Info zu einer Rechtsfrage

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25. Dezember 2003
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Ort
Nähe Ingolstadt
Wir brauchen dringend Hilfe!!!!


Vor ca. 8 Wochen haben wir den Eigentümer eines kleinen abgelegenen Waldstücks gefragt, ob wir in seinem Wald aus Holz ein paar Rampen usw. (Northshores) bauen dürften und er bejahte diese Frage.

Nach wochenlanger, harter Arbeit steht nun einiges herum und für uns ging ein lange ersehnter Traum in Erfüllung. Trotz der Abgeschiedenheit bekamen aber einige "Kinder" mit was wir bauen, lungern seitdem auch dort herum und fahren mit ihren 0815 Baumarktbikes die kleineren Dinge ab. Wir erkannten das Problem und haben am Beginn der zwei Lines folgende Schilder aufgestellt:

Privatgrundstück
Betreten auf eigene Gefahr!
Befahren der Strecken und Hindernisse nur nach vorheriger Einweisung, nur mit geeigneten Mountainbikes und kompletter Schutzausrüstung!
Helm- und Protektorenpflicht!
Für Unfälle und Verletzungen aller Art übernimmt der Streckenbauer und der Grundstückseigentümer keine Haftung. Schadensersatzansprüche jeder Art auch von Dritten sind ausgeschlossen, Eltern haften für Ihre Kinder!


Das Grundstück ist nicht umzäunt, es führt keine einzige öffentliche Straße oder Weg zu dem Grundstück, man muss ca. 80 Meter über ein Maisfeld fahren um dort hin zu kommen...


Als wir heute wieder am Fahren waren kam der Eigentümer wutentbrannt, meinte er hätte nie geahnt wie viel wir bauen und er hätte nie Ja gesagt wenn der die Ausmaße geahnt hätte und vor allem wegen der Kinder die sich jetzt auch dort aufhalten will er das wir alles wieder abbauen.


Er hat insbesondere folgende Bedenken:

1. Die von uns gebauten Northshores sind nicht TÜV-Geprüft, wer haftet und übernimmt die Verantwortung wenn etwas passiert? Müssen Northshores eigendlich TÜV-Geprüft sein? Unsere Northshores sind maximal 1,5m über dem Boden, der höchste Drop ca. 2,5m.

2. Angenommen es kommt zu einem Sturz, einer schlimmeren Verletzung - er hat bedenken das er als Grundstückseigentümer dann in die Haftung genommen werden kann.
Z.B. auch das die Krankenkasse einen anteiligen Betrag von der Heilbehandlung von Ihm einklagt oder er die Kosten für Krankenhaus usw. bezahlen muss weil er die Grundlage für die Sportausübung und damit die Verletzung geboten hat.


Wenn wir diese zwei Bedenken - am besten durch schriftliche Aussagen von Rechtsanwälten - aus dem Weg räumen hat unsere Strecke noch eine Zukunft...


Wir hatten heute eine "Krisensitzung", die Strecke ist uns sooo wichtig das wir im Notfall sogar einen Rechtsanwalt bemühen - zuvor möchten wir aber jede Möglichkeit und jeden Hinweis nutzen und sammeln.

Jede Aussage, jeder Tip ist uns sehr wichtig um unser lieb gewonnenes Feierabend-Bikerevier zu erhalten.


Schießt los - helft uns!!!
 
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