Hallo liebe Leutz,
hier wurden im Thread ein paar Begriffe durcheinander geworfen. Kurzer Erklärungsversuch eines komplexen Themas:
Wir unterschieden zwischen den
Genehmigungsgebühren, die die öffentliche Hand auf Basis von Gebührenordnungen erheben kann. Diese haben sich in ester Linie an dem Aufwand für die Verwaltung zu orientieren. Darüber hinaus an dem zu verfolgenden Zweck (gemeinnützig oder Gewinnerzielungsabsicht?) und den zu erzielenden Einnahmen.
Je gröÃer die Gewinnerzielungsabsicht des Veranstalters zu Tage tritt umso mehr wird die öffentliche Hand an den Einnahmen zu partizipieren versuchen. Letztlich muss sich die Gebührenhöhe innerhalb der Grenzen der Gebührenordnung bewegen. Die Gebührenhöhe darf auch nicht unverhältnismäÃig werden, wie z.B. von Kelme geschildert. Das klingt bedenklich.
Daneben gibt es das
Gestattungsentgelt, das der Eigentümer der Strecke für die Nutzung seiner Strecke erheben darf. Das ist als eine Art Miete oder Nutzungsentschädigung zu verstehen. Der Eigentümer kann auch wiederum die öffentliche Hand (Land oder Gemeinde) sein und diese damit doppelt kassieren.
Für das Gestattungsentgelt sind keine rechtlichen Grenzen vorgegeben und können willkürlich festgesetzt werden. Was auch manchmal geschieht
GEbühren und Gestattungentgelt gibt es schon seit Jahrzehnten und sind nicht das, was wir als "
Waldmaut" in Hessen und Bayern bekämpft haben. Die Waldmaut in Hessen sah z.B. vor, dass jeder der mit ein paar Leuten eine Tour dreht (also nicht nur Vereine oder Reiseveranstalter) als Veranstalter gilt und für jeden befahrenen Meter Singletrail 4 Cent Nutzungsgebühr zahlen sollte. Das hätte geheissen: 20 Km Singeltrail auf der Sonntagstour = 800 ⬠Gebühr. Der blanke Irrsinn, den wir glücklicherweise verhindern konnten. Für alle nichtkommerziellen Anbieter wie Vereine wäre das das Todesurteil gewesen. Aber auch gewerbliche Anbieter hätten erhebliche EinbuÃen hinnehmen müssen, da bei den umzulegenden Gebühren und Entgelte die Touren unerschwinglich geworden wären.
Hier noch mal der Link zur ausführlichen Darstellung der Hessenmaut:
http://www.dimb.de/index.php?option=com_content&task=view&id=45&Itemid=73
Dass beim Verhindern der Wegemaut auch noch die Befugnis zum Befahren von Singletrails heraussprang, war ein sehr angenehmer Nebeneffekt.
Insgesamt dürfen wir gespannt sein, was sich die Landesregierungen noch einfallen lassen, um die leeren Kassen zu füllen.