Hier noch was zum Thema Licht (zitire aus dem Globetrotter-Newsletter):
Unterwegs im Dunkeln
Die StVZO wird auch in diesem Herbst wieder viele Radfahrer zum
Verzweifeln bringen - erlaubt sie doch nur Lichtanlagen mit
romantisch erscheinenden 3 Watt Gesamtleistung. Gut ist, dass es
trotzdem Hersteller gibt, die mit immer neuen Technologien Lampen
anbieten - wenn auch nur abseits öffentlicher Wege (und
notwendigen Umschreibungen wie z.B. "Zeltstangenbeleuchtung").
So produziert Lupine mit der "Stuby" eine LED-Lampe, die
konkurrenzlos viele Stunden Wege ausleuchtet (
http://www.globetrotter.de/go2link.php?link_id=011013 - jetzt noch
leistungsstärker; und in Kürze nochmals 35 % heller). Oder -
scheinbar perfekt - Lupines zukünftige Xenon-Lampe "Edison" - die
selbst Auto-Scheinwerfern konkurrenz macht (
http://www.lupine.de/de/bike/bike/index.html ) ... wäre sie erlaubt.
Doch selbst pannensichere LED-Rücklichter sind nur für Sporträder
bis 11 kg zugelassen. Wann sich hier etwas ändert, steht in den
Sternen. Bis dahin finden Sie unser Sortiment an zugelassener
Fahrrad-Beleuchtung via
http://www.globetrotter.de/go2link.php?link_id=011014 , einen
aktuellen StVZO-Auszug unter
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php3 und unsere
Meinung zu dem Gesetz aus den Dreißigern via
http://www.go2sleep.be .
Unterwegs im Dunkeln
Die StVZO wird auch in diesem Herbst wieder viele Radfahrer zum
Verzweifeln bringen - erlaubt sie doch nur Lichtanlagen mit
romantisch erscheinenden 3 Watt Gesamtleistung. Gut ist, dass es
trotzdem Hersteller gibt, die mit immer neuen Technologien Lampen
anbieten - wenn auch nur abseits öffentlicher Wege (und
notwendigen Umschreibungen wie z.B. "Zeltstangenbeleuchtung").
So produziert Lupine mit der "Stuby" eine LED-Lampe, die
konkurrenzlos viele Stunden Wege ausleuchtet (
http://www.globetrotter.de/go2link.php?link_id=011013 - jetzt noch
leistungsstärker; und in Kürze nochmals 35 % heller). Oder -
scheinbar perfekt - Lupines zukünftige Xenon-Lampe "Edison" - die
selbst Auto-Scheinwerfern konkurrenz macht (
http://www.lupine.de/de/bike/bike/index.html ) ... wäre sie erlaubt.
Doch selbst pannensichere LED-Rücklichter sind nur für Sporträder
bis 11 kg zugelassen. Wann sich hier etwas ändert, steht in den
Sternen. Bis dahin finden Sie unser Sortiment an zugelassener
Fahrrad-Beleuchtung via
http://www.globetrotter.de/go2link.php?link_id=011014 , einen
aktuellen StVZO-Auszug unter
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php3 und unsere
Meinung zu dem Gesetz aus den Dreißigern via
http://www.go2sleep.be .


. Davon ca. 1 Stunde mit Helmlampe, 35W IRC-Halogen 10 Grad. Geeeeiiiiiilllll !!! Ich übertreib nicht, wenn ich hier schreibe, das die Lampe so kommt wie ein Autoscheinwerfer !!! Beweis: Auf einem Stück Landstrasse kam mir ein Autofahrer entgegen, der anfing, wild mit der Lichthupe zu spielen. Da weiß man, daß man genug Licht hat !! Ein besonders breites Grinsen stellt sich dann ein, wenn man beim Vorbeifahren mit der Helmlampe in das ziemlich dumm dreinblickende Gesicht guckt