Wie so sollte etwas mündliches nicht zählen bzw vor Gericht nicht anerkannt werden?
Einzig die Beweisbarkeit mag ein Problem darstellen.
Mit einem Leasingvertrag sind auch gewisse Nebenrechte verbunden, wie eben zB Serviceleistungen.
(so auch zB wenn Softwareprodukte verkauft werden und der weiteren Vereinbarung, dass die Mitarbeiter darauf eingeschult werden sollen).
Werden diese nicht eingehalten, so spricht nichts dagegen, den Vertrag (vorzeitig) aufzulösen oder anzupassen.
whatt, wer bist du denn???? lese nummer 3 im fred, dann darfste dich wieder melden