MTB im Allgäu

Wer hat das Verbot erlassen? Ist das rechtens? Weiss unsere neue DIMB IG dazu mehr? Ich dachte bis jetzt, das wir uns in Bayern frei bewegen dürfen, auf eingezeichneten Wegen. Aber wenn jeder für ein bestimmtes Gebiet sein eigenes süppchen kochen kann, wirds unübersichtlich für uns :confused:

Da könnte sich doch QueRoland, der „Tourist aus Ingolstadt“ kümmern... ;)
 
Ich hatte ja schon beim Treffen am 25. November erklärt, dass man über die rechtliche Situation im Landkreis Oberallgäu im Bilde ist und falls es erforderlich werden würde, entsprechend reagieren wird, um rechtmäßige Zustände herzustellen.
 
Ich hatte ja schon beim Treffen am 25. November erklärt, dass man über die rechtliche Situation im Landkreis Oberallgäu im Bilde ist und falls es erforderlich werden würde, entsprechend reagieren wird, um rechtmäßige Zustände herzustellen.
Sehr gut. :daumen:

Sollte man noch erwähnen, dass Aktionen einzelner hier eher ungünstig sind? Ne, oder? Weiß ja eh jeder. ;)

Danke. :)
 
Das steht so im Gesetz zu den Landschaftsschutzgebieten!

Aber das steht noch mehr was man nicht darf! Und man baut dennoch!!!!!!!
 
ich blicke schlicht und einfach nicht mehr durch.
Nach der Verordnung in meinem Link, darf man in keinen Landschaftschutzgebiet fahren.
Nach der Karte in Beitrag #900 gibts für das Oberallgäu durchaus Gebiete, wo es nicht verboten ist, trotz Schutzgebiet:ka:
 
Der Landkreis hat für jedes Landschaftsschutzgebiet ein eigene Verordnung mit anderen Regeln. Das Thema Radeln ist in besagten zwei Gebieten geregelt ... in anderen LSG sind andere Dinge verboten.
Für Naturschutzgebiete gelten wiederum eigene Vorschriften.
 
Wer hat das Verbot erlassen? Ist das rechtens? Weiss unsere neue DIMB IG dazu mehr? Ich dachte bis jetzt, das wir uns in Bayern frei bewegen dürfen, auf eingezeichneten Wegen. Aber wenn jeder für ein bestimmtes Gebiet sein eigenes süppchen kochen kann, wirds unübersichtlich für uns :confused:
Ja ist leider so Naturschutzverordnungen stehen leider über den allgemeinen Regeln und Schränken diese ein... Und es muss scheinbar noch nicht ein Mal mit aussagekräftigen schildern ausgeschildert sein... Im 7GB bei Bonn reichen gelbe und rote Pfeile! Und es ist auch schon zur Kasse gebenten worden mit 75€ für ersttäter wahrlich kein Schnäppchen.
 
Die Verordnung zum LSG Nagelfluhkette ist von Okt. 1992

Es wurde hier schon gebracht:

Seit damals, wurde der Ossireichertlift nicht nur maßgeblich modernisiert sondern vergrößert, die Weltcuphütte (glaube erst gebaut?), die Hörnerbahn modernisiert und vergrößert, ein Bogenparcours erstellt, der Allgäuer Berghof maßgeblich erweitert, ein großen Wasserspeicher für die Schikanonen erstellt, viele Wanderwege erweitert nicht nur instandgesetzt und und und!



Man muss nicht alles Aufzählen was andere machen, aber man muss sich auch nicht verarschen lassen!
 
Ja ist leider so Naturschutzverordnungen stehen leider über den allgemeinen Regeln und Schränken diese ein... Und es muss scheinbar noch nicht ein Mal mit aussagekräftigen schildern ausgeschildert sein... Im 7GB bei Bonn reichen gelbe und rote Pfeile! Und es ist auch schon zur Kasse gebenten worden mit 75€ für ersttäter wahrlich kein Schnäppchen.
Ist das so?
Ich meine die Verfassung steht über all dem und deswegen dürfen wir auch jeden Weg nutzen.
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Weiß nicht ob man diskutieren soll?
Wir und vorallem wenn ich alleine fahr halte erst garnicht an und lass mich nicht aufhalten.( Wenn je einer "handanlegen" sollte, werde ich situations bedingt entscheiden ob, ich auf Opfer mach oder in die Offensive gehe! )

Wie lange sind wir da schon unterwegs? Und jetzt weil viele andere und und und sollen wir nicht mehr dürfen, weil ganz andere dort nun ihres machen wollen? Das ist Vertreibung! Des lid es it!
 
@Stucka: Guter Artikel heute in der Zeitung!

Wobei man ja schon unterscheiden muss zwischen Trails und Straßen. Auf ersteren bin ich als Biker/Wanderer in erster Linie selbst verantwortlich (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.10.2017 - Az. 13 U 111/17, als PdF angehängt), auf letzteren gibt es eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht und mit quer gespannten (Zaun-)Drähten muss ich nirgendwo rechnen.
 

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Der Titel der Podiumsdiskussion am 11.4. in Sonthofen steht fest (Veranstalter Allgäuer Anzeigeblatt)
"Toleranz statt Kollisionskurs- Gibt es einen gemeinsamen Weg für Mountainbiker, Jäger, Alphirten und Wanderer". Beginn 19.30 Uhr. Frühzeitig da sein, wird rammelvoll!!!
Wer wird denn da auf dem Podium sitzen?

Wenn sich da ein einsamer "Bikehansel" den geballten Vorurteilen von Politik, Großgrundbesitzern, Forst, Jagd, Rechtlern und Wanderern stellen muss, dann weiß ich doch jetzt schon, wie das ausgeht. Es gibt im Allgäu vermutlich mehr Mountainbiker als Politiker, Jäger und Waldbesitzer zusammen und insofern wird den "Belangträgern" zumindest in der Presse ja ohnehin schon überproportional viel Raum gegeben.

Aber vielleicht haben wir ja Glück und der geballte Hass dieser Herren richtet sich jetzt mehr gegen den Wolf und nicht mehr gegen die Biker.
 
Interessant ist schon auch der Artikel "Landkreis verkleinert Schutzgebiet" neben dem MTB Artikel! Ja, wenn das verbaut ist machen wir es kleiner! Toller Ansatz!! Klasse!

Also, einfach bauen, eh fahren und schon ist alles kein Schutzgebiet mehr! ;)
Sagte ich ja schon letzte Woche dazu.
Du must nur genug Geld haben und im Kreistag sitzen..........
 
Zu den Zeitungsartikeln vom 27.02.2018:

Dabei zeigte sich: Entscheidend ist die Haftungsfrage, wenn es zu Unfällen, Personen- oder Sachschäden auf ausgewiesenen „Trails“ kommt. Alle Beteiligten warten auf eine klare Regelung duch die Landespolitik, die von der Allgäu GmbH im vergangenen Herbst eingefordert wurde

Das ist schon merkwürdig. Da tut man so, als ob es in Deutschland, bei einem alltäglichen Vorgang, wie dem Aufenthalt in der Natur - und sei es wie hier, dem Radfahren auf ausgewiesenen Trails - etwas gäbe, das nicht schon irgendwie juristisch abschließend geklärt oder einer einfachen Lösung zugänglich wäre und dann soll auch noch die Landesregierung eine klare Regelung schaffen.

Die Landesregierung hatte bei ihrer Gesetzesbegründung zum Bayerischen Naturschutzgesetz 1973 darauf hingewiesen, dass sie bereits ihr Möglichstes getan hatte:

Die Rechtsausübung nach Abs. 1 erfolgt grundsätzlich auf
eigene Gefahr und begründet weder für den Staat noch für
die betroffenen Grundeigentümer eine Haftung oder
bestimmte Sorgfaltspflichten. Eine Haftung des Eigentümers
für die von seinem Grundstück ausgehenden Gefahren
würde der Billigkeit widersprechen, weil der Zugang zu
seinem Grundstück nicht in seinem eigenen, sondern im
öffentlichen Interesse eröffnet wird.

Unberührt bleiben Verkehrssicherungspflichten, die den
Grundstückseigentümer nach anderen gesetzlichen Bestimmungen
treffen. Der Landesgesetzgeber kann eine bundesrechtlich
geregelte Verkehrssicherungspflicht, die zu
einer Haftung des Grundstückseigentümers nach § 823 BGB
führt, nicht ausschließen oder einschränken. Allerdings
wird der Betroffene hierdurch nicht allzu stark belastet, da
in der freien Natur an die Verkehrssicherungspflicht keine
großen Anforderungen gestellt werden können. Abs. 3 soll
nur klarstellen, daß das Recht der Allgemeinheit auf Erholung
in der freien Natur für den betroffenen Grundeigentümer
keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten
begründet.


Der Text stammt aus dem Jahr 1972 und hat seither an seiner Aktualität nichts eingebüßt, bis auf das, dass die gesetzliche Haftungsbeschränkung für die Grundbesitzer sich nun nicht mehr im Bayerischen Naturschutzgesetz, sondern in den Bundesgesetzen wieder findet.

Zu § 823 BGB gibt es reichlich aktuelle und höchstrichterliche Rechtsprechung, die die obige Einschätzung der Bayerischen Staatsregierung bestätigen, dass das Risiko tatsächlich haften zu müssen äußerst gering ist. Trotzdem ist man natürlich nicht davor gefeit, sich unbegründeten Schadenersatzforderungen gegenüber zu sehen. Für kleines Geld gibt es Wald- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen, die solche Forderungen abwehren. Die betroffenen Grundbesitzer sollten eine solche ohnehin haben. Ausgewiesene Strecken oder allgmein Wege, können auch in die Kommunalhaftpflichtversicherung der Gemeinden (i.d.R. ohne zusätzliche Kosten für die Gemeinde) mit aufgenommen werden.

Landrat Anton Klotz: „Es gibt genug Fälle, in denen der Eigentümer am Schluss der Depp war.“ ...
Aber bei der Haftungsfrage dürfe man sich keiner Illusion hingeben: Eine Gemeinde könne die Strafverfolgung nicht verhindern, wenn etwa für einen Viehtrieb ein Draht quer über die Straße gespannt wurde und es so zum Unfall kommt. Mayrock appellierte an die Landwirte, solche Absperrungen immer deutlich zu kennzeichnen.

Die Haftpflichtversicherungen greifen selbst dann noch, wenn der Eigentümer grob fahrlässig handelt - mit den Worten des Landrats also schon vorher ein Depp war, z. B. wenn er einen für einen Radfahrer nicht rechtzeitig erkennbaren Weidedraht über einen Weg gespannt hat ohne ihn mit Flatterband für ein paar Cent kenntlich zu machen.

Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass vom Radfahrer erwartet wird, in freier Natur und im Wald mit angepasster Geschwindigkeit (auf unbekannten Wegen also eher sehr langsam) zu fahren, um mögliche Gefahren selbst ausreichend schnell erkennen und Schäden vermeiden zu können.

Neben dem Errichten nicht rechtzeitig erkennbarer Hindernisse, wären noch schlecht angelegte Holzstapel, die abrollen können, ein möglicher Haftungsgrund. Andere Fälle, in denen der Eigentümer tatsächlich haftet, sind darüber hinaus kaum denkbar. In den Boden eingelassene Weideroste mit in Fahrtrichtung angeordneten Stäben, in denen sich Fahrradreifen verfangen können, sollte es ja schon lange nicht mehr geben.

Die angesprochene Strafverfolgung wird auch schon mal wegen geringer Schuld und mangels öffentlichen Interesseses eingestellt.
Das macht natürlich auch erst einmal Ärger, aber vielleicht lernt man ja daraus.

Wie anfangs gesagt, ist rechtlich alles geregelt bzw. ließe sich einfach lösen.

Schleierhaft bleibt, weshalb Wald- und Grundbesitzer-Verbände und -Vereinigungen, trotz eigener juristischer Kompetenz oder leicht zugänglicher externer Beratung, ihre Mitglieder mit der Furcht vor Haftungsfällen leben lassen. Eine objektive Informationspolitik und entsprechende Aufklärung der eigenen Klientel würde das Verhältnis der Eigentümer zu den Erholungsuchenden deutlich entspannen. Das Interesse daran schien sich bislang aber in Grenzen zu halten.
 
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Schleierhaft bleibt, weshalb Wald- und Grundbesitzer-Verbände und -Vereinigungen, trotz eigener juristischer Kompetenz oder leicht zugänglicher externer Beratung, ihre Mitglieder mit der Furcht vor Haftungsfällen leben lassen. Eine objektive Informationspolitik und entsprechende Aufklärung der eigenen Klientel würde das Verhältnis der Eigentümer zu den Erholungsuchenden deutlich entspannen. Das Interesse daran schien sich bislang aber in Grenzen zu halten.
+1!!!
 
Aha.
Hier will man finanzielle Unterstützung vom Land, aber wenns um schnelles Internet geht, ruft man die bereitgestellten Milliarden nicht ab.
In den Gemeinden müssen echt die letzten Vollpfosten sitzen.
 
Dieser Artikel war heute im 'Westallgäuer'


Sind die Regeln klar genug?
Allgäu GmbH fordert für Naturnutzung und Haftungsfragen klarere Regeln. Doch die Umweltministerin hält sie für ausreichend. Landrat Klotz kritisiert „oberflächliche“Antwort

Allgäuer Anzeigeblatt
10 Mar 2018
VON ULRICH WEIGEL

Die Allgäu GmbH fordert neue Regeln für den Naturgenuss; das Umweltministerium hält sie für ausreichend.
Die Allgäu GmbH fordert für Mountainbiker in der Natur und Haftungsfragen klare Regeln. Umweltministerin Ulrike Scharf hält das für ausreichend.

Sonthofen/Oberallgäu Als „sehr oberflächlich“ kritisiert der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz eine Antwort von Umweltministerin Ulrike Scharf zum Thema Mountainbike. Es helfe nicht, in einem Brief über mehrere Seiten die Rechtslage zu erläutern. Klotz: „Die kennen wir. Wir brauchen Lösungen.“ Doch die Resolution der Allgäu GmbH zum Thema Mountainbiken lief weitgehend ins Leere. Aber zumindest sollen die Landkreise Oberallgäu und Bad Tölz Partner für ein überregionales Pilotprojekt sein. Da wollen Bayerns Umweltministerium und der Alpenverein Konzepte für naturnahes und -verträgliches Mountainbiken entwickeln.

Die Allgäu GmbH hatte an den Freistaat appelliert, den Regionen zu helfen und vor allem drei Dinge gefordert: Die Landespolitik soll die Regelungen zur Naturnutzung aktualisieren – und das eindeutig. Zur Haftungsfrage auf privaten Wegabschnitten sind klare Empfehlungen sowie finanzielle Hilfe für die Kommunen bei der Übernahme der Haft- und Verkehrssicherungspflicht. Und man braucht zusätzliche Fördermittel für Konzepte zur Besucherlenkung. Notwendig sei inzwischen auch ein Etat, um ökologische Schäden zu beheben.

Umweltministerin Ulrike Scharf nennt aber die bestehenden Regelungen „bereits ausreichend“. Und weiter: „Die Probleme liegen in erster Linie in den fehlenden Kontrollund Sanktionsmöglichkeiten im Vollzug des bestehenden Rechts.“ Verbote sind für Scharf die letzte Lösung. Am meisten erreiche man mit Aufklärung, attraktiven Angeboten und Vereinbarungen mit betroffenen Vereinen/Verbänden.

Dazu könnte der „Runde Tisch Mountainbiken“ beitragen, der eine Vereinbarung zwischen Ministerium und Radsportverbänden aus dem Jahr 2000 aktualisieren soll. Beteiligt sind auch Grundbesitzerverbände und Alpenverein. Das Ministerium hat laut Scharf zudem im Nachtragshaushalt 2018 Geld für „naturtouristische Maßnahmen“ beantragt, mit denen man kommunale Projekte wie eine Lenkung für Mountainbiker fördern könnte.

Details zum geplanten Pilotprojekt nennt Klotz nicht: Konkrete Gespräche ständen nach Ostern an. Er hofft, dass das Projekt hilft, Nutzungskonflikte mit Jagd, Alp- und Forstwirtschaft zu entspannen.

Petition aus Sonthofen

Das Betretungs- und Nutzungsrecht von Radlern regeln und eine eindeutige Rechtsgrundlage schaffen – das fordern Sonthofer CSU-Stadträte. Die Fraktion will eine Änderung von Bayerns Naturschutzgesetz und wandte sich per Petition an den Landtag: Das Gesetz sei in einer Zeit entstanden, als es nicht üblich war, im Wald und in freier Natur mit dem Fahrrad herumzufahren. Radler sollten nicht querfeldein über Stock und Stein fahren, sondern ausgewiesene Wege nutzen oder nur auf befestigten Wegen mit bestimmter Breite fahren dürfen.

Die Stellungnahme von Ministenötig rin Scharf ist ähnlich wie ihre Antwort an die Allgäu GmbH. Eine Änderung des Naturschutzgesetzes wird abgelehnt. Nicht viel besser lief es, als der Landtags-Umweltausschuss die Petition beriet. Dort bestätigte etwa der Oberallgäuer CSU-Landtagsabgeordnete Eric Beißwenger bestehende Probleme, sprach sich aber gegen ein Verbot und für eine Besucherlenkung aus. Letztlich beschloss der Ausschuss, die Petition an die Staatsregierung zu überweisen – „mit der Maßgabe, in Zusammenarbeit mit den Kommunen eine Lösung zu finden“.

Zufrieden ist Josef Zengerle, CSU-Fraktionschef im Stadtrat, damit nicht. „Ich gehe davon aus, dass die Staatsregierung wirklich auch aktiv wird“, sagt er. Ziel müsse eine Verordnung mit klaren Regeln sein.

Diskussion „Toleranz statt Kollisions kurs – Gibt es einen gemeinsamen Weg für Mountainbiker, Jäger, Alphirten und Wanderer?“heißt die Podiumsdiskussi on, die unsere Zeitung am 11. April, 19.30 Uhr, in Sonthofen veranstaltet.



Mountainbiker: Landrat Klotz kritisiert Ministerin

Allgäuer Zeitung (Marktoberdorfer Landbote)
10 Mar 2018

Oberallgäu Als „sehr oberflächlich“kritisiert der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz die Antwort von Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf auf eine Resolution der Allgäu GmbH. Wegen der Konflikte mit Mountainbikern hatte die Allgäu GmbH klare Regeln für den Naturgenuss gefordert. Der Freistaat müssen den Kommunen finanziell helfen, damit diese von Grundbesitzern die Haftung für private Wege übernehmen und auch ökologische Schäden beheben könnten. Scharf hält die bestehenden Regelungen für ausreichend und setzt auf Lenkungsmaßnahmen. Immerhin: Die Landkreise Oberallgäu und Bad Tölz sollen Partner eines Pilotprojekts werden, mit dem Ministerium und Alpenverein Konzepte für naturnahes und -verträgliches Mountainbiken entwickeln wollen.
 

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