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Du scheinst wenig Erfahrung mit Radfahren auf öffentlichen Wegen zu haben.
Zudem ist deine Einstellung "mir egal" fragwürdig.
Du behauptest es geht dir natürlich um das Einhalten von Gesetzen, aber die unter deinen offensichtlich rechtswidrigen Einstellung (Blinklicht: egal) leidenden Verkehrsteilnehmer sind dir ebenso gleichgültig wie die Gesetze selbst.
Es gibt die hälfte des Jahres Verkehrsteilnehmer, welche noch bei Dunkelheit hinter Rücklichtern fahren. Und bei Dunkelheit gefährden Blinklichtern sowohl den Besitzer als auch den nachfolgenden Verkehr.
Es gibt bei Dunkelheit keine Umrisse.
Und im Urbanen Bereich mit dutzenden Schildern, Menschen Fahrzeugen und anderen bewegten sowie unbewegten Objekten reicht eine Sihoulette tagsüber nicht aus. Nachts erst recht nicht!
Wie viele Radfahrer sterben monatlich tagsüber durch abbiegende LKWs, obwohl sie sichtbar sind?
Denk darüber mal nach.
Und weil die Entfernung des Blinklichts nur schwer einzuschätzen ist, bringt sich einer solcher Radler eher noch zusätzlich in Gefahr. ?
Warum ist es gefährlich...genau, wegen der Autofahrer die keine Rücksicht auf Radfahrer nehmen. Die Autofahrer fühlen sich gestört wenn sie ein Hindernis haben und reagieren aggressiv weil sie Bremsen müssen.
Die schwer bis nicht mögliche Distanzeinschätzung zu blinken Lichtquellen hat nichts, aber auch gar nichts mit der Fahrtauglichkeit der Augen zu tun, sondern mit der Funktionsweise der menschlichen Wahrnehmungsverarbeitung im Gehirn. Da gibt es diverse Studien dazu.Wer als Autofahrer, oder allgemein nachfolgender Verkehr, Schwierigkeiten mit der Wahrnehmung oder Distanzeinschätzung mit einem roten Blinklicht hat, der sollte dringend seine Fahrtauglichkeit (zumindest die Augen) überprüfen lassen.
Die schwer bis nicht mögliche Distanzeinschätzung zu blinken Lichtquellen hat nichts, aber auch gar nichts mit der Fahrtauglichkeit der Augen zu tun, sondern mit der Funktionsweise der menschlichen Wahrnehmungsverarbeitung im Gehirn. Da gibt es diverse Studien dazu.
Bist Du (Wahrnehmungs)psychologe oder Verkehrsplaner/, dass Du sagen kannst "ist ...zweitrangig" ob jemand die Entfernung einschätzen kann?Ob die Distanzeinschätzung zu einem blinkenden Rücklicht als schwer oder gar nicht möglich ist, ist in dem Fall auch zweitrangig.
Der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs nimmt eine Lichtquelle wahr und hat sich ab dem Moment entsprechend zu verhalten.
Bist Du (Wahrnehmungs)psychologe oder Verkehrsplaner/, dass Du sagen kannst "ist ...zweitrangig" ob jemand die Entfernung einschätzen kann?
Wenn jemand meint einen Blinker nachts einsetzen zu müssen, dann soll er bitte ein zweites kleines Dauerlicht anstecken. Kostet wenig, nachts siehts die Stylepolizei auch nicht. Dann erzeugt der Radler über den Blinker die geünschte Aufmerksamkeit (ist halt ein bisschen asozial) und der nachfolgende Verkehr kann wenigstens (über das Dauerlicht) die Entfernung einschätzen. Das erinnert mich immer an die Diskussion um Entscheidungen hinsichtlich des Klimawandel: mir doch egal was die Experten sagen, ich weiß es besser.
Nur mal so ein Beispiel: Ich fahre mit 100 km/h im Auto auf der Landstraße und irgendso ein Radler hat eine blinkende 2W Blendgranate nachts an seinem Rad. Bei gerade Strecke und passendem Wetter (kein Nebel oder Regen) seh ich den Radler bereits in 1,5 km vor mir und weiß nicht was es genau ist, weil vermutlich keine Pedalreflektoren und Z-Rückstrahler am Rad. Ich sehe nur ein blinkendes etwas. Soll ich jetzt also, weil ich die Entfernung nicht einschätzen kann, einfach auf der Landstraße pauschal auf 50 km/h abbremsen und damit alle Autofahrer hinter mir zu Weißglut bringen?? Wie willst Du mit Forderungen "Ab dem Moment entsprechend zu verhalten" bei Autofahrern Akzeptanz für Radfahrer erzeugen??.
Der Radfahrer hat sich "entsprechend zu verhalten" dass er dem rückwärtigem Verkehr eine sichere Distanzeinschätzung ermöglicht, und der rückwärtige Verkehrt hat sich beim Überholen so zu verhalten, dass er den Radfahrer nicht gefährdet...
irgendso ein Radler hat eine blinkende 2W Blendgranate nachts an seinem Rad
Ich sehe nur ein blinkendes etwas. Soll ich jetzt also, weil ich die Entfernung nicht einschätzen kann, einfach auf der Landstraße pauschal auf 50 km/h abbremsen und damit alle Autofahrer hinter mir zu Weißglut bringen??
Wer mit blinkendem Rücklicht in der Dunkelheit bringt sich selbst in Gefahr, Punkt.
Der nachfolgende Verkehr kann die Entfernung schlicht nicht einschätzen. Wer das nicht versteht sollte noch mal die Schulbank drücken. Bei der Argumentation hier ist es aber wie mit den Coronaleugnern, es ist einfach sinnlos. Man fühlt sich wider besseren Wissens im Recht.
Man kann Euch nur viel Glück wünschen.
Bist Du selbst auch Autofahrer, dass Du das so genau einschätzen kannst?Wer mit blinkendem Rücklicht in der Dunkelheit bringt sich selbst in Gefahr, Punkt.
Der nachfolgende Verkehr kann die Entfernung schlicht nicht einschätzen. Wer das nicht versteht sollte noch mal die Schulbank drücken. Bei der Argumentation hier ist es aber wie mit den Coronaleugnern, es ist einfach sinnlos. Man fühlt sich wider besseren Wissens im Recht.
Man kann Euch nur viel Glück wünschen.
Um mal in deiner Redeweise zu antworten:Und wer ein blinkendes, rotes, Rücklicht im Strassenverkehr nicht wahrnimmt, dem gehört der Führerschein entzogen. Ebenfalls Punkt !
Ist er, der User hält es aber gleichzeitig für unbedenklich eine Blika oder Wilma als alleiniges Frontlicht am Renner auf der Straße einzusetzen....Bist Du selbst auch Autofahrer, dass Du das so genau einschätzen kannst?
geh ich mit, aber dann bitte dennoch zwei Lichter: ein konstantes (Distanzeinschätzung) und ein blinkendes (Aufmerksamkeit erzeugen), wie ich oben schrieb. Ich finde es unverständlich wie der Punkt der Distanzeinschätzung einfach für völlig irrelevant gehalten wird...Hier geht es nicht um Distanzeinschätzungen, sondern allgemein um die Wahrnehmung eines Radfahrers, der bei Nacht eben ein blinkendes oder pulsierendes Rücklicht für sicherer hält.
Das ist aus den Leuchtreichweiten von LEDs bei idealen Bedingungen abgeschätzt (auch anhand von Herstellerwerbungen). Wenn ich eine blinkende Lichtquelle auf der Landstraße wahrnehme, kann ich in dem Moment keine Entfernung abschätzen. Und nachdem ich am Auto kein 1000m LASER Super Duper LED Fernlicht habe, muss ich also auf in der Ferne entgegenkommende Autos hoffen, um die irritierende Lichtquelle identifizieren zu können, die sich als Radfahrer entpuppt, der kein Bock konforme Beleuchtung zu verwenden?Du erkennst einen Biker bei Nacht aus 1,5 Km Entfernung mit blinkendem Rücklicht...
Nochmal: so wie es Gesetze gibt, die angepassten Fahrstil fordern, gibt es Gesetze, die Radler verpflichten StVZO zugelassene rote Dauerbeleuchtung am Rad zu haben. Es geht darum, dass nicht jeder Radler nachts als nicht einschätzbares blinkendes etwas rumfahren soll. Denn das ist auch Vorsatz seitens des Radlers, die Gesetze zu missachten.... Und glaube mir: ich fahre genug nachts Rad. Ich hatte aber noch nie das Problem übersehen zu werden, ich werde nur viel zu oft zu eng überholt....Du fährst bei Nacht mit Tempo 100 auf eine rot blinkende Lichtquelle zu, die für dich absolut unbekannt und nicht zuzuordnen ist.
Und weil du deinen nachfolgenden Verkehr nicht zur Weissglut bringen möchtest, behältst du Tempo 100 in dieser für dich unbekannten Situation weiter bei ?!
Du weisst nicht was da vorne rot blinkt und dir ist bekannt, dass blinkende Lichtquellen Einschätzungen zur Entfernung erschweren ?!
Hier sollte dringend der Fahrstil in unbekannten Situationen überdacht werden, dann das ist Vorsatz.
Ich nehme nicht an, dass Du das tusts, aber ich sehe leider noch zu viele Spezialisten, die das tun.... Mein int. Rotlicht läuft auch auf 0,25 W im Pulsierenden Modus (neben einem zweiten Dauerlicht).Niemand hat davon gesprochen daß jeder Radfahrer sein Lupine Blinklicht mit Vollgas betreibt. Meines läuft mit 0,25W schön dezent. Da kann mir niemand erzählen geblendet zu werden. Es geht mir nur darum Aufmerksamkeit zu erzeugen. Das Du gleich das extremste annimmst ist natürlich schade.
Seit LED Zeiten sin dynamobetriebene, zugelassene Rücklichter keine Funzeln mehr (außer der Hersteller hat keine Kompetenz in Optik).Dynamo betriebenen Rücklicht Funzeln,
nö, ist nicht nebensächlich. Ein Blinklicht ist für mich als Radfahrer schwer wahrzunehmen.Ich persönlich finde es schon wichtig, dass Radfahrer bei Nacht ein Rücklicht verwenden. Ob das nun ein Dauerlicht ist, oder im Blink, bzw. Puls Betrieb arbeitet ist völlig nebensächlich.
Gleiches gilt hier auch, ob das Rücklicht eine StVZO Zulassung hat oder nicht.
Wer als Autofahrer, oder allgemein nachfolgender Verkehr, Schwierigkeiten mit der Wahrnehmung oder Distanzeinschätzung mit einem roten Blinklicht hat, der sollte dringend seine Fahrtauglichkeit (zumindest die Augen) überprüfen lassen.
Das war bestimmt vor 2008? Meine "Dynamo" betriebenen Rücklichter (geliefert ab Ende August) von Magnic Light sind ganz bestimmt keine Funzeln. Seitenläufer und Nabendynamo frei, ohne Akku. Dauerlicht ohne Blinkfunktion.---
Für mich waren die Blinklichter nachts auf der Landstraße immer etwas auffälliger gewesen, als die normalen mit Dynamo betriebenen Rücklicht Funzeln, welche der Gesetzgeber dem gesetzestreuen Radfahrer bisher so zumutete.---
Es gibt leider immer noch Leute, die ganz ohne Licht unterwegs sind, obwohl es inzwischen selbst beim Discounter einigermaßen brauchbare LED Beleuchtung fürs Rad gibt. Der Zeitungsbote in meiner Gegend ist so ein Negativ Beispiel, nur mit einer Stirnlampe unterwegs, so gegen 4.00 Uhr in der Frühe sind die Chancen auf ein Überleben für den aber noch recht gut.Das war bestimmt vor 2008? Meine "Dynamo" betriebenen Rücklichter (geliefert ab Ende August) von Magnic Light sind ganz bestimmt keine Funzeln. Seitenläufer und Nabendynamo frei, ohne Akku.
Baustellen werden neben rot weißen Absperrungen unter anderem auch mit gelbem Blinklicht markiert. Wer das im Dunklen nicht ganz so gut mit der Entfernung einschätzen kann, der hat eventuell ein Problem.Ein Blinklicht ist für mich als Radfahrer schwer wahrzunehmen.
Ganz klare Antwort: weil es eben kein fahrendes Fahrzeug (=Regel) ist, sondern ein stehendes Hindernis (=Ausnahmen). Vielleicht sehen sich ja alle Blinkienutzer als Hindernisse an?Bei dem Blinklichtdiskussionen frag ich mich immer, warum dann ausgerechnet bei Kfzs, die eine Panne haben, ein Warnblinklicht eingesetzt wird.
Blinklicht heißt für mich als Verkehrsteilnehmer (egal ob Auto oder Fahrrad) immer erstmal VORSICHT!
Da gibts dann aber insbesondere auf Landstraßen und Autobahnen i.d.R. mindestens 1 km vorher ein Schild "Achtung Baustelle". Und Reflektierende Barken (bei Anstrahlen eine konstante Lichtquelle..) gibt es da meist auch (im Gegensatz zur Tatsache dass bei vielen Rädern reflektierende Elemente fehlen...)Baustellen werden neben rot weißen Absperrungen unter anderem auch mit gelbem Blinklicht markiert.
Ganz klare Antwort: weil es eben kein fahrendes Fahrzeug (=Regel) ist, sondern ein stehendes Hindernis (=Ausnahmen). Vielleicht sehen sich ja alle Blinkienutzer als Hindernisse an?
Da gibts dann aber insbesondere auf Landstraßen und Autobahnen i.d.R. mindestens 1 km vorher ein Schild "Achtung Baustelle". Und Reflektierende Barken (bei Anstrahlen eine konstante Lichtquelle..) gibt es da meist auch (im Gegensatz zur Tatsache dass bei vielen Rädern reflektierende Elemente fehlen...)
Was ist denn das für ein Argument und was hat das mit blinkenden Lichtern zu tun??? In unser viel zu autofreundlichen StVO haben Fußgänger an Ampeln und Fußgängerüberwegen die Straßen zu queren. Ampeln sind für jeden Autofahrer weithin sichtbar, außerorts an Landstraßen meist durch Temporeduktion angekündigt, und Überwege sind auch weithin sichtbar durch Schilder gekennzeichnet. Queren Fußgänger an nicht vorgesehenen Stellen die Straße, muss ein Autofahrer damit leider nicht rechnen und der Fußgänger muss entsprechend aufpassen.Und wie schaut das aus, wenn sich Fussgänger regelkonform auf der Strasse fortbewegen... denn die brauchen keine Beleuchtung nach StVZO ?!
Natürlich geht man bei Vorschriften davon aus, dass sie richtig umgesetzt werden. Wieder gilt: was ist denn das für ein absurdes Argument? Soll das jetzt fehlende Reflektoren an Rädern rechtfertigen???Die Baken usw. reflektieren das Licht vom Fahrzeug auch nur richtig, wenn sie richtig aufgestellt sind und vor allem richtig angestrahlt werden.
Es ist schon interessant, wie Du Dir selektiv die Argumente aus meinen Beiträgen rauspickst und anderes ignorierst... Bricht Dir ein Zacken aus der Krone, wenn Du, wie ich schon zweimal schrieb, Dir einfach ein zweites konstantes Licht an dein Rad machst und es damit gut sein lässt? So ernst kann Dir das mit deiner Sicherheit als Radfahrer nicht sein, wenn es Dir egal ist, ob ein Auto die Entfernung zu Dir einschätzen kann. Das ist doch Kindergartenniveau hier, wie Du dich gegen eine konstante Beleuchtung, die der Gesetzgeber mit Bedacht vorgibt, verweigerst. Und falls Du eine lächerliche innere meckernde Stylepolizei hast: es gibt von Cateye das X3, dass hat zwei COB LED Streifen, die man unabhängig ansteuern kann, da kannst Du eine Seite konstant einstellen und die andere Seite nach deinem Gusto illegal blinkend (gilt natürlich nicht für eine X3 StVZO Version).
Ich sehe nur ein blinkendes etwas. Soll ich jetzt also, weil ich die Entfernung nicht einschätzen kann, einfach auf der Landstraße pauschal auf 50 km/h abbremsen und damit alle Autofahrer hinter mir zu Weißglut bringen?? Wie willst Du mit Forderungen "Ab dem Moment entsprechend zu verhalten" bei Autofahrern Akzeptanz für Radfahrer erzeugen??.
Eigene Erfahrung?Da gibts dann aber insbesondere auf Landstraßen und Autobahnen i.d.R. mindestens 1 km vorher ein Schild "Achtung Baustelle". Und Reflektierende Barken (bei Anstrahlen eine konstante Lichtquelle..) gibt es da meist auch (im Gegensatz zur Tatsache dass bei vielen Rädern reflektierende Elemente fehlen...)
Das ist mir gerade der richtige ....STVO sogar dazu verpflichtet (unklare Verkehrslage, Geschwindigkeit der Verkehrssituation anpassen).
Die hinteren verkehrsteilnehmer haben dich nicht im geringsten zu interessieren.
Das ist mir gerade der richtige ....
Die StVZO zitieren und dann ganz offen zum Bruch mit der der selbigen auffordern. Blinklichter als alleiniges Rücklicht sind auf der Strasse in D verboten.
Und wenn du die in diesem Falle nachvollziehbar sinnvolle Gesetzeslage trotzdem nicht akzeptieren willst, dann solltest du dich mal um dein renitentes Verhalten kümmern.
Das stimmt. Die Frage ist nur, ob du den pulsierenden Modus meinst oder den "Impuls" Modus. Letzterer ist einfach grenzwertig und blendend (Thema Vermeidung von Gefährdung (Blindflug durch Blendung) und gegenseitige Rücksichtnahmen, §1 StVO), weil er unabhängig von der Grundhelligkeit immer mit 2 W pulst, während der (langsam) pulsierende Modus sozialverträglich einstellbar ist. Ich hab das Ding, ich weiß wovon ich rede. Und hier ist von Blinklichtern die Rede, Blinken ist an/aus.Zumal sich das Lupine Rotlicht so programmieren, lässt dass man ein Grundlicht hat und ein helleres Blinklicht.
Vielleicht haben wir auch einfach nur aneinander vorbeigeredetKindergarten ist das was du hier betreibst ! Eine Frage an dich... liest du meine Beiträge hier überhaupt, geschweige denn, verstehst du sie ?!
Mir geht es schlicht und einfach darum, dass "irgendein" Rücklicht den Radler auf der Strasse bei Nacht sichtbar macht. Unabhängig davon, ob das Rücklicht blinkt oder konstant leuchtet.
Du verstrickst dich immer wieder mit der Einschätzung der Entfernung zum Radler, was hier aber keine Bedeutung hat.
Ich ergänze mal zu deinem Zitat meines Beitrages meinen früheren Beitrag, wo ich klar dargelegt habe, dass das "ich" nicht meinen persönlichen Anspruch dargestellt hat:Es geht um die Wahrnehmung... und die scheint dich vor Probleme zu stellen.
Schönes Beispiel: [Zitat]
Mit der Aussage legst du doch eindeutig an den Tag, dass es dich nicht im geringsten interessiert auf ein wahrgenommenes Objekt richtig zu reagieren.
Du legst die Priorität laut deiner Aussage eindeutig auf die Einschätzung der Entfernung zwischen dem blinkenden, roten, Licht und dir als Autofahrer um so lange wie möglich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren zu können
Ich fahre, egal was der rückwärtige Verkehr sagt, auch in der Stadt (in den seltenen Fällen wo ich in der Stadt Auto fahre), auch mit 15 km/h hinter einem langsamen Radler her, bis ich sicher (1,5 m !) überholen kann, egal was der rückwärtige Verkehr macht. Ich muss nicht möglichst lang möglichst schnell fahren, ich gehöre nicht zur Fraktion, die schnelles Autofahren für das höchste Freiheitsgut hält... Wenn ich nachts schneller als 60 km/h auf schlecht beleuchteten Straßen fahre, sind das überwiegend Autobahnen und Kraftfahrstraßen und dort sind in 99,99% aller Fälle keine Radfahrer.Das "ich" war eher im Sinne von "man" aus der Sicht der ewig heulenden Autofahrer gemeint (zu denen ich mich nicht zähle, meine Autofahrleistung ist viel zu klein...). Diese muss man aber mMn auch nicht noch mit inadequatem Geblinke herausfordern.
Nachdem Du ja auf den Gesetzen bestehst (finde ich voll ok, tue ich auch) musst Du natürlich auch für die Einhaltung der StVZO plädieren, sonst wird deine Argumentation einfach unglaubwürdig.Du "sollst" nicht nur die Geschwindigkeit reduzieren, nur weil du ein blinkendes Etwas auf der Strasse siehst, sondern du bist laut STVO sogar dazu verpflichtet (unklare Verkehrslage, Geschwindigkeit der Verkehrssituation anpassen).
Ich gebe zu dass ich nachts wenig auf Landstraßen Auto fahre, auf Autobahnen tue ich es aber (meist auch nur auf wenigen gleichen Strecken). Ein 50er Schild 200 m vor einer Baustelle ist natürlich ein bisschen spät, aber immerhin eine Vorwarnung.Eigene Erfahrung?
Von irgendwelchen Schildern vor der Baustelle wissen die Bauleute anscheinend noch nix, zumindest nicht auf der Strecke, auf der ich sonst immer derzeit zur Arbeit fahre. Da steht ein 50er Schild 200 m vor der Baustelle auf der Landstraße und fertig ist. Und dort darf man eine 100 fahren, weil grade Strecke.
Du biegst dir die Welt eben so wie sie dir zu gefallen hat.Mehr Probleme wird da jedoch sicherlich der Autofahrer bekommen, der solche Lichter nicht wahrnimmt, bzw. wahrnehmen möchte. Lassen wir mal die Einschätzung zur Entfernung wie immer aussen vor.