NRW plant weitgehendes Radfahrverbot

Danke für eure Arbeit!
Und wenn man euch Arbeit abnehmen kann und sei es nur das verschicken von Unterlagen oder sonstiges lass es mich wissen!

Jeder kann etwas tun, dazu ein paar Beispiele:

- Man kann in seinem Bekannten- und Freundeskreis jeden Menschen per Mail oder direkte Ansprache kontaktieren, der etwas gegen Bürokratie hat, vor allem natürlich gegen die Radfahrverbote.
- Mitreden auf MTB-News.de im Forum (und verbreiten natürlich auch, damit möglichst viele das mitbekommen)
- Facebook Artikel liken und teilen auf Facebook Open Trails (da kommt noch was demnächst)
- Anschreiben/Fragen an Landtagsabgeordnete auf Abgeordnetenwatch (und auch die Kommunalpolitiker in Städten, Kreisen und Gemeinden ansprechen)
- Wer Politiker kennt, kann das Thema auch mit ihnen erörtern.
- In der IG mitmachen - Post #24 bzw.
- Um diesem "Unfug" Einhalt zu gebieten, sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.
 
Habe gerade mal die Landtagsabgeordnete meines Wahlkrises angeschrieben, bin mal gespann, ob, wann und welche Antwort ich bekomme. Allerdings ist die von der CDU und die werden ja schon aus Prinzip gegen das Gesetz sein....

Bin gerade dabei genau dasselbe zu tun. Mein Abgeordneter ist Genosse. Ich vermute, über den großen Koalitionspartner SPD lässt sich sehr effektiv Druck aufbauen. Bei der CDU rennst du sicher offene Türen, wie du ja sagst.

Trotzdem :daumen: Zur Nachahmung dringendst empfohlen! Jeder Landtagsabgeordnete hat üblicher Weise ein Büro in seinem Wahlkreis und i.d.R. auch einmal die Woche eine Sprechstunde.

Wer darüber hinaus Abgeordnete (vor allem der Grünen und der SPD) kennt oder Kontakte hat: Bitte sucht das Gespräch, konfrontiert sie mit dem Gesetzesentwurf und weist sachlich(!) auf eure Bedenken hin.

Wer den Thread nochmal liest, findet sachliche Argumente.

Bei den Grünen kann man ja mal dezent fragen, ob sie schon wieder als "Verbotspartei" dastehen wollen. Das "dezent" ist ernst gemeint!

Schönen Sonntag noch an alle. Nein, ich gehe heute nicht biken:aufreg:
 
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(Nachtrag: Vergeßt meine blödsinnige Frage. Der Gesetzentwurf beantwortet es selbst. "... Radfahren ausserhalb von Straßen ...)

Wären davon eigentlich auch normale Straßen betroffen? Es geht ja nicht nur um Waldwege. Müsste dann jede Straße ohne fahrbahnbegleitenden, nutzungspflichtigen Radweg extra frei gegeben werden?

Was alles LSG ist kann man ganz gut hier sehen:
http://www.geodienste.bfn.de/schutz...0?centerY=5726502.681?scale=200000?layers=576
 
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Einfach mal alle im Gesetz genannten Schutzgebiete auswählen und sich wundern....

Schon heftig. Alle zum MTB fahren interessanten Gebiete gehören zu den LSGs:eek::wut:

EDIT: Wollte gerade bei der DIMB Mitglied werden, aber Firefox gibt eine Fehlermeldung heraus, dass es irgendein Problem mit dem Sicherheitszertifikat gibt - da möchte ich meine Bankverbindung natürlich nicht übertragen:(.
Ich habe die DIMB mal angemailt. Wenns repariert ist, melde ich mich dann an.
 
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Diese Neuregelung trifft nicht nur Mountainbiker, sondern alle Radfahrer. Hier geht es um alle Wege, die nicht als Straßen ausgebaut sind, und auf denen gerade auch die Freizeitradler mit ihren Touren- oder Trekkingrädern oder auch viele Familien mit Kindern bei ihren Wochenendausflügen unterwegs sind.
 
Hallo zusammen,

Das Landesnaturschutz gesetzt soll überarbeitet werden.
In der §57 und 59 geht es unteranderem ums Radfahren.

An alle, die hier aufgeregt diskutieren:
§57 ist wortgleich mit §49 des aktuellen Gesetzes.
§59 (3) ist wortgleich mit §54a des aktuellen Gesetzs.

Es ändert sich also nix. An vielen NSG das ich hier in der Umgebung kenne hängen große Hinweistafeln, die das Radfahren auf den Wegen gestatten. In den restlichen NSG ist es nach wie vor verboten.

Allerdings muss man sich in dem Zusammenhang auch mal vor Augen halten, dass wir z.B. in Essen seit 10. Juni 2014 absolutes Betretungsverbot für alle Wälder haben. Ich glaube, da hat sich kein eiziger Essener dran gehalten... Es wird hier also im Moment unglaublich viel heisse Luft produziert.:rolleyes:
 
Schau mal, ob da bisher etwas von zugelassenen Wegen zu finden ist.

§ 49
Betretungsbefugnis

(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft. Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen.
...

§ 54a
Radfahr- und Reitverbote

In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und geschützten Biotopen nach § 62 sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten. Die untere Landschaftsbehörde kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit hierdurch der Zweck der Schutzausweisung nicht beeinträchtigt wird oder Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.


Die beiden bisherigen Regelungen offenbaren aber auch wie schwierig es sein muss, ein Betretungsrecht in Gesetzesform zu gießen.

Was soll die Einschränkung in § 49 Abs. 2 Satz 2? Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet.
Will sich die öffentliche Hand vor Radfahrern schützen und schiebt daher die Radfahrer auf private Straßen und Wege ab?

§ 54a enthält ein Wegegebot für Radfahrer in den Schutzgebieten. Auf der anderen Seite müsste demnach das Radfahren außerhalb von Wegen irgendwo im Geltungsbereich des Gesetzes zulässig sein.

Das ist eine weitere gesetzgeberische Glanzleistung im deutschen Betretungsrecht.
Die neuen Formulierungen lassen nur den Schluss zu, dass man überhaupt nicht überblickt, was man da genau regelt, aber es klingt halt irgendwie gut.
 
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Es ändert sich also nix. An vielen NSG das ich hier in der Umgebung kenne hängen große Hinweistafeln, die das Radfahren auf den Wegen gestatten. In den restlichen NSG ist es nach wie vor verboten.
Seit wann ist das Radfahren in NSG per se verboten? §23 BNatSchG sagt das nicht. Im Gegenteil, sollte es nicht erwünscht sein, dass sich Radfahrer dort auf Wegen bewegen, muss das Radfahren dort untersagt werden. Also das genaue Gegenteil von dem was du da schreibst.
Allerdings muss man sich in dem Zusammenhang auch mal vor Augen halten, dass wir z.B. in Essen seit 10. Juni 2014 absolutes Betretungsverbot für alle Wälder haben. Ich glaube, da hat sich kein eiziger Essener dran gehalten... Es wird hier also im Moment unglaublich viel heisse Luft produziert.:rolleyes:
Auch das stimmt nicht, die Wälder sind wieder freigegeben, es herrscht lediglich ein Wegegebot, aber abseits von Wegen darfst du dich ja eh nicht mit dem Rad fortbewegen, oder?
https://www.wald-und-holz.nrw.de/fi...EU/Ordnungsbehördliche_Verordnung_OBV-6-1.pdf . Die Verordnung ist am 31.03.2015 24:00 ausgelaufen, eine weitere Verordnung befindet sich nicht auf der Seite von Wald und Holz NRW/Ruhrgebiet
 
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Der größte Witz am Wegegebot ist doch, dass Radfahren durchs Unterholz sowieso nicht praktikabel ist. Man muss sein Bike größtenteils tragen oder schieben, sofern man nicht nach 2 bis 10m eh in irgendeinem Busch hängen bleibt - weil es eben keinen Weg gibt, auf dem man normal vorankommen kann.
Ich musste mich nur zweimal durchs Unterholz schlagen: einmal, weil der Weg in einer Sackgasse endete und der eigentliche Weg in Sichtweite durch n paar Büsche zu sehen war (20m Unterholz = halbe Stunde schleppen, schieben, nerven) und ein zweites Mal, weil ich einem Forstkonvoi ausweichen musste. Freiwillig mit Bike abseits von Wegen ist Irrsinn.
 
Der größte Witz am Wegegebot ist doch, dass Radfahren durchs Unterholz sowieso nicht praktikabel ist. .... Freiwillig mit Bike abseits von Wegen ist Irrsinn.

Das hält aber manche Schildbürger in der Politik nicht davon ab, das Verbot des Fahrens abseits von Wegen dadurch durchsetzen zu wollen, dass sie das Befahren von Wegen einschränken.
 
dass sie das Befahren von Wegen einschränken.
Ich beobachte immer mehr, dass es weniger das Problem des Befahrens von naturbelassenen Wegen bzw den Pfaden abseits der offiziellen Wald- und Forstwegen ist, sofern man diese mit dem Bike zivilisiert und mit entsprechender Rücksicht benutzt, sondern das was einige Jungs daraus machen und gleich einen illegalen Bikepark mit Pipes, montrösen Sprungschanzen, Fallgruben, Steilkurven und anderem Kirmeszeug im Wald aufbauen. Manche Pfade, die ursprünglich von Wanderern benutzt und dann mehr und mehr von Mountainbikers befahren wurden, mutierten hier zu einem wahren El Dorado für Freerider, wo Du Dich nur noch mit Protektoren, Full-Face Helm und entsprechenden Bike drüber traust.
Hierdurch entstehen doch die uns allseits bekannten Konflikte und ruft zudem die Wald- und Gesetzeshüter auf den Plan, wodurch es leider notwendig macht irgendwelche Gesetze zu formulieren, worunter auch die Allgemeinheit letztlich betroffen wird.
 
Wenn das das Problem ist, dann sollen sie ins Gesetz schreiben, dass das Anlegen und Verändern von Wegen verboten ist (was selbverständlich sein sollte und bestimmt auch irgendwo verklausuliert steht), nicht aber das Befahren von vorhandenen Wegen verbieten.
 
Allerdings muss man sich in dem Zusammenhang auch mal vor Augen halten, dass wir z.B. in Essen seit 10. Juni 2014 absolutes Betretungsverbot für alle Wälder haben. Ich glaube, da hat sich kein eiziger Essener dran gehalten... Es wird hier also im Moment unglaublich viel heisse Luft produziert

Das hat denke ich einen ganz andern Hintergrund !
Wenn dir morgen im Wald in Essen ein Ast aufn Kopp fällt und du bis kaputt oder hast z.b. ein Querschnitt dann wird jeder sagen: "siehste war verboten warum rennste da rum !" und alle sin fein raus, kannsde sehn wie de klar kommst. Is denk ich auch ne Versicherungstechnische / vernatwortlichkeit Sache

bei einem Verbot wie im Gesetzentwurf gehts denke ich vornehmlich darum die Interessen einer bestimmten Gruppe, einzelner oder mehrerer Personen durchzudrücken. Was auch immer der Anlass war/ist. Vielleicht passt einem nicht das Leute mit dem rad durch den Wald fahren oder man meint möglichst viele Wählerstimmen bei denen zu angeln die so denken
 
Das hat denke ich einen ganz andern Hintergrund !
Wenn dir morgen im Wald in Essen ein Ast aufn Kopp fällt und du bis kaputt oder hast z.b. ein Querschnitt dann wird jeder sagen: "siehste war verboten warum rennste da rum !" und alle sin fein raus, kannsde sehn wie de klar kommst. Is denk ich auch ne Versicherungstechnische / vernatwortlichkeit Sache

falsch , das mit dem ast auf dem kopf ist schon immer geregelt gewesen , tenor: wer in dem wald geht dem können äste auf dem kopf fallen - selber schuld
 
Das hat denke ich einen ganz andern Hintergrund !
Wenn dir morgen im Wald in Essen ein Ast aufn Kopp fällt und du bis kaputt oder hast z.b. ein Querschnitt dann wird jeder sagen: "siehste war verboten warum rennste da rum !" und alle sin fein raus, kannsde sehn wie de klar kommst. Is denk ich auch ne Versicherungstechnische / vernatwortlichkeit Sache

bei einem Verbot wie im Gesetzentwurf gehts denke ich vornehmlich darum die Interessen einer bestimmten Gruppe, einzelner oder mehrerer Personen durchzudrücken. Was auch immer der Anlass war/ist. Vielleicht passt einem nicht das Leute mit dem rad durch den Wald fahren oder man meint möglichst viele Wählerstimmen bei denen zu angeln die so denken
Dass dir im Wald ein Ast auf den Kopf fallen kann, fällt unter den Begriff "waldtypische Gefahren" und ist wie @Aldar schon richtig schrieb schon immer dein eigenes Risiko gewesen. Anders ist es, wenn es eine Straße betrifft, hier hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass dort unter normalen Bedingungen kein Ast auf dich herunterfallen darf. Passiert das doch und der Baum war nicht gesund, bist du in der Haftung. Aus diesem Grund sind halbjähliche Überprüfungen von "Straßenbäumen" vorgeschrieben.
 
Wenn das das Problem ist, dann sollen sie ins Gesetz schreiben, dass das Anlegen und Verändern von Wegen verboten ist (was selbverständlich sein sollte und bestimmt auch irgendwo verklausuliert steht), nicht aber das Befahren von vorhandenen Wegen verbieten.

Hi,
das ist heute schon verboten:
Wer Wege ohne Erlaubnis des Eigentümers/Behörde umbaut oder anlegt, macht was vergleichbares wie einer der Wände mit Farbe besprüht.
Sachbeschädigung!
https://www.bochum.de/C125708500379A31/CurrentBaseLink/W283VJT6189BOLDDE/$FILE/Strafrecht.pdf
Und im neu Naturschutzgesetz befasst sich der §30 damit.....
 
Das hat denke ich einen ganz andern Hintergrund !
Wenn dir morgen im Wald in Essen ein Ast aufn Kopp fällt und du bis kaputt oder hast z.b. ein Querschnitt dann wird jeder sagen: "siehste war verboten warum rennste da rum !" und alle sin fein raus, kannsde sehn wie de klar kommst. Is denk ich auch ne Versicherungstechnische / vernatwortlichkeit Sache.....
Lies mal das Urteil:
http://wbvfs.de/wp-content/uploads/2014/01/BGH-Urteil-zu-waldtypische-Gefahren.pdf

Das was du beschreibst ist eine waldtypische Gefahr.
 
Ziviler Ungehorsam in allen Belangen!
Auf geht´s!

Fahrt einfach Rad
nehmt keine Kredite mehr auf,
tauscht untereinander,
Fahrt einfach Rad,
Tragt 2nd Hand Klamotten,
boykottiert alles!

Was´n Frust, das Thema. Zumindest ziviler Ungehorsam kostet nix, braucht keine Diskussion.
1Mio Biker fahren Sonntags zur gleichen Zeit durch die Sperrgebiete und beantworten keine Fragen.
tuerkei.jpg
 
falsch , das mit dem ast auf dem kopf ist schon immer geregelt gewesen , tenor: wer in dem wald geht dem können äste auf dem kopf fallen - selber schuld

Dass dir im Wald ein Ast auf den Kopf fallen kann, fällt unter den Begriff "waldtypische Gefahren" und ist wie @Aldar schon richtig schrieb schon immer dein eigenes Risiko gewesen. Anders ist es, wenn es eine Straße betrifft, hier hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass dort unter normalen Bedingungen kein Ast auf dich herunterfallen darf. Passiert das doch und der Baum war nicht gesund, bist du in der Haftung. Aus diesem Grund sind halbjähliche Überprüfungen von "Straßenbäumen" vorgeschrieben.

Lies mal das Urteil:
http://wbvfs.de/wp-content/uploads/2014/01/BGH-Urteil-zu-waldtypische-Gefahren.pdf

Das was du beschreibst ist eine waldtypische Gefahr.

Ok habt ihr recht ! Hatte ich nich mehr auf dem Schirm. Dann wirds wahrscheinlich wegen der Sorgfaltspflicht dem Bürger gegenüber sein
 
Wenn das das Problem ist, dann sollen sie ins Gesetz schreiben, dass das Anlegen und Verändern von Wegen verboten ist

Das Verändern der Wege übernimmt die Natur schon selbst: nach kräftigen Gewittern sind hier moderate Trails richtig spannend. Umgekehrt sollte aber auch geschrieben sein, dass - mit Adresse an die Waldbesitzer - das Sperren oder umbrauchbar machen von Wegen ebenso verboten ist.
 
An alle, die hier aufgeregt diskutieren:
§57 ist wortgleich mit §49 des aktuellen Gesetzes.
§59 (3) ist wortgleich mit §54a des aktuellen Gesetzs.

Es ändert sich also nix. An vielen NSG das ich hier in der Umgebung kenne hängen große Hinweistafeln, die das Radfahren auf den Wegen gestatten. In den restlichen NSG ist es nach wie vor verboten.

Du schreibst also, dass sich nichts ändert?
Wieso ist dann bitte die DIMB in diesem Fall aktiv geworden?
Ich habe hier im Teutoburger Wald noch nie ein Schild gesehen, auf dem Radfahren explizit erlaubt ist. Alle fahren hier im Wald herum und es gibt keinen Ärger. Wenn es ein generelles Verbot gäbe, hätte das die Jagd- und Waldbesitzerlobby doch sicherlich schon gegen die Mountainbiker benutzt. Wenn das generelle Betretungsrecht durch eine solche Regelung aufgehoben wäre, würden die doch nicht extra schöne Schilder für Radfahrer aufstellen.:ka:

Wenn sich doch etwas ändert: auf wessen Wunsch hin geschieht dies? Ist hier 'ne Lobby aktiv?
 
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