Licht oder nicht? Missverständliche Berichterstattung zur StVZO-Novellierung

StVZO: Dynamo bleibt Pflicht, Standrücklicht soll Pflicht werden.
Eine Standlichtfunktion am Rücklicht neuer Fahrräder soll Bestandteil der für Ende 2004 geplanten Änderung der StVZO werden, teilt der Zweiradindustrieverband (ZIV) in seiner ak


→ Den vollständigen Artikel "Licht oder nicht? Missverständliche Berichterstattung zur StVZO-Novellierung" im Newsbereich lesen


 
als ich einmal angehalten worden bin habe ich mir einen Nebelscheinwerfer aufn lenker gebaut, mit nem 12V akku versorgt.
damit waren sie dann auch nicht zufrieden, ich würde wohl blenden und es ist nicht "sachgemäß"
nun habe ich 2 Blaue Kalt Licht Kathoden am rahmen gemacht, die wiegen ja nichts, und zeihen nur 20ma das stück.
hällt ewig! Bilder kann ich mal machen wenns rad wieder sauber ist!
 
Ich hatte bis jetzt keine Probleme. Trotz Mirage und roter Unterbodenbeleuchtung :D . Meist sind die Grünen froh, wenn man überhaupt Licht hat. Und wenn ein Grüner einen nur anschei**en will, wird er immer einen Grund finden - bei dieser blödsinnigen Verordnung. Ich werde ganz bestimmt nicht all die schwulen reflektoren ans bike pappen - das ist ein MTB und kein Weihnachtsbaum!
 
Falls jemand mal zufällig in Todtnau oder in Bad Wildbad nen Downhiller mit einem Nabendynamo sieht, bitte ein Beweissfoto machen und hier ins Forum stellen. Titel: "Sinn und Unsinn"... oder so ähnlich.

Gegenfrage: Wieviele von den "Grünen" fahren noch eigentlich mit dem Fahrrad. Seit dem die im Bundestag sitzen, kommen die bestimmt nicht mehr mit der Straßenbahn oder gar dem Fahrrad. :hüpf: :daumen:
 
Müßte man ja eigentlich mal zum Spaß machen, wenn man weiß daß die Bullen irgendwo groß kontrollieren...
Ein paar große DH'ler und x-tra leichte CC'ler mit mindestens 3 Reflektoren pro Rad, viel Licht vorn und hinten und Leuchtstreifen an Arm und Beinen ;)
Vielleicht würden sie dann selbst merken, was das für ein blöder Bockmist ist.
 
Weiß vielleicht jemand bescheid, ob es eine Ausnahmeregelung für Biker mit Grubenhelmen gibt? Vielleicht gibt es ja demnächst auch spezielle Fahrradhelme, z.B. eine Gemeinschaftsproduktion von Cateye und Met namens Bike-Kumpel...
 
Hanswurschtl schrieb:
Weiß vielleicht jemand bescheid, ob es eine Ausnahmeregelung für Biker mit Grubenhelmen gibt? Vielleicht gibt es ja demnächst auch spezielle Fahrradhelme, z.B. eine Gemeinschaftsproduktion von Cateye und Met namens Bike-Kumpel...

Nö, spielt keine Rolle - es geht um die Beleuchtung am Rad (die dort befestigt sein muß). Alles andere (z.B. auch Bekleidung mit Reflektorstreifen etc.) ist freiwillig und entbindet leider nicht von den Vorschriften. Ergo - hast Du eine Grubenlampe am Helm, aber keine am Bike, ist das rechtlich genauso, als hättest Du keine Beleuchtung. Klingt zwar bescheuert, ist aber so.
 
ich kann die Aufregung gar nicht verstehen, das mit dem Licht ist doch schon immer so. Vor ein paar Jahren gab es noch nicht einmal die 13 Kilo Regel, nur Rennräder unter 11 Kilo durften mit Batteriebeleuchtung fahren. Im übrigen steht auf den meisten neuen Bikes auch drauf, das sie für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind. Ich fahre schon Jahrelang mit meinen Bike ohne die Faxen dran zu haben, mich hat noch nie jemand angehalten, liegt vielleicht daran, das man schon optisch sieht, das das Bike unter 11Kilo wiegt. :lol:
Ich bin der Meinung , das die meisten Ordnunghüter erkennen ob es sich um ein Sportgerät oder eine Stadtkarre handelt.
 
thomasx schrieb:
...Ich bin der Meinung , das die meisten Ordnunghüter erkennen ob es sich um ein Sportgerät oder eine Stadtkarre handelt.

Das entbindet Dich dann aber nicht von der StVzO. Reflektoren, Klingel und Bremsen brauchst Du auch, wenn Du in die 11 bzw. 13Kg-Ausnahme fällst. Die Ausnahme bezieht sich allein auf die Beleuchtungsanlage. Solange Du auf öffentlichen Verkehrsflächen fährst, muß Dein Bike (normalerweise) der StVzO entsprechen. Abseits der öffentlichen Verkehrsflächen (z.B. Wald) ist das belanglos. Da kannst Du ohne Licht u. Reflektoren fahren (es sei denn, dass Dir das andere Gesetze als die StVzO verbieten).
 
Mich hat die Plente auch schon mal angehalten. :mad:
bla bla bla sie haben kein Licht.
Habs ausm Rucksack geholt und gemeint das ichs nicht weit hab und so. :mad: Dann durfte ich fahren weil ein Auto ohne Licht vorbei kam. :daumen:
ich um die Ecke und dann was die Batterie leer. :daumen:
 
@mightyEx
wie gesagt, auf den Bikes ist normal ein Aufkleber: lt Stvzo für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen. Das war aber schon immer so und nicht erst mit den neuen Gesetz. Jetzt wird vorgeschrieben, das die Rücklichter eine Art Standlichtfunktion haben soll'n. Das heist wenn man mit dem Fahrrad anhält soll das Licht noch min.1 Minute leuchten.

Außerdem Gesetze und Vorschriften sind dazu da, damit sie gebrochen werden.
 
Hatte kürzlich erst eine Diskusion mit mehreren Kollegen. Keiner konnte verstehen, dass ein MTB, z.B. Meins, keine Beleuchtung dranhat. Sowas müsste ja schliesslich verboten werden und überhaupt, warum verkauft man sowas überhaupt erst?
Ich sagte dann einfach nur, dass ich kein Fahrrad, sondern ein Sportgerät habe, dass nur "zufällig" wie ein Fahrrad aussieht. An einem Ski würde man ja schliesslich auch keine Lampe dranmachen müssen.
Ach, ein Sportgerät? Na ja, wenn man es so sieht,.... Habe die echt "überzeugen" können!
 
so ein unsinn kann ja nur aus dem verkehrsministerium kommen. der total unkompetente und unqualifizierte minister stoplpe mit zweifelhafter vergangenheit hat offensichtlich nix wichtigeres (maut? egal...) zu tun.

mich kotzt der deutsche reglementierungs-wahnsinn tierisch an. der wird nur noch von den eu-bürokraten übertroffen.
 
mightyEx schrieb:
Nö, spielt keine Rolle - es geht um die Beleuchtung am Rad (die dort befestigt sein muß). Alles andere (z.B. auch Bekleidung mit Reflektorstreifen etc.) ist freiwillig und entbindet leider nicht von den Vorschriften. Ergo - hast Du eine Grubenlampe am Helm, aber keine am Bike, ist das rechtlich genauso, als hättest Du keine Beleuchtung. Klingt zwar bescheuert, ist aber so.


klugsche;ßer :rolleyes:
 
thomasx schrieb:
@mightyEx
wie gesagt, auf den Bikes ist normal ein Aufkleber: lt Stvzo für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen. Das war aber schon immer so und nicht erst mit den neuen Gesetz. Jetzt wird vorgeschrieben, das die Rücklichter eine Art Standlichtfunktion haben soll'n. Das heist wenn man mit dem Fahrrad anhält soll das Licht noch min.1 Minute leuchten.

Außerdem Gesetze und Vorschriften sind dazu da, damit sie gebrochen werden.

Der Sinn dieser Regelung erschließt sich mir ebensowenig, zumal nur ein kleiner Bruchteil aller Unfälle mit Radfahrer auf mangelhafte Beleuchtung zurückzuführen ist.

Habe hier gerade nen Artikel gefunden, wo z.B. technische Mängel bei allen Unfällen nur 0,5% ursächlich für die Unfälle waren. Da heißt es auf S. 443 (S. 4 d. PDF):

"...Entsprechend ihrer Präsenz im Straßenverkehr, waren rund 70 % der Verursacher bei den Fahrzeugführern Fahrer von Personenkraftwagen, gefolgt von Fahrradfahrern (15 %) und Fahrern von Güterkraftfahrzeugen (7,6 %). Technische Mängel an Fahrzeugen waren nur zu 0,5 % Auslöser von Unfällen...".
Von den Radunfällen selbst waren laut der Statistik nur 1,5 % auf technische Mängel zurückzuführen.
 
Der Sinn dieser Regelung erschließt sich mir ebensowenig, zumal nur ein kleiner Bruchteil aller Unfälle mit Radfahrer auf mangelhafte Beleuchtung zurückzuführen ist.

Kommt ganz auf die Statistik an.
Wenn dich ein Auto anfährt, weil du kein Licht hast, liegt dann ein technischer Mangel am Rad vor oder ist einfach der Autofahrer schuld?

Regelung hin oder her, wer nachts ohne Licht durch die Stadt fährt lebt gefährlich, das sollte jedem klar sein. Wer hat im Auto nicht schon mal ein gehörigen Schreck bekommen weil aus dem dunklen ein Biker auftaucht?

Und das mit den Gewichtsgrenzen.... :spinner:

Hier mein Regelungsvorschlag:
"Wenn die Mehrzahl der Autos Licht anhaben, muß auch am Rad Licht sein. Vorne Weiß, hinten Rot."
 
Es gibt nur ein brauchbares Licht und dass ist von Lupine alles andere ist für Hippies...

Aber dass ist oh Wunder..... verboten :D

Wass ist dass nur für eine Welt :mad:
 
Klar, wer nachts fährt. Aber das mach ich NIE. Auch nicht mehr bei Regen, werd zu alt dazu ;)

Deshalb mir vermutlich der Ar*** platzen, wenn ein grünes Männchen mich wegen fehlendem Licht anmaulen würde...
 
hallo leute, habe folgenden text schon in zu einem anderen thema geschrieben:


so, nochmal für alle, habe mich einglesen in die straßenverkehrsordnung (stvo).
in § 67 stvo ist alles zum thema beleuchtung an einem fahrrad geregelt.
demnach muß folgendes vorhanden sein:
eine lichtmaschine (dynamo) mit einer nennleistung von mindestens 3 w und einer nennspannung von 6 v. diese muss den scheinwerfer und die schlußleuchte antreiben. dies muss mit einem schalter funktionieren, dürfen also nicht unabhängig voneinander geschaltet sein. zusätzliche sind batterien erlaubt (nicht nur, nur als zusatz). es muss jedoch gewährleistet sein, dass beide energiequellen sich nicht gegenseitig beeinflussen.

der scheinwerfer muss, mit einem weißen licht, nach vorne strahlen (wie sinnvoll) und es muss mindestens ein weißer rückstrahler vorne angebracht sein.

das rücklicht muss ein rotes licht haben und ein zusätzlicher roter rückstrahler muss angebracht sein. diese zwei sachen dürfen in einem gerät vereint sein.
zusätzlich!!! muss ein roter großflächen-rückstrahler mit dem buchstaben z (ist eine zulassungskennzeichnung) angebracht sein.

an den pedalen müssen jeweils ein nach vorne und ein nach hinten strahlender gelber rückstrahler angebracht sein (pro pedale also 2).

in den speichen müssen mindesten 2, um jeweils 180 grad versetzte (einer oben, einer unten) glebe speichenrückstrahler angebracht sein.
alternativ
ringförmige weiße reflektierende streifen!!! in den speichen oder um den mantel

AUSNAHME:

rennräder bis 11,0 kg und mtb`s bis 13,0 kg können folgende abweichung haben:
die lichtmaschine kann durch batterien ersetzt werden, der scheinwerfer und das rücklicht müssen nicht dauerhaft angebracht sein und sie dürfen unabhängig voneinander eingeschaltet werden.
es muss jedoch IMMER MITGEFÜHRT werden.

ABER!!!!!!: alles andere muss auch bei einem rennrad angebracht sein. also
ALLE vorgeschriebenen rückstrahler.

ausnahme hiervon gibt es nur für die teilnahme an rennen. dann muss der ganze § 67 nicht beachtet werden. aber nur für das rennen, nicht für das training.

aber: wo es vorschriften gibt, gibt es auch ausnahmen. ich könnte mir gut vorstellen, dass clubs eine ausnahmegenehmigung bei der für ihren bereich zuständigen behörde erhalten können, dass z.B. auch bei trainingsfahrten der clubmitglieder/lizensfahrer der § 67 nicht angewandt werden muss.

ist zwar nicht erfreulich, so ist aber die gesetzeslage.

und dann noch folgendes: dies gilt nur bei der nutzung öffentlichen verkehrsraumes und da ist es sinnvoll. auch tagsüber kann es schnell zu so schlechter sicht kommen, dass die beleuchtung erforderlich ist. es geht ja auch nicht nur darum zu sehen, sondern auch gesehen zu werden. die vorher genannten prozentzahlen sind außerdem unerheblich. wenn auch nur zehn schwere unfälle im jahr durch licht verhindert werden, ist dies alles sinnvoll. wer dies nicht so sieht, dem empfehle ich, bei glegenheit einen verkehrsunfall mit einem radfahrer mit gespaltenem schädel (trotz helm) beizuwohnen (habe genügend davon aufgenommen, mit schuld beim radfahrer und/oder den anderen unfallbeteiligten).
die erfahrung in meinem beruf hat mir zudem gezeigt (mehr als 21 jahre), dass die, die hier am lautesten schreien auch die sind, die sofort auf die gesetzeslage hinweisen, wenn sie mit einem anderen verkehrsmittel unterwegs sind und probleme mit einem radfahrer haben.
seht es lieber so: wenn ihr ohne licht im öffentlichen verkehrsraum fahrt und erwischt werdet oder es zu einem unfall kommt, tragt auch die konsequenzen eures handelns/unterlassens und jammert nicht rum.

kh-cap
(ein polizist an dessen fully auch kein licht o.ä. ist, wohl aber am stadt- und einkaufsrad)
 
Konafreak schrieb:
Naja ist mir Schnuppe, ich bastel mir wohl an meinen Panzer nen Licht, jetzt gehts wohl los? :spinner:
Wenn die mir blöd kommen, dann ist aber Polen offen! :mad:

sag mal, für was oder wen hälst du dich eigentlich? auch wenn du noch sehr jung bist, solltest du von zeit zu zeit dein hirn benutzen, hilft echt.
kh-cap
 
kh-cap schrieb:
(ein polizist an dessen fully auch kein licht o.ä. ist, wohl aber am stadt- und einkaufsrad)

jap, aber genau da liegt doch das Problem, meine Ansteckrücklichter am Fully haben immerhin ganze drei Touren gehalten, dann waren sie "einfach weg" :mad:
Na und mit den Speichenreflektoren, ohne Worte. Selbst die festmontierten Pedalstrahler haben es nur auf wenige km gebracht.
Fazit: Will ich legal fahren (schließlich ist man ja nicht nur im Wald unterwegs, sondern missbraucht auch mal den ein oder anderen Radweg!) muss ich mir für jede Fahrt neue reflektoren kaufen.
Sinnvoller wäre es da doch wirklich Reflektoren an der KLeidung als Ersatz zuzulassen. Ich will mich ja nicht freiwillig in Gefahr begeben!
bye fox
 
acidbrain schrieb:
Kommt ganz auf die Statistik an.
Wenn dich ein Auto anfährt, weil du kein Licht hast, liegt dann ein technischer Mangel am Rad vor oder ist einfach der Autofahrer schuld?

Wenn dem Autofahrer kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, ist sehr wohl der technische Mangel (kein Licht) beim Radfahrer unfallursächlich. Zumindest könnte der Radfahrer eine Teilschuld bekommen, auch wenn den Autofahrer die Hauptschuld trifft.

Vielleicht war meine Formulierung schlecht gewählt - ich meinte die Regelung mit dem Standlicht ;) . Wenn ein Radfahrer im Dunkeln an der Ampel steht, dann seh ich den für gewöhnlich als Kfz-Fahrer auch ohne Standlicht. Die Reflektoren reichen da schon aus. Wenn er den Weg kreuzt, hilft auch keine Standlichtanlage (dafür gibt's ja die Speichenreflektoren bzw. Reflektorschicht an den Reifen). Wozu um alles in der Welt soll das dann Vorschrift werden ?! Diejenigen, die bislang kein Licht haben, werden auch keine Standlichtanlage haben. Der praktische Nutzen der Standlichtanlage ist in meinen Augen fragwürdig. Für mich sieht das eher wie ein "Nachäffen" nach anderen Ländern aus, ohne dass hier eine generelle Notwendigkeit überhaupt geprüft wurde. Komisch nur, dass man sich mit dem Toten Winkel-Spiegel für LKW's so schwer getan hat, der aber schon mehr als überfällig war. Ist es nicht vielleicht so, dass man dem Radfahrer leichter eine zusätzliche Vorschrift aufbürden kann, wie dem motorisierten Verkehr ?! Liegt wohl an der jeweiligen Lobby. Die Radfahrer sind da leider in Deutschland benachteiligt. Nicht umsonst heißt es ja "des Deutschen liebstes Kind ist sein Auto" :rolleyes: .
 
Also, eins muß ich ja sagen: Reifen mit schmalem umlaufendem Reflektor-Band fände ich nicht übel.
Ansonsten werde ich wohl dabei bleiben, tagsüber und im Wald zu fahren, und normale Straßen nur zu überqueren...
Ich fahre meist ohne Rucksack, kann die Beleuchtung also auch nicht "mitführen", und Reflektoren in den Speichen kommen für mich so eh nicht in Frage, wird kaum lange halten.
 
Mit der Haltbarkeit der Reflektoren ist es wirklich nicht zum Besten bestellt und es gibt nicht jeden Reifen mit Reflektorband.
Deshalb habe ich zu 3M-Produkten gegriffen und mein Fahhrad damit beklebt.
Anstelle der Reflektorstreifen auf den Reifen habe ich die Felgenflanken mit schwarzem (!!) Reflexband beklebt.
Die gelben Reflexstreifen auf dem Rahmen dienen nicht nur der Sicherheit, sondern schützen auch den Rahmen vor Kratzern.
Damit habe ich auch die Vorder-und Rückseite der Kurbelarme ausgerüstet, denn wo soll man an Egg-Beater-Pedalen Reflektoren anbringen?

Gruß
Raymund
 

Anhänge

  • sherpa_rear.JPG
    sherpa_rear.JPG
    44,4 KB · Aufrufe: 206
  • Sherpa_T_reflex.jpg
    Sherpa_T_reflex.jpg
    19,4 KB · Aufrufe: 217
Ja, das Rad bezeichnest du aber als "Stadtschlampe"... oder?

Ich hab "nur" 2 Räder, und beide sind wie ich meine eher hochwertig aufgebaut und nur zum reinen Spaß gedacht. Da hab ich eben wenig Lust, sowas ranzukleben...
Irgendwie ärgerlich alles...
 
Zurück