Mahnbescheid / Anzeige bei Polizei (Jura)

ich habe in 10 jahren tätigkeit noch keinen rechtsschutzvertrag gesehen, in welchem die kosten des gegners nicht getragen werden. selbstbeteiligung ist allerdings oft vereinbart.
 
Anscheinend ist ja eine Rechtsschutzversicherung vorhanden (auch die richtige?), dann ruft man da mal an, und laesst sich ueber das empfehlenswerte Vorgehen dort beraten - kostenlos.
Damit bin ich bisher, in 3 Faellen, sehr gut gefahren, einmal mit Rechtsanwalt und Klageerhebung vor dem Finanzgericht.

Foren helfen da ueberhaupt nicht.
 
Die Lage ist absolut eindeutig, ich sehe da absolut keinen Spielraum dafür, das Ganze zu verlieren. Aber gut, wie das mit der Juristerei ist, weiß man ja.




Trifft hier zu, da er absichtlich einen Mangel verschwiegen hat und für ebenjenen nicht gerade steht. Aber egal, das ist nun Haarspalterei.



Besser ist es wohl.





Jop, dazu gibts ja auch im Netz genug Informationen.
Allerdings bin ich mir nicht ganz im Klaren darüber, wie genau ich den Streitwert festsetzen kann. Immerhin gibts im Gebrauchtmarkt den Motor je nach Verkäufer zu unterschiedlichen Preisen, der eine will 5k€, der andere 5,5k€. Darf ich da einfach 1-2 Angebote per Ausdruck als Grundlage nehmen oder ist das rechtlich nicht einwandfrei?

Ich würde auch vorschlagen, dass du zu einem Anwalt gehst. Natürlich ist die Lage aus deiner Sicht klar, allerdings musst du im Falle des Falles den Richter/in auch davon überzeugen können.
 
Okay, das mit dem Mahnbescheid und dem Vollstreckungsbescheid war mir recht klar.
Inwiefern haben denn hier Strafrecht und Zivilrecht miteinander zutun?

nicht viel
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=32635&pos=0&anz=1
S. 2 unten bzw. S. 3 oben
in Österreich ist das i.ü. anders
http://www.orlich.at/cgi-bin/orlich/archiv.cgi?sect=8.3.4.3&artikel=179


Ergeben sich irgendwelche Vorteile für mich wenn ich nur den Mahnbescheid erlasse oder sollte ich mich um beides bemühen?

Bei den Beweismitteln kann es schon Vorteile haben. Polizei / Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit an Beweismittel zu kommen, die dir als Privatmann nie zur Verfügung stünden (Beispiele: Durchsuchung, Beschlagnahme)


Hat die strafrechtliche Anzeige irgendeine Bewandnis auf dem Weg zu meinem Recht zu kommen oder ist der Besuch bei Blau/Grün "verschwendete Zeit"?

s.o.

Trifft hier zu, da er absichtlich einen Mangel verschwiegen hat und für ebenjenen nicht gerade steht. Aber egal, das ist nun Haarspalterei.

damit bist du im Bereich von § 263 StGB bzw.
§ 434, 440, 281 BGB http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=57670&pos=0&anz=1


Allerdings bin ich mir nicht ganz im Klaren darüber, wie genau ich den Streitwert festsetzen kann. Immerhin gibts im Gebrauchtmarkt den Motor je nach Verkäufer zu unterschiedlichen Preisen, der eine will 5k€, der andere 5,5k€. Darf ich da einfach 1-2 Angebote per Ausdruck als Grundlage nehmen oder ist das rechtlich nicht einwandfrei?

du gibst einfach einen vorläufigen Streitwert an. Festgesetzt wird er vom Gericht. Bei mehr als 5000 Euro musst du zum Landgericht http://dejure.org/gesetze/GVG/23.html dann brauchst du auch zwingend einen Anwalt http://dejure.org/gesetze/ZPO/78.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Gib das Geld besser dem Örtlichen Heels Angel Leader staat dem Anwalt, der treibt das schon ein für dich in nullkomman komma nix ;)
 
Nicht frech werden:D

die-maedchen-gang-15452260-MBQF-templateId-renderScaled-pro.jpg


Mfg 35
 
Fakt ist: Wenn man einfach eine dumme Sau ist und überhaupt keine Skrupel hat, andere Leute zu be********n, kommt man mit sowas meistens durch.


Thread kann geschlossen werden.
 
Mit einer Anzeige hast du erst mal gar nichts zu tun, außer diese anfertigen zu lassen. Das geht inzwischen in vielen Bundesländern sogar online. Ich würde eine entsprechenden Gegner immer anzeigen, da spätestens bei einer Häufung von Anzeigen mal eine Anklage erhoben wird.
 
... ich kann leider aus Erfahrung nur sagen - Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

Wie du am taktischsten zivilrechtlich vorgehst weiß ich nicht - aber ich weiß, dass sich die Zivilgerichte sehr oft auf die polizeilichen Ermittlungen stützen, bzw. diese zur Rechtsfindung hernehmen.

Daher würde ich dir immer den Weg zur Polizei zusätzlich raten (und die kostet nix :lol: ).
 
Und Ich will natürlich da drauf anspielen das vor Gericht nur Urteile gesprochen werden aber kein Recht im Sinne von Moral siehe bsp. Torben P. zu lächerlichen 29 Monaten im offenen Vollzug wo Ich lieber 29 +X Jahre hätte bei einem Urteil in einem Südlichen US Bundesstaat aller Texas, Arizona ect. ;)
Kein Problem wenn nen Rocker den mal aufmischt ist so egal was nun Mutter Theresa sagt ^^
 
Du kannst doch maximal den Wert festsetzen, den du noch von dem Verkäufer zu bekommen hast. Wenn du keinen anderen Motor für denselben Preis bekommst, ist dafür nicht der Verkäufer haftbar, das ist dein Pech. Also wenn er dir nicht den vollen Kaufpreis zurückerstattet hat, kannst du nur diese Differenz nachfordern.
 
Fakt ist: Wenn man einfach eine dumme Sau ist und überhaupt keine Skrupel hat, andere Leute zu be********n, kommt man mit sowas meistens durch.


Thread kann geschlossen werden.


... was hast Du denn nun gemacht? Offensichtlich nichts von dem hier empfohlenen (die 81er lass ich mal raus, das ist eine andere Blutgruppe)

Meistens hilft das ausschöpfen der rechtsstaatlichen Mittel schon weiter, viel öfter jedoch werden Fakten nicht genannt oder mit der falschen (persönliche Moral) Einstellung an die Sache herangegangen.

bg RaHu
 
Ich habs abgeschrieben, da der Verkäufer sich stur stellt. Meine Versicherung hat mir einen Mediator gestellt, aber auch der stieß nur auf taube Ohren und Ignoranz.
Für eine Klage hätte ich eine Selbstbeteiligung zahlen müssen, was sich bei dem Streitwert nicht lohnt, da man so einen Prozess ja auch verlieren kann. Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe.
Somit ist der Asi einfach damit durchgekommen und Ende im Gelände.
 
... Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe...

... wer hat den Recht gesprochen? Bisher bist Du lediglich der Meinung Recht zu haben. Wie erfolgversprechend eine Klage ist, kann ein Anwalt einschätzen nachdem er die Fakten beurteilt hat - dieses Beratungsgespräch sollte Deine Rechtsschutz zahlen. Mit dem Ergebnis würde ich eine Entscheidung treffen.

Der "Asi" kommt nur durch, weil Du aufgibst! Also Feuer frei und viel Erfolg.

bg RaHu
 
Zurück