Hallo zusammen,
bin heute ca. 16:00 Uhr von Kalchreuth Richtung Schießplatz Tennenlohe gefahren (Wildpferde-Gehege). Auf der Höhe vom Kugelfang hab ich insgesamt 6 Polizisten mit Förster (?) gesehen. Zwei andere Biker, die mich aufgehalten haben, meinten, dass Bikern, die unbefestigte Wege (bzw. mit dem Fahrrad auf den Kugelfang-Berg) fahren eine Strafe aufgebrummt bekommen.
Weiß irgendwer was näheres?? Und wie ist eigentlich die gesetzliche Regelung in Bayern? So weit ich weiß, dürfen "geeignete Wege" befahren werden. Wer weiß es genauer?
Vielen Dank für Tipps und Infos,
Snorre
bin heute ca. 16:00 Uhr von Kalchreuth Richtung Schießplatz Tennenlohe gefahren (Wildpferde-Gehege). Auf der Höhe vom Kugelfang hab ich insgesamt 6 Polizisten mit Förster (?) gesehen. Zwei andere Biker, die mich aufgehalten haben, meinten, dass Bikern, die unbefestigte Wege (bzw. mit dem Fahrrad auf den Kugelfang-Berg) fahren eine Strafe aufgebrummt bekommen.
Weiß irgendwer was näheres?? Und wie ist eigentlich die gesetzliche Regelung in Bayern? So weit ich weiß, dürfen "geeignete Wege" befahren werden. Wer weiß es genauer?
Vielen Dank für Tipps und Infos,
Snorre