MTB im Allgäu

Heute richtig fetter Artikel zum Thema im Allgäuer, Bericht über die Diskussion im Kreisausschuss! Zellers Alfons flippt aus, wenn der sein Zitat liest (das ich so gar nicht gehört habe:blah:....) und auch wieder ein sehr inhaltsschwangerer Leserbrief aus einem Seitental des Ostrachtals. to be continued :daumen:
 
Ich würde diese Aussage als Behauptung des Autors verstehen. Dumm nur, das viele Leute eben diese Aussage für bare Münze nehmen werden.
Dazu trägt sicherlich bei, dass als Bild ein Dhler mit Fullface und Doppelbrücke genommen wurde. Warum kann man da nicht ein Bild von nem ganz normalen Freizeitmtbler nehmen. Um diese Leute geht es ja vornehmlich...
Tolle Leistung von der AZ... :wut:
 
Im Landschaftsschutzgebiet „Hörnergruppe“ ist es nicht gestattet, mit Fahrrädern auf unbefestigten Wegen unter zwei Metern Breite oder in freier Natur zu fahren.

Mir war das gar nicht bekannt. Ich fahre dort im Sommer eigentlich regelmäßig und hatte noch nie Probleme, wurde auch nie angesprochen oder habe Verbotsschilder gesehen!?

Gilt dieses Verbot auch für die nagelfluhkette!?
 
Mir war das gar nicht bekannt. Ich fahre dort im Sommer eigentlich regelmäßig und hatte noch nie Probleme, wurde auch nie angesprochen oder habe Verbotsschilder gesehen!?

Gilt dieses Verbot auch für die nagelfluhkette!?

Denke schon.
Hauptsache der Allgäuer Berghof darf in Verbindung mit dem Landratsamt seine Baufläche ungefragt ins Schutzgebiet erweitern.
 
Nagelfluhkette:
Es gibt einzelne Landschaftsschutzgebiete, die aber nicht den gesamten Naturpark umfassen. In den Landschaftsschutzgebieten ist das Biken verboten, aber auch betonierte Zauhnpfähle, Wasserleitungen aus Kunststoff u.ä.. Insofern ist fraglich, ob das Verbot juristisch überhaupt haltbar ist. Dazu müsste es nämlich geeignet, erforderlich und angemessen sein. Und gerade bei den ersten beiden Punkten habe ich erhebliche Zweifel.Vor allem, wenn ich dann folgendes in der Zeitung lese:
"Doch ihr Wert sei längst gesunken, sagt Gottfried Mayrock, Leiter der Naturschutzabteilung im Landratsamt, mit Blick auf Fichtenaufwuchs und indisches Springkraut."

Haftung der Grundstücksbesitzer:
Ich habe den Eindruck, dass bewusst unwahre Gerüchte über angebliche Haftungsrisiken für Grundstücksbesitzer in die Welt gesetzt werden, um diese gegen Mountainbiker aufzuhetzen. Wenn ich im Wald stürze, weil zu schnell oder schlicht zu blöd bin, bin ich erst mal selbst für mein Verhalten verantwortlich.
Die Geschichte mit dem Elektrozaun klingt für mich höchst unglaubwürdig. Außerdem ist ja nicht gesagt, dass der angebliche Mountainbiker die Schmerzensgeldsumme auch gekriegt hat.
Schade, dass bei der Veranstaltung die Mountainbiker offensichtlich wieder nicht Stellung nehmen durften. Eigentlich hätte man Frau Schwarz und Herrn Klotz gleich mal fragen sollen, woher sie diese Informationen haben und ob sie ihre Aussagen auch belegen können.

Nachdem gestern mein DIMB- Mitgliedsausweis in der Post war, wollte ich auch angesichts der Pressemitteilungen mal nachfragen, ob in nächster Zukunft ein IG-Treffen geplant ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
7000€ Gefordert weil er einen Stromschlag kassiert hat...... Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage gilt es zu prüfen und ggf. eine Richtigstellung einzufordern...
 
Zuletzt bearbeitet:
„Es gibt genug Fälle, in denen der Eigentümer am Schluss der Depp war.“



Das ist keine Aussage des Autors. Da wurde der Landrat zitiert.

Uups!
Stimmt, das ist ein Fehler von mir. Hab den Artikel nur flüchtig überflogen.

Wenn das der Landrat sagt, macht es meiner Meinung nach die Aussage nicht besser, sondern sollte mit Fakten dargelegt werden. Ansonsten ists Stammtischg'wätz!
 

Die Diskussion in dem Oberallgäuer Gremium ist beispielhaft und zeigt: Haftung und Verkehrssicherungspflicht sind ein Knackpunkt, um Mountainbike-Strecken auszuschildern. Die Allgäu GmbH bat im Vorjahr die Landesregierung um Hilfe, weil private Grundeigentümer dafür nicht haften könnten. Wunsch ist, sie über die öffentliche Hand abzusichern.

Der "Knackpunkt" ist längst gelöst - Grundsatz "auf eigene Gefahr".
Und wenn man jetzt einfach darauf verzichtet, Strecken auszuweisen oder Wege so anzulegen, das Haftungsrisiken enstehen (auf den vorhandenen Wegen eher nicht der Fall) gibt es auch keine solchen - Problem gelöst.
Was soll die Landesregierung dabei?
 
Vielleicht könnte die Landesregierung es gesetzlich regeln, das eben nicht mehr die Verkehrssicherungspflicht für Grundstückseigentümer gilt, auf deren Eigentum “öffentliche“ wege verlaufen. Somit würde im Falle das jemand klagt, eben nicht der Eigentümer haften können.
 
Vielleicht könnte die Landesregierung es gesetzlich regeln, das eben nicht mehr die Verkehrssicherungspflicht für Grundstückseigentümer gilt, auf deren Eigentum “öffentliche“ wege verlaufen. Somit würde im Falle das jemand klagt, eben nicht der Eigentümer haften können.

Verkehrssicherungspflicht auf Waldwegen und Trails?
 
Also es gibt tatsächlich diese Fälle, wo Eigentümer in die Pflicht genommen wurden. Einerseits gibt es natürlich auch unter den Bikern Kandidaten, die alles versuchen, um an Schadensersatz für ein verscheeretes Bike oder eine kaputte Hose zu kommen, andererseits auch Unfallversicherungen oder Krankenkassen, die solange suchen, bis mögliche Behandlungskosten auf ein schwaches Glied in der Kette umgewälzt werden können. Mich hats vor ein paar Jahren bei einer Bikeveranstaltung abgelegt (Fahrfehler, Wurzelteppich zu lasch angefahren und Abgang). Schulter-OP, Reha etc. Ich käme da gar nie auf die Idee, irgendjemand da zu verklagen. Tatsache war, das die Burschen monatelang keine Ruhe gegeben haben. Skizze vom Unfallort, Beschreibung des Ortes, Hergang des Unfalls, Zeugen etc. Natürlich habe ich gesagt, keine Ahnung, halt im Gelände und schon gar nicht, dass da noch ein paar Buben und Mädels mit Startnummer um mich rum waren. Irgendwann war dann mal Ruhe.

Fairerweise muss ich ergänzen, dass der Landrat bei der Sitzung, um die es in diesem Artikel geht, mehrfach gesagt hat, dass jegliche Haftungsfreistellung dann endet, wenn fahrlässig oder vorsätzlich Drähte gespannt werden, Baustellen und Holzarbeiten nicht gesichert sind etc.. Das scheint mir auf der Gegenseite auch eines der Kernprobleme zu sein, weil die immer wieder damit ankommen. Was ist, wenn ein Biker in die letzte Kuh meines Viehtriebs donnert, mich beim Arbeiten auf dem Weg behindert, ich anhalten muss, weil der so schnell daher kommt usw.. Ein korrekt gesicherter Viehtrieb oder korrekt gesicherte Baustellen sind doch eher die Ausnahme. Genau davor haben die Angst - was ist wenn.... Dann müsste eben doch einer mit einem Fähnchen oder einer Warnweste mitmarschieren, man könnte nicht ohne Sicherung schnell noch vor dem Feierabend eine Fichte aus dem Wald zammsen usw.

Mir bekannt sind konkrete Schadensersatzzahlungen von Älplern im Bereich Scheidwang und im Bereich Sonthofer Hof. Und da wird dann richtig zugelangt. Kaputtes Bike, Helm zerdätscht, ein paar Prellungen und schon kostet das richtig Asche.

Haftungsfreistellung und Übernahme der Verkehrssicherung (also z.B. Kontrolle durch die Gemeinden, ob nach einem Unwetter die Strecke abgerutscht ist oder ob Bäume drin flacken usw.) müssten an sich dafür sorgen, dass die Eigentümer sofort zustimmen, wenn es um Freigabe geht. Besser können die rechtlich gar nicht gestellt werden! Aber im Grund geht es nur um "im Recht sein", daher auch der sinnige Name "Rechtler". Dies wurde ja in einigen hier nicht näher zu bezeichnenden Allgäuer Ecken bis zum Exzess zementiert. Und genau darauf pochen die "Rechtler" und weichen keinen Deut davon ab.
 
Bin eben bei mir im Kaff noch extra am Zeitungsaushang vorbeigeschlappt...

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wohlgemerkt: Haftungsfreistellung und Verkehrssicherung über Verträge gilt natürlich nur für ausgewiesene und somit beschilderte Strecken!! Einige Allgäuer Gemeinden werden definitiv keine Verträge abschließen, folglich keine Haftung, keine Verkehrssicherung, kein Vertrag. Boing!
 
"Ein Proplem sei auch die steigende Erosion: Die stärker beanspruchten und ausgefahrenen Bergpfade werden von den Schlagregen ausgespült, die in immer kürzeren Abständen prasseln"
Eine Frechheit von den Schlagregen! Es muss ein Schlagregenverbot her!
 
Mir war das gar nicht bekannt. Ich fahre dort im Sommer eigentlich regelmäßig und hatte noch nie Probleme, wurde auch nie angesprochen oder habe Verbotsschilder gesehen!?

Gilt dieses Verbot auch für die nagelfluhkette!?


War letzten Herbst mit der Überschrift "Verbote, die kaum einer kennt" in der Zeitung: Das Verbot, mit Fahrrädern auf unbefestigten Wegen unter zwei Metern Breite oder in freier Natur zu fahren, gilt derzeit für die gesamten Landschaftsschutzgebiete Hörnergruppe und Nagelfluhkette.

Gerade für diese Gebiete könnten MTB-Konzepte eine Chance sein, wenn dadurch zumindest bestimmte Strecken/Trails legalisiert würden.

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War letzten Herbst mit der Überschrift "Verbote, die kaum einer kennt" in der Zeitung: Das Verbot, mit Fahrrädern auf unbefestigten Wegen unter zwei Metern Breite oder in freier Natur zu fahren, gilt derzeit für die gesamten Landschaftsschutzgebiete Hörnergruppe und Nagelfluhkette.

Gerade für diese Gebiete könnten MTB-Konzepte eine Chance sein, wenn dadurch zumindest bestimmte Strecken/Trails legalisiert würden.

Anhang anzeigen 702442

Wer hat das Verbot erlassen? Ist das rechtens? Weiss unsere neue DIMB IG dazu mehr? Ich dachte bis jetzt, das wir uns in Bayern frei bewegen dürfen, auf eingezeichneten Wegen. Aber wenn jeder für ein bestimmtes Gebiet sein eigenes süppchen kochen kann, wirds unübersichtlich für uns :confused:
 
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