lenkerbruch

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6. Februar 2003
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hi leute!
mir ist mein lenker der marke "mounty spezial"
gebrochen und ich habe mich deshalb tierisch abgelatzt!
habe am 24.2.03 eine gerichtsverhandlung wegen
produkthaftung gegen die firma asista - aber natürlich
versuchen die sich darauszureden - und hoffe auf
irgendwelches feedback von euch,damit ich es denen
richtig geben kann! also... - wer auch schon probleme in
der form mit mounty spezial gehabt hat,der melde sich bitte bei
mir unter ´[email protected]´!!!
 
was gibt es da rauszureden? da muß man das teil eben röntgen und sehen ob irgendwelche lunker oder so drin sind oder andere materialfehler und dann ist der fall doch geklärt. wie kam es zu der verhandlung? ich hatte auch einen fall mit gebrochener felge und es ging da recht kulant zur sache
 
Da wirst alt aussehen vor Gericht :rolleyes:

Die werden sagen das du bereits öfter auf den Lenker gefallen bis, und er deshalb nen Schlag weg hat. Oder der Vorbau war nich entgratet....
oder sie sagen das war absicht.....das is ne SOLLBRUCHSTELLE :D :D

Auch ich ghatte das zweifelhafte Vergnügen das mir mein "shogun dynax" abgebrochen ist und ich VOLLES PROGRAMM auf die Feresse geflogen bin :mad: :mad: :mad:

Hast dich ernsthaft verletzt bei der Sache ?

Ich habe nach meinem Lenkerbruch nur nen neuen Lenker bekommen :mad:
 
Sehe ich auch eher als Problem denn da bist du ja in der Beweispflicht.

Ich hatte so einen Fall mit einen Ritchey Lite der war an den Barends verbogen schon nach einen Leichten Sturz habe daraufhin wieder Etwas mehr Wert auf Gewicht gelegt ist mir einfach sicherer als der Leichtbausch..ss
 
Wovon die wenigsten ausgehen, Lenker sind aus streng nutzungs- und belastungstechnischer Hinsicht Verschleisteile. Ohne jetzt auf Zahlen und Werte einzugehen... bei einer bestimmten Belastung über einen längeren Zeitraum ergeben sich für jeden Lenker Materialdefizite. Bei dem einen Lenker merkt man gar nichts, vielleicht nur beim röntgen, beim nächsten ergeben sich Verfärbungen an der Oberfläche und wenns hart kommt, verbiegt sich das Teil oder bricht halt. Worauf ich hinaus will.... du kannst den Hersteller nie und nimmer darauf festnageln, dass das Teil für immer und ewig halten muss.

... Aber mal nebenbei bemerkt, es gibt ab diesen Jahr eine Veränderung des Garantierechts, welches die Beweispflicht, dass du unsachgemäß mit dem Lenker umgegangen bist, zu lasten des Herstellers umkehrt.
 
Original geschrieben von nobs
Sehe ich auch eher als Problem denn da bist du ja in der Beweispflicht.

irrtum! seit der novellierung des schuldrechts muß der hersteller beweisen daß seine ware absolut in ordnung war und nicht der geschädigte, daß sie nen fehler hatte!
 
den hersteller kann man nur haftbar machen,wenn er aus deutschland kommt - dieser sitzt in taiwan.aber dafuür unterliegt der importeur der gleichen produktbeobachtungspflicht!!!
alle lenker mit eingeschweisster brücke sind magelware - hat auch schon der motorradsport herausgefunden. aber die bikebranche reagiert mal wieder zu spät. denn an der schweissnaht ist der lenker mit 4mm wandstärke, gebrochen. die gegenüberliegende naht auch schon einen haarriss! daumen aufgerissen,und kapselschaden...
see you in the dirt :bier:


grüsse vom CHAOS-TEAM
 
Hi,

wie alt war der Lenker denn? War er in einem für diesen Lenker vorgesehen Vorbau?

Ich gehe mal davon aus, das Du vor Gericht schlechte Karten hast.



Trotzdem viel Glück.


coffee
 
@sharky

dito irrtum: gilt nur innerhalb der ersten 6 Monate.

@all

normalerweise sichert sich da jeder Hersteller dahingehend ab, dass er nicht über den Materialwert hinaus haftet, evtl. Folgeschäden werden (in der Regel) nicht übernommen. Hängt aber davon ab inwieweit dem Hersteller ein konkretes Verschulden nachgewiesen werden kann. Hat dieser Fahrlässig gehandelt und ist dies einwandfrei nachzuweisen, sähe es ganz gut für dich aus. Ist aber dennoch Ermessenssache des Richters. Hinzu kommt das Problem, dass wie schon gesagt wurde, der Lenker auch ein Verschleissteil ist und nicht unbegrenzt haltbar ist. Knallt man volles Rohr auf so ein Teil, dann bricht er halt weil er dafür nicht gebaut wurde. Hier kommt auch zum tragen, dass Du evtl. (auch wenn Du Dir dessen nicht bewusst bist) fahrlässig gehandelt hast, indem Du Dein Fahrrad in einer Weise belastet hast, die "normale" Menschen nicht tun würden. Das ist aber wiederum Ermessenssache. Also viel Glück Du wirst es brauchen!

So denn!
 
Original geschrieben von Rote-Locke
...normalerweise sichert sich da jeder Hersteller dahingehend ab, dass er nicht über den Materialwert hinaus haftet, evtl. Folgeschäden werden (in der Regel) nicht übernommen....

Hi,

erkläre mal wie die das machen? Würde mich interessieren. Beim Produkthaftungsgesetz gehts doch gerade darum, dass für Folgeschäden gehaftet wird (Natürlich nur, wenn der Fehler tatsächlich im Produkt lag - und das ist ja oft genug schwer nachzuweisen, wie man an der aktuellen Disk. erkennt). Wie sollen die sich dagegen absichern?

Gruß
Peter
 
eben genau dahingehend, dass sie für die Benutzung bestimmte Einschränkungen angeben. Normalerweise in der Betriebsanleitung oder in den AGBs. Ein Autohersteller haftet ja auch nicht wenn jemand mit 250 gegen einen Pfeiler hämmert und dann getötet wird obwohl das Auto eigentlich einen Airbag und eine sicher Fahrgastzelle gehabt hat. Der Haltbarkeit bzw. der Funktionalität aller technischen Systeme sind halt irgendwo Grenzen gesetzt. So lange dem Hersteller also keine (grobe) Fahrlässigkeit bei der Herstellung nachgewiesen werden kann, wird wenn überhaubt, nur das Produkt selbst ersetzt.

So denn!
 
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