Muggendorf, Naturpark Fränkische Schweiz-Frankenjura bekommt vier Ranger

Lol, die sollen jetzt bestimmt die bösen Kajakfahrer kontrollieren. Ist den Kajakanbietern doch ab Muggendorf oder so verboten worden für nen gewissen Zeitraum im Sommer.

Es wird echt alles dafür getan, Leute aus der Natur raus, rein in den SUV zu bringen.
 
Landkreise Bayreuth, Forchheim, Bamberg, Lichtenfels, Kulmbach, Nürnberger Land, Amberg-Sulzbach und Neustadt/Waldnaab...
Ob wir da mal einen zu Gesicht bekommen? Ist dann eher so was wie mit dem Yeti.

Der Landkreis Nürnberger Land fängt vor meiner Haustür in Nürnberg an. Das MTB Gebiet Tiergarten gehört dann dazu!

VG Martin
 
Welche Wege die damit wohl meinen, Radwege?
Ob zu Fuß, zu Ross oder zu Rad: Bitte bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen!

Schlagt ihnen mal ausgewiesene Wanderwege vor, dann springen sie in Dreick.
Bitte informieren Sie uns aber auch, wo Wanderwege unzureichend markiert sind, Ruhebänke fehlen oder zusätzliche Strecken (z.B. auch für Mountainbiker) eingerichtet werden sollten. Wir arbeiten daran!

https://www.fsvf.de/de/natur/sensibles-verhalten/
Und das war die offizielle Bewerbersuche für die 4 Ranger:
https://www.fsvf.de/upload/downloads/verein/StellenausschreibungNP-Ranger.pdf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Lohndumping in diesem unseren Lande schreitet also fort.
TVöD E 9b ist die Eingangstufe für Stellen, bei denen ein FH-Studium oder ein Bachelor vorausgesetzt wird.
In der Ausschreibung aber stand: "abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor- oder Diplomabschluss)" und zusätzlich "Erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zum „Geprüften Natur- und Landschaftspfleger“.
Das ist insgesamt eine Qualifizierungsvoraussetzung, welche nach TVöD 13-14 zu bewerten ist.
 
Das Lohndumping in diesem unseren Lande schreitet also fort.
TVöD E 9b ist die Eingangstufe für Stellen, bei denen ein FH-Studium oder ein Bachelor vorausgesetzt wird.
In der Ausschreibung aber stand: "abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor- oder Diplomabschluss)" und zusätzlich "Erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zum „Geprüften Natur- und Landschaftspfleger“.
Das ist insgesamt eine Qualifizierungsvoraussetzung, welche nach TVöD 13-14 zu bewerten ist.

Scheint genug davon zu geben.
 
Ausgerechnet Die "Bayern" suchen Ranger, da klingts dann doch etwas seltsam und man hätte eher mit "Wildhüter"gerechnet! Sieht sowas von lächerlich aus wenn da "Smoky the Bear" im Amistyle ums Eck kommt und Dir eine Verwarnung erteilen wird.:lol:
 
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