Wenn das DH fahren verboten ist, dann muss der Bahnbetreiber auch keines solcher Räder transportieren, um sich nicht mitschuldig zu machen.
Es handelt sich nicht um eine private Bergbahn sondern um ein öffentliches Nahverkehrsmittel. Und wenn dort eine Fahrradmitnahme erlaubt ist, dann lass ich es mir nicht verbieten mein "Downhillbike" auf den Fahrradträger zu hängen, wenn daneben gleich ein normales Bike hängt. Das Busunternehmen macht sich genau an gar nichts mitschuldig, denn wer sagt denn, dass ich einen verbotenen Weg abwärts fahre?
Nebenbei kann ich dir versichern, dass die Busfahrer den Unterschied nicht kennen, ob ich da mit meinem Freeride Bike einsteige und eine Tour auf den Patscherkofel fahren will oder einsteige, um "Donwhill" fahren zu gehen (Protektoren in den Rucksack und gut ist). Da kann ich dir aus eigener Erfahrung bestätigen, dass für die Busfahrer alles "Downhill" ist, was vorne und hinten einen Dämpfer hat.
Ich habs bisher nicht provoziert, weil mich der LaKö eh wenig interessiert und ich dort fast nie unterwegs bin. Wenn das anders wär, hätt ichs aber schon darauf angelegt und den Fall dann mit meiner Rechtsschutzversicherung geklärt. Ich bin mir da ziemlich sicher, dass es ein Gericht nicht erlauben wird, dass einem Biker mit Fullfacehelm die Mitnahme verweigert, dem daneben mit Halbschalenhelm aber erlaubt wird.
Ich denk es lohnt sich aber nicht wirklich, über diesen Aspekt weiter zu diskutieren, da wir keine mit der genauen Gesetzeslage befasste Juristen sind und somit alles was wir hier von uns geben letztlich ohnenhin Mutmaßungen sind.