Mountainbiker in Hessen sollen Zahlen

Eisenfausts Fragen sind durchaus berechtigt, wenn auch ziemlich einseitig und unvollständig sowie ohne Bezug zu den Relationen von tatsächlichen Naturschutz-, Umwelt- oder Waldproblemen. Den Gegenwind hat er sich durch seine andererorts teilweise sehr unsachliche Art selbst zuzuschreiben. Wie Präsi bereits meinte, sprengen viele Sachverhalte nicht nur den Rahmen dieses Forums sondern auch die zeitlichen Möglichkeiten der Beteiligten. Eine umfassende Literaturliste zum Thema MTB und Umwelt habe ich neulich schon mal hier gepostet. Diese Liste enthält auch kritische(re) Arbeiten (z.B. WEIGAND, G. 1993), in den Literaturlisten der Arbeiten findet sich weiteres Material für unendlich viele und lange Winterabende.

Zu den Naturschutzverbänden: Die haben mit Mountainbiking, das sich auf vorhandenen Wegen abspielt, keine Probleme. Mit den (ursächlichen) Schäden wie Monokultur, Erschließung/Wegebau, Pflanzenschutzmitteleinsatz usw. durch Land- und Forstwirtschaft dagegen sehr wohl.

Zu den Schäden an (Wander)Wegen: Grundsätzlich halte ich hier eine Lösung nach dem Verursacherprinzip für denkbar. Die Wanderverbände werfen uns hier teilweise zurecht vor, dass wir nur fahren und nicht reparieren (vgl. auch Arco). Wir müssen uns also die Forderung zu bezahlen u.U. gefallen lassen, wenn wir nicht reparieren wollen, können und dürfen (z.B. BaWü).

Armin

--
"Mich wundert, warum immer ausgerechnet Leute, denen jedes Gefühl für Größenordnungen abgeht, beim Thema Umwelt oder beim Thema Fahrrad besonders weit das Maul aufreißen müssen. Woher kommt das?"
Wolfgang Strobl, drf
 
Da mir die Artikel und Pressenotizen zu wenig Bezugspunkte für eine Stellungnahme liefern, habe ich erst einmal eine kleine Frageliste erstellt.
Danach kann über die weitere Vorgehensweise nachgedacht werden...

Und nur zur Klarstellung: ich habe nicht Eisenfaust's Fragen kritisiert, sondern lediglich die polemische Art und Weise wie er immer wieder versucht die wertvolle, gemeinnützige, ehrenamtliche Arbeit der DIMB schlecht zu machen.
Wir reißen uns doch nicht tagtäglich den Allerwertesten für andere auf, um uns dann solche Unterstellungen anzuhören ?! Und deswegen fühle ich mich ehrlich gesagt auch persönlich beleidigt...
Ich habe rein gar nichts gegen konstruktive Kritik aber jede Menge gegen destruktives Gelaber wovon bei Lesern leider auch immer wieder etwas hängen bleibt.
 

Anhänge

Eisenfaust schrieb:
Ich habe mal folgende Fragen:

a)......g)

Die Forderungen Hessens werden ja sicherlich nicht einfach vom Himmel fallen, es gibt sicher eine Ursache, und sei es nur die Sanierung der maroden Kommunalkassen (Dank Murks-Politik von Rot-Gruen). Spekulationen sind weniger angebracht.

Warum sind bei solchen Fragestellungen keine Naturschutzverbaende mit im Boot? Ich sehe in der DIMB lediglich eine Unmenge Industrie mit einem eindeutigen Interesse vertreten, der es natuerlich lieb und teuer sein kann, wenn berechtigte Fragestellungen zur Beschaedigung der Umwelt abgeschwaecht oder ganz beschwichtigt werden.

h) Das laesst natuerlich noch letztere Frage offen: Wie sehen Natur- und Landschaftsschutzorganisationen die Problematik?

Mich interessiert diese Thematik brennend. Wenn jemand etwas dazu weiss, bitte 'Posting'.

Gruss Eisenfaust

Zu a bis g wäre eine eindeutige Zuordnung von Verursacher und Wirkung erforderlich. Darum wurde ja auch das Ministerium in Wiesbaden bzw. HessenForst in Kassel gefragt. Dazu kommt die Frage, wann ein Fahrrad denn welchen Schaden anrichtet und wann nicht. Wann ist ein Weg de jure befestigt? Usw.

Es wäre nicht schädlich, wenn Du Dir ebenfalls eine Behörde mit Deinen Fragen vornehmen könntest.

Was die Naturschutzverbände angeht, sind die hier unerheblich, da es primär um materielle Schadensersatzregelungen (nicht z.B. um naturschutzfachlich durchaus relevante Besucherlenkungsregelungen etc.) geht und das Fahren abseits der Wege nicht Teil der in Hessen zu führenden Gebühren-Diskussion ist.

Die Problematik konkurrierender Nutzungen wird zumindest in meinem Zuständigkeitsbereich auch mit den Naturschutzverbänden besprochen.

Na ja, und was die Industrie angeht, sei es Dir als politischer Rülpser verziehen, den man halt wie Du rausläßt, passe er nun oder (wie hier) nicht.
 
......... und die Wanderer die immer mit ihren Autos die Umwelt verpessten ( stöcke in die wege legen ) und bis vorn Arsch fahren müssen ( am besten noch ein grossen Parkplatz direkt auf dem Fuchstanz, damit sie nicht so weit laufen müssen ) ... bekommen ne Mautstation nun :hüpf:
Die leute haben probleme :mad:

:streit:
 
Drollig, das wir jetzt nur noch über Eisenfaust diskutieren.
Ich fand den Thread mal gut.
Zum Thema:
Meiner Meinung nach geht es hier auch nur um Geld, und die Zielgruppe von der sich das am leichtesten beziehen lässt sind wohl wir. Grundsätzlich wäre ich auch bereit, wie einige Vorredner, einen gewissen Betrag für die Erhaltung des Waldes zu investieren.
Leider würde damit ein vermeintliches Eingeständnis einhergehen, dass ich tatsächlich den Wald beschädige. Dieses Eingeständnis ist dann auch noch für alle Biker gültig! Die entsprechenden pauschalen Beschimpfungen durch andere Gruppen beim Ausüben meines Hobbys kann ich mir dann gut vorstellen.
Das kann ich nicht akzeptieren.
Ich hoffe, das in diesem Thread noch eine paar Informationen bezüglich Kontaktadressen kommen, bei denen man seine Meinung einbringen kann.
 
XC_Freund schrieb:
Drollig, das wir jetzt nur noch über Eisenfaust diskutieren.
Ich fand den Thread mal gut.
Zum Thema:
Meiner Meinung nach geht es hier auch nur um Geld, und die Zielgruppe von der sich das am leichtesten beziehen lässt sind wohl wir. Grundsätzlich wäre ich auch bereit, wie einige Vorredner, einen gewissen Betrag für die Erhaltung des Waldes zu investieren.
Leider würde damit ein vermeintliches Eingeständnis einhergehen, dass ich tatsächlich den Wald beschädige. Dieses Eingeständnis ist dann auch noch für alle Biker gültig! Die entsprechenden pauschalen Beschimpfungen durch andere Gruppen beim Ausüben meines Hobbys kann ich mir dann gut vorstellen.
Das kann ich nicht akzeptieren.
Ich hoffe, das in diesem Thread noch eine paar Informationen bezüglich Kontaktadressen kommen, bei denen man seine Meinung einbringen kann.


:daumen: Eigentlich hatte ich ja den Thread gestartet um auf das Thema " Mountainbiker sollen zahlne" aufmerksam zu machen und nicht, dass sich die Leute gegenseitig bschimpfen und runtermachen.

Leider bin ich kein Mod, sonst hätte ich die entsprechenden Postings gelöscht ;)

Gruß Torsten
 
XC_Freund schrieb:
Ich hoffe, das in diesem Thread noch eine paar Informationen bezüglich Kontaktadressen kommen, bei denen man seine Meinung einbringen kann.

@Thorsten: Du hast recht - daher zurück zur Sachlichkeit...

Ich empfehle grundsätzlich, sich an den Urheber zu wenden:

Hessisches Ministerium für
Umwelt, Landwirtschaft und Forsten
Hölderlinstr. 1-3
65187 Wiesbaden
www.hmulv.de
Email-Adressen:
Ministerium allgemein
[email protected]
Presse
[email protected]
Öffentlichkeitsarbeit
[email protected]

und der nachgeordnete

Landesbetrieb HESSEN-FORST
Bertha-von-Suttner-Straße 3
34131 Kassel-Wilhelmshöhe
www.hessen-forst.de
Tel. (0651) 3167-0, Fax -3167101
e-mail: [email protected]
 
@ Präsei

ich finde Euren Brief sehr gut. :)

Tilmans muss ich noch lesen. Habe meinen Unmut bisher auf Leserbriefe beschränkt. Ich schau mal, ob ich noch Anfragen bei den genannten Adressen starte!
 
Es ist nicht auszuschließen, daß von den betroffenen Behörden auf §4 der 2. Durchführungsverordnung - DVO - zum Hessischen Forstgesetz - HFG - abgestellt wird, die laute

" Das Radfahren im Wald ist auf Straßen und Wegen gestattet. Straßen und Wege ( im Wald), deren Benutzung durch Radfahrer gestattet ist , sind .... für das Befahren mit Fahrrädern und Krankenfahrstühlen alle festen Waldwege.
Als feste Waldwege sind anzusehen
* LKW -fähig ausgebaute Forstwirtschaftswege (asphaltiert oder Sand-Wasser - gebunden)
* Naturfeste Wege (auf felsigem Gelände)
* Erdwege, die zum Zeitpunkt der Nutzung trocken sind."


Hierzu bleibt festzuhalten, daß die Textpassage

"Als feste Waldwege sind anzusehen
* LKW -fähig ausgebaute Forstwirtschaftswege (asphaltiert oder Sand-Wasser - gebunden)
* Naturfeste Wege (auf felsigem Gelände)
* Erdwege, die zum Zeitpunkt der Nutzung trocken sind."


nach Maßgabe der Fundstelle

http://mitglied.lycos.de/blackroot/2dvo.pdf

in §4 Abs.1 Nr.1 der 2. DVO gar nicht enthalten ist. Also nicht alles glauben!

Damit entwickeln diese Passagen, zumal entgegen §24 Abs.4 Satz 5 HFG nicht als RechtsVO erlassen, auch keine Rechtsverbindlichkeit, sondern haben reinen Erläuterungscharakter.

Im übrigen teile ich Auffassungen hinsichtlich einer von HessenForst angenommenen Verkehrssicherungspflicht für MTB-Routen nicht. Soweit weitere Wege außer den lt. DVO freigegebenen festen Wegen geöffnet werden, bewegen sich die Eigentümer nach wie vor im rahmengesetzlichen Bereich des §14 BWaldG und im landesgesetzlichen Rahmen des §24 HFG. Das bestärkt den Eindruck, als ob hier eine Verkehrssicherungspflicht konstruiert wird, um einen Grund zum Geld-Kassieren zu finden.

Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet, eine Qualifikation der Wege und Straßen nimmt das Gesetz nicht vor. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr; besondere Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Waldbesitzers werden durch das Betreten des Waldes nicht begründet. Eine DVO hat hierauf keinen Einfluß.

Das heißt, daß Radfahrer sich auch auf unbefestigten oder nicht-festen Wegen auf eigene Gefahr bewegen und selbst eine Beschilderung (es sei denn nach StVO, z.B. "Schießscheibe" und "Radfahrer frei") wie z.B. eine Wegweisung nach "Hessen-Norm" Radfahrer nicht davor befreit, mit den typischen Gefahren eines Forstwirtschaftsweges rechnen zu müssen. Anders mag das sein, wenn Strecken abseits der wie auch immer beschaffenenen Wege eröffnet würden.

Sieh hierzu auch

http://mitglied.lycos.de/blackroot/Wegerecht2a.pdf
http://mitglied.lycos.de/blackroot/Wegerecht2.ppt


Was die Problematik "feste Wege" angeht, war sie bisher ja auch kaum in der Praxis gegeben, vor allem auch nicht die Notwendigkeit, die Wege definieren zu müssen. Daß das Befahren bisher so funktioniert hat, stellt ohnehin die Sinnghaftigkeit der DVO in Frage, denn es war mit Sicherheit in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle kein bewußtes Befolgen der DVO durch die Biker gegeben.

Man mag die Frage als Kuriosum ansehen, was rechtlich zu machen wäre, wenn es während der Benutzung eines "trockenen Erdweges" anfängt, zu regnen und der Wegebesitzer auf seinem (durch HFG iVm Art.14 GG eingeschränkten und relativ dazu per DVO wiederum erweiterten) Eigentumsrecht besteht, was zur Folge hätte, daß der Radfahrer von dem Weg zu verschwinden hätte oder schieben müßte.

Ernsthaft hingegen ist es zu klären, wie ein forstfachlich ungeübter Radfahrer LKW -fähig ausgebaute Forstwirtschaftswege (asphaltiert oder Sand-Wasser - gebunden) vor allem im Winter nach Schneefall oder bei Laubauflage erkennen können soll. Daß es bislang auch hier keine Probleme gegeben hat, macht die Unsinnigkeit der Erläuterung nicht geringer. Im Gegenteil stellt sich auch hier umsomehr die Frage nach der Notwendigkeit der Erläuterung und danach, inwieweit sie den versprochenen Entbürokratisierungsmaßahmen der hessischen Landesregierung zuzuführen wäre.
 
entlebucher schrieb:
Servus,

das heißt es existiert in diesem Sinne (noch) gar keine juristisch befridigende Definition bzw. Auslegung von (befestigten) Wegen?

:daumen: Wahnsinn

So ist es.

Man achte allerdings auf den Unterschied zwischen befestigten Wegen (da hat also jemand befestigend Hand angelegt) und festen Wegen.

Was rechtlich außerordentlich störend ist, ist aber, daß kaum eindeutig darstellbar ist, wer denn welche Schäden an Wegen bei der Nutzung (angeblich) verursacht und inwieweit diese Schäden
  • den Erholungswert
  • den Zweckbíndungsverkehr (Forst, Landwirtschaft,....)
so wesentlich beeinträchtigen, daß Unterhaltungsbedarf entstünde.

Mit Verkehrssicherungspflicht oder gar Haftung für Unfälle hat das (wie schon gesagt) m.E. in der Regel gar nichts zu tun. HessenForst sollte daher klarstellen, daß das, was HessenForst derzeit ventiliert, alles eine freiwillige, also nicht etwa regelmäßig rechtlich zwingend gebotene Unterhaltungsleistung wäre.
 
der Umkehrschluss wäre dass Wald- und Forstbesitzer viel frequentierte Wege sperren weil da am WE viele Gruppen, teils sogar organisiert auf ihren Trails tummeln. Und gerade von soclhen organisierten Gruppen, bzw. deren Veranstaltern möchte man ja anscheinend kassieren.
Von selbst organisieretn Einzelfahrern oder Grüppchen die sich auskennen kann ja kaum einer was kassieren, ist ja nicht zu bewerkstelligen.

Da wäre aber dann doch hier und da Geld zu holen bzw. somit eine rechtliche Handhabe die Wege zu sperren weil die sich vielleicht schon immer daran gestört haben.
Das könnte wohl alle Biker treffen gerade wenn die schönsten Trails irgendwie gesperrt oder gar überwacht werden (am Feldberg sicher nicht abwegig).

Eine andere Sicht der Dinge bekommt man wenn man bedenkt dass diese Waldbesitzer ihre Flächen nicht nur zur Holzgewinnung nutzen sondern auch noch an einen Jagdausübungsberechtigten verpachten und dass zu keinem geringen Betrag.
Dieser könnte schon ein Interesse daran haben dass gerade Mountanibiker (und auch Spaziergänger) nicht die schmalen Wege abseits befestigter Waldwege nutzen.
Hier finden sich ja auch teils jahrhunderte ausgetretene Wanderpfade der Waldbewohner und Dickungen in denen sich das Wild ausruht - im Winter sowieso da dann das Umherziehen im Schnee zuviel notwendige Kraft kostet und jedes Aufhetzen bei Störungen durch Fußgänger/MTBler dem Tod etwas näher bringt.
Ist halt sehr stressig für die Tiere wenn sie gestört werden - also kommen sie nur noch nachts raus - das gefällt dem Jäger nicht weil er dann nichts sehen kann - und er möchte seine Jagdpacht zu Recht gemindert haben.

Wollte dass nur mal so angemerkt haben - eine Aussicht auf ein mögliches Szenario.

Trotzdem bin ich jetzt mal der Ansicht, was die Zerstörung angeht - und da gehe ich mal von mir aus, daß ich da wohl so gut wie nichts zerstöre.
Und gegen Abzocke bei so unhaltbaren Argumenten bin ich sowieso - soll doch mal jemand in den Wald gehen und Stellen finden wo Mountainbiker Zerstörungen angerichtet haben.
Ein paar wenige Stellen wird sicher jeder kennen aber nicht derart und so flächendeckend dass eine "Maut" tragbar wäre.

Wir meinen schliesslich nicht die Stellen an denen Rennen abgehalten werden.
Selbst bei CTF´s hab ich oft nie die Spuren meiner Vorfahrer gesehen wenn ich mich als Spurenleser betätigen musste da alles so schlecht ausgeschildert war.
 
andy1 schrieb:


Trotzdem bin ich jetzt mal der Ansicht, was die Zerstörung angeht - und da gehe ich mal von mir aus, daß ich da wohl so gut wie nichts zerstöre.
Und gegen Abzocke bei so unhaltbaren Argumenten bin ich sowieso - soll doch mal jemand in den Wald gehen und Stellen finden wo Mountainbiker Zerstörungen angerichtet haben.
Ein paar wenige Stellen wird sicher jeder kennen aber nicht derart und so flächendeckend dass eine "Maut" tragbar wäre.

Wir meinen schliesslich nicht die Stellen an denen Rennen abgehalten werden.
Selbst bei CTF´s hab ich oft nie die Spuren meiner Vorfahrer gesehen wenn ich mich als Spurenleser betätigen musste da alles so schlecht ausgeschildert war.


Deswegen bin ich umso gespannter, was das Ministerium auf meine Fragen (siehe obige PDF) antwortet. Ich gehe mal davon aus, dass die durch MTBer verursachten Schäden gar nicht annähernd genau beziffert werden können und die Kosten per lfd. Meter relativ willkürlich festgesetzt wurden. Schaun mer mal...
 
Kleine Zwischeninfo:

Das Ministerium hat mitgeteilt, dass es sich außer Stande sieht, unsere Fragen zu beantworten und die Beantwortung an die nachgeordneten Landesbetriebe Hessen Forst verwiesen.

Damit herrscht zumindest schon mal Klarheit darüber, wer der wirkliche Urheber ist...
 
Präsi schrieb:
Damit herrscht zumindest schon mal Klarheit darüber, wer der wirkliche Urheber ist...

Denkste!

Mir hat HessenForst am 11.3. auf betretungsrechtliche Maut-Fragen hin folgende Empfehlung mit auf den Weg gegeben: "Wen Sie weitergehende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Fachministerium, da dort die Zuständigkeit für die rechtliche Auslegung des § 24 HFG liegt."

Ja wer und was denn nun? :confused:
 
Tilman schrieb:
Denkste!

Mir hat HessenForst am 11.3. auf betretungsrechtliche Maut-Fragen hin folgende Empfehlung mit auf den Weg gegeben: "Wen Sie weitergehende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Fachministerium, da dort die Zuständigkeit für die rechtliche Auslegung des § 24 HFG liegt."

Ja wer und was denn nun? :confused:


:spinner: Das ist doch glatt mal was für die Hessenschau und rtl.
:streit: Motto: So nehmen Sie doch Vernunft an. Ich darf nichst annehmen, ich bin Beamter ! :lol:
 
Torsten schrieb:
:spinner: Das ist doch glatt mal was für die Hessenschau und rtl.

Sehe ich auch so. Das sollten wir aber erst machen, wenn ich das rechtlich so aufgearbeitet habe, daß wir (im Gegensatz zu HessenForst) klar formulierte und rechtlich wasserdichte Argumente haben. Sonst würde die Sache auf sensations- und märthyrergeschwängerten Niveau untergehen.
 
Ich habe mal Argumente zusammengefaßt (nicht schön, aber lesbar), die die Argumentation von HessenForst, es gebe auf abweichend von der 2. DVO freigegebenen nicht-festen Wegen eine bikerspezifische Verkehrssicherungspflcht, m.E. widerlegen.

Im übrigen warte ich bis heute auf die von HessenForst (nicht weiter benannten) gerichtlichen Entscheidungen, die die HEssenForst-Position unterstützen würden und um deren Übersendung ich HessenForst gebeten hatte.

So muß ich davon ausgehen, daß ich auf der sicheren Seite bin, da ich über einen Haufen Urteile (vgl. Ausführungen an anderer Stelle) verfüge, die meine Position unterstützen, nämlich, daß es auch auf Matschwegen, zumal die Gesetze (BWaldG, HFG) hier nichts anderes hergeben, keine reiter- oder bikerspezifische Verkehrssicherungspflicht der Wegeeigentümer/-besitzer existiert, sondern diese von HessenForst eigennützig erfunden wurde.
 
Tilman schrieb:
Ich habe mal Argumente zusammengefaßt (nicht schön, aber lesbar), die die Argumentation von HessenForst, es gebe auf abweichend von der 2. DVO freigegebenen nicht-festen Wegen eine bikerspezifische Verkehrssicherungspflcht, m.E. widerlegen.

Im übrigen warte ich bis heute auf die von HessenForst (nicht weiter benannten) gerichtlichen Entscheidungen, die die HEssenForst-Position unterstützen würden und um deren Übersendung ich HessenForst gebeten hatte.

So muß ich davon ausgehen, daß ich auf der sicheren Seite bin, da ich über einen Haufen Urteile (vgl. Ausführungen an anderer Stelle) verfüge, die meine Position unterstützen, nämlich, daß es auch auf Matschwegen, zumal die Gesetze (BWaldG, HFG) hier nichts anderes hergeben, keine reiter- oder bikerspezifische Verkehrssicherungspflicht der Wegeeigentümer/-besitzer existiert, sondern diese von HessenForst eigennützig erfunden wurde.

Das ist alles richtig Tilman und abgelehnte Schadensersatzforderungen von Bikern gibts wie Sand am Meer. Die geben aber nur die Halbe Wahrheit an negativen Erfahrungen mit irgendwelchen Klagen (auch von Fußgängern), Ängsten und dem damit zusammenhängenden Ärger (auch wenn die Klage abgewiesen wird muss sich der Wegehalter erst mal vor Gericht verantworten) der Verantwortlichen (Forst, Grundbesitzer, Wegehalter usw.) wieder, nicht nur in Hessen. Dass mit diesen Ängsten dann auch Schindluder getrieben wird, um wie hier Argumente für eine ungerechtfertigte Wegemaut vorzutäuschen, oder uns Biker am liebsten komplett aus dem Wald zu werfen, bleibt dabei unbestritten.


Interessierte sollten sich auch mal das BfN-Skript "Verkehrssicherungspflicht in Großschutzgebieten" zu Gemüte führen. Steht zum download auf http://www.bfn.de/03/031606.htm (ist zu gross für den IBC-Server). Andere Aspekte, z.B. die Haftung bei wissentlicher Duldung illegaler Wald/Wegenutzung, finden sich auf http://www.dimb.de/html/isar_trail.html


Und schließlich fühlen sich die Leute durch ein paar sehr seltene Schadensersatzklagen von Radfahrern und Mountainbikern zu Ungunsten der Wegehalter der Willkür richterlicher Entscheidungen ausgeliefert (vgl. Schrankenurteil Vorderriss – Urteilstext für Interessierte von mir per email). Dieses Schrankenurteil beschäftigte in Bayern sogar das Innenministerium. Und das Forstministerium sah sich gemüsigt, in einem Verwaltungsschreiben an die Forstbehörden auf die besondere Problematik ausgeschildertrer MTB-Routen hinzuweisen (siehe auch Anhang).


Schwierig – wie könnten diese Haftungsfragen endlich mal grundsätzlich geklärt werden, um nicht immer wieder Gründe zu liefern, Waldbesucher auszusperren und abzukassieren zu wollen.

Armin
 

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Ist echt ein Witz, der ganze Staat die Politiker/Beamte.
Hab ich mit 15 gecheckt. Gerechtigkeit gibts nur für Reiche.
Ich schere mich ein Dreck drum was diese Leute meinen und wollen. Wer meint, ich würde die Natur zerstören wenn ich Freeride hat wohl das Gehirn offen. Ist ja wie früher, wer keine blauen Augen hat und kein blondes Haar hat ist kein echter Mensch.
Schrecklich ist das! was so passiert und dann, sich solche Probleme zusätzlich machen. Das Große A schreit.
Wir sind so machtlos gegen solche Beschlüsse und Gesetzte.
Nicht nur das die alten Säcke hier in Deutschland uns ne kaputte Natur und Wirtschafft überlassen, nee dann sind noch die Biker dran schuld und sollen es bezahlen.
Möcht mal gern wissen wieviel von diesem Geld die Natur zurückbekommen würde.
Mein Rat für alle Biker die mit Solchen Snobs Streitigkeiten haben.
So laut und so gekünstelt auslachen wie es nur geht.
Ride Hard Ride Free

P.S. ist ein Bunny Hop über ein fremden Hund strafbar?
 
Armin Mann schrieb:
Die geben aber nur die Halbe Wahrheit an negativen Erfahrungen mit irgendwelchen Klagen (auch von Fußgängern), Ängsten und dem damit zusammenhängenden Ärger (auch wenn die Klage abgewiesen wird muss sich der Wegehalter erst mal vor Gericht verantworten) der Verantwortlichen (Forst, Grundbesitzer, Wegehalter usw.) wieder,...

Richtig, nur die andere Hälfte der Madaille ist nie zu vermeiden, denn die Klagerei kann man nicht verbieten. Im übrigen sind diese Fälle aber in Relation zu den gefahrenen MTB-km im Wald bzw. Bike-Besuchs-Ereignissen äußerst gering.

Armin Mann schrieb:
Interessierte sollten sich auch mal das BfN-Skript "Verkehrssicherungspflicht in Großschutzgebieten" zu Gemüte führen.
.

Auf jeden Fall! Aber die Arbeit führt nicht zu Haftungspflichten innerhalb der nutzungstypischen Gefahren. Ich habe dahingehend auch mit dem Autoren gesprochen.

Armin Mann schrieb:
....Schrankenurteil beschäftigte in Bayern sogar das Innenministerium. Und das Forstministerium sah sich gemüsigt, in einem Verwaltungsschreiben an die Forstbehörden auf die besondere Problematik ausgeschildertrer MTB-Routen hinzuweisen....

Das Schrankenurteil hat u.a. die materielle Tücke, daß die Schranke auch eine Gefahr für die zweckbindungskonforme Nutzung des Weges (Fostverkehr) dargestellt hat. Damit zählt die Schranke sicher nicht zu den nutzungstypischen Gefahren (wie Matsch, Schnee und tiefe Fahrspuren).

Armin Mann schrieb:
Schwierig – wie könnten diese Haftungsfragen endlich mal grundsätzlich geklärt werden, um nicht immer wieder Gründe zu liefern, Waldbesucher auszusperren und abzukassieren zu wollen.

Die Haftungsfrage ist für mich klar geregelt. Man sollte sich als Wegebesitzer vergewissern, daß nur nutzungstypische, aber keine "installierten" Gefahren vorlegen, zumal, wenn sie die zweckbindungstypische Nutzung in Frage stellen (wer ohne Vorwarnung in eine geschlossene Schranke an nicht einsehbarer Stelle fährt.....). Daß es bei Schadensersatzforderungen auch Klagen geben wird, kann keiner, auch die DIMB und kein Gutachter verhindern, es sei denn, man wolle des Klagen verbieten.

Ähnlich ist das, was ich von meinem Job her kenne, mit Bäumen auf Nachbars Grundstück, die Schatten, Laub und anderes werfen. Auch hier wird seitens der Baum-Belästigten geklagt, daß sich die Äste biegen, obwohl die Urteile seit langer Zeit im Tenor eindeutig und damit in ihrer Wiederholung unnötig sind.

Aber es wird weiter Zeitgenossen in Massen geben, die versuchen werden, Leute, wie z.B. Wegebesitzer, durch Klagen "weichzuklopfen", wenn man etwas von ihnen will. Insoweit wird geklagt werden oder mit Klage gedroht werden, auch wenn z.B. ein wegen eines aus einem Waldweg (mit oder ohne Wegweiser) ragenden Steines auf die Nase gefallener Biker weiß, daß die Sache zu 99% vor Gericht nach hinten losgehen würde.

John Black schrieb:
Mein Rat für alle Biker die mit Solchen Snobs Streitigkeiten haben.
So laut und so gekünstelt auslachen wie es nur geht.
Ride Hard Ride Free

....und Du meinst im Ernst, damit wäre das von Armin und mir angesprochene Problem zu lösen und damit wären gerichtliche Prozesse zu gewinnen? Im Kindergarten vielleicht!
 
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