Also es gibt tatsächlich diese Fälle, wo Eigentümer in die Pflicht genommen wurden. Einerseits gibt es natürlich auch unter den Bikern Kandidaten, die alles versuchen, um an Schadensersatz für ein verscheeretes Bike oder eine kaputte Hose zu kommen, andererseits auch Unfallversicherungen oder Krankenkassen, die solange suchen, bis mögliche Behandlungskosten auf ein schwaches Glied in der Kette umgewälzt werden können. Mich hats vor ein paar Jahren bei einer Bikeveranstaltung abgelegt (Fahrfehler, Wurzelteppich zu lasch angefahren und Abgang). Schulter-OP, Reha etc. Ich käme da gar nie auf die Idee, irgendjemand da zu verklagen. Tatsache war, das die Burschen monatelang keine Ruhe gegeben haben. Skizze vom Unfallort, Beschreibung des Ortes, Hergang des Unfalls, Zeugen etc. Natürlich habe ich gesagt, keine Ahnung, halt im Gelände und schon gar nicht, dass da noch ein paar Buben und Mädels mit Startnummer um mich rum waren. Irgendwann war dann mal Ruhe.
Fairerweise muss ich ergänzen, dass der Landrat bei der Sitzung, um die es in diesem Artikel geht, mehrfach gesagt hat, dass jegliche Haftungsfreistellung dann endet, wenn fahrlässig oder vorsätzlich Drähte gespannt werden, Baustellen und Holzarbeiten nicht gesichert sind etc.. Das scheint mir auf der Gegenseite auch eines der Kernprobleme zu sein, weil die immer wieder damit ankommen. Was ist, wenn ein Biker in die letzte Kuh meines Viehtriebs donnert, mich beim Arbeiten auf dem Weg behindert, ich anhalten muss, weil der so schnell daher kommt usw.. Ein korrekt gesicherter Viehtrieb oder korrekt gesicherte Baustellen sind doch eher die Ausnahme. Genau davor haben die Angst - was ist wenn.... Dann müsste eben doch einer mit einem Fähnchen oder einer Warnweste mitmarschieren, man könnte nicht ohne Sicherung schnell noch vor dem Feierabend eine Fichte aus dem Wald zammsen usw.
Mir bekannt sind konkrete Schadensersatzzahlungen von Älplern im Bereich Scheidwang und im Bereich Sonthofer Hof. Und da wird dann richtig zugelangt. Kaputtes Bike,
Helm zerdätscht, ein paar Prellungen und schon kostet das richtig Asche.
Haftungsfreistellung und Übernahme der Verkehrssicherung (also z.B. Kontrolle durch die Gemeinden, ob nach einem Unwetter die Strecke abgerutscht ist oder ob Bäume drin flacken usw.) müssten an sich dafür sorgen, dass die Eigentümer sofort zustimmen, wenn es um Freigabe geht. Besser können die rechtlich gar nicht gestellt werden! Aber im Grund geht es nur um "im Recht sein", daher auch der sinnige Name "Rechtler". Dies wurde ja in einigen hier nicht näher zu bezeichnenden Allgäuer Ecken bis zum Exzess zementiert. Und genau darauf pochen die "Rechtler" und weichen keinen Deut davon ab.