MTB-Event im Naturschutzgebiet: 3 Monate Bewährung und 65.000 € Strafe für Veranstalter

MTB-Event im Naturschutzgebiet: 3 Monate Bewährung und 65.000 € Strafe für Veranstalter

Eine Geldstrafe von 65.000 € und drei Monate Haft auf Bewährung – dazu wurde der Veranstalter eines Events im französischen Naturschutzgebiet Contamines-Montjoie verurteilt. Dabei sollen neben Schäden an der Flora auch fehlende Genehmigungen ursächlich gewesen sein.

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MTB-Event im Naturschutzgebiet: 3 Monate Bewährung und 65.000 € Strafe für Veranstalter

Was sagt ihr zur Strafe gegen den Veranstalter?
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Votec Tox

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Wenn man so etwas in einem Naturschutzgebiet macht, keine Genehmigungen einholt, Schäden verursacht....
Solche Blödheit gehört bestraft.

Es ist ja nicht so, dass es in Frankreich schwierig ist, MTB-Wettbewerbe abzuhalten. Das wäre also sicher auch anders/besser gegangen.
 
Was hat das jetzt mit einem mtb event zu tun wenn da mit Motorrädern gefahren wurde?
Mal abgesehen davon, dass es völlig egal ist, ob hier Fahrräder mit oder ohne Motor gefahren sind:

Wie klein muss das Selbstbewusstsein bestimmter, motorlos bikender Menschen sein, dass sie bei wirklich absolut jeder Gelegenheit diese unnötige E-Bike-Anmache loswerden müssen :ka: ?
 
Das hat an drei Tagen stattgefunden, unter den Augen der Öffentlichkeit ("an einem Wochenende mit einem hohen Besucheraufkommen durch Wanderer abgehalten") und niemand ist eingeschritten?

Ist "die Polizei anrufen" in Frankreich so unüblich?
Evtl. sind die für Genehmigungen zuständigen Beamten am Wochenende nicht im Dienst und können erst montags agieren?
Evtl. gehen alle, die das Event mitbekommen davon aus, dass die Genehmigungen vorliegen?

Es muss ja erstmal jemand mitbekommen, dass eine Genehmigung fehlt. Und Schäden sieht man auch erst hinterher. Die Überprüfung derselben könnte dann bspw. auch erst dazu geführt haben, die fehlenden Genehmigungen zu realisieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich setze mal voraus, daß zweirädriges Befahren eines NSG auch in Frankreich in der Regel verboten ist.
Und wenn von insgesamt 2700 Teilnehmern (Zahlen für 2020), nur ein Drittel die Route durch dieses Naturschutzgebiet nimmt, sind das 900, die offensichtlich nicht dorthin gehören.

Das sollte doch selbst jedem Provinzpolizisten auffallen. Ebenso wie den Wanderern.
 
@Redaktion
ich finde es sparsam, nur fürs Clickbait solche Schlagzeilen zu setzen, aber dann nicht die minimalste Hintergrundinformation zu liefern.
Was muss man denn über diese Info hinaus noch unbedingt wissen?

Frankreich ist ein Rechtsstaat. Ein Gericht hat auf Grundlage der Gesetze ein Urteil gefällt. Die Beklagten haben das Urteil in der Sache angenommen und nur gegen die Höhe des Bußgeldes Einspruch eingelegt.

Also scheinen doch die in der Info erwähnten Beschuldigungen zu stimmen:
Keine Genehmigungen, Schäden im Naturschutzgebiet.

Was braucht es hier mehr?
 
Wäre das in AT passiert, hätt's zwar auch eine Geldstrafe gegeben, sicher auch eine nicht ganz so kleine, aber es wäre im Verwaltungsstrafrecht geblieben und somit ganz sicher ohne Haftstrafe.
"Es kommt darauf an", lautet eine alte Juristenredensart:
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Paragraf=180Hier Absatz 2. Satz 1.

Dann folgen noch die §§ 181a bis 181i, 182 und 183, die alle einschlägig sein könnten und fast alle Androhungen von Freiheitsstrafe enthalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was muss man denn über diese Info hinaus noch unbedingt wissen?

Frankreich ist ein Rechtsstaat. Ein Gericht hat auf Grundlage der Gesetze ein Urteil gefällt. Die Beklagten haben das Urteil in der Sache angenommen und nur gegen die Höhe des Bußgeldes Einspruch eingelegt.

Also scheinen doch die in der Info erwähnten Beschuldigungen zu stimmen:
Keine Genehmigungen, Schäden im Naturschutzgebiet.

Was braucht es hier mehr?
Größe und Art der Veranstaltung, Veranstalter, Lage des Streckenabschnitts (wo lief er durch ein NSG, welcher Art war dies..) - ich finde um mehr zu sagen als "klar, gehört bestraft" fehlt da was.
 
absolut jeder Gelegenheit diese unnötige E-Bike-Anmache
Na diese "Scheiss-auf-alles"-Mentalität (€: der Veranstalter), die hier wohl vorlag, ist tatsächlich gar nicht so unüblich bei den Mofaristi, die ich bisher getroffen habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
von dem was im Artikel steht fällt es für mich unter "selber Schuld".
Aber auch die Markierungen an den Bäumen sorgten für Ärger. Diese ließen sich zum Teil nicht mehr entfernen. Zudem wurde bei der zuständigen Präfektur keine Genehmigung für das Event eingeholt
Das ist schon wirklich eine dämliche Kombination. Selbst mit Genehmigungen sehe ich z.B. da mit den Markierungen kritisch.

"Off-Topic": Ist doch Wumpe ob mit oder ohne Motor. Ich kann mir nicht vorstellen das bei einem nicht-E-Bike-Rennen das Urteil anders ausgefallen wäre.
In der Schule heißt sowas: Am Thema vorbei -> schlechte Note
 
Meine Theorie: Das hat überhaupt nichts mit dem Selbstbewusstsein desjenigen zu tun, sondern damit, dass dieses Thema von fast allen so gut wie möglich umschifft wird; die Gründe dafür sind sicher vielfältig, aber sich der Diskussion zu entziehen, macht die Situation auch nicht besser.

Spannend wird's, wenn die ganzen neuen Fahrzeugklassen mit Bezug auf elektrifizierte Zweiräder in den Absatzzahlen zunehmen. Dadurch werden die Grenzen sehr fließend eine Zuordnung immer schwieriger.

Aber mal zum Knobeln: Wie wäre denn das, hätte der Gesetzgeber von vornherein gesagt: Jedes Fahrrad mit Motor = Motorrad? Das hätte die Situation völlig auf den Kopf gestellt.
Eben. Dass die Gesetzgeber ohne Not motorisierte Zweiräder nicht als Kraftfahrzeuge eingestuft haben ist Teil des Problem. Aber ich bin mir relativ sicher, das wird man irgendwann korrigieren (müssen).
 
Schön ein Tag an die biologisch wertvolle Hochwald Zirbe gelackt und fertig 🌵. Weiche Natur, jetzt komm ICH und ICH will Spaß :confused:
 
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