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... und Garantie gibt es ja auch von Ghost...
Nein, tun sie nicht.Lässt Ghost denn bei Zweitbesitzer die Garantie weiter gelten? Bei vielen Herstellern ist genau das nicht der Fall.
genau das ist hier der Punkt! (jedoch auch nicht mehr rückgängig zu machen) - du gibst 5000 EUR aus und merkst 10 Minuten später "hoppla, das passt ja doch nicht so" - das soll kein Angriff auf dich sein aber für diesen "Fehler" wirst du finanziell jetzt wohl etwas bluten müssen.Allerdings kann ich auch nicht wirklich nachvollziehen, warum man sich ein hochwertiges Rad kauft, damit nur mal die Straße hoch und runter fährt, und dann nach 3 Monaten wieder verkauft.![]()
sry aber sowas kann auch böse enden...würde ich mir also genau überlegen@marc du könntest dem Käufer anbieten, dass du dich dann an Ghost bzw. Händler wenden wirst, wenn etwas mit dem Rad sein soll.
Ich find eure Kommentare toll!Vielen Dank!
Also zur Aufklärung:
Ich habe das Ghost gewonnen und brauche einfach keine zwei Bikes bzw. kann ich das Geld besser gebrauchen.
Wenn ich mir etwas kaufe, dann muss es 100% passen und dann wird es auch nicht gleich wieder verkauft, aber in diesem Fall hatte ich leider keine Auswahlmöglichkeit und "musste" das Ghost so nehmen ;-)
Bescheiden gelegt? Das ist die beste Variante imho.