Radarfalle

eddymania

Schwarz...breit...stark
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Wow...wurde heute mit dem Bike in der 30er Zone geblitzt!
War das vielleicht geil.... wie die Polizisten neben ihrem Kombi geglotzt haben.
Da macht das biken doch gleich doppelt so viel Spass....
... probierts mal aus !


Eddy
 

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Re: Radarfalle
bei uns dürfen sie dich dafür sogar büssen! (wenn sie dich erwischen...)


vor ein paar monaten ist bei uns im dorf ein schwerer unfall passiert, wo drei rennradfahrer und ein autofahrer verwickelt waren. die rennradfahrer sind innerorts mit ca. 60-70km/h bergab gefahren. natürlich hintereinander im windschatten.
der autofahrer schnitt ihnen den weg ab, als er abbiegen wolle. es hat natürlich gekracht.
nachher kam heraus, dass die radfahrer wahrscheinlich nicht ungeschoren davon kommen, da sie zu schnell gefahren sind und vorallem noch mit zu wenig abstand!!!
 
Natürlich, warum auch nicht. Auch Radfahrer haben sich an die Verkehrsregeln zu halten.
Klar, fahr ich mit dem MTB nicht immer Gesetzeskonform, wenn mir aber was passiert, muß ich auch den Kopf hinhalten.

Auch wenn der Autofahrer mit oder Hauptschuldiger ist (kann man als Ausenstehender nicht sagen), muß er nicht unbedingt damit rechnen, das ihm Radfahrer mit zu hoher Geschwindigkeit und ohne Sicherheitsabstand hinter ihm folgen.
 
das problem fängt ja schon an das wohl kaum einer am bike alle vorgeschriebenen strassenverkehrsordnngskonformen teile am bike hat ... also darfst schon mal gleich nicht auf die strasse egal ob was passiert ...

also zuerst speichenstrahler und dynamo ran und dann legal blitzen lassen :D :lol: :bier:
 
Da passt ja ein neues Gesetz, das schwächere Verkehrsteilnehmer schützt, auch wenn sie die Schuld haben.:

Gefunden bei Spiegel.de: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,207812,00.html

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Größeres Risiko für Autofahrer

Seit dem 1. August gilt in Deutschland ein neues Schadenersatzrecht. Der ADAC hat aufgelistet, was im Einzelnen auf die Autofahrer zukommt.

Bei einem Unfall brauchte ein Beteiligter bisher in der Regel nicht für den entstandenen Schaden aufzukommen, wenn er nachweisen konnte, dass auch ein so genannter Idealfahrer den Schaden nicht hätte vermeiden können. Anders wird es künftig sein, wenn einer der Unfallbeteiligten zur Gruppe der nicht motorisierten, so genannten schwächeren Verkehrsteilnehmer zählt.
Dazu gehören ältere und behinderte Menschen, Fußgänger, Radfahrer und Inlineskater. Sie sollen durch das neue Gesetz stärker geschützt werden. Der Autofahrer haftet in diesen Fällen auch dann, wenn er sich korrekt verhalten hat. Beispiel: Verletzt ein Radfahrer an einer Kreuzung die Vorfahrt und kollidiert mit einem Pkw, so wird der Autofahrer nach neuem Recht mithaften. Die Regelung hat auch Auswirkungen auf das Schmerzensgeld. Es wird künftig auch dann gewährt, wenn der Schädiger den Unfall nicht schuldhaft verursacht hat.

Eine weitere Neuregelung betrifft Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Psychologen haben festgestellt, dass diese mit der Einschätzung des Straßenverkehrs häufig überfordert sind. Deshalb haften Kinder bis zum zehnten Lebensjahr grundsätzlich nie für einen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug entstandenen Schaden. Bisher lag die Haftungsgrenze bei sieben Jahren. Selbst wenn sich der Fahrer absolut vorschriftsmäßig verhalten hat und keine Chance hatte, den Unfall zu vermeiden, haftet er nach dem neuem Recht.
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Original geschrieben von Hoshi
bei uns dürfen sie dich dafür sogar büssen! (wenn sie dich erwischen...)...

nachher kam heraus, dass die radfahrer wahrscheinlich nicht ungeschoren davon kommen, da sie zu schnell gefahren sind und vorallem noch mit zu wenig abstand!!!

Klar, man muss sich auch als Radfahrer an die Regeln halten. Aber an einem Fahrrad ist kein Tacho pflicht. Folglich ist es schwer die gefahrene Geschwindigkeit einzuschätzen. Ob man 30 oder 60 km/h fährt kann sicher unterscheiden, auch ohne Tacho aber zwischen 50 und knapp 60 oder so wird's schon schwieriger.

Ich bin auch mal in einer 30er Zone in ein Geschwindigkeitskontrolle mit 52 lt. Laserpistole (oder wie dat ding heißt) gerauscht. Der Herr hat mich dann rausgezogen und "erzieherisch" auf mich eingequasselt. Er war aber recht human.

Das Problem bei der Messung ist doch, dass die mir nicht nachweisen können, dass sie mich gemessen haben und nicht irgenwas anderes. Der Kegel wird ab einer bestimmten Entfernung zu groß und somit ist die Messung nicht mehr eindeutig. Bei PKW's gibt es das Problem auch. Ich hab mal gehört, dass ab einer Entfernung von mehr als 400m der Kegel der Laserpistole deutlich breiter ist als das Fahrzeug und somit eine Falschmessung sehr wahrscheinlich ist. Beim Bike dürfte dieser Fall dann ja locker bei unter 100m eintretten.
 
@daffy
ich glaube auch, dass sie dann nicht mehr auf so eine distanz messen können.

das selbe habe ich schon von einem motorradfahrer gehört. er meinte in österreich muss man einfach schlangenlinien fahren, dann kommen sie mit der laserkanone nicht nach...(aber sie meinen du seist betrunken) :D

und etwas grossartiges können sie dir auch nicht anhängen, wenn du mit dem bike zu schnell fährst. wahrscheinlich bleibts meistens bei verkehrserziehung.

ich hatte übrigens vor einer woche in einer abfahrt mit dem rennrad 86 km/h auf dem tacho, und das natürlich innerorts (erlaubt 50 km/h)! wenn da ne katze auf die strasse läuft? uiui:eek:
 
Original geschrieben von Hoshi
bei uns dürfen sie dich dafür sogar büssen! (wenn sie dich erwischen...)


vor ein paar monaten ist bei uns im dorf ein schwerer unfall passiert, wo drei rennradfahrer und ein autofahrer verwickelt waren. die rennradfahrer sind innerorts mit ca. 60-70km/h bergab gefahren. natürlich hintereinander im windschatten.
der autofahrer schnitt ihnen den weg ab, als er abbiegen wolle. es hat natürlich gekracht.
nachher kam heraus, dass die radfahrer wahrscheinlich nicht ungeschoren davon kommen, da sie zu schnell gefahren sind und vorallem noch mit zu wenig abstand!!!

imho gelten ortseingangschilder nur für motorisierte fahrzeuge, sogesehen können sie eigentlich nicht zu schnell sein. andererseits ist innerorts eine geschwindigkeit von 70 km/h alles andere als angepasst
 
Original geschrieben von spOOky fish
imho gelten ortseingangschilder nur für motorisierte fahrzeuge, sogesehen können sie eigentlich nicht zu schnell sein. andererseits ist innerorts eine geschwindigkeit von 70 km/h alles andere als angepasst
Jau, bei uns in (D) ist das so, in (CH) aber schätzungsweise nicht..
 
Um mal wieder etwas on-topic zu kommen:
Sieht aus wie ein PMU-Zwischensprint bei der Tour de France...
Links Zabel, rechts McEwen? Oder andersrum?

kurios6.jpg


Hmm... Das war wohl nix... Depp!

kurios8.jpg



(Quelle: www.blitzerfotos.de.vu)
 
Jup ein Fahrrad mit ner laser pistole richtig zu messen is net einfach! Selbst bei solchen 125ern und so ham die Probleme,da der Umfang des Objektes recht klein is und die Lase Pistole das ganze dann nichmehr gscheit berechnen kann! Was beim Auto natürlich anders ist es is praktisch gesagt ja ein sich bewegendes Rechteck mit grosser auflagefläche,sprich leichter zu lasern und da funzt das dann auch gscheit :) Deswegen könnte das mit den schlangenlinien ja auch stimmen weil wie will der entte grüne mann da kontinuierlich am objekt bleiben? :)
 
ich dachte der "was macht ihr beruflich"-thread hat ergeben, dass hier so viele polizisten sind...also jungs meldet euch doch mal zu wort...
 
Original geschrieben von Hoshi
bei uns dürfen sie dich dafür sogar büssen! (wenn sie dich erwischen...)


@red-blizz
Ok. dein Wunsch wird erfüllt, und um Hoshi's Bemerkung richtig zu stellen, ich bin auch aus der Schweiz.

Ich muss Dir allerdings sagen, dass stimmt so nicht. Radfahrer werden in der Schweiz nur dann gebüsst, wenn Sie so deppert sind und eine Rotlichtkamera auslösen, welche auch Geschwindigkeit misst.
Allerdings kommst Du dann auch nicht dran, da das Bike halt kein Nummernschild hat.
Was die drei Radrennfahrer betrifft, sie wurden nicht gebüsst wegen der Geschwindigkeit,sondern wegen dem Abstand.

Die eigentliche Gesetzesregelung besagt, das Geschwindigkeitsbegrenzungen für MOTORISIERTE Fahrzeuge gilt. Das wurde hier glaube ich auch schon erwähnt. Als Schweizer kennst Du Beat Breu vielleicht noch. Der fuhr mal mit seinem Rennrad die Rosengartenstrasse hinunter. (Geht ziemlich steil hinunter....)Als Die Polizei ihm nachfuhr, und ihn mit Handzeichen anhalten wollte, winkte er zurück. Später, als man ihn gestoppt hatte, sagte er nur, er habe Gedacht, sie seien Fans. (Kommt mit Thurgauer Dialekt natürlich besser.)

cu
Iceman
 
@iceman
ok, den genauen ausgang der 3 rennradfahrer hab ich natürlich nicht gewusst, wer wie und was gebüsst wurde.
nur als es aktuell war, kam im telezüri ein bericht darüber und dort haben sie was gesagt von zu schnell und zu wenig abstand.

das wusste ich nicht, dass nur motorisierte fahrzeuge gebüsst werden können.

die rosenbergstrasse runter? da würde ich mich heute mit dem bike nicht mehr hin getrauen, ausser vielleicht nachts um halb drei. aber jetzt hätte es etwa 4 blitzkästen...(blitz, blitz, blitz, blitz)...

arbeitest du bei der polizei?

gruss
hoshi
 
Und wie is das nun in (D). Meines Wissens nach muss sich jeder Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (also auch Radler). Wer jetzt für eine Geschwindigkeitsübertretung verknackt werden kann ist ja wieder eine andere Frage.
 
Ich meine auch mal in irgendeinem Autoheftchen gelesen zu haben, daß sämtliche Verkehrsregeln für ALLE Verkehrsteilnehmer bindend sind, will heißen, genauso wie ich dran bin, wenn ich mitm Bike bei Rot über die Ampel fahre, muß ich mich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Inwiefern allerdings die Polizei das ahndet, wenn man ohne Tacho zu schnell fährt weiß ich nicht. Außerdem müssen sie einen dazu mangels Kennzeichen schon mit Sofortkasse anhalten. Und wegen ein paar Kilometern zu schnell sollten die Grünlinge wahrscheinlich auch nicht viel machen können. Wer kann schon ohne Tacho einschätzen ob er 50 oder 55 km/h fährt...
 
Ohne oder mit Tacho dürfte beim Radl egal sein. Die Tachos werden ja vom jeweiligen Besitzer/Nutzer (wie auch immer) eingestellt und unterliegen keinen Toleranzgrenzen bezüglich der angezeigten Geschwindigkeit. Bei KFZ's sieht die Sache anders aus. Der Tacho muss zwischen 100% und 110% der tatsächlichen Geschwindigkeit anzeigen.
 
Original geschrieben von daffy
Und wie is das nun in (D). Meines Wissens nach muss sich jeder Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (also auch Radler). Wer jetzt für eine Geschwindigkeitsübertretung verknackt werden kann ist ja wieder eine andere Frage.
Die normalen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind bindend. Aber die "Tempo 50", die aufgrund eines Ortsschildes verordnet werden, gelten nur für Kraftfahrzeuge, NICHT für Fahrräder. Allerdings wird davon ausgegangen, dass man sein Fahrrad bei Tempo 50 nicht mehr so ganz unter Kontrolle hat und kann dann deswegen verknackt werden. :-/
 
Original geschrieben von Hoshi
[
arbeitest du bei der polizei?

@hoshi
Yeeessss!!!!

Darum muss ich Dir auch sagen, dass es TeleZüri mit den eigentlichen Fakten nicht so genau nimmt. Die bringen nämlich nur, was einem nicht so besonders gut aussehen lässt.
In dem Fall war es der Autofahrer, "der einen hoffnungsvollen Nachwuchsrennfahrer brutal gestoppt hat, und beinahe seine Karriere beendet hätte." Zitat TeleZüri.

cu.
Iceman
 
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