Er meinte vielleicht die STVZO, aber diese hat ja nun wirklich nichts mit einem Fahrrad zu tun. Der Name STVZO bedeutet ja eben nur:Straßenverkehrszulassungsordnung. Siehe auch
http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm und
http://de.wikipedia.org/wiki/STVZO
Hat denn schon mal jemand sein Fahrrad irgendwo zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen? Ich denke nicht.
Noch einmal zurück zum Thema: Ich kann mir nicht vorstellen das sich ein Polizei Beamter um die STVO (nicht STVZO) Tauglichkeit eines Trial "Fahrrades" kümmert, wenn man ihn nicht vorher stark provoziert hat. Selbst bei einem "Dorfpolizisten" kann ich mir dieses ohne Grund kaum vorstellen.
Also einfach mal mehr auf ein "miteinander" setzen und nicht immer auf "gegeneinander".
Gruß
SR