Wuudi
in search of da holy flow
Da steht ja nur nicht Bike tauglich
und nicht verboten...

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Also, ich würde das so interpretieren:
Für Bikes nicht geeignet = nicht verboten. Wenn ich dennoch fahre ist es mein Problem.
Für Bikes verboten = den Weg würde ich nicht fahren. Allenfalls schieben.
Die kenn ich leider nicht, mir ist eigentlich kein Fall bekannt wo eine Strafe ausgestellt wurde.
Von wem auch ? Vom Förster ? Von den Carabinieri ?
Ich bin auch nie auf Waalwegen unterwegs um Komplikationen zu vermeiden.
Auch Fußgänger grüßen ohne zu meckern...
Zum Thema Ausland:
"La legge cè, ma a noi non frega un c**o".
PS: Was ist jetzt mit der Holztafel: offiziell oder fake?