OT-Diskussionen zum Thema Fahrraddiebstahl etc.

mich würde der genaue Wortlaut des Schreibens sowie der Name interessieren welcher das gute Schriftstück unterzeichnet hat, kannst du eine Kopie davon nicht online stellen?
 
h-a-b-e gegen einen Staatsanwalt am Gericht Nbg. Fürther Str. Strafanzeige gestellt "unteranderem" - Der Name des Staatsanwaltes welcher das Verfahren eingestellt hat, würde mir genügen. Nur so interessenhalber :D ....
soviele Staatsanwälte die sich mit Diebstahl beschäftigen wird es am Amtsgericht Nbg. nicht geben ........
kannst Du mir ja auch per PN schicken :bier:
 
Aber Du kannst Dich ja über die Entscheidung beim leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth - Dr. Walter Kimmel beschweren über die Entscheidung seiner Untergeordneten ;-)

Anschrift: Fürther Straße 112,
90429 Nürnberg
Telefax: 0911/321-2923
E-Mail: [email protected]

Dazu brauchst Du aber ein Aktenzeichen und den Wisch dass das Verfahren eingestellt wurde :)
 
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Bei einer Wohnungsdurchsuchung stellten die Beamten nun die Fahrräder sicher.
Einige davon wurden sind geklaut
.
smilie_denk_07.gif
 
Kann dieser Thread bitte als "Sticky" gesetzt werden?
Er ist nun bereits auf Seite 3 abgerutscht :(

Niemand, der ihn nicht kennt, findet ihn da und viele, die
ihn kennen, sind faul >:( Schon wieder ist im Thread
"Gestohlene Fahrräder/Bicycle/Bikes" elender Chat :rolleyes:
 
Blödsinn -
Wie der Name schon sagt, Schloss. Schloss > Schlüssel > nicht diebstahlsicher. Der Bügel kann aus Titan sein, der Schwachpunkt ist und bleibt immer das Schloss!
 
Man muss doch nachweisen können, daß es sich um deine DNA handelt oder nicht, also müssen die DNA irgendwo festgehalten werden oder nciht ?
 
Man muss doch nachweisen können, daß es sich um deine DNA handelt oder nicht, also müssen die DNA irgendwo festgehalten werden oder nciht ?

Wie gesagt: hast keine Ahnung.
Lies' mal genau und JEDES Wort in dem Post, den Du zitierst: KÜNSTLICHE(!) DNA.
Jetzt darfst gern googlen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt, ich habe keine Ahnung, weil ich auch nicht gegooglet habe, aber Sinn macht das Zeug denn noch nicht. Wenn das Rad weg ist, nützt das DNA-Zeug wenig !
 
Ich grab hier mal etwas.
Lese immerwieder das Räder aus abgeschlossenen Kellern gestohlen werden. Nun ist der eifrige Sport-Radfahrer mit mindestens 2 Fahrrädern ausgestattet, und sei es der/die Partner/in. Wenn der Keller zu einer Wohnung gehört, dann greift bei einem Diebstahl doch die Hausratversicherung und deckt eine Summe X?

Nun stellt sich mir aber die Frage: wird dann der Keller in Quadratmetern ausgezahlt, also z.B. 700Eur/Qm oder werden die Fahrräder/Gegenstände aufgelistet und dann anhand von Zeit/Wiederbschaffungswert bezahlt?

Wie reagieren die Versicherungen dabei, gibts Erfahrungen? Ich ziehe demnächst um, habe einen größeren Keller und dort park ich meinen Fuhrpark, Ersatzteile und Werkzeug. Jedes Rad liegt etwa im vierstelligen Bereich. Meine Hausrat hat Fahrradoption mit drin, die greift wenn es außerhalb gestohlen wird mit 3% der Hausratsumme. Ist minimal überversichert, würde mir im Schadensfall also zugute kommen.
 
Ich grab hier mal etwas.
Lese immerwieder das Räder aus abgeschlossenen Kellern gestohlen werden. Nun ist der eifrige Sport-Radfahrer mit mindestens 2 Fahrrädern ausgestattet, und sei es der/die Partner/in. Wenn der Keller zu einer Wohnung gehört, dann greift bei einem Diebstahl doch die Hausratversicherung und deckt eine Summe X?

Nun stellt sich mir aber die Frage: wird dann der Keller in Quadratmetern ausgezahlt, also z.B. 700Eur/Qm oder werden die Fahrräder/Gegenstände aufgelistet und dann anhand von Zeit/Wiederbschaffungswert bezahlt?

Wie reagieren die Versicherungen dabei, gibts Erfahrungen? Ich ziehe demnächst um, habe einen größeren Keller und dort park ich meinen Fuhrpark, Ersatzteile und Werkzeug. Jedes Rad liegt etwa im vierstelligen Bereich. Meine Hausrat hat Fahrradoption mit drin, die greift wenn es außerhalb gestohlen wird mit 3% der Hausratsumme. Ist minimal überversichert, würde mir im Schadensfall also zugute kommen.
Meine Hausrat deckt den sogenannten Einbruchdiebstahl bis zur maximalen Höhe des Versicherungsbetrags. Dabei musst du belegen was alles gestohlen wurde. Ersetzt bekommen habe ich den Neuwert für Gegenstände mit Rechnung, ansonsten den aktuellen Preis (ich denke hier wurde eine Preissuchmaschine bemüht).

Du musst natürlich alles nachweisen können, den Einbruch sofort bei der Versicherung UND Polizei anzeigen, dann wird dein zuständiger Versicherungsmakler/-berater dir sagen was du der Versicherung zu geben hast. Das ist in der Regel das Aktenzeichen des Falls, Schreiben der Polizei, dass du Anzeige erstattet hast, vollständige Auflistung aller gestohlenen Gegenstände (sollte mit den Gegenstände aus der Vernehmung bei der Polizei übereinstimmen) mit Belegen und dann noch ein Standardformular der Versicherung ausfüllen (wer hat Schlüssel, wo liegt der Tatort genau etc etc). Danach wird die Versicherung über ihren Anwalt die Einsicht in die Akte bei der Staatsanwaltschaft beantragen (das kannst du nicht, nur dein Anwalt), diese ist aber erst zuständig, wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft. Das Ganze zieht sich - worst case - 6-8 Monate (Regel 3-4) bis du ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhälst, dass die Ermittlung eingestellt wurde. Dieses schickst du zur Versicherung, meist sind die aber schnell genug und haben den gleichen Wisch auch schon bekommen. Jetzt ermittelt die Versicherung den zu leistenden Betrag, ich habe 100% dessen bekommen was ich angegeben hatte, aber es gibt auch Fälle (schlechte Dokumentation, schlecht gelaunter Sachbearbeiter etc) wo sich die Summe reduzieren kann.
Sollten wir von geringfügigen Schäden (Stadtschlampe o.ä.) reden, dann wird ab und an auch sofort ausgezahlt.

Hast du dauernd Diebstähle zu melden, dann wird dich die Versicherung auffordern mal was für die Sicherung zu tun. Passierts dann weiterhin schmeißen sie dich aus der Versicherung.

Was du im Keller hast und geklaut wird spielt keine Rolle, Omas Nähmaschine, den Haartrockner deiner Frau, alte Möbel oder halt Räder, wird alles gleich behandelt.

Wie du schon geschrieben hast, außerhalb brauchst du eine Fahrradklausel, wo dann der Deckungsbetrag entweder anteilig (2,5%) an der Hausrat oder direkt (z.B. 3125,10€) von dir zu wählen ist, mehr kostet natürlich mehr. Unterversicherung wird nicht gerne gesehen. Bedenke, dass dir auch mal außerhalb mehrere Räder geklaut werden können, kenne viele, die dann feststellen, dass sie unterversichert sind.
 
Sehr detailliert informative Antwort! Vielen Dank.
Ich hoffe ja das es nie zu solch einem Fall kommen wird, aber gut zu wissen wie es dann gehandhabt wird.

Dokumentation ist so eine Sache. Meine Räder baue ich alle selbst auf, oft mit gebrauchten Teilen. Ich werde nach dem Umzug alle Räder dokumentieren und fotografieren, dann hab ich eine Übersicht was alles verbaut wurde, inkl. Rahmennummer. Reicht Bildmaterial für die Regulierung aus?
 
Ich hatte in diesem Fall nur 1 Teil ohne Rechnung gehabt. Kann ich dir also nicht sagen, wie es läuft, wenn du nur Fotos hast.

Die Versicherungen werden schon Leute haben, die sich auch mit modernen Rädern auskennen und dann den Wert anhand von Detailfotos festlegen können. Besser ist natürlich zum Foto immer eine Rechnung oder einen Kaufnachweis (eindeutiger Kontoauszug, EBay-Anzeige, "Mein Kauf"-Seite hier im Bikemarkt etc) zu haben.

Rahmennummer brauchst sowieso, danach fragt auch die Polizei als Erstes.

Selbstaufbau ist kein Problem, die Versicherung kann ja nicht erwarten, dass jeder nur Stangenware fährt und nie was tauscht. Natürlich werden dir nicht 10 Ketten und 5 Kassetten ersetzt.
 
Interessates Thema. Damit beschäftige ich mich aus gegebenem Anlass auch gerade.

Nun stellt sich mir aber die Frage: wird dann der Keller in Quadratmetern ausgezahlt, also z.B. 700Eur/Qm oder werden die Fahrräder/Gegenstände aufgelistet und dann anhand von Zeit/Wiederbschaffungswert bezahlt?

Meine Hausrat deckt den sogenannten Einbruchdiebstahl bis zur maximalen Höhe des Versicherungsbetrags. Dabei musst du belegen was alles gestohlen wurde. Ersetzt bekommen habe ich den Neuwert für Gegenstände mit Rechnung, ansonsten den aktuellen Preis (ich denke hier wurde eine Preissuchmaschine bemüht).
(...)
Was du im Keller hast und geklaut wird spielt keine Rolle, Omas Nähmaschine, den Haartrockner deiner Frau, alte Möbel oder halt Räder, wird alles gleich behandelt.
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Wie du schon geschrieben hast, außerhalb brauchst du eine Fahrradklausel, wo dann der Deckungsbetrag entweder anteilig (2,5%) an der Hausrat oder direkt (z.B. 3125,10€) von dir zu wählen ist, mehr kostet natürlich mehr.

Ich bin in dem Bereich natürlich kein Experte. Jedoch habe ich erst letzte Woche eine Hausratversicherung abgeschlossen (eigentlich nur wegen meinen Rädern). Die Bedingungen scheinen hier von Versicherung zu Versicherung stark zu variieren.
Bei meiner Versicherung sind Raddiebstahlschäden nicht versichert: "Versicherungsschutz für Fahrraddiebstahlschäden ist in der Hausratversicherung nicht enthalten, kann aber über eine Klausel gesondert vereinbart werden." Als zu versichernde Summe konnte man dort ein Vielfaches des hundertsten Teiles der normalen Versicherungssumme auswählen. Ich habe 7% von 41' € - also 2.870,- € - gewählt.

Gezahlt wird lt. meinem Makler der Restwert. Nachdem auch mir zuletzt ein komplett selbst aufgebautes Rad gestohlen wurde, habe ich auch die Frage nach der Bewertung der Einzelkomponenten gestellt. Das Thema war für ihn zwar auch neu, aber er hat mir geraten, alle Käufe bzw. Werte der Teile zu dokumentieren. Dann sollte es auch keine Probleme geben.
Wie ganz genau so ein Schadenfall dann gehandhabt wird, kann ich leider noch nicht sagen. Ist aber nicht unwahrscheinlich, dass ich es bald erfahren werden. Nachdem ich jetzt versichert bin, habe ich mein Rad vor zwei Tagen wieder von meiner Wohnung in den Keller verfrachtet. Und heute Abend komme ich runter und sehe, dass schon wieder jemand versucht hat, die Verriegelung der Türe aufzusägen. Die Diebe wurden wohl gestört und sind vorerst abgehauen. Dreckspack...
 
@LordFestus frag doch nochmal nach, wie der Einbruchdiebstahl aus einem Kellerabteil versichert ist, denn es handelt sich dort nicht um einen Raddiebstahl, sondern um einen besonders schweren Fall des Diebstahls (§243 StGB) aus einem Boden-, Kellerraum, einer Waschküche eines Fahrrades. Wobei der 2. Teil des Satzes nach der Klammer nur den Diebstahl näher definiert, wichtig ist der Teil vor der Klammer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Hausrat, dies nicht beinhaltet, denn das heißt in Folge, dass bei dir KEIN Einbruchdiebstahl jeder Art im Keller versichert ist.
Außerhalb des versicherten Hauses/Kellers/Wohnung etc musst du dein Rad natürlich zusätzlich versichern und ich denke dein Makler meinte diesen Fall.
 
Du hast Recht. Da habe ich das Ganze wohl etwas falsch verstanden. Einbruchdiebstähle sind bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme versichert. Die zusätzliche Versicherung für Fahrräder gilt nur für "draußen".
 
Du hast Recht. Da habe ich das Ganze wohl etwas falsch verstanden. Einbruchdiebstähle sind bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme versichert. Die zusätzliche Versicherung für Fahrräder gilt nur für "draußen".

Wie ist es mit Fahrrädern? Werden diese bei Kellerdiebstahl voll bezahlt, oder Zeitwert?
 
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