Naja, für einen Betrug müsstest Du Vorsatz und eine Täuschung nachweisen können."...Ich würde allerdings auch kein Fass aufmachen, sondern vom Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen Gebrauch machen oder das Rad reklamieren....."
Widerruf und Rücktritt ? Nein
Ich habe reklamiert. Schließlich ist es Betrug.
Sie müssen nun reagieren
Lieferung des Original Fahrrads wie beschrieben
Kulanterweise würde ich akzeptieren wenn sie mir die fehlenden Original Shimano Teile zusenden
Und ich würde auch einen Preisnachlass von 250€ akzeptieren, nach Recherche der Preise im Inet.
Da die Möglichkeit, dass Abweichungen in der Konfiguration auftreten, explizit genannt wurde, ist es schwer vorstellbar, dass hier ein Täuschungsversuch vorliegt.
Nichtsdestotrotz kannst Du reklamieren, da das Fahrrad nicht die versprochene Konfiguration aufweist.
Ein Verstoß gegen vertragliche Pflichten aus dem BGB bedeutet noch lange kein strafbares Handeln nach dem StGB.