Pferdewege

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Re: Pferdewege
Hmmm.. dürfen? ka aber ich würd's lassen. Hab ohnehin nur sehr ungern Begegnungen mit Pferden beim biken. Hab imme Angst, dass die durchgehen, wenn sie erschrecken. Auf normalen Wegen rechnet der Reiter ja u.U. damit, dass da mal jemand um die Ecke geschossen kommt und hat die Zügel straffer aber auf Reitwegen denkt er sicher er ist eher alleine und ist weniger aufmerksam...womöglich... also ich würd's lassen...gibt ja genug andere Wege...
 
nikolauzi schrieb:
Darf man auf Radwegen Autofahren :rolleyes:

Der Nikolauzi

:daumen:

Freunde, da haben wir das geilste und schnellste Informationsbeschaffungsmedium aller Zeiten zur Hand, und dann wird es nur unzureichend genutzt.

Google doch mal "Landesforstgesetz, Reitweg".:o

Z.B. im Landesforstgesetz NRW ist die Benutzung der Reitwege ausschließlich den Reitern und forstwirtschaftlichen Personen und deren Fahrzeugen vorbehalten, d.h. Wanderer, Walker, Jogger und Biker haben Betretungsverbot.

Gleichzeitig ist den Reitern ein Benutzen der Wanderwege auch nicht erlaubt.

Da aber die einzelnen Benutzergruppen sich an die Ge- und Verbote nur unzureichend gebunden fühlen, geht das immer solange gut, sich der Schadensfall eintritt.

Da die Reiter wie Biker eine Benutzergruppe sind, die den 'militanten' Wanderern ein Dorn im Auge sind, sollten wir uns es nicht noch gegenseitig schwer machen.

Stellt Euch vor, Ihr fahrt auf einem schlecht einzusehenden Reitweg ,und plötzlich kommt eine Gruppe Reiter im Galopp 'um die Ecke'.

Heißa, da wirds aber eng auf dem Trail.:D

VG Martin

PS: Ich fahre auch ab und zu auf einem Reitweg. Allerdings kann man am Zustand des Weges schnell Rückschlüsse auf seine Frequentierung nehmen. Und ich glaube kaum, dass Biker freiwillig einen starkgenutzten Reitweg fahren wollen, da dies früher oder später in einer knietiefen Matschorgie endet.
 
Wie müssen Reitwege eigentlich gekennzeichnet sein? Bei uns gibts da so 10x10 cm kleine weiße Schilder mit Pferdekopf, die in 3-4m Höhe in den Bäumen hängen :confused:
Sind die für mich gültig? Da muss ich ja fast Glück haben, die überhaupt zu sehen :eek:
 
da ich von zeit zu zeit auch auf solchen wegen unterwegs bin, würde mich das thema auch interessieren. vorallem im falle der haftung (pferd geht durch) könnte das ziemlich übel werden.

- es gibt wege die sind nicht gekennzeichnet, da wird es wohl teilschuld oä geben, je nach auslegung des jeweiligen waldgesetzes

- es gibt wege die sind mit dem hier
vk-z-238.gif

gekennzeichnet, was ist dann ? ich dachte im wald gilt die stvo NICHT ? oder muss davon ausgegangen werden, dass wenn ein reitweg als solcher erkennbar ist, dieser nicht befahren werden darf ?

wahrscheinlich wieder eine der grauzonen... :rolleyes:
 
Es gibt anscheinend verschiedene Kennzeichnungen von Reitwege.


Wie schon jemand geschrieben hat, in NRW ist das Befahren von Reitwegen verboten. In anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.
 
Silent schrieb:
Es gibt anscheinend verschiedene Kennzeichnungen von Reitwege.


Wie schon jemand geschrieben hat, in NRW ist das Befahren von Reitwegen verboten. In anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.

Auf die Schnelle finde ich kein Fahradverbot auf Reitwegen im LandeswaldG von Baden-Württemberg! Hier scheint die Rechtslage also anders als in NRW zu sein.
 
Silent schrieb:
Es gibt anscheinend verschiedene Kennzeichnungen von Reitwege.


Wie schon jemand geschrieben hat, in NRW ist das Befahren von Reitwegen verboten. In anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.

nur woher weiss ich, dass es ein reitweg ist ? wird es einer, wenn der örtliche reitverein schildchen an die bäume hämmert ? dann nehm ich demnächst mal ein dutzend radweg-schilder mit in den wald ;)

edit: im saarland ist übrigens auch nichts im waldgesetz zu finden. da das "fahrradfahren auf wegen" gestattet ist, darf somit wohl auch auf reitWEGEN gefahren werden. :D
wow, wenn ich mir anschaue wieviele rechte den reitern bei der weggestaltung im wald zustehen, muss ich zugeben die haben eindeutig die bessere lobby-arbeit :lol:
 
leeqwar schrieb:
wow, wenn ich mir anschaue wieviele rechte den reitern bei der weggestaltung im wald zustehen, muss ich zugeben die haben eindeutig die bessere lobby-arbeit :lol:

In BaWü genau das gleiche! Die Gemeinden sollen nach dem LandeswaldG Reitwege ausweisen!!!!! Das wäre genau so, wie wenn dort stünde, daß die Gemeinden für Dirtlines im Wald sorgen sollen! ;) Die Reiter haben wirklich die bessere Lobby!
 
Die Reiter zahlen ja auch Eintritt!!!! :lol:

Ganz im Ernst: In sog. "Verdichtungsräumen", dazu zählt beispielsweise der gesammte Schönbuch, MUSS ein Reiter sich beim Forstamt eine gelbe Plakete besorgen, mit Nummer drauf. Das Schild kostet eine Grundgebühr, dazu kommt noch eine jährliche Gebühr. Das hat mal 120 DM gekostet, ist inzwischen sicher "angepasst". Er darf sich dann aber im Wald NUR und ausschliesslich auf gekennzeichneten Reitwegen bewegen, und so dicht sind die nun auch nicht gesät. Da gehört noch lange nicht mal jeder befestigte Weg, sprich Waldautobahn dazu. Und ein Weg auf dem man auch mal traben oder galoppieren kann, ist im Wald schon fast Luxus!

Seid ihr immer noch sicher, dass Reiter die bessere Lobby haben?
Das ist nicht witzig, mit Nummernschild auf dem falschen Weg von den richtigen Leuten "erwischt" zu werden!!
 
Hmm... stimmt ja Reiter und Mountainbiker machen den Wald kaputt.
Die hinterlassen ja auch die ganzen Traktorspuren und Caprisonne-Packungen in der Botanik...wie konnte ich das vergessen...

Zum Glück haben sie uns noch keine Nummernschilder angepappt...war doch mal geplant, wenn ich mich richtig erinnere...
 
maaatin schrieb:
Die Reiter haben wirklich die bessere Lobby!
Reiter zahlen dafür, dadurch haben sie gewisse Rechte, bzw können darauf bestehen das ihnen Wege angelegt werden.
Ansonsten bräuchten sie ja nicht zahlen ;)


Aber was zur Lobby:
Wir werden immer den kürzeren ziehen solange wir nicht auch darauf verweisen können das 10.000 oder besser 50.000 Biker hinter uns stehen.
Nimm das Beispiel der Wanderer.
Wenn da was dichtgemacht wird, kommt der Wanderverband und sagt mal eben das sie 120.000 Mitglieder haben die auch eine gewisse Macht haben.
Und schon gehts.
Daher haben sie auch die "Macht" uns Biker auszustechen wenn es um die Benutzung von Wegen geht.

Daher:
Mitglied werden: DIMB
 
Silent schrieb:
Wir werden immer den kürzeren ziehen solange wir nicht auch darauf verweisen können das 10.000 oder besser 50.000 Biker hinter uns stehen.
Mitglied werden: DIMB

Die nicht ausreichende Mitgliederzahl liegt aber wohl an euch selbst! Ich trete doch keiner Lobby bei deren "Trail Rules" sich primär gegen mich richten! Da heiz ich lieber ohne Lobby durchs Gebüsch, auf Pferdewegen, Waldautobahnen oder gar :eek: :eek: :eek: Wegen <2m.
Da gabs in jüngster Zeit doch nen passenden Spruch der durch die Medien gegeistern ist: "Nur die dümmsten Schweine wählen ihren Metzger selbst!"
Für junge Fahrer die wenig Bock haben sich ausschließlich auf 4m breiten Schneißen zu bewegen und diese auch noch mit am Stock gehenden Hausfrauen zu teilen habt ihr schlicht das falsche Wahlprogramm!
Wie du schon angesprochen hast ist für ne starke Lobby vor allem ne hohe Mitgliederzahl erforderlich ... vielleicht solltet ihr euch etwas sportlicher Ausrichten und nicht alles verbieten was Spaß macht. Melde mich dann umgehend als das 50.000ste Mitglied an!

Also Jungs ... Open(Single-)Trails
 
Fahre nur auf Wegen.
Hinterlasse keine Spuren.
Halte dein Mountainbike unter Kontrolle.
Respektiere andere Naturnutzer.
Nimm Rücksicht auf Tiere.
Plane im Voraus.

so was richtet sich da gegen dich???

open trials - heißt auf gut deutsch offene trails

und keine sorge ich bin weder rentner noch fahr ich forstautobahnen,
aber a wengerl hirn gehört halt dazu

achja in bayern gibt s keine 2m regel

und sowas, selbst die coolen Canadier sehns so: nsmba north shore mountain association
http://www.nsmba.bc.ca/cms/index.php?option=displaypage&Itemid=51&op=page&SubMenu=

The sevent commandments.

Ride on open trails only.
Respect other trail users.
Respect the environment.
Always stay on the trail.
Ride don't slide.
Pack it out.
Know your limits.
 
Das ist auch hier im Raum Bergstraße ein heikles Thema.
Ich gehöre beiden Gruppen an, Reitern wie auch Mountainbikern.
Bisher haben wir Reiter (seit 1986) eine Gebühr für die Benutzung der Reitwege zahlen müssen und eine Plakette erhalten. Diese wird am Zaumzeug des Pferdes angebracht und muss jedes Jahr aktualisiert werden, sprich bei der Gemeinde eine neue Plakette gekauft werden. Seit 2 Jahren allerdings sind aus meiner Region einige Reiter auf die Barrikaden gegangen (Juristen) und haben das Thema Biker und Reiter der Stadt geschildert. Nun wurde das Thema Plaketten und Gebühr erst mal auf Eis gelegt.
Es ist schon nicht ohne wenn sich Biker und Reiter auf den Wegen begegnen. Die Reiter gallopieren die Berge in einem Affenzahn hoch und die Biker jagen sie runter. Normalerweise müssen Reitwege 3 Meter breit sein, aber Ausweichmanöver können trotzdem fatal enden, für beide Seiten. Außerdem müssen die Reitwege ausgeschildert sein. Das können Schilder sein oder auch Sprühzeichen an Bäumen. Anbei noch ein paar Beispiele von Beschilderungen für Reitwege. Ansonsten sollte aber jede Gemeinde einen Plan der Waldwege ausgeben können auf denen man klar die Reitwege makiert einsehen kann.
 

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Hallo Leute!

Möchte als Reiter mich ein wenig in die Diskussion einmischen!

Komme aus NRW und habe - wenn ich auf meinem Vierbeiner unterwegs bin - folgendes zu beachten:

Radwege und Fußgängerwege darf ich nicht benutzen, sondern ausschließlich den rechten Straßenrand. Soll heißen, die Autos brausen im schlimmsten Falle haarscharf von hinten an mir vorbei. Bin geneigt, mich daran zu halten, es sei denn, das Risiko ist zu hoch. Wäge ich jeweils individuell ab.

Beispiel: Schmale Straße, Naherholungsgebiet mit vielen Radfahrern. Rechts Büsche, in denen irgendwelche Spaziergänger Nüsse sammeln und mein Pferd sich gerne erschrickt und auf die Straßenmitte hüpft, links ein Feld. Da reite ich auf der linken Seite, ist sicherer, auch wenn schon mal gemeckert wird.

Außerhalb des öfftentlichen Straßenverkehrs habe ich ausgeschilderte Reitwege zu nutzen (blaues rundes Schild mit weißem Reiter). Dafür bezahle ich an die Stadt eine jährliche Abgabe für die Reitwegebenutzung in Höhe von momentan 38 Euro und hänge meinem Pferd ein gelbes Nummerschild um den Hals, dessen Nummer sich jeder notieren darf, wenn er meint, ich würde Bockmist bauen.

Parallel zu den Reitwegen befinden sich oft Fußgänger- und Radwege. Kommt mir jemant zu Fuß oder auf dem Rad entgegen, muss ich Schritt gehen (= langsam reiten) - das ist ungeschriebenes Reitergesetz. Der Sicherheit halber und um meinem Entgegenkommenden nicht mit Schlamm zu besudeln, wenn ich an ihm vorbeipresche.

Richtig Gas geben darf ich also nur auf reinen Reitwegen, wo ich keinem Fußgänger oder Radfahrer begnen dürfte oder aber auf abgeenrteten Feldern, wenn der Bauer damit einverstanden ist.

Da ich diese Gelegenheiten natürlich auch nutze, möchte ich keinem Biker empfehlen, auf einem ausgeschilderten Reitweg rumzuradeln.

Das kann nicht nur für den Biker, sondern auch für Pferd und Reiter böse Folgen haben. Die Haftung trägt der Biker, der sich unberechtiger Weise auf dem Reitweg aufgehalten hat.

Gleiches gilt übrigens auch für Eltern, deren Kinder mit Förmchen im Sand des Reitweges spielen.

Ich hoffe, ich konnte hier ein wenig zur allgemeinen Aufklärung beisteuern.

Viele Grüße

:dope: Satchfan
 
casita schrieb:
Die Reiter zahlen ja auch Eintritt!!!! :lol:

Ganz im Ernst: In sog. "Verdichtungsräumen", dazu zählt beispielsweise der gesammte Schönbuch, MUSS ein Reiter sich beim Forstamt eine gelbe Plakete besorgen, mit Nummer drauf. Das Schild kostet eine Grundgebühr, dazu kommt noch eine jährliche Gebühr. Das hat mal 120 DM gekostet, ist inzwischen sicher "angepasst". Er darf sich dann aber im Wald NUR und ausschliesslich auf gekennzeichneten Reitwegen bewegen, und so dicht sind die nun auch nicht gesät. Da gehört noch lange nicht mal jeder befestigte Weg, sprich Waldautobahn dazu. Und ein Weg auf dem man auch mal traben oder galoppieren kann, ist im Wald schon fast Luxus!

Seid ihr immer noch sicher, dass Reiter die bessere Lobby haben?
Das ist nicht witzig, mit Nummernschild auf dem falschen Weg von den richtigen Leuten "erwischt" zu werden!!

Nun denn, so wäre es doch toll, wenn Dirtbiker für sagen wir mal 80 € im Jahr die von den Gemeinden ausgewiesenen Dirtlines benutzen dürften... : ;)
 
Satchfan schrieb:
Hallo Leute!

....

Das kann nicht nur für den Biker, sondern auch für Pferd und Reiter böse Folgen haben. Die Haftung trägt der Biker, der sich unberechtiger Weise auf dem Reitweg aufgehalten hat.

Gleiches gilt übrigens auch für Eltern, deren Kinder mit Förmchen im Sand des Reitweges spielen.

Dieses Statement kannst Du Dir mit Sicherheit ganz elegant von der Backe putzen, wenn ein Kind verletzt wird, weil Du auf Deinem Recht auf eine gewisse Mindestgeschwindigkeit oder Mindestspaß auf dem Reitweg bestanden hast oder Du selbst vom Pferd fällst.

Selbst die "Betreten der Baustelle verboten, Eltern haften für Ihre Kinder" Schilder sind komplett gegenstandslos.
 
Bei uns gibts diese blauen Schilder nicht, sondern nur kleine Markierungen. D.h. Wanderer dürfen da auf jeden Fall entlang laufen. Mit galoppieren ists dann sowieso nix. Da sollte ich dann als Biker nicht wirklich stören.
Das einzige was gegen das biken spricht ist in meinem Fall die Wegbreite :(
 
Im Saarland bedeuten die blauweißen Schilder mit dem Reiter in der Mitte einen ausgewiesenen Reitweg. Seine Benutzung für andere Waldnutzer ist nicht eingeschränkt.

Grundsätzlich ist das Reiten im gesamten Saarland auf Wegen gestattet.

Die o.g. Regelung bezieht sich also auf Wege, die i.S. des saarländischen Landeswaldgesetzes keine sind.

s. §25 Absatz 1 u. 2, sowie § 27 Saarländisches Landeswaldgesetz

Gruß Jobal

PS: bevor einer jetzt daraus den Schluß zieht, prima da kann ich ja dann mit dem Bike entlangbrettern, die Situation ist rechtlich nicht klar, eigentlich dürfen Biker nur auf ausgewiesenen Wegen fahren (wie Reiter). Der Weg ist mit der blau-weisen Kennzeichnung zwar ausgewiesen, aber eben für Reiter. Was das für Bike rechtlich heißt, k.A.

Ausnahme, wenn im gesamten Wald das Reiten verboten ist, können auch durch das o.g. Schild Ausnahmen gekennzeichnet sein, auf denen dürfte man dann auch biken. Kommt also auf den Weg an, Trampelpfad mit blau-weißem Schild ist tabu, Forstweg erlaubt :lol: Komische Gesetzte???
 
hab gerade mal den thread rausgesucht, in dem es um den wirkungsbereich der stvo geht:

http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=171144&highlight=stvo

keine ahnung, ob die aussagen dort fundiert sind.

die blauen schilder, die ich kenne haben alle einen kleineren durchmesser als normale verkehrsschilder. vermutlich sind sie nicht rechtsverbindlich, sondern dienen reitern lediglich als orientierungshilfe, um verbotene wege zu meiden.
 
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