Wo ist den die rechtliche Grundlage für diese Meinung? Das Punktesystem betrifft einzig und allein Inhaber einer Fahrerlaubnis. Es gibt
keine Punkte ohne Lappen!
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube das man ohne Führerschein Punkte sammeln kann. Wer es nicht glauben will, der kann eine Anfrage per Mail ans Kraftfahrtbundesamt machen
http://www.kba.de/.
Im StVG heißt es unter §4 Punktesystem:
1) 1Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und -haltern ausgehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die in Absatz 3 genannten Maßnahmen (Punktsystem) zu ergreifen.
(3) 1Die Fahrerlaubnisbehörde hat gegenüber den Inhabern einer Fahrerlaubnis folgende Maßnahmen (Punktsystem) zu ergreifen:
Als Fahrradfahrer habe ich werde was mit der Fahrerlaubnisbehörde zu tun, noch bin ich Fahrzeugführer oder -halter.
Im Register stehen die "Taten" die man als Radler gemacht hat drin, aber das hat nichts mit Punkten zu tun.
Ein Beispiel:
Ich habe keinen Führerschein und bin mit dem Rad über Rot gefahren, erwischt und verurteilt worden.
Dann steht im Register:
"Es liegt gegen Herr XXX eine Eintragung mit 0 Punkten vor". Die Eintragung ist dann praktisch eine Kopie des ergangenen Urteils.
Ich habe einen solchen Auszug aus dem Register hier liegen
Bei Antrag auf eine Fahrerlaubnis kann die Behörde natürlich, aufgrund der Eintragungen, die MPU verlangen um zu überprüfen ob ich überhaupt charakterlich geeignet bin, ein KFZ zu führen.
Kurz gesagt: Mit dem Rad mist bauen kann sich negativ auf eine Fahrerlaubnis auswirken(wenn man eine machen will), denn vergehen werden im Register eingetragen. Das Punktesystem allerdings, ist ein Maßnahmekatalog für die Fahrerlaubnisbehörde, und wie der Name schon sagt, betrifft dies nur Inhaber einer solchen Erlaubnis
Ich danke das ich aufklären konnte