Neue stvzo

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Tach,

in de.rec.fahrrad hat einer den Entwurf zur neuen stvzo gepostet.

Mein Lieblings§ daraus: § 67k
"In anderen Staaten hergestellte Fahrräder und Fahrradanhänger

Bei Fahrrädern und Fahrradanhängern, die in anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Gemeinschaft oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder dort
rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden dürfen, darf von den §§ 67 bis
67j abgewichen werden, wenn der Schutz der Gesundheit und die
Verkehrssicherheit in mindestens der gleichen Weise gewährleistet sind
wie bei Fahrrädern und Fahrradanhängern, die den Vorschriften
dieser Verordnung entsprechen."

$$67ff regeln bzw. beschränken u.a. die Lichtanlagen in bekanntem Rahmen.

Mir gefällt besonders dieser Satz:
> oder dort rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden dürfen <

Damit sind alle Lichtanlagen in D zulässig, die in CH, A ect. zugelassen sind, und dies sind bekanntlich bessere als hierzulande.

Sehr schön.

JoMi
 

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Re: Neue stvzo
naja, das ganze relativiert sich aber wieder durch den Zusatz:

"...wenn der Schutz der Gesundheit und die
Verkehrssicherheit in mindestens der gleichen Weise gewährleistet sind
wie bei Fahrrädern und Fahrradanhängern, die den Vorschriften
dieser Verordnung entsprechen."

Also braucht nur gesagt werden, dass die geile Powerleute aus A viel zu hell ist und durch die Blendwirkung die allgemeine Verkehrssicherheit gefährdet ist. Und schon hat es sich mit der Erlaubnis die Ösi-Leuchte auch in D zu verwenden wieder. Die Paragraphenreiter lassen sich doch immer schön ein HIntertürchen auf! Nur nicht zu konkret werden! Sonst wird man nachher noch auf seinen eigenen Paragraphen festgenagelt. :streit:

Wie das ganze dann von den Grün-Weißen umgesetzt wird steht dann ja wieder auf einem ganz anderen Blatt. Ich jedenfalls fahre in der Stadt weiterhin mit meiner 10W-Eigenbaulampe. Damit bin ich auch noch nicht angehalten worden. Und wenn es doch mal passieren sollte, dann kommt man mit ein paar freundlichen Worten meist weiter, als wenn man patzig wird und versucht sich auf irgendwelche Gesetzesänderungen zu berufen. Das kommt meist nicht soooo gut an! Nettes Auftreten und Einsichtigkeit wirkt da viiiiel besser! (Was man im Inneren denkt kann man ja für sich behalten. ;) )

In diesem Sinne
 
Gesetze hin oder her! Die Polizei weiss auch was gut ist, vor allem diejenigen auf dem Motorrad. Habe da schon meine positiven Erfahrungen gemacht.

Ist den jemand hier im Forum schon mal mit seiner Eigenbaulampe oder sonstigen Biketeilen mit den Gesetzeshütern in Konflikt geraten?
Denke eher wenn kein Lichtlein brennt gibts da Probleme.
Schwierig, das muss einem aber bewusst sein, wirds erst bei einem Unfall auf öffentlichen Verkehrswegen.
Meine Tochter (13) fährt seit 1999 eine Eigenbaulampe (7,2V6,2W), welche bei der Fahrradprüfung in der Schule bei den Beteiligten (Polizei und TÜV) Aufsehen erregte aber den Prüfstempel bekam. Das sagt doch alles, oder?
Daher besser ein gutes Licht wie gar keines!

@mischuwi
Nettes Auftreten und Einsichtigkeit wirkt da viiiiel besser! (Was man im Inneren denkt kann man ja für sich behalten.)

so iss es!!! Leider kapieren das zu wenige Menschen!

Dafi
 
Ich kann da nur zustimmen. Ich hab schon so oft die Verkehrsregeln nicht beachtet (rote Ampeln usw) und die Polizei ist eigentlich immer sehr freundlich, wenn man auch selber freundlich und vor allem einsichtig ist. Das soll natürlich keine Freikarte für Rote Ampeln sein oder andere Sachen, jedoch hilft es im Ernstfall und sollte sowieso immer der Normalfall sein. Denn Freundlichkeit ist immer gut...und alles andere ist doch blöd, oder? ;)

Und zu den Fahrradlampen, ich hab schon mit mehreren Polizisten über Batterielampen gesprochen, die ja in Deutschland eigentlich nur für Rennräder zugelassen sind. Der eine meinte wortwörtlich "Lieber n Klemmlicht als gar keins, die meisten fahren ohne Licht, da freuen wir uns eigentlich über jeden, der mit Licht fährt!" Und der Verkehrspolizist in der Schule (vor ein paar Jahren) meinte das selbe.
Solange ihr nicht vorsätzlich im Strassenverkehr mit Flutlicht fahrt, ist alles in bester Ordnung. :i2:
 
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