MTBvD oder DIMB

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Ich verstehe nicht, wie der ein oder andere immer wieder feststellt, es würde nichts unternommen werden.
Worauf basiert dieses Wissen................ etwa darauf, ob Handeln und Vorgehen hier veröffentlicht wird oder eben nicht !
Ist das die Grundlage für diese Einschätzungen und Bewertungen ?
 
Ja, klar, es bietet sich ja das Bild, das nichts passiert. Hier wird nen bischen gestänkert, aber man hört auf anderen Plattformen nichts, Nettersheim ist weiter MTB-Fachwart beim BDR, Bezirk Köln, und die Racer auch weiter Mitglied - obwohl ...nur die Racer? Hmm, was soll das denn, lieber BDR...
Ach, wahrscheinlich sind die Racer ein selbständiger Verein... ach, deswegen gehört die Leistung( der Sponsoren) den einen, wird den anderen(den Verbandsschafen) aber beworben. Alles OK!

Was stört's den Wolf, wenn die Schafe weiter grasen, wenn eins ums andere aus ihrer Mitte gerissen wird...
 
Ach so, du hast das Unterstellt.......

Ich denke schon das aktiv was gegen den/die Verantwortlichen unternommen wird....warten wir es einfach ab !
 
...ach so, lieg ich doch richtig? Ich dachte natürlich an öffentliche Plattformen, wie Foren, Blogs und so...
Auch wenn schon irgendwas von irgendwem unternommen wurde, so ist das dem Aussenstehenden und Interessierten nicht zugänglich, ...sichtbar - also erstmal nicht vorhanden.

Schön, daß dennoch was geschieht...
 
Ich habe ebenfalls gekündigt und nach ca 2 Wochen eine Bestätigung per Mail erhalten, mit dem netten Hinweis ich müsse noch ein volley Jahr löhnen, da ich die Kündigungsfrist nur knapp verpasst hätte. Wie gut das man auf der Internetpräsenz keine AGBs und Satzung findet die die Frist vorgibt. Ich bin mal gespannt ob ich eine Antwort auf meine Mail erhalte, notfalls wird zurück gebucht.
 
Macht es nicht so kompliziert. Die Finanzämter sind dankbar für jeden Hinweis.


Denjenigen, die sich auf welche Art und Weise auch immer, mit Nettersheim eingelassen haben, muß man doch eine gehörige Portion Naivität unterstellen (ist nicht böse gemeint).

An die (noch) Mitglieder: Vereinssatzung (öffentlich), Jahreshauptversammlung, Kassenprüfung (durch auf der vorjährigen Hauptversammlung von den anwesenden Mitgliedern gewählten zwei Kassenprüfern), etc., sind Gesetzliche Auflagen, um die Gemeinnützikeit zu erlangen. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, fällt die Gemeinnützigkeit automatisch rückwirkend fort, und es werden u. U. Steuernachzahlungen fällig. Es genügt ein kurzer Hinweis an das Finanzamt.
In dem folgenden Verfahren bekommen auch "normale" Mitglieder Einsicht in Unterlagen, die der Vorstand vielleicht lieber im Verborgenen halten möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja sicherlich war ich naiv, aber nun gut man lässt sich blenden und glaubt an das Gute.

Jetzt ist es halt passiert. Ich finde es einfach nur frech mir noch ein Jahr aufdrücken zu wollen ohne jemals versprochene Leistung zu erbringen. Ich habe bis dato noch nicht mal einen Mitgliedsausweis oder der gleichen erhalten.
 
An die (noch) Mitglieder: Vereinssatzung (öffentlich), Jahreshauptversammlung, Kassenprüfung (durch auf der vorjährigen Hauptversammlung von den anwesenden Mitgliedern gewählten zwei Kassenprüfern), etc., sind Gesetzliche Auflagen, um die Gemeinnützikeit zu erlangen. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, fällt die Gemeinnützigkeit automatisch rückwirkend fort, und es werden u. U. Steuernachzahlungen fällig.
Falls überhaupt noch eine Gemeinnützigkeit besteht.
Angabe auf der Webseite:
Gemäß vorläufiger Bescheinigung vom 30.01.2008 durch das Finanzamt Bergisch Gladbach dient der MTBvD ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Die Bescheinigung gilt längstens 18 Monate vom Ausstellungsdatum ab gerechnet.

Im übrigen bin ich heute auch von einem MTBvD Mitglied angeschrieben worden.
Er hatte per Mail gekündigt. Keine Rückmeldung seitens Nettersheim und dann wurde jetzt der Mitgliedsbeitrag abgebucht.
Auch wenn in der Satzung steht das nur per Post gekündigt werden kann: da die Satzung nicht ersichtlich ist (aus gutem Grund, denn die Satzung von 2009 ist ja noch immer nicht beim Amtsgericht eingetragen [Stand letzter Woche]), bin ich mir nicht sicher ob dann Kündigungen per Mail auch wirksam sind.
Mails diesbezüglich von dem Mitglied wurden von Nettersheim auch nicht beantwortet. Mehrere Versuche telefonisch die Geschäftsstelle zu erreichen schlugen auch fehl.
 
Seit wann bist Du eigentlich juristisch so sattelfest? Das alles hättest Du schon als Vorstandsmitglied wissen müssen... Auf diese Dinge hatte ich damals schon hingewiesen - und wurde dafür beschimpft.
 
...jetzt macht euch nicht noch gegenseitig fertig, mit gewissem Engagement wird man auch etwas Betriebsblind, wichtig ist doch, daß man es schließlich durchschaut und sich dagegen wendet...

...wer nu erster war, das kann man sich dann auf Veteranentreffen erzählen...
 
Ich habe nicht geschrieben, von wem ich beschimpft wurde...
Von mir sicher nicht. hatten ja nicht das Vergnügen des persönlichen Treffens, oder?

Satzung:
Auf der von mir betreuten MTBvD Webseite gab es eine Satzung.
Die ist verschwunden als alles neu gemacht wurde.
Das die Satzung von 2009 nicht eingetragen, habe ich erst Mitte/Ende 2010 erfahren. Bis dahin ging ich davon aus das Nettersheim die wie üblich notariell hat Beglaubigen lassen und dem AG vorgelegt hat.

Was das Juristische betrifft:
Ich habe seit Monaten das zweifelhafte Vergnügen mich öfters mit dem AG Köln auszutauschen wegen meiner noch nicht erfolgten Austragung als Vorstand des MTBvD.

Die begleitenden Gespräche (nicht mit dem AG, die dürfen ja keine Rechtsberatung stellen) bringen diverse interessante Informationen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich würde erst mal die Abbuchung zurück holen - ist ja keine große Sache - und umgehend die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein abschicken. In dem Kündigungsschreiben auf die erfolgte fristgerechte Kündigung per Mail, die fehlende Satzung und die fehlend Angabe von Fristen hinweisen.

Außerdem ist die erteilte Bankeinzugsgenehmigung zu widerrufen; bei N und der kontoführenden Bank. Danach dürfte Ruhe sein.

Ich denke der Fehler aller die sich mit N eingelassen haben ist/war, das sie sich nicht entschlossen genug gegen N zur Wehr setzen.
 
Vorsicht, Rechtstipps sind hier nicht zulässig, zudem sind sie juristisch mehr als zweifelhaft, mehr noch: laienhafte Fehlberatung! Wenn das Vertragsrecht so simpel wäre, bräuchten wir keine Juristen. Trennung von Schuldrecht und Sachenrecht - schon mal gehört? Offensichtlich nicht. Und btw, wenn ein paar Gespräche ein Jurastudium ersetzen können, frage ich mich, warum man fünf Jahr minimum studiert. Als Betroffener glaubt man gern, im Thema fit zu sein...

Silent, ich habe alle Mails, Postings aus dem Forum sowie das archiviert, was in mein Blog geschrieben wurde. Mehr sage ich nicht.
 
Du glaubst ernsthaft, der Herr N läßt es wegen eines Jahresbeitrages auf einen Rechtsstreit ankommen?

Ganz allgemein würde es dich weitaus sympathischer erscheinen lassen, würdest du statt deiner permanenten Besserwisser-und Nörgelei Arien, auch mal konkrete Ratschläge erteilen.

Aber auf Sympathie legst du sicher keinen Wert.
 
Blätter ein paar Seiten zurück... Da habe ich mehr geraten als mir als Juristin öffentlich gestattet ist. Diejenigen, die mich per PN kontaktieren, dürfen gern konkrete Fragen stellen. Im Übrigen: Sympathie ist subjektiv.

Und ja, Herr N. lässt es darauf ankommen - weil er in den von Dir geratenen Fall im Recht wäre!
 
weil er in den von Dir geratenen Fall im Recht wäre

Dann mal konkret - woran soll sich denn ein Vereinsmitglied halten, wenn der Verein - in diesem Fall der Herr N - verbindliche Kündigungsfristen, Satzungen etc den Mitgliedern vorenthält?
Ist nicht so gar eine außerordentliche Kündigung berechtigt, z. B. aufgrund offensichtlicher Verstöße gegen Vereinsrecht (keine Satzung, keine Kassenprüfung, keine Hauptversammlung, etc)?

Nehmen wir mal an, eines der Vereinsmitglieder hat tatsächlich die Eier und erstattet Anzeige. Nehmen wir weiterhin an, die Gemeinnützigkeit wird aberkannt. Dann fällt doch auch rückwirkend die Vertragsgrundlage weg, oder nicht? De Facto bin ich dann doch gar nicht Mitglied eines gemeinnützigen Vereins gewesen. Wenn darüber hinaus auch die weiteren vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbracht wurden, müßte man doch ALLE auch in der Vergangenheit gezahlten Mitgliedsbeiträge zurück fordern können?
 
Schönes Szenario! Könnte durchaus so etwa funktionieren... ;)
(Aber wer hat die Eier? Und wer die Zeit, die Lust und das Geld, das durchzuziehen? Kurz, wer hat das Interesse?)

1. Strafantrag stellen (Untreue)
2. Finanzamt informieren (Steuerhinterziehung)
3. Zivilklage erheben (Vertragsrecht)
 
Das ist auch mit rudimentären Word Kenntnissen an einem Vormittag erledigt. Früher, mit Schreibmaschine und ohne I-net, war das viel aufwändiger. Wir haben aber trotzdem überlebt.
 
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