Ist MTBen auf dem Walberla in der Fränkischen erlaubt?

Er spricht von gesitteten menschlichen Umgangsformen im Allgemeinen und liegt damit goldrichtig.

Ein Dialog mit der Dame hier im Forum wäre doch für alle erhellend gewesen, aber mit deinem Intro hast du die Tür ja gleich zugeschlagen und von innen abgesperrt...
Welchen Dialog erwartest du den ?
Sie hat doch einen ganz klaren, für alle erhellenden Kommentar dazu abgegeben,
was sie vom Mountainbiken am Walberla hält.
"Übel" war ihre Wortwahl.

( und das schon vor meinem dezenten Hinweis auf das Volksfest im Mai)

….. ich habs dir mal unten drangehängt,
nur so als Info...
als Vorbereitung auf einen, naja sagen wir mal konstruktiven Dialog.....

@Walberla_Fo
Jana danke für den Hinweis. Ich denke den Leuten hier ist das bekannt.

Echten Aufklärungsbedarf sehe ich beim Tourismusverband. :D


Anhang anzeigen 1087578

https://www.trubachtal.com/de/erleben/aktiv/mountainbiken/
@HTWolfi

Hallo HTWolfi,
Danke für den Hinweis, das ist natürlich übel... da werde ich mich dranhängen!
Gruß, Jana
 

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Re: Ist MTBen auf dem Walberla in der Fränkischen erlaubt?
Ein Dialog mit der Dame hier im Forum wäre doch für alle erhellend gewesen
Was soll dabei erhellendes bei raus kommen wenn die "alte Tradition" nur weitergeführt wird. Diese "Dame" war wahrscheinlich 1987 noch in den Windeln gelegen oder garnicht auf der Welt als ein paar Grünschnäbel die Verbote aufstellten.
 
Einen Dialog darüber, ob im Sinne der Schutzgebietsverordnung des biken tatsächlich einen so viel schwerwiegenderen Eingriff darstellt, als diese Massenveranstaltung auf dem Foto.
Die Antwort kann ich dir auch geben welche Du bekommen würdest.

Das Fest findet an einem Wochenende statt, Biken das ganze Jahr über.

Von uns Bikern hat die Gemeinde nichts, das Fest bringt Gewerbesteuereinnahmen.

Gut, letzteres würde man Dir nicht sagen, würden sie sich ja ans eigene Bein pinkeln.

Die Drachenfliegen Sondergenehmigung des Vereins gibt's sicher auch nicht umsonst!
https://www.bamberger-gleitschirmclub.de/fliegen/fluggelände/walberla/
Und hier noch ihr Aufgabengebiet, darunter Besucherlenkung. Also MTB auf die roten Linie.
http://www.lpv-fo.de/gebietsbetreuung
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da wir als Gebietsbetreuer im Landkreis Forchheim für ausgewählte Flächen von insgesamt über 5800ha Größe zuständig sind, übersteigt es unsere zeitlichen Möglichkeiten, in jede Online-Diskussion zu jedem Thema voll einzusteigen – leistbar ist nur ab und zu ein kleiner, sachlich aufklärender Beitrag. Da der Besucherdruck auf sensible Schutzgebiete dieses Jahr ganz allgemein stark angewachsen ist - dies betrifft auch das Walberla – informierte der letzte Post in verschiedenen Foren einfach über die seit vielen Jahren unveränderte, aber dennoch manchen offensichtlich nicht bekannte Rechtslage.

Daher nur noch eine abschließende Erläuterung, die hoffentlich einige Fragen beantwortet:

An der seit Jahrzehnten unveränderten Schutzgebietsverordnung ist erkennbar, in welcher Geschwindigkeit sich gesellschaftliche und und lokale Veränderungen dann auch im amtlichen/behördlichen System niederschlagen. Relevant ist hier jedoch vor allem, dass der ursprüngliche Schutzzweck für das NSG Ehrenbürg – also das Auftreten schützenswerter und störungsempfindlicher Arten und Lebensräume und unsere Verantwortung für deren Erhalt - auch heute noch gegeben ist. Die Gebietsbetreuung ist keine behördliche Einrichtung, sie profitiert finanziell nicht von Nutzungsgebühren, Gewerbeeinnahmen o.ä. und hat weder das Ziel noch die Mittel, Gesetze oder Verordnungen zu verfügen – stattdessen wird versucht, als Vermittler zwischen und gemeinsam mit allen Interessengruppen (Nutzer, Eigentümer, Behörden, Gemeinden, Verbände,…) auf der bestehenden rechtlichen Grundlage Naturschutz vor Ort umzusetzen. Dies erfolgt durch den Dialog mit vielen Interessengruppen oft auch sehr erfolgreich für alle Seiten.

Dass für sämtliche Umweltschäden in Schutzgebieten nicht eine einzige Nutzergruppe verantwortlich zu machen ist, ist unbestritten – aus Unzufriedenheit mit den „Privilegien“ anderer Nutzungsgruppen, sich selbst das Recht herauszunehmen, nun auch etwas Schaden anzurichten, kann aber nicht die Lösung sein. Auf dem Walberla finden zahlreiche aus Sicht des Naturschutzes bedenkliche bis eindeutig schädliche Aktivitäten statt – manche legal, manche nicht, einige gravierender als andere. Wir versuchen, bei allen Themen zuzuhören und gehört zu werden – doch immer ist die Natur angewiesen auf das Interesse und die Einsicht der Nutzer und Besucher.
 
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