten bis der Hund zur seite gezogen wurde.

Ich habe mal in der Zeitung von einem Gerichtsurteil gelesen, da ging es auch um diese Frage. Ein Radfahrer stürzte auf einem Rad/Gehweg über eine Hundeleine. Der Radfahrer war nach dem Urteil Schuld, da dieser bei dem Vorbeifahren an Spaziergängern damit rechnen muss, dass plötzlich ein Fußgänger die Richtung wechselt oder ein Hund oder Kind plötzlich zur Seite springt etc. Von daher muss der Radfahrer eine angepasste Geschwindigkeit haben und besonders aufpassen, wenn er an Fußgängern vorbeifährt - so zumindest das Gericht.

Gruß

easy
 
Gegen das Prinzip Radweg ist kein Kraut gewachsen. Wenn man sich darauf einlässt, muss man auch entsprechend langsam fahren. Es findet sich da nämlich immer irgend etwas, das man dem Radfahrer vorwerfen kann.

Also: Lieber ein auf der Fahrbahn einen Unfall vermeiden als auf dem Radweg ein vermeintliches "Recht haben", und sich später wundern.

Armin
 
Armin Mann schrieb:
Gegen das Prinzip Radweg ist kein Kraut gewachsen. Wenn man sich darauf einlässt, muss man auch entsprechend langsam fahren. Es findet sich da nämlich immer irgend etwas, das man dem Radfahrer vorwerfen kann.

Also: Lieber ein auf der Fahrbahn einen Unfall vermeiden als auf dem Radweg ein vermeintliches "Recht haben", und sich später wundern.

Armin


Genau, innerstädtische Radwege ist ein heikles Thema. Außerorts zum Anbinden von Stadtteilen sind Radwege schon sinnvoller, aber auch nur da entlang der Landstraßen und nicht mit tausend Umwegen quer durch die Wallachei!
 
Easy schrieb:
Außerorts zum Anbinden von Stadtteilen sind Radwege schon sinnvoller, aber auch nur da entlang der Landstraßen und nicht mit tausend Umwegen quer durch die Wallachei!
Von mir aus: gerne! Aber nur solange ich auch bei diesen Mistdingern nicht per StVO gezwungen werde darauf fahren zu müssen.

Wenn Du außerorts die Kreuzungsproblematik (als einen von vielen prinzipbedingten Problemen) abgemildert siehst - die bleibt abgeschwächt auch außerorts erhalten. Dazu kommen typische Unfallgefahren durch die ständigen Seitenwechsel, Dreck/Feuchte/Schmiere/Eis und Schnee, die starke Blendung bei Nacht (tieferliegend, linksseitig...) usw..

Armin

--
"gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht!"
 
Ziemlich dusselig, da ohne langsamer zu fahren mitten durch zu wollen...

Entweder klingeln oder langsamer durch die Mitte oder so auf den Radweg blockierenden zufahren und knapp bremsen, daß er von selbst zur Seite springt...so hätte ich das gemacht.

Hatte heute früh auch ne alte Frau, deren Fiffi an der 20 m Leine auf den Radweg gerannt ist...hab's kommen sehn, habe so gebremst, daß ich Fiffi noch ganz sanft vor den Ar$ch gefahren bin und sie hat sich anschliessend tausend mal entschuldigt. Hab ihr noch gesagt, daß ihr Fiffi so wohl nicht mehr lange leben wird, wenn sie nicht besser aufpasst und das wars.
 
naja, angepasste geschwindigkeit...

vor ca 4 wochen ist auf einem radweg auch ein angeleinter hund aus einer entfernung von ca. 10-15 meter ausserhalb des radwegs quer über den weg gerannt. das frauchen war NICHT zu sehen. allerdings ist der köter nicht vor mich sondern einen ich-komm-von-der-arbeit-heim-herrenradfahrer gesprungen. :( der stieg um ein haar über den lenker ab. richtig heftig fand ich, dass die besitzerin dann noch anfing zu motzen, dabei immer noch den stark befahrenen weg mit der leine blockierte. seeehr mutig, da sich immer mehr radfahrer einfanden :p


(irgendwie spinnt mein browser oder das forum heute, vielleicht auch beides :heul: )
 
Erstmal danke für die Antworten :) Ich werd das nächste mal die Bremse n bissl eher nutzen ;)

@chickenway-user
Ans drüberspringen hatte ich hinterher auch gedacht, waren höchstens 35cm, allerdings bei 30 und auf 5 Meter noch auf den Bunnyhop vorbereiten. :rolleyes:

MFG
 
wie währs den mal mit einen bunny hop über die leine ... du machst hier vieleicht aktionen ausserdem fährt man an passanten höchstens 5 kmh vorbei, denn man weis nie wie sie regieren manchmal hüpfen dir die leute sogar bei 5 kmh vors rad wegen den schreck ...
 
Schwarzer Kater schrieb:
Hm, ich glaube mal was von angepasster Geschwindigkeit gelesen zu haben und mit 30 Sachen auf einem Radweg in der Stadt zwischen zwei Fußgängergruppen durchdonnern zu wollen und keine Geschwindigkeit raus zu nehmen, halte ich für ziemlich riskant und gar nicht angepasste Geschwindigkeit. Bist zum größten Teil selbst schon schuld. Hast du wenigsten geklingelt oder sont irgendwie rechtzeitig auf dich aufmerksam gemacht?
Geschwätz !

Neee, sorry! Aber hör mal, 30 km/h ???? Schnell ?
Also echt ! Das ist doch unterste Geschwindigkeit im vergleich der rollenden Fortbewegungsmittel der heutigen Zeit !
Und Radwege sind zum drüberrollen gedacht, nicht zum Schleichen, nicht zum Bremsen !

Warum werden Radfahrer mit 30 km/h als "Raser" empfunden während es bei einem Autler schon mind. 80 km/h in der Stadt bedarf ?

Ich wär dem voll über/auf die Leine gefahren, wäre nur Sachbeschädigung gewesen aber deswegen setz ich meine Gesundheit nicht aufs Spiel (wenn ich nicht mehr Bremsen kann) - aber normalerweise fahre ich auch vorausschauend aber auch zügig.

Ich mag Hunde aber bei sowas muss der zuerst dran glauben bzw. die Hand des Besitzers.
 
andy1 schrieb:
Neee, sorry! Aber hör mal, 30 km/h ???? Schnell ?
Also echt ! Das ist doch unterste Geschwindigkeit im vergleich der rollenden Fortbewegungsmittel der heutigen Zeit !
Und Radwege sind zum drüberrollen gedacht, nicht zum Schleichen, nicht zum Bremsen !
Hier liegst Du total falsch!

Für einen Richter in Celle (OLG Celle, 5.12.2002, AZ 14 U 53/02) waren bereits die 25 km/h des Radfahrers auf dem Radweg viel zu schnell (Mindestens "mit 25 km/h sei der Leistungssportler
den Radweg entlang gedüst"
).

Noch so'n Urteil:
Auch auf einem 2,30 m breiten innerstädtischen Radweg darf ein Radler nicht mit 25-30 km/h fahren, wenn die Sicht zur Fahrbahn hin durch parkende Autos beschränkt ist. Der Radler musste für 2/3 des beim Unfall entstandenen Schadens aufkommen (KG, VerkMitt 1984, 94).


Auf den zumindest in meiner Gegend allgemein üblichen gemeinsamen Fuß- und Radwegen (Zeichen 240) schauts für Radfahrer folgendermaßen aus:

"Radfahrer auf kombiniertem Geh-Radweg besonders in der Pflicht

Berlin (rpo). Radfahrer müssen sich auf kombinierten Fuß- und Fahrradwegen besonders umsichtig verhalten. Sie müssen mit Fehlverhalten und Schrecksekungen der Fußgänger rechnen. Außerdem dürfen Radfahrer nur im Schritttempo fahren.
Darauf haben die Verkehrsrechtsspezialisten des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hingewiesen. Sie bezogen sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, das Schadenersatzforderungen einer Radlerin abgewiesen hatte.
Die Frau hatte geklagt, nachdem sie mit einem Fußgänger zusammengestoßen war und sich bei dem folgenden Sturz erheblich verletzt hatte. Die Frau treffe ein so überwiegendes Verschulden, dass eine Haftung des Fußgängers nicht in Betracht komme, urteilten die Richter. Zugleich stellten sie mehrere Grundsätze für das Verhalten auf kombinierten Fuß- und Radwegen auf.
Demnach müssen Radfahrer auf solchen Wegen auf die Belange der Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und bei unklarer Verkehrslage gegebenenfalls mit dem Fußgänger Blickkontakt aufnehmen, um eine Verständigung zu ermöglichen. Zudem haben Radfahrer besonders auf ältere oder unachtsame Fußgänger Rücksicht zu nehmen und mit Unaufmerksamkeiten oder Schrecksekunden der Fußgänger zu rechnen.
Auf Gehwegen, die durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind, dürften diese generell nur im Schritttempo fahren. Dies gelte im Übrigen auch, wenn die Verkehrssituation es erfordere, damit ein sofortiges Anhalten möglich sei. Allerdings gaben die Richtern den Fußgängern auf, sie müssten Radfahrern die Möglichkeit zum Vorbeifahren geben.

Im vorliegenden Fall hätte die Radfahrerin Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, nachdem der Fußgänger auf Klingeln und Rufen nicht reagiert hatte, urteilten die Richter. Ein solches Verhalten hätte ihr nämlich "räumlich und zeitlich" die Möglichkeit gegeben, den Zusammenstoß zu vermeiden."

AZ 8 U 19/04



Leute, ich kann mich blos wiederholen:
Radwege sind keine Rennstrecken! Wenn Ihr zügig und vor allem sicher vorankommen wollt bleibt nur die Fahrbahn. Und die ist kein Spielplatz, es gilt die StVO, Umsetzung hier.

<Textbaustein> Rad_weg!-Planer und Richter gehen von ca. 15 km/h Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen aus. Bei Kreuzungen, Einfahrten, Ausfahrten, im Aufklappbereich Türen parkender Fahrzeuge, Fussgängern, spielenden Kindern, anderen Radfahrern, Joggern, Skatern, Traktoren, Mülleimern, Pollern, Verkehrsschildern, Ampelmasten, Hecken, Bäumen, Schranken, Drängelgittern, Baustellen, berittenen Polizisten (kein Witz - auch hierzu gibts ein Urteil mit Hauptschuld für den Radfahrer), Glatteis, Streusplitt vom letzten Winter, Laub vom letzten Herbst, miserablem Asphalt und was auf Radwegen sonst noch alles dazugehört sind 15 km/h bereits deutlich zu schnell! <Textbaustein Ende>



andy1 schrieb:
Warum werden Radfahrer mit 30 km/h als "Raser" empfunden während es bei einem Autler schon mind. 80 km/h in der Stadt bedarf ?
Da passt dieser Richterspruch (ob er das auch bei motorisierten Zweirädern so sieht?):
"Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird." (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).


Radfahrer (im Straßenverkehr) sind bei uns ganz allgemein die Deppen der Nation. Das kann nur zur zum Teil daran liegen, dass sich manche auch so verhalten.

Armin
 
Armin Mann schrieb:
Hier liegst Du total falsch!

Für einen Richter in Celle (OLG Celle, 5.12.2002, AZ 14 U 53/02) waren bereits die 25 km/h des Radfahrers auf dem Radweg viel zu schnell (Mindestens "mit 25 km/h sei der Leistungssportler
den Radweg entlang gedüst"
).

Noch so'n Urteil:
Auch auf einem 2,30 m breiten innerstädtischen Radweg darf ein Radler nicht mit 25-30 km/h fahren, wenn die Sicht zur Fahrbahn hin durch parkende Autos beschränkt ist. Der Radler musste für 2/3 des beim Unfall entstandenen Schadens aufkommen (KG, VerkMitt 1984, 94).


Auf den zumindest in meiner Gegend allgemein üblichen gemeinsamen Fuß- und Radwegen (Zeichen 240) schauts für Radfahrer folgendermaßen aus:

"Radfahrer auf kombiniertem Geh-Radweg besonders in der Pflicht

Berlin (rpo). Radfahrer müssen sich auf kombinierten Fuß- und Fahrradwegen besonders umsichtig verhalten. Sie müssen mit Fehlverhalten und Schrecksekungen der Fußgänger rechnen. Außerdem dürfen Radfahrer nur im Schritttempo fahren.
Darauf haben die Verkehrsrechtsspezialisten des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hingewiesen. Sie bezogen sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, das Schadenersatzforderungen einer Radlerin abgewiesen hatte.
Die Frau hatte geklagt, nachdem sie mit einem Fußgänger zusammengestoßen war und sich bei dem folgenden Sturz erheblich verletzt hatte. Die Frau treffe ein so überwiegendes Verschulden, dass eine Haftung des Fußgängers nicht in Betracht komme, urteilten die Richter. Zugleich stellten sie mehrere Grundsätze für das Verhalten auf kombinierten Fuß- und Radwegen auf.
Demnach müssen Radfahrer auf solchen Wegen auf die Belange der Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und bei unklarer Verkehrslage gegebenenfalls mit dem Fußgänger Blickkontakt aufnehmen, um eine Verständigung zu ermöglichen. Zudem haben Radfahrer besonders auf ältere oder unachtsame Fußgänger Rücksicht zu nehmen und mit Unaufmerksamkeiten oder Schrecksekunden der Fußgänger zu rechnen.
Auf Gehwegen, die durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind, dürften diese generell nur im Schritttempo fahren. Dies gelte im Übrigen auch, wenn die Verkehrssituation es erfordere, damit ein sofortiges Anhalten möglich sei. Allerdings gaben die Richtern den Fußgängern auf, sie müssten Radfahrern die Möglichkeit zum Vorbeifahren geben.

Im vorliegenden Fall hätte die Radfahrerin Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, nachdem der Fußgänger auf Klingeln und Rufen nicht reagiert hatte, urteilten die Richter. Ein solches Verhalten hätte ihr nämlich "räumlich und zeitlich" die Möglichkeit gegeben, den Zusammenstoß zu vermeiden."
AZ 8 U 19/04



Leute, ich kann mich blos wiederholen:
Radwege sind keine Rennstrecken! Wenn Ihr zügig und vor allem sicher vorankommen wollt bleibt nur die Fahrbahn. Und die ist kein Spielplatz, es gilt die StVO, Umsetzung hier.

<Textbaustein> Rad_weg!-Planer und Richter gehen von ca. 15 km/h Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen aus. Bei Kreuzungen, Einfahrten, Ausfahrten, im Aufklappbereich Türen parkender Fahrzeuge, Fussgängern, spielenden Kindern, anderen Radfahrern, Joggern, Skatern, Traktoren, Mülleimern, Pollern, Verkehrsschildern, Ampelmasten, Hecken, Bäumen, Schranken, Drängelgittern, Baustellen, berittenen Polizisten (kein Witz - auch hierzu gibts ein Urteil mit Hauptschuld für den Radfahrer), Glatteis, Streusplitt vom letzten Winter, Laub vom letzten Herbst, miserablem Asphalt und was auf Radwegen sonst noch alles dazugehört sind 15 km/h bereits deutlich zu schnell! <Textbaustein Ende>



Da passt dieser Richterspruch (ob er das auch bei motorisierten Zweirädern so sieht?):
"Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird." (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).


Radfahrer (im Straßenverkehr) sind bei uns ganz allgemein die Deppen der Nation. Das kann nur zur zum Teil daran liegen, dass sich manche auch so verhalten.

Armin
Ich habe auch geschrieben wie es empfunden(!) wird, nicht wie es ein Richter sieht.
Die urteilen soweiso meist nach Lust und Laune (sollte man meinen), es gibt solche und solche Urteile, kommt auch oft auf den Einzelfall an.


Also als Radler darf ich nicht auf die Fahrbahn wegen einem Radweg und nicht auf den Radweg mit so einer Geschwindigkeit ?
Wie heisst es so schön: Ein guter Radweg wird auch gern benutzt.
Ausserdem ist mir mein Leben lieb dass ich nicht unbedingt Kamikaze fahren muss.
Dann achte ich schon auf mein Leben, nach ein paar Jahren entwickelt man einen siebten Sinn für Gefahren.
Trotzdem kann es mal brenzlig werden aber ich werde nicht immer mit den Richtersprüchen im Hinterkopf meinen Fahrstil "anpassen".
Wenn ich mit 15 km/h dahinschleichen würde, würde ich ja nie ankommen und wer sagt das Radfahrer das mittels Tacho überprüfen müssen (Autofahrer halten auch keine 1,5 Meter Mindestabstand ein).
Und da wo ich Schritt fahren muss ist für mich kein Radweg und der Weg wird dann auch nicht benutzt.
Bin sowieso für Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht...
 
Armin Mann schrieb:
Da passt dieser Richterspruch (ob er das auch bei motorisierten Zweirädern so sieht?):
"Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird." (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).

Wer legt bitte fest, was die allgemeine Erwartung aussagt? Ich geh niemals davon aus, dass ein Radfahrer mit nur 15km/h durch die Gegend schleicht.

MFG
 
andy1 schrieb:
Neee, sorry! Aber hör mal, 30 km/h ???? Schnell ?
Also echt ! Das ist doch unterste Geschwindigkeit im vergleich der rollenden Fortbewegungsmittel der heutigen Zeit !
Und Radwege sind zum drüberrollen gedacht, nicht zum Schleichen, nicht zum Bremsen !
Vielleicht empfindest du das nicht als schnell (ich übrigens schon), aber für die Situation war es meiner Meinung nach zu schnell. Wenn ich mir nicht 100% sicher sein kann, daß mich alle Leute auch wahrgenommen haben, muß ich halt so weit langsamer werden, daß ich im Notfall anhalten kann. Nicht schön für mich, aber nun mal notwendig.

andy1 schrieb:
Ich wär dem voll über/auf die Leine gefahren, wäre nur Sachbeschädigung gewesen aber deswegen setz ich meine Gesundheit nicht aufs Spiel (wenn ich nicht mehr Bremsen kann) - aber normalerweise fahre ich auch vorausschauend aber auch zügig.

Ich mag Hunde aber bei sowas muss der zuerst dran glauben bzw. die Hand des Besitzers.
Wo wohnst/fährst du eigentlich rum? Wenn ich mit der Einstellung hier durch Mainz auf den städtischen Radwegen an die Uni fahren würde, würde ich täglich etwa zwei "Sachbeschädigungen" oder "fahrlässige Körperverletzungen" verursachen.
 
Vielleicht empfindest du das nicht als schnell (ich übrigens schon), aber für die Situation war es meiner Meinung nach zu schnell. Wenn ich mir nicht 100% sicher sein kann, daß mich alle Leute auch wahrgenommen haben, muß ich halt so weit langsamer werden, daß ich im Notfall anhalten kann. Nicht schön für mich, aber nun mal notwendig.[/QUOTE]Ich gehe wohl recht in der Annahme dass du nicht dabei warst, ich übrigens auch nicht. Also stellt sich die Frage erst in der Situation.
Und 30 km/h ist nunmal wirklich nicht die Welt...
Mag sein dass ich da mit meiner Drucklufthupe (nur am Alltagsrad) klar im Vorteil bin und vorher schonmal Laut gebe damit ich nicht auf Null abbremsen muss und niemand sagen kann ich wäre plötzlich da gewesen.
Und wenn man Lizenzfahrer ist hat man sowieso schon ein sehr gutes Reaktionsvermögen und kann auch Geschwindigkeiten und das situationsbedingte Kollisionspotential gut einschätzen.
Jedoch: Mehr passiert im öffentlichen Verkehr statt im Rennen.

Schwarzer Kater schrieb:
Wo wohnst/fährst du eigentlich rum? Wenn ich mit der Einstellung hier durch Mainz auf den städtischen Radwegen an die Uni fahren würde, würde ich täglich etwa zwei "Sachbeschädigungen" oder "fahrlässige Körperverletzungen" verursachen.
Wer lesen kann ist schon im Vorteil.
Und Mainz bleibt eben Mainz... nicht direkt zu vergleichen mit Frankfurt, denke mal da ist es eher krasser.
Wenn ich nicht aufpassen (oder hupen würde) hätte ich am Tag so einige Beinahekollisionen, mit wem auch immer.
Auf dem Radweg hatte ich erst einen Unfall (in Darmstadt), mit einer Frau kollidiert in der Sylvesternacht... die plötzlich rübergerannt ist (trotz 12-VoltAutohupe damals).
 
andy1 schrieb:
Ich gehe wohl recht in der Annahme dass du nicht dabei warst, ich übrigens auch nicht. Also stellt sich die Frage erst in der Situation.
Und 30 km/h ist nunmal wirklich nicht die Welt...
Die Situation ist doch im ersten Beitrag ziemlich klar beschrieben, sogar mit Skizze! Wenn man für alles dabei gewesen sein müßte, könnt sich über sowas nur noch vor Ort unterhalten.

andy1 schrieb:
Und wenn man Lizenzfahrer ist hat man sowieso schon ein sehr gutes Reaktionsvermögen und kann auch Geschwindigkeiten und das situationsbedingte Kollisionspotential gut einschätzen
Bekommt man das automatisch mit der Lizenz? :wut: Es gibt ´ne Menge Tätigkeiten, die das Reaktionsvermögen schulen. Dafür braucht´s nicht unbedingt ´ne BDR-Lizenz. Im übrigen wurde deine Reaktionsfähigkeit hier gar nicht in Frage gestellt.
 
Schwarzer Kater schrieb:
Bekommt man das automatisch mit der Lizenz? :wut: Es gibt ´ne Menge Tätigkeiten, die das Reaktionsvermögen schulen. Dafür braucht´s nicht unbedingt ´ne BDR-Lizenz. Im übrigen wurde deine Reaktionsfähigkeit hier gar nicht in Frage gestellt.
Nur die Besten überleben das Getümmel im Feld...
Jeder Depp kann sich ne Lizenz holen - aber eine Lizenz besitzen und am Rennende heil im Feld etc. anzukommen sind da schon mal 2 grundsätzlich verschiedene Dinge.
Schult denn ein Computerspiel o.ä. das Reaktionsvermögen für die reale Verkehrssituation ? Das sehe ich mal anders...
Nur das fahren im Verkehr schult ALLE Sinne
Da muss nicht nur Reaktion da sein muss, auch Erfahrung, Geschwindigkeitseinschätzung, Einschätzen von Verkehrsteilnehmern - Hunden, Skatern, Omas am Stock, Taxifahrern etc. etc.
Manches beherrscht man erst nach Jahren und lernt immer noch dazu.

Alle machen Fehler, selbst noch so sichere Fahrer aber pauschal lasse ich nicht schnelle Radler verurteilen!
Dann wären alle Alltagsradler zu schnell wenn man so manchen Einwand hier liest - dann können wir ja gleich alle einen Geschwindigkeitsbegrenzer einbauen lassen. Alle bekommen Nummernschilder damit man die Raser schneller anzeigen kann?

Mein Tipp, wie auch von anderen schon oft gesagt, einfach auf die Fahrbahn ausweichen.
 
andy1 schrieb:
Alle machen Fehler, selbst noch so sichere Fahrer aber pauschal lasse ich nicht schnelle Radler verurteilen!

Egal ob 30 oder 300 oder 3 km/h, man muss seine Geschwindigkeit so waehlen, dass man jederzeit schnell und sicher anhalten kann. Unabhaengig der Schuldfrage. Das ist imho das wichtigste. Im Hundeleine-abends-queer-ueberm-Radweg-Thread wurde das nicht getan.Egal wie dusselig Frau/Herrchen ist, als Radler; im Vergleich zum schwaecheren Verkehrsteilnehmer Fussgaenger; hat man nun mal von Haus aus die A-Karte in der Hand... ;(
Wenns bloed laeuft wird die Schuldfrage dann vor dem Kadi geklaert und hier hat dir Armin Man aufgezeigt, dass alles schneller als 15.km/h den Radler zum Hauptschuldigen stempelt.
Egal ob Sonntagsrentnerradler oder Lizenzradler.

Daher, angepasst fahren und lieber anhalten, als vorm Kadi pauschal verurteilt zu werden.

LG HL
 
@andi1

vielleicht sollstest du dir mal darüber klar werden.

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird

ich will dich ja nicht vom schnellen fahren abhalten, vll.hast du auch einen guten sinn entwickelt um gefahrensituationen geeignet zu begegnen. aber wenn du mit tempo 30 auf fussgänger mit kötern zu fährst, würde es mich nicht wundern wenn du mal auf dem OP-tisch landest.
 
black soul schrieb:
@andi1

vielleicht sollstest du dir mal darüber klar werden.

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird

ich will dich ja nicht vom schnellen fahren abhalten, vll.hast du auch einen guten sinn entwickelt um gefahrensituationen geeignet zu begegnen. aber wenn du mit tempo 30 auf fussgänger mit kötern zu fährst, würde es mich nicht wundern wenn du mal auf dem OP-tisch landest.
Na, sag das mal den anderen (Leuten mit Hunden (nicht Köter), "HansguckindieLuft" Fußgängern etc.
Und übrigens: Ich bin es nicht gewesen der in die Hundeleine gefahren ist.
Ist mir zudem noch nie passiert - ich fahre wenn dann so dass ich mich nicht selbst gefährde (und somit die anderen auch nicht unbedingt).
Was nicht heisst dass ich demjenigen nicht einen gehörigen Schrecken einjage würde... :D

Und sag es mal den Autobenutzern...
 
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