Nicht-StVZO geblockt?

Innerhalb der EU gibt es keine Zollkontrollen.

Von den ca. 100 außerhalb der EU bestellten Artikel habe ich viermal die Ware verzollen müssen.

Zweimal wurden die Zollformalitäten direkt vom Versandunternehmen übernommen (FedEx und DHL Express). In einem dieser Fälle wurde eine Fahrradklingel für ein Kfz-Bauteil gehalten und die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollgebühren lagen weit über dem von mir bezahlten Warenwert.
Die aus China kommenden Lieferungen sind bei mir immer durchgegangen. Kurios waren auch die Fälle, bei denen der Zoll offensichtlich einen Aufkleber anbrachte, dass die Ware zu verzollen wäre, diese aber denoch einfach durch die Post zugestellt wurden.

Das also zur "Schlauheit" des Zoll. Eine Systematik kann ich bei denen nicht erkennen.
Generell bis du für die richtige Verzollung zuständig, auch wenn das Packet einfach so abkommt. Machst du das nicht, ist das eine Steuerhinterziehung.
Es gibt Freibeträge, unter dieser nicht verzollt wird.
Weiteres geht hier zu weit, gibt einen Thread dazu.
 
Dass das OLG hier "zur Verwendung im Bereich der StVZO" so auslegt, dass darunter alles fällt, was objektiv geeignet ist, da verwendet zu werden, finde ich aber nicht unbedingt überzeugend...
Die haben zwar offengelassen, ob das auch für multifunktionale Produkte so auszulegen ist, aber offensichtlich nicht bedacht, dass es ja nicht nur Räder gibt, die im Straßenverkehr eingesetzt werden, dass der Fall hier also greifen könnte...
Die Begründung des OLG ist absurd! Der Gesetzgeber drückt doch explizit die Absicht aus, dass es nicht generell sondern nur "zur Verwendung im Geltungsbereich" verboten ist. Zwar gibt es ähnlich gelagerte Urteile des OLG Hamm, jedoch zeigt sich bei genauer Betrachtung, dass die Fälle doch entscheidend anders gelagert sind. Außerdem bleiben das alles nur OLG-Urteile. Schade, dass sich kein Hersteller um eine Klärung in höherer Instanz bemüht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Urteil Bestand hätte. Solange sie weiter die Stangenhalterungen verkaufen können, ist das aber auch wieder verständlich, dass Keiner für den Wettbewerb die Kohlen aus dem Feuer holen will. Bin gespannt, ob das KBA weiter eskaliert!

By the way: "nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden" beruhigt mich dann in so weit, dass ich meine Selbstbaulampe weiter mitführen, nur eben nicht im Straßenverkehr verwenden darf! Es wäre interessant zu wissen, was mir maximal droht, wenn ich es trotzdem tue, ohne dass Jemand Schaden dabei nimmt. Zum Glück ist die Rennleitung in der Regel schon froh, wenn Jemand überhaupt ein Licht hat und der Gegenverkehr andererseits auch nicht in Schmelze gebracht wird.
 
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