Tach,
in de.rec.fahrrad hat einer den Entwurf zur neuen stvzo gepostet.
Mein Lieblings§ daraus: § 67k
"In anderen Staaten hergestellte Fahrräder und Fahrradanhänger
Bei Fahrrädern und Fahrradanhängern, die in anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Gemeinschaft oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder dort
rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden dürfen, darf von den §§ 67 bis
67j abgewichen werden, wenn der Schutz der Gesundheit und die
Verkehrssicherheit in mindestens der gleichen Weise gewährleistet sind
wie bei Fahrrädern und Fahrradanhängern, die den Vorschriften
dieser Verordnung entsprechen."
$$67ff regeln bzw. beschränken u.a. die Lichtanlagen in bekanntem Rahmen.
Mir gefällt besonders dieser Satz:
> oder dort rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden dürfen <
Damit sind alle Lichtanlagen in D zulässig, die in CH, A ect. zugelassen sind, und dies sind bekanntlich bessere als hierzulande.
Sehr schön.
JoMi
in de.rec.fahrrad hat einer den Entwurf zur neuen stvzo gepostet.
Mein Lieblings§ daraus: § 67k
"In anderen Staaten hergestellte Fahrräder und Fahrradanhänger
Bei Fahrrädern und Fahrradanhängern, die in anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Gemeinschaft oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder dort
rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden dürfen, darf von den §§ 67 bis
67j abgewichen werden, wenn der Schutz der Gesundheit und die
Verkehrssicherheit in mindestens der gleichen Weise gewährleistet sind
wie bei Fahrrädern und Fahrradanhängern, die den Vorschriften
dieser Verordnung entsprechen."
$$67ff regeln bzw. beschränken u.a. die Lichtanlagen in bekanntem Rahmen.
Mir gefällt besonders dieser Satz:
> oder dort rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden dürfen <
Damit sind alle Lichtanlagen in D zulässig, die in CH, A ect. zugelassen sind, und dies sind bekanntlich bessere als hierzulande.
Sehr schön.
JoMi