Lebenslange Garantie

aber bloß die Rahmen...

allerdings würde mich schonmal interressieren wie dei gucken, wenn ich in 20 jahren mit einen cannondale beim händler aufkreuze, weil der lacj abblättert :D
 
es wird nochmal zwischen der garantie für den rahmen (kann bei nem riss in anspruch genommen werden) und der für den lack unterschieden. soweit ich weiß gibt cannondale auf den lack 1 jahr garantie. deshalb würde dich der händler ziemlich blöd angucken... :lol:
lg
 
wurde schon mal woanders diskutiert...

"Der deutsche Gesetzgeber hat vernünftiger Weise festgelegt, dass die Garantiezeit einen festen Zeitraum ab dem Erwerb eines Produktes umfassen muss. Der Begriff der "Lifetime Warranty", wie er vor allem in den USA und Asien verwendet wird, bezieht sich wie viele Kunden irrtümlich meinen weder auf die "Lebenszeit" des Käufers, noch auf die Einsatzdauer des Produktes..."

soweit ich weiss, ist der begriff "lebenslange garantie" in deutschland und der eu sogar verboten...

....

Zitat von ...
Und worauf bezieht sich der Begriff "lifetime warranty" nun?
...

...das hängt von der definition des herstellers ab... bei cd bezieht sich das nur auf den rahmen... du musst dich registrieren und erstbesitzer sein. ausserdem gilt...

http://www.cannondale.com/policies/...rr_policy2.html
...

Mich interessiert jetzt mehr, worauf sich "lebenslang" bezieht, wenn nich auf das rad.
....

üblicherweise irgendwie 10, 12 oder 15 jahre.

edit: das bezieht sich aber immer auf material und verarbeitungsfehler! wenn dir nach 50.000km die kettenstreben vom tretlager abreißen, werden die dich vermutlich auf normalen verschleiß hinweisen (zu recht).


...

ausserdem findet man dazu auch einiges bei google - hauptsächlich zum thema pc-bauteile. dort wird der begriff lebenslange garantie auch ein gerne verwendet... :D

lebenslange garantie ist also in der hauptsache ein marketing gag...

gruss mike
 
Lebenslange Garantie = zwei Jahre.
Ansonsten gilt sie, solange das Teil eben lebt.
Ist es kaputt, ist das Teileleben zu Ende und damit auch die Garantie.
Oder wie sonst?
Habe mir gerade eine Minipumpe mit "lebenslanger Garantie" gekauft. Wie lange gilt diese Garantie also nun? Solange ich lebe oder solange die Pumpe "lebt"???
Das "lebenslange Garantie" ist ein blendendes Versprechen!
UKW
 
Hallo

Ich hatte mal 2 gleich Kartenspiele mit Fahrrädern.

U.a. war da auch die Garantie mit bei. In einem stand lebenslänglich und in dem anderen 50 Jahre.

Wenn man in den Knast kommt ist lebenslänglich glaube ich auch 50 Jahre....

Gruss

DonOssi
 
längstens bis zu 30 jahre...danach läßt sich rechtlich kein garantieanspruch mehr einfordern...nach deutschem recht is danach so ziemlich alles verjährt :cool:
 
Im Zweifel will sich ja wohl niemand vor Gericht herumstreiten müssen. Nimms als ein Versprechen des Herstellers, dass er Vertrauen in sein Produkt setzt und sich im Reklamationsfalle sehr kulant und weniger pisserig als andere verhalten will. Die formelle Rechtsposition nützt ja nicht so viel, siehe einige Autohersteller, die sich mit den fadenscheinigsten Ausflüchten in Garantiefällen zu drücken suchen und Zeit schinden, bis der Kunde schließlich genervt das Handtuch wirft.
Man muss halt auf den Goodwill und den Ruf schauen, den das Unternehmen sich erworben hat. Und das funktioniert. Nimm - in einer anderen Branche - Landsend, Reklamationen immer null problemo.
 
Nur so am RAnde: Lifetime heißt nicht lebenslang, sondern Lebenszeit. Und es ist in der Regel in solchen Fällen von einer "limited lifetime warranty" die Regel. Und die Limitierung legt der Hersteller eben selber fest.
Wie schon oben erwähnt, ist das eine Sache die aus Amerika übernommen wurde, wo andere Gepflogenheiten und Gesetze gelten.

Gruss
Öcsi
 
MOHTman schrieb:
aber bloß die Rahmen...

allerdings würde mich schonmal interressieren wie dei gucken, wenn ich in 20 jahren mit einen cannondale beim händler aufkreuze, weil der lacj abblättert :D

Das hätte ich schon nach 2 Monaten haben können -schwere Abblätterungen vor allem bei der Sattelstützenklemmung.
 
öcsi schrieb:
....die Limitierung legt der Hersteller eben selber fest...

Nö, meine Lebenszeit legt nicht der Hersteller fest.

In unserem Rechtskreis sind Erklärungen aus der Empfängersicht auszulegen und der normale Teilnehmer am Rechtsverkehr darf den Wortlaut so verstehen, dass die Garantie gilt so lange er lebt. Unklarheiten oder Missverständlichkeiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten desssen der sie formuliert hat. "Lebenslang" ist aber gar nicht unklar sondern wunderbar klar.
 
Also was nun?

Wie lang gilt eine "Lebenszeitgarantie"?
2 Jajhre, 50 Jahre, wenn alle org Teile ausgetauscht sind, wenn ich sterbe, wenn die Welt unter geht und der Teufel auf dem Bike faehrt (naja, dann hat er doch noch die Garantie, oder?) ?
 
Im normalfall so lange DU lebst, deswegen auch bei Cannondale nur für den Erstbesitzer,damit du dein Bike nicht deinem Sohn vererben kannst! :lol:
 
MOHTman schrieb:
aber bloß die Rahmen...

allerdings würde mich schonmal interressieren wie dei gucken, wenn ich in 20 jahren mit einen cannondale beim händler aufkreuze, weil der lacj abblättert :D

Dann gibt´s von CD einen aktuellen Rahmen(neu und gratis), in den nur eine neue Generation Lefty paßt, die dann aber für schlappe 1000€ :D .
 
@perponche: ich habe auch noch nie die Aussage "lebenslange Garantie" in so einem FAll gelesen, sondern wenn "limited lifetime warranty". Und das ist was anderes.

Öcsi
 
@öcsi
gibt beides, es herrscht Vertragsfreiheit. Die "limited lifetime warranty" ist eine verbraucherirreführende Mogelpackung, soll der Hersteller doch gleich 15, 20 oder 30 Jahre Garantie ins Kleingedruckte schreiben und gut ist und man muss niemanden an der Nase herumführen.
In D findet man die Formulierung "lebenslange Garantie" eh nicht, weil sechs alte Männer beim BGH die Firma Landsend deswegen verknackt haben mit der Begründung dass es "unlauterer Wettbewerb" sei, wenn man dem Verbraucher so ein generöses Angebot macht. "Unlauter" nicht deshalb weil Zweifel bestehen, dass der Hersteller seinen Verpflichtungen nachkommt sondern weil andere Hersteller es schwer haben würden da mitzuziehen. Wer damit werben würde, fängt sich sogleich eine teure strafbewehrte Unterlassungserklärung ein. In Luxemburg, Schweiz, Österreich ist m.W. die lebenslange G. nicht verboten. Ich habe in F mit einem MTB-Carbon-Lenker mit eingelassenem Titannetz geliebäugelt, der in Frankreich mit einer "Garantie à vie" beworben wird, nix mit "limited".
 
Tja komischweise wurde Cannondale noch nicht verknackt. Ich finde es einfach idiotisch und wieder mal typisch für unseren tollen Rechtsstaat - was kann denn ein Hersteller dafür, wenn ein andrer nicht mitziehen kann?

gruß,
reno
 
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